www.empuriabravanews.com

Falls Sie ein Video wünschen, Werbung schalten wollen oder Informationen bekannt geben möchten, sind Sie bei den Betreibern der Webseite:

www.empuriabrava-aktuell.de    an der richtigen Adresse.

Sie können sich aber auch telefonisch an die folgende Nummer wenden:

0049 1743067555


Leserbriefe

Sonntag, 13.10.2024


Brief aus dem Jahr 2001

Offener Brief von EUROMEDICO COSTA BRAVA S.A. an das Rathaus von Castelló d'Empuries

Sonntag, 13.10.2024


Betrifft: Ihre Reportage über ungerechtfertigten: IBI-Steuerforderungen des Rathauses von Castello


Liebe Leser von Empuriabravanews,

einmal mehr möchte ich die Machenschaften in Bezug auf das Kü-Ge, besonders aber in dem Zusammenhang die einschneidenden nachteiligen Folgen für uns als Ex- Immobilien „Eigentümer" z.Kü-Ge. geben:

 Vorausgeschickt sei, dass wir bis heute von keiner offiziellen Stelle informiert worden sind und unser Wissen lediglich aus 2.Hand bzw. später von der EU direkt erhalten haben.

 Im Sommer 2013 waren wir zwecks Prüfung unserer Unterlagen bei der betreuenden Makleragentur Montse Garcia.

Dort wurde uns versichert, dass unsere Immobilie nicht betroffen sei und auch die IBI demzufolge nach wie vor entrichtet werden müsse, da es sich ja um eine Immobilie/Grundsteuer handle.

Sinngemäß gleichlautend hatten wir im Mai mit mail 12/13 2013 die Info der APE erhalten, dass das neue Kü-Ge. lt.BOE in Kraft getreten sei, wonach wir alle wieder über unser Eigentum frei verfügen könnten.

Darauf ist es zurückzuführen, dass wir gutgläubig aufgrund dieser Informationen die IbI weiterhin entrichtet haben, obwohl wir de facto bereits enteignet waren.

Erst durch Informationen eines befreundeten Nachbarn sind wir letztlich auf unseren fatalen Fehler aufmerksam geworden und

streben nun die Rückzahlung der zu Unrecht geleisteten Steuern an.

Wer will hier noch an Recht und Gesetz glauben?

Willkür und Korruption scheinen die passenden Attribute zu sein...


Schöne Grüße und viel Durchhaltevermögen für alle, die in der Sache der Gerechtigkeit unterwegs sind!

Donnerstag, 03.10.2024


LESERBRIEF: Empuriabrava, den 1.10.2024


Einen guten Tag an die Leser der Empuriabravanews und den Mitgliedern der CE ISG


Ich, (mein Name ist bei der CE ISG -bekannt)

Als ein ebenfalls IBI Geschädigter Familienvater, nehme Bezug auf die Rechtswidrig geforderten:“ IBI Steuer Forderungen vom: Ajuntament de Castello d Empuries, die von der Holländerin Frau               J. Koopmans , SALINS E-1 gefordert wird.

Dabei handelt es sich, um eine Rechtswidrige: “IBI Steuer Forderungen, von über: 64.000,- Euro, die rechtswidrig eingefordert werden.         

Bei dieser Zahlungs- Forderung -Festlegung,  handelt es sich um das enteignete Immobilien Objekt von Frau Koopmans und genau wie bei mir und meiner Familie : Einer angeblichen Gesetzeskonform:  ÜBER DAS KÜSTENGESETZ, LEGAL ENTEIGNET, IST.“


Dabei handelt es sich bei Frau Koopmans , um, eine:“ Fatale Rathaus Bereicherung- Methode “, die eine Rechtssichere Schadenersatzklage Begründung gegen das: zuständige Rathaus in Castello nachweist, weil man genau darüber Bescheid  wusste, dass  das in Frage kommende, illegal angeeignete Immobilien Projekt, von Frau J. Koopmans , ihr nicht  mehr gehört, sondern es wurde ihr lediglich, ein mehr als: „Unsicheres Nutzungsrecht“ eingeräumt, die in Form einer kostenlosen Dienstleistung als:“ staatliche Vermögensverwalterin übertragen wurde, im Sinn und Zweck, allenfalls einer begrenzten Zeitlichen Dauer gewährleistet, bis alle Schulden von Frau Koopmans beglichen und abgezahlt sind.


Fest steht, das es leider nach vergeblichen Bemühungen und vernünftigen Lösungsmöglichkeiten, die im öffentlichen Interesse argumentiert sind, wobei den nationalen und internationalen EU-Bürger-Investoren, es sich um: sehr viele vorhanden Investoren handelt, die zu einer notwendigen Abschaffung, diese unsicheren Rechtsverhältnisse  damit plädieren, um die brutal vollzogenen Enteignung Maßnahmen, die mit regellosen Bereicherung Maßnahmen vollzogen werden, diese unbedingt in Empuriabrava so schnell wie möglich zu beenden, um die total: „Unschuldigen Ex Immobilien Eigentümer, finanziell zu schützen.


Mein Anliegen, besteht ausschließlich darin, das gerichtlich anberaumte Verfahren, gegen Frau Koopmans, diese zum Anlass zu nehmen, eine gemeinschaftlich organisierte „Sammelklage“ in Verbindung mit der „CE Investment SG“ , mit den bereits in Verbindung stehenden vielen: “ IBI -Geschädigten“, unbedingt eine Klage bis zum Europäischen Gerichtshof einzuleiten und in Betracht zu ziehen.


Mit freundlichen Grüßen, verbleibt

Ein sehr enttäuschter und total Unschuldiger E U Investor aus Empuriabrava

Samstag, 29.06.2024

Hier finden Sie nähere Informationen:

Leserbrief von R.Hoffmann

Ich habe in den letzten Wochen, intensiv überprüft, inwieweit eine Rechtssicherheit über einen Ankauf einer Immobilie in der 1.Meeres-Linie von Ampuriabrava gewährleistet und beachtetet werden sollte.

Dabei konnte ich feststellen, daß das Küstengesetz aus dem Jahr 1988 in Verbindung mit im europäischen Vergleich mangelhaften Schutz privaten Eigentums als Einstieg in eine zunehmende Verstaatlichung von natürlichen Resourcen und als Eingriff des spanischen Staates in die Privatwirtschaft sehen muß , deshalb stellt sich die Frage, ob Spanien noch in die EU gehört.

Stattdessen scheint momentan generell alles von Abriß und Rückbau bedroht und löst damit eine Flut von Einsprüchen und Verfahren aus, die nur Zeit, Geld und Nerven kosten und mit dem sog. gesunden Menschenverstand vielfach nicht nachvollziehbar sind.

Nur wer den Menschen nicht auch als Teil der Natur mit dem Recht, sie zu nutzen und zu gestalten sieht, kann wollen, daß die spanischen Küstenorte in ihrer Gesamtheit, wie vom Küsten -Gesetz vorgesehen, dem menschlichen Einfluß und Gestal-tungswillen gänzlich entzogen und wieder zu leeren Einöden, zurückversetzt werden soll.

Ich und meine Frau haben sich von der Absicht eine Wohn-immobilie in Ampuriabrava ankaufen zu wollen, verabschiedet und die Suche nach Griechenland verlagert.

Adios

Ehel R & D Hoffmann aus Aachen, den 27.06.2024

Dienstag, 04.06.2024

Hier finden Sie nähere Informationen:

Bezugnehmend auf eure perfekten öffentlichen Berichterstattungen unter der Abteilung: CE Investment Schutzgemeinschaft und Schadenersatz.

Lieber Herbert, liebes Empuriabravanews Team,

Dein / euer bewundernswerter Kampf gegen Enteignungs Methoden, Korruption und mafiöse Strukturen möge den gewünschten Erfolg erzielen.

Hoffentlich erleben wir alle das noch...

In diesem Sinne:

weiter viel Kraft und Gesundheit wünschen Dir und Euch:

Grüße von einem ebenfalls enteigneten Immobilien Besitzer in Empuriabrava

Donnerstag, 30.05.2024

Hier finden Sie nähere Informationen:

Leserbrief von einem CE Investment Schutzgemeinschaft Mitglied

Wir, die Eheleute S & M als Erbberechtigte und vom Küstengesetz geschädigten Erben, vertrauen den Aktivitäten, sowie eine mora-lische Unterstützung von der CE ISG, die zum Schutz unserer Wohn-Immobilie in der ersten Meereslinie von Empuriabrava, gegen die rechtswidrige Umsetzung der spanischen Küsten-gesetz-Enteignungs-Maßnahmen, mit juristisch fundamentierten Berichterstattungen in 26 EU-Ländern, öffentlich zu dokumen-tieren.

Wir bezeichnen die staatliche Vorgehensweise als ein Skandal.

Gründe: Empuriabrava wurde schon 20 Jahre vor Inkrafttreten des Küstengesetzes vollständig neu erbaut und ist eine künstlich angelegte Feriensiedlung mit einem Jachthafen. Mit falschen Deslinde-Abgrenzungen - Angaben wurde die Anwendung des Küstengesetzes, die Enteignung unserer angeerbten Immobilie, sei zur Folge, angeblich illegal gebaut worden, die Umwelt sei angeblich belastet, ferner hätte es Korruption und unkontrollierte Urbanisierung gegeben und es bestünden Gefahren bei widrigen Witterungsbedingungen und Hochwassergefahren. Insofern gebe es Gründe, die Anwendung des Küstengesetzes gegen uns, zu vollziehen.

Wir berufen uns jedenfalls auf das Recht und der Achtung unseres geerbten Eigentums, weil in dem EU-Land Spanien müsse man sich auf Grundbücher und Notariatsurkunden verlassen können.

Man stellt sich Sie Frage, wie ein Käufer oder Erbe wissen könne, dass ein Gesetz mit derartigen Folgen existiert, wenn Notare, das Katasteramt, Behörden, Gemeinden und Banken, ohne selbst davon zu wissen, entsprechende Transaktionen genehmigten.

Wir fühlen uns betrogen, weil unter anderem durch die rückwir-kende Anwendung des Küstengesetzes, für die nachweislich bereits eine Baugenehmigung und Wohnbenutzung vor 1988 gewährleistet war, diese korrekt vererbt wurde und deshalb sehr hohe finanziell notwendige Renovierungskosten für die Bewohn-barkeit aufgebracht werden mussten ?

Wer ist verantwortlich für die entstandenen Investitionsschäden?

Wir wünschen dem Team der CE Investment Schutzgemeinschaft viel Glück und Erfolg.

Mittwoch, 01.05.2024

Hier finden Sie nähere Informationen:

LESERBRIEF, den 01.05.2024

von einem seit über 16 Jahre treuen und begeisterten Urlauber Ampuriabravas, sowie begeisterten Leser der                                                                   empuriabravanews.com

Sehr geehrtes Empuriabravanews-Team

Ich, als langjähriges SPD–Mitglied, habe heute von meinem sozialistischen PSOE Freund aus Rosas telefonisch nachfolgen-de Nachricht erhalten.

Zitat: „Der Präsident der Regierung, der nach Berichten wichtiger sozialistischer Quellen in Madrid, angeblich beschlossen hat, indem Pedro Sánchez und Frau Begoña Gómez inszenierten den “falschen” Rücktritt, um eine Reform des spanischen Justiz-systems zu rechtfertigen, ferner legten sie nach, in den Krieg gegen diejenigen zu ziehen, die sie ihrer Meinung nach mit öffentlichen “Falschmeldungen” gegen sie, konsequent das politische, mediale und juristische Recht anzuwenden und mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu verfolgen und ent-sprechend zu belangen.“

OK, ich entnehme aus den Berichterstattungen in                                                          empuriabravanews.com

dass es sich bei ihnen ausschließlich um die “Enteignungs-Geschädigten“ handelt, und von daher ihr Recht geltend machen wollen.

Ich wünsche Ihnen viel Glück bei Ihren Protesten gegen den spanischen Staat.

Abschließend möchte ich bemerken, dass ich in der jetzigen Situation meine Mitgliedschaft bei der deutschen SPD beende und mit sofortiger Wirkung austreten werde, sowie meine freundschaftliche Beziehung mit dem PSOE- Kollegen zu beenden und nicht bei diesen wie geplant, seine angebotene Eigentumswohnung kaufen werde.

Mit sehr sonnigen ( 26 Grad) Grüßen aus dem schönen Düsseldorf.

Peter S.

Samstag, 30.03.2024

Hier finden Sie nähere Informationen:

Leserbrief von einer Investment suchenden Immobilien-Anleger-Gruppe für Immobilien, die sich ausschließlich in der ersten Meereslinie in Ampuriabrava befinden.

Ein Hallo an das Empuriabravanews-Team,

Meine/unsere mehrfachen Versuche Euch telefonisch zu erreichen, waren vergeblich.

Ich/wir, als ein aus dem Bank-Börsianer-Wesen stammenden Niederländer, sowie weitere Freunde und Ex-Kunden wissen es zu schätzen, indem Eure öffentlich getätigten Recherche-Ergebnisse für ankaufswillige Investoren, die nur Immobilienprojekte in Empuriabrava, an der ersten Meerslinie im Bereich Salins betreffen.

Wir konnten ursprünglich nach mehrmaligen Besichtigungen von Immobilien- Projekten, die von Makleragenturen angeboten wurden, die sich aus-schließlich in dem Bereich von den hochgeschossigen Betonburgen-Wohnungen, die vom Bahia Kreisbereich an der südlich führenden ersten Linie bis zum Muga Fluss, die garantiert nicht unter den Enteignungsmaßnahmen über das Küstengesetz, betroffen sind. ?

Für uns kommen nur Immobilien-Projekte in Betracht, die über anliegende Boots-Liegeplätze an der ersten Meereslinie von Empuiriabrava, verfügen.

Nach intensiven Überprüfungen, von insbesonders ihren vielfältigen Bericht-erstattungen, konnten auch wir nachfolgende, maßgebliche Tatsachen und Gründe feststellen. Dazu der Kommentar meines/unseres Politiker-Freundes mit dem ZITAT:

Das wenn man in der Lage ist und es versteht, sein Volk und seine Wähler, für naiv und dumm halten zu können, um seine eigenen Belange Intensiv und politisch ungehindert umsetzen zu können. Wer jedoch über einen gesunden Menschenverstand verfügt, sollte erkennen, dass wenn ein Regierungspräsident, wie Hr. Sanchez, seine vorgenannten Möglichkeiten anwendet, wie unter anderem, um mit einer skandalösen Amnestie-Methode in der Lage ist, seine Wiederwahl zu gewährleisten, steht in Verbindung dazu , eindeutig ein Zusammenhang mit den zur Zeit rechtswidrigen Küstengesetz –Bereicherungs-Methoden, diese nicht wie im Sinne der im Küstengesetz formulierten Vorgaben, entsprechend mit der einzigsten möglichen Lösung gegeben ist, indem alle diese vom Küstengesetz enteigneten Immobilien–Projekte, unumgänglich, als in Freiflächen und bodenerdig zurück geändert werden müssen , indem die vorhandenen Gebäude total abgerissen werden müssten und nicht wie zur Zeit praktiziert, sich auf Kosten der Geschädigten und enteigneten Eigentümer, sich zu bereichern und Investoren wie unsere Investment-Gruppe, abzuschrecken. Unverständlich ist die Tatsache, dass die zurzeit unerwartet sehr vielen Investoren, abgeschreckt sind, in Spanien investieren zu wollen.

Wir hoffen im Sinne der von uns sehr verehrten, spanischen Bürgerschaft, dass diese unsozialen, politischen Machenschaften, ein schnelles Ende finden, um die spanische Wirtschaft nicht weiterhin zu schwächen.

Bereits ein paar Änderungen würden Spanien innerhalb kürzester Zeit in eine wirtschaftliche Blütezeit versetzen.

Gez: A.Y C. aus Holland

Sonntag, 07.01.2024

Hier finden Sie nähere Informationen:

Leserbrief von M. Schmidt über einen spanischen Milliarden-Coup

Gem. den bisherigen Presseberichten und Recherchen von Empuriabravanews.com und einem Beitrag im Vox- RTL sind etwa mindestens 80.000 Immobilien vom KüGe, bzw. den damit verbundenen Enteignungen betroffen.

Geht man von einem durchschnittlichen Wert von 300.000€ pro Immobilie aus, sprechen wir von 24 Milliarden, die sich der spa-nische Staat so einfach unter grober Missachtung von Rechts-normen und ohne irgendeine finanzielle Gegenleistung unter den Nagel reißt – diese Zahl müsste wahrscheinlich noch erheblich nach oben korrigiert werden.

Die allenthalben begrüßte Modifizierung des KüGe stellt für die Betroffenen nicht im Geringsten eine Verbesserung dar, weder in rechtlicher und schon gar nicht in wirtschaftlicher Hinsicht.

Was kann man demnach überhaupt verändern?

Das Einzige, was sicher ist, dass der spanische Staat das jahre-lang vor sich hin schlummernde Gesetz nun erweckt hat und gnadenlos anwendet.

Wer jetzt noch nicht dazu bereit ist, sollte spätestens, wenn sein gestohlenes Eigentum an den Staat fällt, darüber nachdenken, ob es nicht Sinn macht, die Hütte anzuzünden, bevor er aus dem eigenen Haus geworfen wird.

Fakt ist, das zukünftig kein Investor in Spanien , in Immobilien investiert

Samstag, 21.10.2023

Hier finden Sie nähere Informationen:

Ein Hallo an das fleißige Empuiriabravanews–Team

von M. S…… aus Leipzig, sind seit vielen Jahren große Empuriabrava-Urlaubs Fans.

Die derzeitige schreckliche Inflations-Situation, hat uns dazu veranlasst unsere Spar-Anlagen in Immobilien, am besten und am liebsten in Empuiriabrava investieren zu wollen.

Ein Freund aus Roses hat uns diesbezüglich gestern Abend darüber informiert, dass er in den entsprechenden Medien, die öffentliche Ausschreibung, mit dem Aushang in Rathäusern und Gericht eine exklusive Superimmobilie in Empuriabrava zur Zwangsverstei-gerung, als Betreiber die Banco Santander für den Betrag von 72.900,€ versteigert wird.

Mit dem Zitat unseres Freundes „unglaublich, aber wahr“, zumal der eigentliche Verkehrswert laut Recherche unseres Freundes bei mindestens: 2.500.000, - €uro liegt, gewährleistet ist. ???????

Wäre das so, würde ich noch heute die Reise nach Empuiriabrava antreten und mit meiner Hausbank in Deutschland eine Bank- garantierte Scheck-Zahlung an die Banco Santander vorbereiten.

Das sich bei mir, zugegeben, glücklicherweise der gesunde Menschenverstand gemeldet hat,  und ein Misstrauen und große Bedenken aufgekommen sind , habe ich selber Überprüfungen vorgenommen und feststellen können, das ich daraufhin, in ihrer Rubrik: CE-Investment -Schutzgemeinschaft eine große nachfolgende Ungewissheit feststellen konnte, indem es sich bei dem Versteigerungs-Immobilien Objekt um ein Immobilien -Anwesen handelt, dass es sich um einem vom spanischen Staat rechtmäßig über das Küstengesetz angeeignetes Immobilien-Anwesen handelt, es sich um ein juristisch unveräußerliches staatliches Immobilienanwesen und das wird so glaube ich, ganz sicher nicht über die Bank Santander für einen Betrag von: 72.900,-€uro , öffentlich versteigert.

Ich gehe davon aus, das eventuell die B-Santander lediglich die vom früheren Eigentümer der enteigneten Immobilie Restforderung von 72.900,- €uro zurückfordert.

Die offene Frage ist, wieso kann ein spanisches Gericht in Figueres, eine öffentliche Versteigerung über einen staatliches Immobilien-Besitz, öffentlich versteigern und anberaumen?

Ich werde am kommenden Montag, den 23.10.versuchen, beim zuständigen Gericht in Figueras, die genaue Rechtslage abfragen, sowie ferner beim Europäischen Parlament in Brüssel.

Ich werde versuchen, mich durch ein Telefonat unter der Nummer

0034 630 44 54 88

schlauer zu machen und die dementsprechenden Auskünfte zu erhalten.

Freitag, 20.10.2023

Hier finden Sie weitere Informationen:

Leserbrief und Kommentar von Patrick H. Wilczek

Was wäre Empuriabrava ohne die vielen Freizeitkapitäne ?

In den Marinas entlang der Küste liegen unzählige Boote und Yachten, deren Besitzer es sich nicht nur Einiges kosten lassen, sie überhaupt anzuschaffen,  sondern auch noch für die Instandhaltung und Liegegebühren jährlich auch nochmal  10% des Bootswertes zusätzlich zu abdrücken. Dies ist ein wirtschaftlicher Faktor, den man nicht hoch genug einschätzen kann. Sieht man sich die Häfen und Liegeplätze und Marinas mal etwas genauer an, sind die meisten - mit Ausnahme der in den letzten Jahren erbauten - in mehr oder weniger erbärmlichem Zustand.

Marode Bootsanleger und Stege, vom Wasser zerfressene und vom Einsturz bedrohte Kanalmauern stehen in krassem Gegensatz zum Wert der Boote und ihrer laufenden Kosten. Da es die einstigen Planer von Empuriabrava vermutlich verschlafen haben, alle Kanäle, wie in Sta. Margarida, auch für Boote mit größerem Tiefgang und brückenfrei für Segelboote befahrbar zu machen, wäre es längst an der Zeit, über eine Hubbrücke nachzudenken. In den Niederlanden und andernorts scheint das zu funktionieren. Es sollte mittlerweile auch Standard sein, dass Häfen über eine zeitgemäße Infrastruktur verfügen.

D.h.: Es fehlen Toiletten und Duschen, eine vernünftige Wasser— und Stromversorgung, sowie Möglichkeiten zur Entleerung von Fäkalientanks. Gottlob steht zumindest in Empuriabrava ein Boot zur Verfügung, das die Kanäle von Müll und Unrat befreien kann. Ob dieser skurrile Eigenbau auf Dauer den Anforderungen gewachsen sein wird, darf bezweifelt werden. Es stünden zeitgemässere Apparate und Möglichkeiten zur Verfügung. Stattdessen herrscht Gezänke über Zuständigkeiten und Besitzverhältnisse, über Gebühren und Auflagen, weil man auch behördlicherseits offenbar nicht in der Lage ist, Nägel mit Köpfen zu machen.

Donnerstag, 28.09.2023

Hier finden Sie den Leserbrief:

Betreff: Die unhaltbaren Kanal-Reinigungs-Forderungen der

              Fa. C E G R A

Hier ist erneut ein Beschwerde-Brief von einem unzufriedenen Hauseigentümer mit Bootsliegeplatz in Empuriabrava: Dazu ein Leserbrief zum Thema Liegeplatzgebühren der Firma Cegra., indem der Leser gerne mal wissen möchte, wofür er so viel Geld bezahlen soll.

Was für Leistungen stehen hinter der Forderung. Er kann keine Säuberung oder Instandsetzungen der Kanäle sehen. Den Leserbrief haben wir unten für Sie veröffentlicht.

Aber schauen Sie selbst, vielleicht fällt Ihnen ja auch noch etwas dazu ein.

_____________________________________________________________

Beschwerde-Begründungen:

Sieht man sich die Häfen und Liegeplätze und Marinas in Empuriabrava mal etwas genauer an, sind die meisten - mit Ausnahme der in den letzten Jahren erbauten - in mehr oder weniger erbärmlichem Zustand.

Marode Bootsanleger und Stege, vom Wasser zerfressene und vom Einsturz bedrohte Kanalmauern stehen in krassem Gegen-satz zum Wert der Boote und ihrer laufenden Kosten. Da es die einstigen Planer von Empuriabrava vermutlich verschlafen haben, alle Kanäle, wie in Sta. Margarida, auch für Boote mit größerem Tiefgang und brückenfrei für Segelboote befahrbar zu machen, wäre es längst an der Zeit, über eine Hubbrücke nachzudenken. In den Niederlanden und andernorts scheint das zu funktionieren.

Es sollte mittlerweile auch Standard sein, dass Häfen über eine zeitgemäße Infrastruktur verfügen.

D.h. es fehlen Toiletten und Duschen, eine vernünftige Wasser- und Stromversorgung, sowie Möglichkeiten zur Entleerung von Fäkalientanks. Gottlob steht zumindest in Empuriabrava ein Boot zur Verfügung, das die Kanäle vom Müll und Unrat befreien kann.

Ob dieser skurrile Eigenbau auf Dauer den Anforderungen gewachsen sein wird, darf bezweifelt werden. Es stünden zeit-gemäßere Apparate und Möglichkeiten zur Verfügung.

Stattdessen herrscht Gezänke über Zuständigkeiten und Besitz-verhältnisse, über Gebühren und Auflagen, weil man auch be-hördlicherseits offenbar nicht in der Lage ist, Nägel mit Köpfen zu machen. Die offene Frage ist: Wofür werden eigentlich die Gebühren verlangt ?

Was macht der Konzessionär überhaupt mit dem Geld, was er für die Liegeplätze verlangt?

Wofür soll man dann so viele Liegeplatzgebühren bezahlen ???

Kann man eigentlich Geld verlangen, für etwas, was nicht getan wird oder wurde ???

Es scheint so, dass es so funktioniert. Aber schauen Sie selbst, vielleicht fällt Ihnen ja auch noch etwas dazu ein.

Wir würden uns über Ihre Stellungnahmen sehr freuen.

Machen Sie mit, vielleicht kann man ja damit eine zukunftsorientierte Lösung finden.

Dienstag, 26.09.2023

Hier finden Sie den Leserbrief:

INFORMATIONEN ÜBER EINE ABMAHNUNG VON:

BRUTALEN MOBING-EINSCHÜTERUNGS-METHODEN

beantragt von: (die Daten sind bei Empuriabravanews hinterlegt und bekannt)

Einer Abmahnung-Aufforderung gegen die Fa. Cegra wegen: „Rechtswidrig vollzogene MOBING Methoden“, die am: 12.09. 2023 gegen: 10 Uhr Vormittag (unter Beweis und Zeugnis) von einen beauftragten Angestellter der Fa. Cegra von einem Boot, das direkt vor der in Frage kommende Wohn- Immobilie, im hinteren Kanal-Bereich , wurde mit einer kompletten Filmaus-stattung, die mit entsprechenden Film- Kameras in übertriebener und auffälliger Art und Weise, eine langzeitliche Film und Foto Reportage vollzogen. Wobei der Angestellte auf die Reklama-tionen des Immobilien-Besitzers, sehr aggressiv reagierte, indem er sagte: Das er im Auftrag seines Arbeitsgebers, der Fa. Cegra, diesen Auftrag nachgekommen ist.

Auf den Kommentar und der Beschwerde des Immobilien-Besitzers. Zitat: „Das man sich die Liegeplätze und Marinas in Empuriabrava mal etwas genauer ansehen sollte, um feststellen zu können, das die meisten sich in einem erbärmlichem Zustand befinden und andere vom Küstengesetz enteignet sind und deshalb der spanische Staat zuständig ist.

Montag, 25.09.2023

Hier finden Sie den Leserbrief:

Reklamation: Die Einleitung von Abwasser in den Hafen Port Argonautas. Wir haben den unhaltbaren Zustand dem Kozes-sionär, dem Wasserwerk und auch dem Ajuntament gemeldet und zwar auch schriftlich auf spanisch unter Beifügung einer beglaubigten Wasseranalyse. Laut dieser Analyse enthält das Abwasser eine hohe Konzentration von Kolibakterien. Leider haben wir von allen drei angeschriebenen Stellen bisher keine Reaktion erhalten. Jeder schiebt die Zuständigkeit weiter.

Bitte kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen, falls Sie Interesse haben.

Mit freundlichen Grüßen

Annemie und Dieter S.

Wir werden weiter an diesem Thema arbeiten:

Ihr empuriabravanews-Team

Dienstag, 05.09.2023

Hier finden Sie den Leserbrief:

LESERBRIEF VON DEM GESCHÄDIGTEN MARCEL W.

ÜBER DIE: DESLINDE LEY DE COSTAS IN EMPURIABRAVA:

VOM 4.09.2023

SALINS 1. Meereslinie, speziell der Immobilien Besitz SAINS, E-1 & No: 13-GRUNDLAGE: ÜBER DIE BISHER VOLLZOGENEN ENTEIGNUNGS-MASSNAHMEN UNTER BEWEIS UND ZEUGNIS:

Nachfolgend, die maßgebliche Klage Begründungen:

 Indem die staatlich geschädigten Immobilen-Eigentümer, eine Anfrage, direkt beim zuständigen Küstengesetz-Ministerium über die Filiale in Gerona, gemäß Art.7/4 in juristische Form, eine entsprechende Bestätigung angefragt wurde:

Mit dem Resultat, dass die nachfolgende aktuelle staatliche ,schriftliche Beantwortung zugestellt wurde, die in Form eine: postalischen Einschreibe Zustellung vom: 27 Jan. 2023 mit dem Akten Zeichen: N/REF:IN -1 6/76, in der wurde gemäß der frü-heren Anfrage vom: 24.Mai 2018 wiederholt, dass die“ Staatliche Mitteilung des Küstengesetz-Ministerium vom: 24. Mai 2018 mit der Festlegung, dass die in Frage kommende Wohn und Gewerbe-Immobilie, Salins, Primera Linea E-1 „ & E in 17487 Empuriabrava , wurde von den Ehel. Johanna M. Koopmans und Herbert Wilczek, gemäß Artikel; 132.1 C der Verfassung, das Eigentum des maritimen und terrestrischen öffentlichen Berei-ches, das Küstengesetz wie folgt festgelegt und definiert wurde , indem speziell die angefragte Wohn und Gewerbe Immobilen-Objekte: gesetzlich mit der Festlegug:“Das in Frage kommende

Enteignete Immobilien Objekt: ALS: „UNVERÄUSSERLICH, UNVERÄNDERLICH UND NICHT VERHANDELBAR“, LEGAL ENTEIGNET, IST.

Mit dem Resultat, dass nachweislich mit dem realistischen finanziellen Enteignungs-Verkehrswert von: 4,8 Mio €uro, enteignet wurde, indem dieser Vollzug , für den spanischen Staat eine sehr gute, effektive und hilfreich vorhandene Vorkehrung- Maßnahme, entgegenüber den vorhandenen, „ Inflation-Tenden-zen- „ wurden diese in Form von: „staatliche Piraterie-Raubzugs- Enteignungsmethoden, äußert lukrative Immobilien Beton Gold Sachwert, gewährleistet waren , die sich der spanische Staat so einfach im Vorbeigehen, unter grober Missachtung von Rechts-normen und ohne irgendeine finanzielle Gegenleistung unter den Nagel reißt.

Endgültige Pläne der DPMT-Abgrenzung der maritimen und terrestrischen Urbanisierung von Empuriabrava, tm von Castelló d'Empuries (Girona), genehmigt durch Ministerialerlass vom 19. August 2020

https://www-miteco-gob-es.translate.goog/es/costas/temas/proteccion-costa/actuaciones-proteccion-costa/girona/des-planosdefinitivos-empuriabrava.aspx?_x_tr_sl=ca&_x_tr_tl=de&_x_tr_hl=de&_x_tr_pto=sc

SIEHE UNTER: SEITE / PLAN Nr.: 16 den in Frage kommenden: schwarzen Streifen

Auf dieser Seite ist genau zu erkennen, dass euer Haus Grundstück, vor den schwarzen Streifen, als enteignet -ist.

Auch recherchierbar unter google.de „Deslinde Empuriabrava Siehe unter:

„Endgültige Pläne der DPMT-Abgrenzung der maritimen und terrestrischen Urbanisierung von Empuriabrava, tm von Castelló d'Empuries (Girona), genehmigt durch Ministerialerlass vom 19. August 2020“

Wenn die Beratung in den Büros des Küstendienstes in Girona (Avda. Gran Vía Jaume I, 47-4º, Girona) gewünscht wird, rufen Sie 972202094 an.

Wenn die Beratung in den Büros der Generaldirektion Küste und Meer in Madrid (Plaza San Juan de la Cruz s / n) gewünscht wird, beantragen Sie sie über die E-Mail-Adresse buzonsgdpmt@miteco.es

______________________________________________________

Bitte recherchieren sie ferner auch unter:

www.empuriabravanews.com unter der Rubrik:

„CE Investment Schutzgemeinschaft und „LESERBRIEFE“ (1.9 Mil. Klicks)

Weiter und genauere Dateigerechte und bezogene juristische Nachweise unter:

www.costabrava-actuel.com- (dort unter Rubrik Betrugs Klage)

MASSGEBLICHE BISHERIGE FILME, ALS ANLAGEN, EINSEHBAR UND DARGELEGT UNTER:

https://youtu.be/sq4jzxljcxk

https://youtu.be/0BBFYqf7IQI

http://www.costabrava-actuel.com

www.o2-immo.net/enteignungsmethodenspanien/inhalt.htm

www.o2- immo.net/metodosdedesapropiacionenespana/todaslaspruebas.htm

http://www.o2-immo.net/enteignungsmethodenspanien/klage.htm

http://www.o2immo.net/enteignungsmethodenspanien/CFI_Doku_beschwerde-1-es.pdf

https://www.youtube.com/watch?v=MP3clDpYLPA

www.fresh-o2.info www.bio-medicina.net-

www.padaman.es - www.costabrava-actuel.com und

www.o2-immo.net/enteigungsmethodenspanien /

Sonntag, 06.08.2023

Hier finden Sie nähere Informationen:

LESERBRIEF von einer aus vier Gruppen organisierten Börsianer-Vereinigung aus Holland und Deutschland

Ein Hallo an das Empuriabravanews Team,

Wir fragen uns, haben sich unsere Investment-Kollegen mal über die Rechtssicherheiten in Form von Recherchen über den Ankauf von Gewerbe- und Wohnimmobilien an Küstenorten in der ersten Meereslinie, in Verbindung dazu allen voran, der spanische Staat, sich grundliegende Gedanken über die mittel- und langfristigen, sozialen und urbanen Folgen der Umsetzung der Enteignungs-Anreicherungs-Methoden die notwendigen und genauen Über-prüfungen gemacht? Von denen in staatlichem Besitz befindlichen Investment-Objekten, die auf geradezu zynische Weise, staatliche Enteignungs-Maßnahmen auf staatlichem Boden über der Anwen-dung des Küstengesetz verschont bleiben werden, mal abgesehen, wird die entschädigungslose Enteignung, d.h. die Umwandlung von Eigentumsrecht in Nutzungsrecht zu einer Situation führen, die weder aus staatlicher, noch aus umweltschützerischer Sicht beabsichtigt sein kann ?

Der menschlichen Natur entsprechend, werden Immobilienbesitzer ab Verlust des Eigentums- und mit Beginn des Nutzungsrechtes darauf verzichten, ihre Immobilie wie bisher in standzuhalten, d.h. dass z.B. sämtliche staatlich geförderten Maßnahmen keinen geneigten Investor mehr finden werden.

Sobald nämlich der Zustand der enteigneten Immobilien, unwei-gerlich unter ein gewisses Niveau gesunken und das Ende der zugestandenen Nutzungsdauer absehbar ist, wird eintreten, was man aus der Vergangenheit der einst gepflegten exklusiven Luxushäuser an der ersten Meereslinie vom C/Salins in Empuria-brava, zu einer Geister-Wohnanlage verkommen, Kriminalität und die bekannten Folgeprobleme inklusive. Dem Staat wird teuer zu stehen kommen, dies im Zaum zu halten und er wird dagegen letztlich machtlos sein. Im Gegensatz zu den vormaligen enteig-neten Besitzern, die einen mehr oder weniger geordneten Rückzug anzutreten haben, die dann verbleibenden Ruinen abzureißen und das Gelände zu renaturieren wird erhebliche Summen verschlingen.

Unbegreiflich ist der Umstand, dass es in keinem einzigen der rest-lichen EU-Länder, ggf. auch weltweit, die spanischen brutal vollzo-genen Bereicherungs-Methoden ebenfalls angewandt werden?

Wäre es nicht sinnvoller, sofort Nägel mit Köpfen zu machen, d.h. die Eigentümer fair zu entschädigen, anstatt die Folgen der jetzigen Maßnahmen und die sich daraus ergebenden Probleme auf die nächsten unsicheren Jahre, d.h. auf die nächste und übernächste Generation zu verschieben?

Ungeschoren wird, egal auf welche Weise man vorgeht, ohnehin niemand davonkommen, weder der Bürger, noch der Staat, kann und darf kein Mittel von Politik sein, schon gar nicht, wenn sich diese auf Umweltschutz beruft.

Dienstag, 01.08.2023

Hier finden Sie nähere Informationen:

LESERBRIEF

von einem vom Küstengesetz geschädigten anonymes Ehepaar: Laut unseren Nachforschungen sind etwa mindestens 40.000 Immobilien vom Küstengesetz bzw. den damit verbundenen Ent-eignungen betroffen. Geht man von einem durchschnittlichen Wert von 300.000 € pro Immobilie aus, sprechen wir von 12 Milliarden, die sich der spanische Staat so einfach im Vorbeigehen, unter grober Missachtung von Rechtsnormen und ohne irgendeine finanzielle Gegenleistung unter den Nagel reisst.

Wer jetzt noch nicht dazu bereit ist, sollte doch spätestens, wenn sein gestohlenes Eigentum an den Staat fällt darüber nachdenken, ob es nicht Sinn macht, die Hütte abzubrechen, bevor er aus dem eigenen Haus geworfen wird. Dem sollte man jedoch nicht nachkommen………aber darüber nachdenken dürfen.

Mittwoch, 21.06.2023

Hier finden Sie nähere Informationen:

LESERBRIEF

AUS DEM DREILÄNDER ECK DEUTSCHLAND/BEGIEN & HOLLAND im Juni 2023

VON EINER UNTERNEHMENSGEMEINSCHAFT AUS DER „WELLNESS-BRANCHE“,  DIE AUF DER SUCHE EINER PASSENDEN UNTERNEHMENS-ERWEITERUNG, MIT DER ERÖFFNUNG EINER TOURISTISCHEN FILIALE IN DER ERSTEN MEERESLINIE VON EMPURIABRAVA, ERÖFFNEN ZU WOLLEN.

Ein Hallo an das „Empuriabravanews-Team“ und der                      “CE Investment Schutzgemeinschaft".

Wir bitten zu entschuldigen, dass wir Ihre Recherche-Berichterstat-tungen wie unter anderem:

A): Die gesetzlich legale Haus- und Wohnungsbesetzungen ungehindert vollzogen werden können?

B) Enteignungs-Vollstreckungen, rechtmäßig an notariell angekauften Wohn- und Gewerbeimmobilien in der ersten Meereslinie, in Beschlag genommen werden und ggf. ein Nutzungsrecht erhalten zu können.

C) Das spanische Finanzamt für die notwendigen Anschaffungs-Kredite der Immobilien-Ankäufe, diese in als „unglaubwürdig“ aberkannt und als Einkommens-Steuer einzufordern.

D) Die EU in Brüssel mit tausenden eingereichten Petitionen /Einsprüche, über die vorgenannten Reklamationen, abgewiesen wurde, weil in diesen Fällen, sich auf keinem Fall die Europäische Union einmischt und diese Machenschaften sich als: ausschließlich nationale, spanische Angelegenheiten handelt.

Wir sind anfänglich felsenfest davon ausgegangen, das die vorgenannte Sach- und Rechtslage-Situation von uns, diese als völlig irreal,  unglaublich und Übertrieben eingeschätzt zu haben.

OK, wir gehen nunmehr davon aus, das die EU in Brüssel, im Sinne der restlichen 26 EU-Mitglieds-Länder handelt, und nach Überprü-fung der spanischen nationalen Eigenständigkeiten, das Risiko klar und deutlich erkennen können, die mit dem Gedanken spielten, in Spanien investieren zu wollen, sondern sich sicher und gefahrlos im eigenem Land in Betracht ziehen oder einem anderen rechts-sicherem EU-Land zuzusichern.

Wir jedenfalls stehen bereits in Verhandlungen in einem sicheren EU-Land unser Vorhaben zu realisieren. Traurig ist allein der Gedanke, dass wir die spanischen Bürger, diese als einer der nettesten und freundlichsten EU Bürger Mentalitäten sehr verehren.

Mit Grüßen aus Griechenland

von Wellness-Jörg-Agentur

Samstag, 10.06.2023

Hier finden Sie den Leserbrief:

Leserbrief von:

Nathalie Wilczek-Schmidt aus der 3. Generation der Familien- gemeinschaft Casa Panama

Empuriabrava, den 8.06.23:

Nachfolgend meine Recherche Ergebnisse,die Ausschlag gebenden Nachweise und Begründungsargumente, für ein bei uns entstandener Schadenersatzanspruch.

Der aus nachfolgenden Gründen, der im Jahr 2.007 mit der öffent-lichen Bekanntmachung und Zustellung, wir darauf aufmerksam gemacht wurden, dass wir gemäss des bestehenden Küsten-gesetz aus dem Jahr 1988.

Nicht mehr frei über unser Eigentum verfügen konnten.

Bis hin zum „Gesetzesänderung -Vorhaben vom: 9. Mai 2.013“, erlitten haben.

Weil wir die damaligen Bauarbeiten, die ca im Jahr: 1979 an unserem Mehrfamilienhaus-Immobilienanwesen Salins, E-1 in Empuriabrava vorgenommen wurden, war stets eine Konstante, die das Einverständnis vom zuständigen Rathaus Castello, vom spanischen Staat und von der Generalität von Katalonien erfordert hat, unter Berücksichtigung des Zeitpunkts, zu dem die Bauar-beiten durchgeführt wurden.

Empuriabrava stand immer unter polizeilicher Aufmerksamkeit, sei es durch die Guardia Civil, durch andere Staatsorgane wie später die: Mossos de Escuadra.; Dies verhindert, dass der spanische Staat oder irgend eine andere Autonomie- oder Gemeindebehörde behaupten kann, dass sie keine Kenntnisnahme von diesen Bauarbeiten hatte.

Auch die Notare, die Kaufurkunden und deren Eintragung ins Grundbuch autorisierten, die als Garanten gehandelt haben sollten für die Rechtmäßigkeit der Beantragungen, die in den Urkunden enthalten waren, sind beide Fakten, die ein absolutes Einverständnis aller öffentlichen Behörden und Beamten implizieren, im Zusammenhang mit den vorgenanten Bauten und deren Eintragung als Privatbesitz im Grundbuchamt.

In diesem Sinne, werden die Art. 33.3 spanisches Grundgesetz und Art.1 des Zusatzprotokolls der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt, weil die Privatpersonen der Entscheidung beraubt werden, auf die sie aufgrund der erlittenen Enteignung Recht haben, so wie es das Urteil des Obersten Gerichtshofs richtig anerkennt, Dritte Kammer der Verwaltungsgerichtsbarkeit, Abteilung 3, Urteil vom 16. Oktober 2002, Berufungsnr.: 8597/1996 und die Rechtsgrundlage 8 C / 149 / 1991 STC (Urteil des Verfassungsgerichts) Rechtsgrundlage 8 c /)

Wenn wir noch die Gesetzeslücke hinzufügen, die die fehlende Regulierung der internen Küstengebiete bedeutet, wie die von Empuriabrava, so verstehen wir, dass dies ein Verstoß gegen den Eigentumsgrundsatz ist und dass niemand seines Eigentums weder beraubt noch enteignet werden kann, ohne dafür eine Entschädigung zu erhalten.

Wie sollen wir dann verstehen, dass die Notare und die Registerführer versäumt haben, sowohl die ausländischen als auch die inländischen Privatpersonen darüber zu informieren, dass sie da etwas kauften, das außer Verkehr war, weil es sich um ein öffentliches Gut handelte und dass daher die Transaktion Null und nichtig war?

Bedeutet dies, das die Notare und die Registerführer zivilrechtlich dafür haftbar zu machen sind, dass sie ihre Verpflichtung verletzt haben, ordnungsgem über die Rechtmässigkeit der Transaktionen zu belehren, die sie genehmigten bzw. im Grundbuch eintrugen?

Jedenfalls, wenn die Situation in Empuriabrava gesetzlich geregelt worden wäre, dann hätte die Angelegenheit vielleicht gerettet werden können, aber, da dies nicht geschehen ist, so verstehe ich, dass der Staat doppelt verantwortlich zu machen ist dafür, dass:

A / Nicht zum rechten Zeitpunkt abgegrenzt wurde.

B / Er die Abgabe von Land an das Meer erlaubte, in voller Kenntnis darüber und unter ungerechtfertigter und unentschuldbarer Bereicherung.

C / Die Notare und Registerführer ihre Verpflichtung ignoriert haben, die Käufer solcher Vermögenswerte zu informieren oder sich sogar nicht weigerten, Kaufurkunden und deren Registrierung zu autorisieren.

Auf jeden Fall verstehe wir, dass, da die Pflicht, diesen Konflikt zu regeln, Kompetenz des Staates ist, die bestehende Verwirrung und Vernachlässigung, solch einen Schaden für die Privatperson bewirken, die sich letztlich ihres Eigentums beraubt sieht ohne dafür irgendeine Entschädigung zu erhalten, dass der Staat dafür einstehen muss, sowie die autorisierenden Notare und in diesem Fall die Notarkammer und die Kammer der Registerführer Kataloniens, nebst der auf individueller Basis autorisierende Notare.

Die Entschädigung könnte der Lösung entsprechen, die der vom Gesetzgeber ursprünglich Vorgesehenen am nächsten kommt, nämlich den wirtschaftlichen Wert, der diesem Recht entspricht, im Hinblick auf die Dimensionen oder, zum Beispiel, im Hinblick auf den Verlust des Marktwertes, für den Eigentümer bedeuten kann, dessen Haus und Anlegeplatz gegenüberliegt; Oder die Entschädigung, die am meisten mit dem Gesetz im Einklang steht, nach dem Ermessen des Gerichts, das diese Angelegenheit führt.

Das heißt, dass man diese gegen die Zentralverwaltung richtet, so wie gegen Autonomieverwaltung, sowie gegen das Rathaus Castello, weil sie seinerzeit die Bauarbeiten genehmigt haben und zuließen, sowie gegen die autorisierenden Notare, die Notar-kammer und die Kammer der Registerführer Kataloniens und gegen das Justizministerium als subsidiärer Endverantwortliche für diese.

Für den Fall, dass man kein stattgebendes Urteil erreichen und keinen zufriedenstellenden verfassungsrechtlichen Schutz finden könnte, so glaube ich, dass die Angelegenheit bis zum Europä-ischen Gerichtshof für Menschenrechte Aussichten auf Erfolg gelangen wird.

Gez. Nathalie Wilczek-Schmidt

Freitag, 19.05.2023

Hier finden Sie den Leserbrief:

Bon Dia lieber Herbert Wilczek und die gesamte Familiengemeinschaft: Casa Panama in Empuriabrava.

Vielen Dank für die aufschlussreichen Berichterstattungen und Informationen über die Enteignung Methoden über das spanische Küstengesetz die du mit Deiner: „www.empuriabravanews.com unter der Rubrik: CE-Investment“ Schutzgemeinschaft.. veröffentlicht

Eigentlich lag es in unsrer Absicht, den Ankauf einer passenden Wohnmobile an der ersten Strandlinie von Empuriabrava anzukaufen aus diesen Gründen, Haben wir die verschiedenen Berichte, Revue passieren lassen und feststellen können, dass Ihr nur noch ein begrenztes Nutzungsrecht habt. Das ist natürlich schwer zu schlucken. Ihr als ahnungslose Käufer wurdet von gierigen Behörden, auch Notare über den Leisten gezogen, dass ist in jedem Fall eine ungeheure Sauerei.

Da man Häuser nicht nur als Familiensitz kauft sondern auch als Wertanlage, wurdet Ihr, nicht nur um euere getätigten Investitionen gebracht, die bislang in das Haus investiert wurden , sondern auch um die Gewinnmarge, die im Falle eines Verkaufes möglich gewesen wäre. Jeder versteht, dass diese Situation nur schwer zu schlucken ist. Insbesondere auch der Umstand, dass viel zu viele spanische Einzel-Händler ihren Konkurs Insolvenz , wie nie zuvor anmelden müssen und der absolute chinesische Einzelhandel mit über 75 % diese Handel total beherrscht.

Fest steht, das auf Grund der aktuellen Inflation-Tendenzen, jedenfalls von reichen R & Ch.. ect.., die an der Küste unbedingt kaufen wollen, und oder vielfach schon gekauft haben, möchte ich bemerken, dass ich froh bin um jeden reichen R & Ch..,von diese Leute möglichst weit weg zu bleiben. Nach dem Motto: "Eine Million offiziell und eine Million unter dem Tisch", sowie wir recherchieren konnten…sorry, aber genau das ist es, was unsere Welt aushöhlt und krank macht. Indem Steinreiche Investoren oder gierige Politiker verschanzen sich - wie auch immer , erworbenes – viel Geld in spanische Küstenorte , diese ramponieren den einheimischen Markt total, das einheimische Sozialleben, die Gelder fließen an der Steuer vorbei, somit auch am einheimischen Bürger. Der wiederum wird vom Vater Staat dermaßen in die Steuerzahlpflicht genommen, dass er faktisch zur Schwarzarbeit gezwungen ist, um irgendwie noch klarzukommen. Womit sich die Katze in den Schwanz beißt. Und das betrifft beide Seiten.

Aber unabhängig meiner Meinung zu dieser Klientel gieriger Mensch, die ich nun mal nicht schätze, muss ich sagen, dass die Aktion ein Piratenstreich der Regierung gewesen ist, um ahnungslose Hausbesitzer über den Leisten zuziehen.

Das Thema Enteignung / Küstengesetz / Entschädigung, solltet Ihr mit allen Mittel bekämpfen.

Viel Glück und Aushaltevermögen wünschen wir als E-U Bürger ,

euch von ganzen Herzen.

Freitag, 24.02.2023

Hier finden Sie den Leserbrief:

Kommentar von: Luc M.

einem Mitglied der CE I S G über das Küstengesetz:

Ich möchte darauf hinweisen und Aufmerksam machen, das es sich bei der Betriebsfertigen Konzeption der: OxyFit S.A. e c , um eine effektive Lösung handelt, das leidige und aktuelle Thema:“ Inflation“ in Verbindung mit den staatlichen : „Küstengesetz-Enteignungs-Methoden „scheinen diese bislang zu keiner Verän-derung , zumindest zu keiner substanziellen , des ungeheuerlichen und rechtswidrigen Vorhabens der spanischen PSOE-Regierung und ihren Verwaltungen geführt zu haben. Die Bekundung der Kommunen, auf Seiten der betroffenen Immobilienbesitzer stehen zu wollen, war mit etwas gesundem Menschenverstand von Anfang an als trojanisches Pferd auszumachen.

Jedem, muss nach meinem Dafürhalten klar, sein, worauf die sog. Seltsame KÜ-Ge-angebotene „Konzessionärs-Lösung“ hinausläuft, die in staatlichen Besitz überführt und von Madrid aus verwaltet worden. Diese hätte die Möglichkeit und Gefahr, dass der regionale und lokale Politik- in Verbindung mit den vorhandenen Investoren aus dem E U Ländern und ggf. den: russischen und den chine-sischen Geldadel, sich die Bälle zugespielt werden und die eigenen Taschen gefüllt, wesentlich verringert. Wenn es um eine für alle Seiten ertragbare Lösung ginge, wäre anstelle eines Konzes-sionärs, eines privatwirtschaftlich geführten Betriebs Gesellschaft wie z.B. die OxyFit S.A. e c , Salins, in Empuriabrava , unter kommu-naler Aufsicht, jedoch mit einer dem Grundbesitz entsprechenden Beteiligung und Stimmrecht der jeweiligen und derzeitigen Immobilien-Eigentümer die einzig gerechte und faire Lösung. Auf diesem Wege könnten die öffentlichen und privaten Interessen unmittelbar und auf Augenhöhe gegeneinander abgewogen und gemeinschaftliches Vorgehen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen organisiert werden.

Die Bestandsdauer der Betriebs-Gesellschaft könnte mit den vom Kü Ge vorgesehenen Nutzungsfristen von 30, bzw. 60 Jahren in Übereinstimmung gebracht werden und so einen geordneten Eigentums- und Nutzungswechsel ermöglichen. Ein Stimmrecht der Immobilieneigner würde zum einen der administrativen Willkür und zum andern, den letztlich unkontrollierbaren wirtschaftlichen Interessen eines Konzessionärs die Zügel anlegen.

Bleibt es bei der vorgesehenen angebotenen irrealen Konzessionärs-Lösung, kann dieser mit Rückendeckung der Verwaltung tun und lassen, was ihm bliebt. Allein die Möglichkeit, über als unverzichtbar darstellbare Maßnahmen den Eigentümern, ohne dass sie sich dagegen wehren können, das Geld aus der Tasche zu ziehen, wird so manchen an den Rand seiner finanziellen Möglichkeiten bringen und dafür sorgen, dass die ohnehin wertgeminderte Immobilie vollends unverkäuflich sein wird.

Egal, welche rechtliche Konstruktion in Frage kommt, es wäre das Mindeste, das bestehende Eigentumsrecht nicht nur in ein befristetes Nutzungsrecht, sondern auch in eine befristete wirtschaftliche Beteiligung mit dem dazugehörigen Stimmrecht zu überführen. Nur so kann die Verfügungsgewalt über die Immobilie bis zum Ablauf der Nutzungsfrist gesichert und uneingeschränkt ausgeübt werden.

Weitere Informationen unter der Rubrik: CE Investment Schutzgemeinschaft und Kleinanzeigen

Donnerstag, 23.02.2023

Hier finden Sie die weiteren Informationen:

Ein Leserbrief von M. & N. S..:

Mit dem Kommentar:

Spanien sollte seine Staatsform ändern, betreffend der: Küstengesetz Enteignungen in Empuriabrava

Wir verstehen die vollzogenen Küstengesetz -Enteignungsmethoden die unter dem: Begriff „Volkseigentum“ eine entstehungsgeschichtlich kommunistisch-sozialistische spanische PSOE -Regierungs-Konstruktion, die an eine entsprechende Ideologie und deren Rechtsnormen gebunden sind.

Rechtlich war und ist der Begriff „Volkseigentum“ nicht mit dem „Staatseigentum“ gleichzusetzen.

Die Umwandlung von privatem in „Volkseigentum“ , wie es bei der Begründung der vom Küstengesetz vorgesehenen Maßnahmen heißt bzw. war, ist nur in sozialistischen Systemen möglich und bedeutet die Überführung von individuellem in kollektives Eigentum. Mit anderen Worten: Das Volkseigentum tritt an die Stelle des Privateigentums, indem es dieses abschafft und ersetzt.

Die gleichzeitige Existenz von Privat- und Volkseigentum ist ein Widerspruch in sich selbst und liegt daher jenseits jeglicher ideologischer und juristischer Betrachtbarkeit.

Volkseigentum ist per Definition unveräußerlich, unbeleihbar und unvermietbar, weil auf: Staatseigentum, das verkäuflich und wirtschaftlich verwertbar ist, trifft dies nicht zu.

Das Konzept des Volkseigentums kann nicht nur, wie beim spanischen Küstengesetz, auf Grund und Boden, sondern muss konsequenterweise auch auf die sog. Produktionsmittel, d.h. auf die Infrastruktur und sämtliche Produktions- und Versorgungseinrichtungen bezogen werden.

Der Begriff des Volkseigentums ist ideologisch begründet und daher nur in entsprechenden Systemen anwendbar.

In den: „Rechtsstaaten der E U Länder“ ist diese Begründung durch die Verfassungen ausgeschlossen und damit nicht anwendbar.

Volkseigentum entstand durch entschädigungslose Enteignung von Privatbesitz. Wenn Spanien diesen irrealen Weg einschlagen will, sollte dies mit aller Konsequenz erfolgen und Spanien sollte seine Staatsform ändern.

Für eine sozialistische Monarchie, eine bislang unbekannte Staatsform, -dürfte in der EU allerdings kein Platz sein, von denkbaren EU-Finanzhilfen ganz zu schweigen.

Samstag, 18.02.2023

Hier finden Sie die weiteren Informationen:

Ein freundliches Hallo an die Leser der Empuriabravanews

und ein Hallo an die Mitglieder der: CE ISG

Hier die Fortsetzung von dem am 02.02.2023 veröffentlichten Leserbrief von mir:

Was ich in der ganzen spanischen Enteignungs-Angelegenheit vermisse, ist wie reagieren die verantwortlichen EU Politiker in Brüssel ? Diese sollten darüber nachdenken, was In Ihrem Verantwortungs-Bereich, unter der erforderlichen Berücksichtigung der restlichen E U Länder in Spanien abläuft, indem eine: UNERTRÄGLICHKEIT von derzeit: „REICHSTEN LAND der EU- Staaten, veranstaltet wird. Unter dem: Motto „Corona Pandemie“: Mit unter anderen die: vorgetäuschten solidarischen Anträge und Verhaltensweise der spanischen Regierung das Verlangen den auf Zahlung in Höhe von:

145 Milliarden Euro von der E – U zu verlangen.

Zum Motto: INFLATION-PANDEMIE:

Ich wurde von einem Freund aus Holland informiert, dass er seine Eigentums Wohnung an einem bekannten Nordsee Küstenort in Holland, aus nachfolgen Gründen vorsorglich verkauft hat.

Es ist zum größten Teils bekannt, das der spanische Staat, über Immobilien Besitztümer verfügt, die in zukunftsorientierte, „Inflation geschützte“, unschätzbare Immobilien-Besitz Wertsteigerungsraten von Sachwerte im Bereich von: Tausend Milliarden €uro, als nachweisliches , alleiniges staatliches Eigentum, in Anspruch nimmt und besitzt.

Spanien ist das Einzige der 27 EU-Länder, das nationale und EU-Bürger Immobilien Eigentum enteignet, ruiniert und brutal ihres Eigentums beraubt.

Die sich nachweislich, in Anbetracht von: räuberischen Piraterie -Ausbeutungs-methoden, von “ Wertvollem Betongold“, Rechtswidrig angeeignet haben.

Wie kann man vor diesen Grausamkeiten auch an andere E-U Küstenstädte vorbeugen, wenn sich die spanische PSOE-Piraterie Ansteckung der:

„Spanischen Küstengesetz Beraubung –Methoden, in den anderen E U Mitgliedsländer die ebenfalls über: Meeresküsten Immobilien verfügen, die sich ggf. E-U - europaweit innerstaatlich ausbreitet?

Für die in Frage kommenden EU Partner Länder, die an ihre Meeresküsten liegenden Immobilien, zu enteignen als Nachahmer motiviert werden?

Ist jedenfalls zurzeit „KEIN PROBLEM“, weil die E-U verantwortlichen Politiker in Brüssel, diese räuberischen Methoden als: „INNERSTAALICHE -ANGELEGENHEIT“ Begutachtet haben und sich leider in dieser Angelegenheit heraushalten und sich nicht einmischen wollen.???????

Donnerstag, 02.02.2023

Hier finden Sie die weiteren Informationen:

Liebe Leser von empuriabravanews,

es nimmt kein Ende mit den Eigentümlichkeiten.

​In 1973 hatte mein Vater zusammen mit seinem Bruder i.d.1.Linie ein Grundstück erworben, welches zu gleichen Teilen zu je ca. 600 qm geteilt wurde.

Dem Grundriss nach wurde​ je 1 identisches Haus erbaut.

​Dies geschah 15 Jahre vor Erstellung des KüG.

​Das Anwesen meines Onkels ist später an eine französische Familie und in den​ 00er Jahren von diesen an eine Spanierin aus Olot weiterverkauft worden.

Dies geschah jeweils deutlich nach dem KüG von 1988.

​Trotzdem dass lt. KüG keine baulichen Veränderungen im Aussenbereich vorgenommen werden dürfen, sind hier dem Grundriss und der Höhe

 des Gebäudes nach erhebliche bauliche Massnahmen vorgenommen worden.

Unser Haus ist noch im Originalzustand von 1973 und man kann leicht den Unterschied zu Nachbarhaus feststellen.​

​Des weiteren liegt mir der Auszug des BOE Nr.129 v.30.Mai 2013 vor, aus dem zweifelsfrei zu ersehen ist, dass Salins Primera Linea

quasi komplett vom KüG betroffen ist, incl. der Anwesen 13, 14,​ 15 und 16

Ein Auszug aus dem Servicio Provincial De Costas En Girona v.19.6.2020 weist nur noch​ die Grundstücke 1 bis 13 als betroffene Anwesen aus.

​Für mich und möglicherweise andere Betroffene stellt sich hier die Frage, was ich tun muss, um ebenfalls in den Genuss zukommen,

endlich frei über mein Eigentum verfügen zu können.

​Es ist einfach unerträglich, welche Machenschaften das Küstengestz bzw. die zuständigen behördlichen Stellen zulassen.

​Wie können wir uns wehren oder gilt nicht gleiches Recht für alle?

Leute, lasst die Finger von Investitionen in Spanien!!!

​rät ein nachhaltig betroffener EU Bürger!

Share by: