Im hauptsächlichen Bestreben der: Club-Europa-Investment Schutz Gemeinschaft,
mit-einem angeschlossenen: „Liegenschaftsverwaltungs-Service“, nachfolgend:“ CE I.S.G.“ genannt:
Hat man sich darauf spezialisiert, effektive und juristische nationale und EU Rechts- Sicherheitsgrundlagen abzuklären, sowie Investoren überzeugen zu können, dass es Problemlösungen beim Ankauf von Investment-Immobilien in Spanien vorhanden sind, die auf staatliche Habgier-Methoden vollzogen werden, Aufmerksam zu machen. um diesen Zustand in alle Belange ein entstandenes Misstrauen auszuräumen und im Sinne von Investoren entgegenzukommen.
Nach dem Motto:
"Weil, wenn ich Erspartes anlege, erwarte ich, dass das Verhältnis zwischen Sicherheit und Ertrag stimmt."
Wen Sie in sichere Immobilien in Empuiriabrava investieren wollen?
und die notwendigen finanziellen Sicherheiten erreichen wollen, ist das zusammen mit dem: CE I.S.G. Sicherungs-Konzeption gewährleistet.
Sie wollen alle Vorteile einer sicheren Immobilieninvestition Genießen , aber auf lange Sicht Ihre Nerven und Ihr Zeitkonto schonen?
Schützen Sie mit einzelnen werthaltigen CE I.S.G. -Rendite Immobilien, Ihr Vermögen. Vermehren Sie zusätzlich mit gesicherten Pachteinnahmen geleistet von der CE ISG -Betreuung, Ihren Wohlstand.
Genießen Sie den Luxus an Zeit und Ruhe, die Ihnen eine CE I.S.G. - FULL-SERVICE-GARANTIE (auf Wunsch lebenslang)- Bieten wir:
Das alle unsere Immobilien und Unternehmensgesellschafsvarianten mit einem aktuellen Wertgutachten eingeschätzt werden.
Sie werden Eigentümer einzelner CE I.S.G. -Immobilien-Liegenschaften, genießen wenn gewollt regelmäßige Pachtzahlungen der CE I.S.G. – Varianten und haben für eine ev. Pachtdauer (20,30,50 Jahre) sonst keine weiteren Kosten und Lasten mit Ihrem Realwert.
Machen Sie für sich und zugunsten Ihrer Umwelt ein gutes Geschäft: Investieren Sie einen Teil Ihres Vermögens in einzelne, inflationsgeschützte, werthaltige CE I.S.G. Immobilien und Geschäftsunternehmen mit interessanten Bedingungen und Pacht-Zinsen, Sie investieren damit in eine saubere Zukunft, mit ausgezeichneter 100 % Realabsicherung.
Dies ist unsere ehrliche Antwort für Sie als Kapitalanleger.
CE I.S.G. – verfügt über die neuesten Erkenntnisse erfolgreich aus der: Touristik -Branche in Verbindung mit der:“ Gesundheits-Wellness Institute-Welle (Boom) & Energie - OxyFit-02 Technologie“ .
Die CE I.S.G. -verfügt über hochwertige Verwertungsrechte, Lizenzrechte und Herstellungs- Patente und steht im engsten Informationsaustausch mit Universitäten in ganz Europa mit der Zielsetzung - Vorsprung durch Forschung und Technik.
Unsere Liegenschaftsverwaltung setzt sich für Sie, Ihren Vermögenserhalt mit voller Kraft ein!
Wir nehmen uns gern die Zeit, Sie umfassend über unsere langjährigen, ausgezeichneten und bewährten Geschäftsmodelle zu informieren, sowie im Gegensatz dazu, Studieren Sie unsere jahrelangen Recherche Ergebnisse, für
„n o c h“ unangenehme und bestehende staatliche brutale Enteignungsmetoden zum Nachteil von Investoren in Spanien, in der Hoffnung, das eine staatliche Einsicht auf Grund unserer Einsprüche und Beschwerden eingesehen und erweckt werden kann.
Es ist soweit !!! Nach langen Gesprächen und Verhandlungen mit anderen Schutzgemeinschaften, Medien, Betroffenen, Politikern und viele, viele mehr,
beginnen wir den Kampf gegen Ungerechtigkeiten. Lange, lange hat es gedauert
und es waren viele Stunden mit erheblichen Arbeitsaufwand, aber jetzt gehts los.
Lasst uns gemeinsam gegen das Ungerechte kämpfen. Wir werden alle Kräfte aufwenden, um dann endlich einmal ernsthafte Erfolge gegen diese unmöglichen,
nicht-europäischen, nicht nachvollziehbaren Gesetze vorzugehen. Diese haben in Europa nichts mehr zu suchen. Packen wir es an !!!
Unter dem CE Investment Schutz Gemeinschaft - Logo werden Sie immer neue Informationen finden.
Zur Feststellung der Exklusiv-Rechte:
Alle Informationen handeln über die: exklusiven Rechercheergebnisse über die Internetseite www.empuriabravanews.com, „ Als Verantwortlich und Inhaber Herbert Wilczek“, der „Familiengemeinschaft -Casa Panama“ und der „CE Investment Schutzgemeinschaft „ beinhalten ausschließlich die juristischen und persönliche Inhalte und Belange, die in Form von persönlichen und vertraulichen Informationen zusammengestellt sind , diese als Unternehmensgeheimnis, über die seit dem Jahr 2.002 vollzogenen spanischen Enteignungsmethoden über das Küstengesetz unterliegen. Sie sind ausschließlich als Information für den Adressaten bestimmt. Jeglicher Zugriff auf die Inhalte und Informationen und E-Mail -Inhalte durch andere Personen als den Adressaten ist untersagt. Sollten Sie nicht, der für diese Bedingungen bestimmte Adressat sein, ist Ihnen jede Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Weitergabe wie auch das Ergreifen oder Unterlassen von Maßnahmen im Vertrauen auf die erlangte Information untersagt sind. Sowie ggf. E-Mail -Schriftverkehr enthaltene Meinungen oder Empfehlungen unterliegen den Bedingungen des jeweiligen v.g. Vertauens/Geschäftsverhältnisses mit weitere Adressaten.
Dienstag, 15.10.2024
INFORMATIONEN
GERICHTER AN DEN:
1).EUROPÄISCHER GERCHTHOF FÜR MENSCHENRECHTE
COUNCIL OF EUOPE I CONSEIL DE L EUROPE
67075 STRASBOURG, France
________________________________________________
GERICHTET AN DEN:
2). RAT DER EUROPÄISCHEN UNION
An das GENERALSEKRETARIAT: ( Presse / Kommunikation / Transparenz Information der Öffentlichkeit.
Rue de la Loi, 175 – 1048 Brüssel -Belgien
________________________________________________
Empuriabrava, den 17.10.2024
Sehr geehrte Damen und Herren,
BEZUGNEHMEND AUF VERURSACHTE: SCHADENERSATZ-FORDERUNGS—TATBESTÄNDE, DIE MIT NACHFOLGNDEN NACHWEISEN & BEGRÜNDUNGEN VON DEN:
Geschädigten Ehel. Herbert Wilczek und Johanna Koopmans unter Vorsitz der: “FAMILIENGEMEINSCHAFT CASA PANAMA“
Einer aus 4 Generationen bestehenden Familiengemeinschaft “Casa Panama", Salins E1 -&13 aus Empuriabrava, Rechtsmäßig reklamiert werden,
Dazu verweisen wir, gemäß Artikel 34 der Europäischen Menschenrechtskonvention & Artikel 45 und 47 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs, wobei diese Beschwerde / Formulierung, beinhaltet eine Urkunden Nachweis und kann für unsere Rechte und Pflichten von Bedeutung sein.
Als Beschwerde Begründung unsere dementsprechenden Recherche- Ergebnisse, mit den nachfolgende Regulierung Maßnahmen an:
Mit dem Hinweis, indem das Parlament ein neues Gesetz beschließen kann und die Institution der Kommission, um die Durchsetzung der bereits schon bestehenden Chartas zu erzwingen, zu der sich Spanien verpflichtet hat, dabei handelt es sich um die Verletzungen der EU Rechte.
Wegen der Menschrechtsverletzung werden wir die gegebenen Klage-Möglichkeiten bei dem Tribunal de Derechos Humanos in Straßburg beantragen.
Sowie des Weiteren, wird Beabsichtigt, bei dem Consilium der EU (Aufsichtsbehörde zur Erfüllungen und Umsetzung der EU – Gesetze) der Antrag auf Einleitung eines („Verstoßverfahren“) gegen Spanien zu bewirken. Mit dem Verwaltungsverfahren wird bezweckt, dass der betreffende Mitgliedstaat den Anforderungen des Unionsrechts freiwillig nachkommt. Erst nach der Antwort von Spanien möchten wir jedoch dann weitere Schritte unternehmen.
Wie unter anderen werden wir der Kommission und dem Tribunal, unsererseits beanstandet , darauf hingewiesen und eingeklagt mit:
A.) Enteignungs-und Bereicherungsverfahren an EU-Bürgern
B.) Verfahren auf Garantie des Eigentums
C.) Rechtsbeugung durch die spanischen Behörden
D.) Strafanzeigen gegen Richter und Gerichte in Madrid wegen Korruption gegenüber europäischen Mitbürgern (Ausländer in Spanien).
GRÜNDE/SACHVERHALTE:
DIE MIT EINEM BEREICHERUNGS-VOLLSTRECKUNG VORWAND:“ Unter Vortäuschung falscher Tatsachen VON EINER „SOZIALDEMOKRA-TISCHEN (Kommunistischen) REGIERUNGS-PARTEI PSOE VOLLZOGENE „BEREICHRUNGS & ENTEIGNUNGS-METHODEN“ UNAUFHALTSAM VOLLSTRECKT WIRD, die für viel Aufregung, Polemik und für eine totale finanzielle Insolvenz, der geschädigten Familiengemeinschaft im „Achtstelligen Millionen Euro-Bereich „die in Form von brutalen rechtswidrigen Enteignungsmethoden, ferner nachweislich die gesamten Existenz Grundlage, die in Verbindung mit einer gegründeten Unternehmens: „OxyFit -Institut „ Gesellschaft, die komplette Grundlagen- Existenz und Lebensunterhalte der Familiengemeinschaft Casa Panama, in Form einer brutalen egoistischen Machtdemonstration unter der Führung/Leitung vom Regierung Präsidenten P. Sanchez, der PSOE, diese in seiner Macht stehend Mittel - als ein „Endzweck „zu bezeichnen, Fakt ist, man achtet voll und ganz darauf auch bei der Europäischen Union, sowie auch das spanische Volk - die Wähler:“ durch Bereicherung & Enteignung-Methoden, diese mehr als dumm zu halten, um dadurch den dummen Wähler, das Denken abzugewöhnen, um sich frei von “eigenen Gedanken“ voll und ganz nach der Parteiideologie des P. Sanchez und seiner PSOE zu richten, um die EU-Länder und der spanischen Bevölkerung, die jedenfalls nur als“ Individum existiert.
Die gesamte Familiengemeinschaft sieht sich für den Rest des Lebens, aus vorgenannten Gründen unaufhaltsam veranlasst, an alle willigen sehr vielen Investoren zu rechten, die an den Küstenorten in Spanien, die unter der Führung von:“ P. Sanchez und der PSOE in Spanien die z. Z. noch regiert“ , in dem Fall von ihren Investitions-Vorhaben, dringend Abstand zu nehmen.
Weitere Informationen sollten Sie unsere kompakten und ausführlichen Berichterstattungen: unter; www.empuriabravanews.com : nicht nur der: „CE Investment Schutzgemeinschaft“- Rubrik, sondern zusätzlich der Rubriken: „Schadenersatz „ „Investment „ & „ OxyFit -Institut „ einzusehen, um an einen besseren Überblick zu gelangen.
Gez.: H. Wilczek & J. Koopmans
Sowie weiter mit dem: Spanischen Rechts System zu befassen, der nicht mit dem EU- Interessen Gemeinschaft, in Verbindung zu setzen ist.
Sonntag, 13.10.2024
Carta abierta de Johanna Koopmans, Casa Panama y OxyFit -Institut Salins, E1 Empuriabrava al Ayuntamiento de Castelló d'Empúries.
El sector "medicina natural - salud - antienvejecimiento - wellness" está viviendo un auténtico apogeo en toda Europa. Los tiempos han cambiado, hoy se desea no sólo envejecer en paz y tranquilidad, sino también llegar a la vejez en la mejor forma física posible. Desde hace algunos años, balnearios, estaciones termales, clínicas especiales, firmas farmacéuticas y también fabricantes de productos naturales siguen esta tendencia y, dada la creciente demanda, han aumentado su oferta de servicios y productos en el mercado estadounidense y europeo.
OxyFir Franchise Institut.
tiene la oportunidad, con la amplia y variada oferta de la que dispone la empresa, de convertir a Empuriabrava en el mayor centro de salud de Europa. Con esta oferta se consigue un segmento de mercado muy atractivo para los inversores y, al mismo tiempo, para numerosos interesados que visitarían la zona durante todo el año. Naturalmente esto no puede llevarse a cabo sin la ayuda del Ayuntamiento, pero con este programa se tiene la oportunidad única e irrepetible de diferenciarse del resto de las localidades de la región e incluso de todas las localidades del Mediterráneo.
OxyFir Franchise Institu. tiene ya planificado un Franchise-Institut de cuatro estrellas con más de 500 m2 de superficie útil, dedicado exclusivamente a terapias de medicina natural, salud, programas antienvejecimiento y wellness.
Además, se explotará una granja propia de 6.000 m2 para garantizar la producción de productos naturales biológicos, entre otros aloe vera, aceitunas, diversas plantas medicinales y productos fabricados con algas. Todos los productos pueden ser etiquetados con el logotipo de Empuriabrava, con las consiguientes ventajas promocionales. Con este centro pionero, el municipio de Castelló conseguiría atraer a esta excepcional localidad a numerosas personas interesadas por su salud en Europa.
Las posibilidades están abiertas y la colaboración en el proyecto ayudará a todos los interesados no sólo durante los tres meses de verano. Si el lema "Empuriabrava, ciudad de la salud nº 1", presentado por OxyFir Franchise Institut. se hace realidad, se puede contar con una importante afluencia de visitantes, y las localidades de Castelló y Empuriabrava conseguirán despertar de su letargo invernal.
Con un cordial saludo Jahanna Koopmans
Sonntag, 30.06.2024
Hier finden Sie nähere Informationen:
Küstengesetz Feststellung Bereicherungs-Argumente von:
J. Koopmans Wilczek am: 28.06.24
Sehr geehrte, vom Küstengesetz enteignete Mitgeschädigte, ehemalige Immobilien-Eigentümer an den spanischen Küsten-orten.
Die vom Küstengesetz unrechtsmäßige, sanktionierte, staatliche Anmaßung, über privatwirtschaftliche Investitionen und deren Amortisation, zu befinden.
Bestätigt und bewiesen durch eindeutige Tatbestands- Nachweise von: absolut eigennützlichen, staatlichen Bereicherungs-Methoden, indem dementsprechend diese unverschämterweise in Form einer zeitlich - juristisch unsicheren Nutzungs-Konzession für die enteigneten Opfer mit einem Zeitraum von: 35 ggf. bis zu 75 Jahren, mit einer sehr hohen zu erwartenden, sicher gewährleisteten, staatlichen Vereinnahmungsquelle, die in Form einer Nutzungsdauer - Konzeption, dementsprechend als Zugeständnis an die enteig-neten Opfer, einzuräumen bzw. anzubieten , steht in krassem Widerspruch zu den Regeln der freien Marktwirtschaft und ist in dieser Form weder sinnvoll noch darstellbar- und vor allem hinnehmbar, weil insbesondere der Verdacht begründet ist, das es sich um eine reine staatliche Bereicherungs-Methode handelt, die keinesfalls im Sinne der Küstengesetz-Vorgaben, jedenfalls in keiner Hinsicht juristischer Form fundamentiert sind und mit einem normalem Menschenverstand den Sachverhalt erkennt, das gemäß der Küstengesetz-Vorgaben nur dann ein Verständnis aufzubringen ist, wenn die enteigneten Immobilien in der 1. Meereslinie alle in ihrer ursprünglichen und ebenerdig, wieder zurückgestellt und abgerissen werden sollten/ müssten.
Wenn man ferner diese vorgenannten irrealen Küsten-Gesetz-Vorlagen in Verbindung mit im europäischen Vergleich ohnehin mangelhaften Schutz privaten Eigentums als Einstieg in eine zunehmende Verstaatlichung von natürlichen Ressourcen und als Eingriff des Staates in die Privatwirtschaft erkennen kann, weil die spanische Küste kann und muß sowohl aus kulturellen als auch aus sozialen und wirtschaftlichen Gründen ein gewisses Maß an Bebauung und privatwirtschaftlicher Nutzung ohne staatliche Gängelei zulassen, die gem. der königlichen Rede Vorlage, recht wenig mit Umweltschutz und der Möglichkeit des freien Zugangs durch die Allgemeinheit am Hut haben.
Der Hebel wäre viel mehr den enteigneten Opfern, auch als Teil der Natur mit dem Recht, sie zu nutzen und zu gestalten sieht, indem die Küsten in ihrer Gesamtheit, dem menschlichen Ein-fluss und Gestaltungswillen auf keinen Fall gänzlich entzogen werden und irrealer Weise wieder zu leeren Einöden an den spanischen Küstenorten, zurückgesetzt und gestaltet werden.
Die spanische Regierung würde sowohl sich, ihrer Justiz und ihren Verwaltungen, als auch dem Land und damit den Betrof-fenen vieles ersparen, weil es um eine öffentlich brutale Berei-cherungs-Methode handelt und sich deshalb dringend zu einer entsprechenden Novellierung des Gesetzes orientieren sollten.
Einer Novellierung auf der Basis rechtsstaatlicher und markt-wirtschaftlicher Prinzipien ohne Rückwirkung von Gesetzen, mit Augenmaß und differenziertem Blick auf das Nötige und Mög-liche, in Verantwortung gegenüber einer notwendigen Vertrau-ensbasis zu gewährleisten und den zukünftigen EU-Familien-Generationen, sowie nationalen und internationalen Investoren, die in allen entsprechenden Belangen, dringend wieder eine Vertrauensbasis herzustellen, das wünscht sich von ganzem Herzen:
Johanna Koopmans Wilczek
Casa Panama, Salins E-1 aus Empuriabrava
Samstag, 29.06.2024
Heute wollen wir Ihnen einen interessanten Leserbrief, der zum Nachdenken anregt, zur Information anbieten. Der Verfasser dieses Briefes schreibt genau das, was wir schon seit Jahren wissen und anprangern. Es zeigt, wie schwierig es geworden ist, hier neue Hausbesitzer und Investoren, zu gewinnen. Auch wir merken es in zahlreichen Telefongesprächen mit investierfreudigen Anlegern, dass viele von ihnen kein Vertrauen mehr zu der jetzigen spanischen Regierung haben. Leider merken es die Verantwortlichen dieser Krise anscheinend nicht und korrigieren ihre politischen Katastrophen-Entscheidungen nicht. Es wird Zeit, dass sie handeln, bevor die WIRTSCHAFTS-MACHT SPANIEN im freien Fall auf dem Weg zur ARMUT fällt.
Dies versuchen wir zu verhindern und führen zahlreiche Gespräche mit Politkern. Wir hoffen aber auch, dass sich die Immobilien-Verbände bald mal kräftig zu Wort melden, bevor hier einige Makler am Existenz-Minimum anlangen. Aber jetzt noch einmal zu dem angekündigten Leserbrief.
Nähere Informationen finden Sie unter dem Button Leserbriefe.
Mittwoch, 26.06.2024
Noch hält die spanische Regierung an den für Spanien negativen Gesetzen fest, obwohl im Falle des spanischen Küstengesetzes schon jahrelang ein überarbeitetes Gesetz vom Europäischen Parlament gefordert wird. Jetzt muss man abwarten, was das neu gewählte Europäische Parlament in diesem Falle unternimmt. Einige Politiker haben schon davon gesprochen, dass Strafen verhängt werden sollen, falls die spanische Regierung den Forderungen nicht nachkommen sollte. Inwieweit dies umgesetzt wird, bleibt jedoch vollkommen offen, da wir ja ALLE die Versprechen vor Wahlen kennen. Heute haben wir noch einmal wichtige Informationen von Betroffenen.
Nähere Infos finden Sie unter dem Button Investment.
Dienstag, 25.06.2024
Wann wird das Kartenhaus Spanien zusammenbrechen ? Diese Frage stellen wir uns schon lange. Die spanische Regierung hat bis jetzt nichts veranlasst, um neue ausländische Investoren an Land zu ziehen. NEiN - im Gegenteil, man schafft die negativen Gesetze nicht ab und verschlimmert diese auch noch. Es ist an der Zeit, dass sich da was ändert, bevor es zu spät ist. Die PSOE unter dem spanischen Präsident Pedro Sanchez muss jetzt in die Gänge kommen. Das VOLK ist auch schon unruhig und nur noch die treuen Anhänger der sozialistischen Partei, halten der PSOE die Treue.
Wir sind der Meinung: Noch ist nichts zu spät, um die gemachten Fehler zu beseitigen. Sie müssen nur schnellstens damit beginnen, bevor weitere Investoren dem königlichem Land den Rücken kehren. Lesen Sie einfach einen den dazu veröffenlichten Bericht.
Nähere Infos finden Sie unter dem Button Investment.
Es ist soweit !!! Nach langen Gesprächen und Verhandlungen mit anderen Schutzgemeinschaften, Medien, Betroffenen, Politikern und viele, viele mehr,
beginnen wir den Kampf gegen Ungerechtigkeiten. Lange, lange hat es gedauert
und es waren viele Stunden mit erheblichen Arbeitsaufwand, aber jetzt gehts los.
Lasst uns gemeinsam gegen das Ungerechte kämpfen. Wir werden alle Kräfte aufwenden, um dann endlich einmal ernsthafte Erfolge gegen diese unmöglichen,
nicht-europäischen, nicht nachvollziehbaren Gesetze vorzugehen. Diese haben in Europa nichts mehr zu suchen. Packen wir es an !!!
Unter dem CE Investment Schutz Gemeinschaft - Logo werden Sie immer neue Informationen finden.
Montag, 24.06.2024
Leider haben wir momentan ein paar Probleme mit unserer Webseite. Obwohl schon einige Techniker von IONOS an diesen Problemen arbeiten, gibt es bei den Rubriken "Nachrichten" und "Informationen" grosse Schwierigkeiten. Wir können weder etwas löschen, noch etwas Neues einsetzen. Wir hoffen, dass es in naher Zukunft eine positive Rückmeldung von den IONOS-Technikern gibt, sonst müssen wir eine Entscheidung treffen, wie es weitergehen soll. Hoffentlich hatten wir keinen Angriff von ausserhalb, da wir auch über Sachen schreiben, die NEGATIVES ans Tageslicht bringen, was unsere Leser ja schon bemerkt haben und uns diesen Mut hoch anrechnen. Bei uns erfahren Sie die Wahrheit und wir lassen uns nicht davon abbringen:
Ihr empuriabravanews-Team
Sonntag, 23.06.2024
Wir haben GUTES im Sinn !!! Nach zahlreichen Gesprächen mit vielen spanischen Behörden, kommen wir langsam unseren Zielen entgegen. Leider haben wir absolut keinen Einfluss auf die Vergabe von Genehmigungen. Viele Anfragen laufen schon seit einigen Jahren, fast so wie man es aus Deutschland kennt. Man spricht zwar immer wieder von Verkürzungen und Erleichterungen für die Genehmigungen, aber es ist noch nicht der Fall. Zahlreiche Investoren warten schon lange darauf, dass wir grünes Licht geben können. Das wäre auch für Empuriabrava und Umgebung eine SUPER-BEREICHERUNG. Eines ist sicher, wir bleiben am BALL: Ihr empuriabravanews-Team
Donnerstag, 20.06.2024
Presse Bericht
Sánchez entwirft einen Resilienz-Plan der irreführende Nach-richten mit Terrorismus gleichsetzt.
Die spanische Regierung hat die “Resilienz” oder den “Wider-stand” des Landes gegenüber 16 “Risiken und Bedrohungen” bewertet, auf die wir nach ihrer Einschätzung “vorbereitet sein müssen”. Diese reichen von Terrorismus und Einwanderung bis hin zu Pandemien oder “Desinformationskampagnen”. Letzteres hat kürzlich an Brisanz gewonnen, da Pedro Sánchez oft die ver-meintlichen “Falschmeldungen” von “Pseudomedien” erwähnte, die kritische Berichte über seine Frau Begoña Gómez veröffent-lichten.
Das Ministerium für Nationale Sicherheit hat in Kooperation mit anderen Ministerien ein Dokument verfasst, das die ergriffenen Maßnahmen zur Abwehr dieser Risiken und Bedrohungen ana-lysiert, wobei “Resilienz als eine der Hauptreferenzen” dient. Das erklärte “Ziel” ist es, “Krisen zu bewältigen und sich von ihren Folgen zu erholen”.
Im Kontext der Desinformation ist hervorzuheben, dass Spanien ein Verfahren zur Bekämpfung von Desinformation besitzt, wel-ches im Jahr 2020 unter Kontroversen eingeführt wurde. Die Regierung plante die Einrichtung eines permanenten Komitees, das von der Opposition als “Wahrheitskomitee” bezeichnet und direkt der Moncloa untergeordnet wurde. Über die Arbeit dieses Ausschusses ist wenig bekannt, da seine Sitzungen nicht öffent-lich sind und keine Berichte über seine Ergebnisse vorliegen.
Angriff auf kritische Medien
Pedro Sánchez hat sich gegen das gewehrt, was er “Falschmel-dungen” von “Pseudomedien” nennt, insbesondere gegen solche, die Nachrichten veröffentlichen, die für die Exekutive belastend sind.
“Mein Selbstvorwurf ist, dass ich nicht früher gegen Falschmel-dungen vorgegangen bin”, erklärte der Sozialist in seinem ersten Interview auf TVE nach fünf Tagen der “Reflexion”.
Bislang hat Sánchez seine Strategien im Umgang mit dem, was er “Falschmeldungen” nennt, nicht im Detail dargelegt. Diese Woche kündigte er an, im Juli ein Maßnahmenpaket zur “demo-kratischen Erneuerung” vorzustellen, das Vorschläge zur “Ver-besserung” der Rechenschaftspflicht und Transparenz der Medien enthält.
In einem Interview mit TVE forderte der sozialistische Präsident eine Debatte darüber, wie mit “bestimmten Medien” umgegangen werden soll, und über die “Verbreitung von Falschmeldungen” durch das, was er als “Boulevardzeitungen” oder “Pseudo-medien” bezeichnet.
Sánchez betont die Notwendigkeit eines Plans zur Bekämpfung von “Fehlinformationen, Falschmeldungen und Verleumdungs-strategien”, ein Problem, das seiner Meinung nach alle Demo-kratien betrifft.
Er führt aus, dass dies durch falsche Informationen in bestimm-ten Boulevardzeitungen entsteht, die dann in Fernseh- und Radio-Talkshows weiter verbreitet werden.Sánchez unterstreicht, dass in diesen Diskussionen “die extreme Rechte überrepräsen-tiert und die Progressiven unterrepräsentiert sind”.
Nachdem er am 24. April eine fünftägige Auszeit angekündigt hatte, um zu reflektieren, ob er weiterhin als Regierungspräsident dienen möchte, hat Sánchez ausschließlich Interviews mit ihm nahestehenden Medien geführt, darunter TVE, Cadena SER, El País, eldiario.es und La Sexta.
Quelle: Nachrichten plus
Mittwoch, 19.06.2024
Viele Medien haben nicht mehr den Mut über den spanischen Ministerpräsident Pedro Sanchez etwas NEGATIVES zu schreiben, weil er bereits mehrfach Drohungen ausgesprochen hat. Da muss man sich einfach die Frage stellen:
Darf man so etwas in Europa heutzutage noch dulden ?
Wir sind der Meinung, dass dies im Jahr 2024 nicht mehr hinzunehmen ist und hoffen auf ein schnelles Einschreiten des Europäischen Parlaments. Man sollte es auf keinen Fall akzeptieren, dass die lange für Europa erkämpften Menschen-rechte in Gefahr sind. Nähere Infos finden Sie unter dem Button CE Investment Schutzgemeinschaft.
Dienstag, 18.06.2024
Es werden immer mehr Bürger, die Deutschland den Rücken kehren. Viele deutsche Staatsbürger und in Deutschland lebende Personen, suchen sich für ihre Zukunft Perspektiven, um auch weiter oder wieder gut zu leben. Ein Land, dass auf der Wunsch-liste weit oben steht, ist Spanien. Auch hier gab es schon bessere Zeiten, aber es ist trotzdem noch beliebt bei den Auswanderungswilligen. Wir können Ihnen dabei behilflich sein, da wir selbst jede Menge Projekte haben, aber auch von anderen Unternehmern bzw. Investment-Firmen welche zur Verfügung gestellt bekommen, da wir schon seit Jahren erfolgreich auf dem Markt tätig sind.
Nähere Infos finden Sie unter dem Button Investment.
Samstag, 15.06.2024
Europäische Staatsanwaltschaft ordnete Durchsuchungen im Rahmen von Korruptionsermittlungen gegen Sánchez’ Ehefrau an
-6. Juni 2024315
Am Mittwoch hat die Zentrale Einsatzeinheit (UCO) der Guardia Civil den Hauptsitz des öffentlichen Unternehmens Red.es aufgesucht, um im Auftrag der Europäischen Staatsanwaltschaft Informationen zu sammeln, die sich auf Ermittlungen gegen Begoña Gómez, die Ehefrau des Regierungspräsidenten, beziehen, laut Berichten von El Mundo und Ermittlungsquellen gegenüber Europa Press.
Diese Maßnahme wurde ergriffen, nachdem die Europäische Staatsanwaltschaft am 26. April Interesse an dem Fall bekundet und beim Vorsitzenden des Instruktionsgerichts Nr. 41 in Madrid angefragt hatte, der eine Klage von Manos Limpias gegen Begoña Gómez zugelassen hatte, ob das Verfahren Verträge betrifft, die mit europäischen Mitteln finanziert wurden.
In einem Beschluss vom 26. April forderte die Europäische Staatsanwaltschaft Richter Juan Carlos Peinado auf, über den untersuchten Sachverhalt zu berichten und zu klären, ob das Verfahren die UTE Innova Next SLU – Escuela de Negocios The Valley betrifft, ein Unternehmen, das von dem Geschäftsmann Juan Carlos Barrabés geführt wird und von Manos Limpias als Begünstigter von Gómez’ “Empfehlungen oder Befürwortungen” genannt wird.
Die stellvertretenden Staatsanwälte Laura Pellón, Luis Miguel Jiménez und Antonio Zárate haben in einem Dekret darauf hingewiesen, dass die Europäische Staatsanwaltschaft ihre Zuständigkeit ausüben könnte, um bestimmte Verträge zu untersuchen, falls sie dies für angebracht hält, und forderten das Gericht auf, die entsprechenden Dokumente zu übermitteln.
Die Europäische Staatsanwaltschaft hat von Red.es die vollständigen Unterlagen zu drei Verträgen angefordert, die Ausbildungsdienstleistungen für die Beschäftigung in der digitalen Wirtschaft betreffen – zwei für junge Menschen und einen für Arbeitslose.
udem gab sie bekannt, dass sie an die Verwaltungseinheit des Europäischen Sozialfonds (UAFSE) schreiben wird, sobald die vorherigen Projekte identifiziert sind, um Informationen darüber einzuholen, ob diese Verträge mit europäischen Mitteln finanziert und zertifiziert wurden.
Seit Erlass dieses Dekrets hat der Madrider Richter, der die Anzeige angenommen hat, mehrere Maßnahmen veranlasst, darunter die Vorladung von Begoña Gómez als Verdächtige für den 5. Juli und die Zeugenaussagen von mehreren Vertretern von Red.es für den 16. Juni. Es ist ebenfalls dokumentiert, dass er ein separates Verfahren eingeleitet hat, nachdem er ein weiteres Schreiben der Europäischen Staatsanwaltschaft erhalten hatte.
Quelle: Nachrichten plus
Donnerstag, 13.06.2024
Uns kam zu Ohren, dass der spanische Ministerpräsident Pedro Sanchez, gerade ein Buch vorbereitet. Das er allerdings dazu öffentliche Gelder dazu verschwendet, finden wir weniger schön. Es ist die Frage, wie lange die Öffentlichkeit solche gravierenden Fehler dieses Präsidenten, noch akzeptiert. Wir sind der Meinung, dass man mit so einem arrogantem Verhalten, jede Menge Wähler verlieren wird und so grössere Demonstrationen geradezu erzwingt. Aber warten wir mal ab, was das bisher brave spanische Volk dagegen unternimmt. Nähere Infos finden Sie unter dem Button Informationen:
Mittwoch, 12.06.2024
Was ist das für eine Gerechtigkeit innerhalb Europas ?
Das Thema Hausbesetzungen wurde jetzt noch einmal durch die jetzige spanische Regierung, verschlimmert.
Will die Regierung die Zukunft Spaniens noch weiter schädigen oder was denkt man sich bei solchen Gesetzen ?
Die spanische Wirtschaft könnte einen enormen Boom in Sachen ausländischer Investoren bekommen, verhindert das aber durch solche undurchdachten Gesetzen. Deshalb fordern wir die spanischen Politiker dazu auf, diese Änderungen so schnell wie möglich zu ändern. Wir wollen ein starkes Spanien und nicht ein völlig heruntergewirtschaftetes Land. Kommt endlich in die Gänge, bevor es zu spät ist.
Nähere Infos finden Sie unter dem Button Informationen.
Montag, 10.06.2024
Ein neues Europa-Parlament ist gewählt. Die Ämter werden zum Teil neu besetzt und ob Ursula von der Leyen wieder Präsidentin wird, ist noch unklar. Wenn sie es allerdings wieder wird, sollte sie sich mal dringenst um ungerechte Gesetze kümmern. Darunter zählen z. B. die Gesetze in Spanien, die es zulassen, Hausbesetzern freien Lauf zu lassen. Aber auch das spanische Küstengesetz, dass Enteignungen zulässt, ist für EUROPA eine grosse Schande. Wir können nur hoffen, dass diese europäischen Ungerechtigkeiten verschwinden, bevor auch noch andere Länder diese Machenschaften einführen. Dies ist auf jeden Fall nicht
EUROPA würdig. Nähere Infos finden Sie unter dem Button Informationen.
Sonntag, 09.06.2024
Aktuelle Presse-Meldung:
Pedro Sánchez blickt in den Abgrund:
Das Moncloa-Team wird an mindestens zehn Fronten unter Druck gesetzt
Madrid, den 8. Juni 2024
Pedro Sánchez steht am Rande des Abgrunds. Der Minister-präsident ist in eine juristische Verwicklung geraten, die schwer zu entwirren ist. Sein Moncloa-Team steht an mindestens zehn Fronten unter Druck, keine davon unter seiner Kontrolle.
Zum ersten Mal seit seinem Amtsantritt durch ein Misstrauens-votum im Jahr 2018 hängt die politische Zukunft des sozialis-tischen Führers………?
Quelle: Nachrichten plus
Samstag, 08.06.2024
Europäische Staatsanwaltschaft ordnete Durchsuchungen im Rahmen von Korruptionsermittlungen gegen Sánchez’ Ehefrau an
-6. Juni 2024315
Am Mittwoch hat die Zentrale Einsatzeinheit (UCO) der Guardia Civil den Hauptsitz des öffentlichen Unternehmens Red.es aufgesucht, um im Auftrag der Europäischen Staatsanwaltschaft Informationen zu sammeln, die sich auf Ermittlungen gegen Begoña Gómez, die Ehefrau des Regierungspräsidenten, bezie-hen, laut Berichten von El Mundo und Ermittlungsquellen gegen-über Europa Press.
Diese Maßnahme wurde ergriffen, nachdem die Europäische Staatsanwaltschaft am 26. April Interesse an dem Fall bekundet und beim Vorsitzenden des Instruktionsgerichts Nr. 41 in Madrid angefragt hatte, der eine Klage von Manos Limpias gegen Begoña Gómez zugelassen hatte, ob das Verfahren Verträge betrifft, die mit europäischen Mitteln finanziert wurden.
In einem Beschluss vom 26. April forderte die Europäische Staatsanwaltschaft Richter Juan Carlos Peinado auf, über den untersuchten Sachverhalt zu berichten und zu klären, ob das Verfahren die UTE Innova Next SLU – Escuela de Negocios The Valley betrifft, ein Unternehmen, das von dem Geschäftsmann Juan Carlos Barrabés geführt wird und von Manos Limpias als Begünstigter von Gómez’ “Empfehlungen oder Befürwortungen” genannt wird.
Die stellvertretenden Staatsanwälte Laura Pellón, Luis Miguel Jiménez und Antonio Zárate haben in einem Dekret darauf hingewiesen, dass die Europäische Staatsanwaltschaft ihre Zuständigkeit ausüben könnte, um bestimmte Verträge zu untersuchen, falls sie dies für angebracht hält, und forderten das Gericht auf, die entsprechenden Dokumente zu übermitteln.
Die Europäische Staatsanwaltschaft hat von Red.es die voll-ständigen Unterlagen zu drei Verträgen angefordert, die Ausbil-dungsdienstleistungen für die Beschäftigung in der digitalen Wirtschaft betreffen – zwei für junge Menschen und einen für Arbeitslose.
Zudem gab sie bekannt, dass sie an die Verwaltungseinheit des Europäischen Sozialfonds (UAFSE) schreiben wird, sobald die vorherigen Projekte identifiziert sind, um Informationen darüber einzuholen, ob diese Verträge mit europäischen Mitteln finan-ziert und zertifiziert wurden.
Seit Erlass dieses Dekrets hat der Madrider Richter, der die An-zeige angenommen hat, mehrere Maßnahmen veranlasst, darun-ter die Vorladung von Begoña Gómez als Verdächtige für den 5. Juli und die Zeugenaussagen von mehreren Vertretern von Red.es für den 16. Juni. Es ist ebenfalls dokumentiert, dass er ein separates Verfahren eingeleitet hat, nachdem er ein weiteres Schreiben der Europäischen Staatsanwaltschaft erhalten hatte.
Quelle: Nachrichten plus
Freitag, 07.06.2024
Mal sehen, ob sich die europäischen Politiker, die auf den Wahlzetteln zur Europa-Wahl am Sonntag stehen, nach der Wahl noch an die mit uns geführten Telefongespräche erinnern können und verschiedene Sachen in Angriff nehmen. Es bleibt zu hoffen, dass sie sich daran erinnern, wenn man nicht weiteres Vertrauen der Wähler verlieren will. Man sieht ja schon seit Jahren, dass viele Wähler gar nicht mehr zur Wahl gehen. Dies ist eine sehr gefährliche Sache, da spielt man schon seit Jahren mit dem Feuer. Aber jetzt kommen wir zu einem informativen Bericht.
Nähere Infos finden Sie unter dem Button CE Investment Schutzgemeinschaft.
Mittwoch, 19.06.2024
Eine persönliche Stellungnahme von H. Wilczek über die von Hr. P. Sanchez angedrohten Maßnahmen, über irreführende Nachrichten, wobei P.Sánchez ausschließlich Interviews mit ihm nahestehenden Medien führt, darunter TVE, Cadena SER, El País, eldiario.es und La Sexta.
Ich, als schwer Geschädigter, mit rechtswidrig vollzogenen Vernichtungs-Maßnahmen, ist klipp und klar , nachweislich ein verursachter finanzieller Schaden über: 13,2 Millionen €uro entstanden.
Dementsprechend stelle ich Herbert Wilczek, Salins an der 1. Meereslinie , E-1 & 13 in Empuriabrava , unter Beweis und Zeugnis mit den entsprechenden juristisch fundamentierten Beweisen Urkunden und Dokumente, sowie ferner in der Eigenschaft als Vorsitzender, einer aus vier Genrationen bestehenden Familiengemeinschaft Casa Panama und als Gründer und alleinige Inhaber der
A): Club Europa Investment Schutzgemeinschaft CE I S G, Salins 13
B): Die Betriebs Unternehmung, einer INVESTMENT Berater Agentur, Salins 13
C): Das OxyFit-Institut, als Unternehmens Schulung Zentrale von Franchise und Start-up - Betriebs Filialen in EU-Länder, mit Gebietsschutz- Gewährleistung, Salins 13
D) der www.empuriabravanews.com Internet-Präsenz Büro, Salins 13
Mit den Gegebenheiten von nationalen und internationalen öffentlichen Berichterstattungen, die notwendigen Sicherheiten und Grundlagen nachzuweisen, mit dem erklärten Ziel, notwendige Rechtssicherheiten im Investment Immobilien & Gewerbe Unternehmens Markt zur Geltung zu verhelfen, sowie insbesondere auch über Missbräuche, Rechtsverletzungen und politisches Gemauschel hinzuweisen, um insbesondere die brutalen nachweislichen staatlichen Enteignungsmethoden in Empuriabrava beinhalten, effektiv aufzudecken.
Kurzgefasst das ausdrückt, um es im Sinn und Zweck, mit einer notwendigen Information Konzeption in Form der: vorgenannt beschriebenen Versionen A-B-C-D – Schutz Konzeption in Empuiriabrava, Nach dem Motto: "Von Rechts wegen, für das Recht", zum Ausdruck bringen.
Gemäß dieser Unternehmens Grundlage Absicherungen, könnte die CE I S G , als "Vereinigung zum Schutz und zur Wahrung der Rechtssicherheit, mit Informationen, Beiträge und Kommentare etc. für die vielen Anfragen der nationalen und internationalen Medien und vor allen : Investoren und Börsianer Gruppen, die auf Grund der aktuellen Wirtschaftslage entstanden ist , die unsere vorgenannte Absicherung Strategie zum Schutz und zur Wahrung der Rechte, über die brutalen Küstengesetz Bereicherung und irrelevanten Enteignungsmethoden in einem spanischen E U Staat , für die vielen vorhandenen EU Investoren, die auf der Suche nach : Unternehmen, Gewerbe und Wohnimmobilien, notwendigerweise abgesichert sein möchten, müssen für Zukunftsorientierte Franchise und Start up – Betreiber, entsprechende Rechtsicherheiten gewährleistet sein.
Um ggf. die zur Zeit, leider einige fehlerhafte Gerichtsentscheide anzuprangern sein, um mit eine rechtlich und politisch korrekten Auseinandersetzung auftreten zu können, besteht die Möglichkeit, diese Tatsachen jedenfalls in: Empuriabravanews unter den passenden Rubriken in alle Details veröffentlichen zu können, wobei Jedoch bei den in Frage kommenden PSOE Politiker, für diese eine Lawine auszulösen , wenn sie nicht die irrealen brutalen Küstengesetz Enteignungen, in alle Belange beenden und zurück nehmen.
Wobei wir uns Zukunftsorientiert mit den vorhandenen alteingesessenen Immobilien- Makler, diese zum Umdenken bringen, um ihre bisherigen Angebots-Service Varianten, auf eine zukunftsorientierte Investment-Strategie, in Betracht zu ziehen.
Lassen Sie uns darüber diskutieren und sehen, wie das vorgenannte Konzept, in Erwägung gezogen werden sollte?
In Erwartung Ihrer Stellungnahme, verbleibt mit
freundlichen Grüßen H. Wilczek info@bio-medicina.net
Kopie an: TVE, Cadena SER, El País, eldiario.es und La Sexta.
Freitag, 07.06.2024
Hier finden Sie nähere Informationen:
CLUB – EUROPA
INVESTMENT SCHUTZ GEMEINSCHAFT
Nachfolgend C E ISG genannt
Salins, 13
17487 Empuriabrava, den 5.6.2024
Ein Bericht von Herbert Wilczek
Wie bereits erläutert, kann die Kommission lediglich in Fällen von vermeintlichen Verstößen gegen das Unionsrecht eingreifen. In diesem Fall ist die EU für eine weitere Behandlung dieser Angelegenheit nicht zuständig.
Ist der Petent/die Petentin der Auffassung, dass seine/ihre Menschenrechte verletzt wurden, kann er/sie eine Beschwerde beim Gerichtshof für Menschenrechte des Europarats einlegen
(Europarat, 67075 Straßburg-Cedex. Frankreich). Allerdings darf der Gerichtshof eine Angelegenheit erst dann behandeln, wenn alle innerstaatlichen Rechtsmittel ausgeschöpft sind, wobei vorgenann-ter Festlegung der EU in Brüssel, nachzukommen, würde mit Sicherheit mindestens 10 lange Jahre in Anspruch nehmen.
Mit dieser vorgenannten EU Ablehnungs-Festlegung erkennen wir, das die Bevölkerung der Europäischen Union, sich nur über die aktuelle spanische Justiz einzuordnen hat um sich gegen evtl. Justiz-Willkür und möglichen Rechtsbeugungen durch Anwälte, Richter und Staatsbediensteten nicht erfolgreich wehren zu können und ferner der EU Ausländer hat das Recht auf Beiordnung eines Übersetzers (Dolmetschers) zum Verständnis des Inhaltes und der Definition der juristischen Fachsprache bei den rechtlichen Abwicklungen, in denen er direkt beteiligt ist.
Spanien konstituiert sich entsprechend seiner Verfassung als demokratischer und sozialer Rechtsstaat; bekennt sich zu Freiheit, Gerechtigkeit, Gleichheit und politischem Pluralismus als oberste Werten seiner Rechtsordnung.
Die Rechtssprechende Gewalt, die Justiz, geht vom Volke aus und wird von den Richtern im Namen des Königs ausgeübt.
So gewährleistet die spanische Verfassung: „Ausländer genießen in Spanien nach Maßgabe der Verträge und Gesetze die öffent-lichen Freiheiten." Diese Grundrechte haben sich für „Unionsbürger" [Artikel 8 EUV von Lisabon mit der Unterzeichnung der EU-Verträge dahingehend erweitert, so dass keinerlei Einschränkungen (ausge-nommen sind die Nationalwahlen) mehr für diese vorhanden sind.
Entsprechend der Verfassung haben alle Bürger das Recht auf Leben und körperliche und moralische Unversehrtheit, niemand darf jemals unmenschlichen und entwürdigenden Behandlungen ausgesetzt werden. Dieser umfassende Artikel beinhaltet den Familienschutz gegen Enteignungsmethoden die über das Span-Küstengesetz, in jeglicher Art und Weise, gewährleistet sein sollte.
Ein Verfassungsartikel bekräftigt: Jeder hat das Recht auf Sicherheit. In keinem Fall darf es zu Verteidigungslosigkeit kommen, deshalb ist immer die Unterstützung eines Anwalts bei den Schadenersatzforderungen zu gewährleisten.
Letztendlich besagt die Verfassung ganz klar in einem Artikel: Jeder Betroffene, hat Anspruch auf Entschädigung des entstan-denen Schadens, gemäß dem Gesetz und zu Lasten des Staates bei einem Justizirrtum, Verletzung seiner Grundrechte oder als Folge einer gesetzeswidrigen Ausübung des Staates und der Justiz-verwaltung.
Unsere Rechte der Unionsbürger in Spanien / Europa:
Mit der Unterzeichnung der Römischen Verträge ist in Spanien aus einer ehemaligen Diktatur ein Rechtsstaat entstanden. Durch den Beitritt zur EU gibt es auch deshalb keine Alternative für die spanische Justiz zu dem Weg, den der Vertrag von Lisabon über die Europäische Union eingeschlagen hat.
Diese Charta formuliert in Artikel 6 unmissverständlich die Grund-werte für alle Mitgliedsstaaten der EU: "Die Europäische Union basiert auf den Grundsätzen der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaat-lichkeit."
Gemäß dem einstimmigen Beschluss der spanischen Abgeord-netenkammer vom16 April 2002 stehen allen Bürgern vor der Justiz folgende Rechte zu:
1.) Transparente Information an die legitimen Beteiligten über den Ablauf des Verfahrens über das Küstengesetz in der spanischen Justiz sowie die notwendigen Anforderungen für die Rechtssache von Seiten der Beteiligten bzw. der Justiz. Erklärung eines begreiflichen Inhaltes der jeweils dem Verfahren entsprechender Gesetze mit einer Rechtsmittelbelehrung. Außerdem Informationen über den momentanen Fortschritt des jeweiligen Prozesses und des aktuellen Standes der Ermittlungen bzw. der genaueren Untersuchung der rechtswidrigen -Deslinde Enteignung Abmessungen
2) Der E-U Ausländer hat das Recht auf Beiordnung eines Über-setzers (Dolmetschers) zum Verständnis des Inhaltes und der Definition der juristischen Fachsprache bei den rechtlichen Abwicklungen, in denen er direkt beteiligt ist.
3.) Bei Inanspruchnahme von Rechtsbeiständen hat der Verfahrensbeteiligte Anspruch auf eine einwandfreie Verteidigung seiner Rechte. Im Falle der Zuwiderhandlung oder Verletzung dieser Rechte kann der Betroffene, Schadensersatz bzw. andere Maßnahmen fordern.
4.) Anspruch auf eine Schadenersatzklage (unter der Voraus-setzung der Prüfung eines Anspruches) und Beiordnung von entsprechenden Rechtbeiständen die in dieser Materie ausgebildet und geschult wie auch Sachverständige, die eine qualitativ profes-sionelle Verteidigung der Rechte des Betroffenen garantieren.
Dieses Recht der Schadenersatzklage gilt auch für Kläger und selbstverständlich dem Beklagten im Zivilrecht ggf. auch im Strafprozessrecht gilt ebenso dieser Rechtsanspruch für die Geschädigte Person.
Nach sehr langen jahrelangen Bemühungen, sind wir erst jetzt in der Lage gekommen, indem wir in dieser Angelegenheit, weil es insbesondere das öffentlichem Interesse betrifft, indem auslän-dische Investoren und Touristen, das notwendige Vertrauen und eine Rechtsunsicherheit, mit große finanziellen Verluste für die Volkswirtschaft unweigerlich verursacht wird.
Gez.
Herbert Wilczek
Mittwoch, 05.06.2024
Hier finden Sie nähere Informationen:
Presse Bericht von: Herbert Wilczek über
NOTWENDIGE FESTSTELLUNGS TATSACHEN & ERGEBNISSE VON EXKLUSIV
B): Die in Verbindung dazu stehende Franchise Geschäfts Unternehmung OxyFit Institut -Salins, 13
Unter den jeweiligen Vorsitz des Gründers und Vorsitzenden Herbert Wilczek
ÜBER GESETZESWIDRIG VOLLZOGENE KÜSTENGESETZ ENTEIGNUNGS METHODEN DIE UNTER VORTÄUSCHUNG FALSCHER TATSACHEN AN SPANISCHE & E U BÜRGER UNTER: JURISTISCH FUNDAMENTIERTE SCHADENERSATZ BEGRÜN-DUNGS NACHWEISE, DIE ÜBER DAS SYSTEM DER ENTEIGNUNGS MASSNAHMEN-VOLLZOGEN WERDEN, SIND AUSSCHLIEESLICH NUR DANN EFFEKTIV GEWÄHRLEISTET, WENN EINE NOTWENDIGE LÖSUNG ,IN FORM, EINER NOTWENDIGEN FESTSTELLUNG -ORTSBESICHTIGUNG AM ENTEIGNETEN WOHN UND GEWERBE -IMMOBILIEN OBJEKT CASA PANAMA & DER OXYFIT UNTERNEH-MUNG, IN EMPURIABRAVA, UNBEDINGT DURCH DIE VERANT-WORTLICHEN STAATLICHE MINSTERIEN , BEAMTEN,PERSÖNLICH VERGENOMMEN WERDEN.
Wir, die Feststellungskläger und gleichzeitig Geschädigten, beziehen uns auf die Wirksamkeit der nationalen Behörden und Gesetze für die Wahrnehmung der Rechte der Bürgerinnen und Bürger in den Ländern der europäischen Union (E U).
Damit sind alle Bürgerinnen und Bürger gemeint, die in der E U leben und überleben möchten.
Wir reklamieren ausschließlich rechtsstaatlich zugelassene Interessen und Ziele zur Förderung eines sozialen und demo-kratischen Staatswesens in Spanien.
Unser Anliegen ist unter anderem die Überprüfung der Wirksamkeit der Gesetze in der Praxis, da das Sozialgesetz auch nicht Fehlerlos und mangelhaft, oder in der Anwendung falsch umgesetzt worden sind.
Deshalb stellen wir zur Förderung der Wirksamkeit der nationalen Behörden zur praxisnahen Ausübung der gesetzlichen Aufgaben die Überprüfungsanforderungen des Europarates „ Kommission für Wirksamkeit der Justiz“, im Zusammenhang mit der europäischen Menschenrechtskonvention, der Weiterentwicklung und Konsoli-dierung der demokratischen Stabilität in den europäischen Ländern sicher.
Wir streben deshalb eine sorgfältige, schnelle und beharrliche Aufdeckung von Menschenrechtverstöße systematisch und unpar-teiisch sowohl in Einzelfällen als auch dann, wenn in ihnen ein Muster erkennbar wird.
Unser Rechtsbedürfnis ergibt sich aus Art. 1-3, 25, 101 GG.
Die Würde des Menschen, also die Menschenrechte, ist unantastbar.
Die Menschenwürde und somit die Menschenrechte zu schützen und zu achten, ist die Verpflichtung aller sozialen PSOE-Vorgehensweisen .
Der spanische Bürger, als auch die EU-Bürger bekennen sich in dieser Demokratie daran zu den unveräußerlichen Menschen-rechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, und der Gerechtigkeit in diesem Land.
Die PSOE Sozialgesetzgebung in Spanien ist an die verfassungs-gemäße Ordnung, die zu vollziehende Rechtsprechung ist an Gesetz und Recht gebunden, von daher könnten wir den Wider-spruch der Menschenrechtsverletzung ohne die FESTSTELLUNGS-KLAGE nicht auflösen.
Dem EU-Bürger wird effektiver Rechtsschutz in Spanien garantiert. Ohne diesen effektiven Rechtsschutz ist die Verwirklichung der Menschenrechte auch nach Völker- Rechtlichen Verpflichtungen nach Art. 13 EMRK nicht möglich.
Wir die vorgenannten Personen, in Verbindung mit der OxyFit Unternehmung, fühlen uns durch eine hervorgerufene Inzucht-depression durch dieses System gemobbt und in alle Belange der Lebensunterhalt total ruiniert, wobei Straftaten im Amt der Irrationaltäter gegenseitig in Ketten durch Persilscheine rehabilitiert werden. Es handelt sich dabei um ein imaginäres Vorgehen mit einem komplexen Gebilde eines äußerst unsozial durchtriebenen, bei dem die systematische Anwendung der Gesetze und die praktische Auslegung der Rechte keine objektive und entscheidende Rolle spielt.
Dieses Vorgehens Art und Weise legitimiert objektiv den subjektiven Wahnsinn der Inzuchtdepression, weil die Soziale P.Sanchez-POSE Partei, unglaublich, aber wahr, ein Irrtumsprivileg besitzt.
Wir die geschädigten Antragssteller und Verfasser der Feststellung Veröffentlichung haben einen garantierten Anspruch auf Rechtssicherheit, weil Spanien bekennt sich angeblich zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, der Vertraubaren und -optimalen Gerechtigkeit und bindet mit diesen Grundrechten nach Art. 1 iVm. 25 GG die Gesetzgebung und Rechtsprechung als unmittelbar-geltendes Recht. Wir haben jedoch leider die Schattenseiten dieses Rechtssystem, das eindeutig unter Vortäuschung falscher Tatsachen, bitter und brutal, erfahren müßen..
Wir handeln dementsprechend nach dem Grundsatz: „Das jede Person, die in ihren in dieser Konvention anerkannten Rechten verletzt worden sind, hat das Recht, bei einer innerstaatlichen Instanz eine wirksame öffentliche Feststellung von Politiker und Justiz Beschwerde zu erheben, auch wenn die Verletzung von Personen begangen worden ist, die in amtlicher staatlicher Eigenschaft, gehandelt haben.“
Sollte die Soziale notwendige Jutzis -Behörden meinen unzuständig zu sein, so beantragen wir hiermit die hilfsweise Verweisung der Feststellungsklage an das zuständige Verwaltungsgericht.
Im Übrigen besteht ein öffentliches Fest-stellungsinteresse, an der WAHRHEIT nach Art. 1 GG als Bringschuld von Amts wegen, sowie
andere Verpflichtungen unter Vorsatz verstößt, die in
Form einer: Feststellung Dokumentation Dauer von einem: mittlerweile 24-Jährigen andauernden Überlebenskampf, vollbrachten Recherchen mit realistischer Rechtschutzbedürfnisse, sollte unbedingt eine notwendige Vertrauens Basis, wieder in den Vordergrund hergestellt werden, die insbesondere von EU-Bürger und Firmen Gesellschaften, sowie von interessierte Immobilien Anleger /Investoren und Ankäufer, ergeben nur einen notwendigen Vertrauens Nachweise und bestehende Unklarheiten, bei der die span- Justiz und der PSOE-Regierung glaubwürdig nicht gewähr-leistet sind, werden nur mit der effektiven Lösungsform, durch eine genaue persönliche übersichtliche: ORTSBESICHTIGUNG in Empuriabrava die Grundlage einem sicheren und felsenfesten Resultat gewährleistet, wenn dadurch mehr als ein klarer Nachweis, einer irrealen und Rechtswidrigen Küstengesetz-Enteignung Maßnahme erkannt wird, das es sich um eine Bereicherung Methode handelt und offengelegt ist.
Wenn man über die enteigneten Immobilien Projekte persönlich von dem zuständigen spanischen Ministerium / Behörde, Innerstaatlich gegen die entstandenen Misstrauen Verhältnisse, sowie enorme Rechtunsicherheiten von der Span. Justiz und den regierenden PSOE -Politiker unweigerlich in Betracht gezogen werden.
Gemäß unseren Vertragsbedingungen mit der Rechtsabteilung Kanzlei, in Spanien und Brüssel, werden wir in weiterer Zukunft leider keine juristisch formulierte Einzelklage Presse Bericht Dokumentationen über die exklusiven Kopie Rechte, wie bisher im Falle der Familiengemeinschaft Casa Panama und der Unternehmung OxyFit, öffentlich nicht mehr zu dokumentieren.
Ferner mit dem Hinweis, dass es auf keinem Fall zukünftig, mit Sammelklagen von den vorgenannten Rechts Kanzleien angenom-men werden, sondern ausschließlich Einzelklagen die mit seinen spezifischen unterschiedlichen und persönlichen Gegebenheiten, juristisch einzuordnen sind.
Abschließend empfehlen wir dementsprechend an den Copy Right Inhaber, den Kameramann M. Seeboth, ihre persönlich bestehende Filmdrehbuch-Dokumentation in Auftrag zu geben, weil er exklusiv über die Veröffentlichungen der ausreichenden Nachweise verfügt, die für den Einzelkläger, effektiv erfolgversprechend und dienlich sind.
Gez.: Herbert Wilczek Empuriabrava, den 2. 06. 2024
Samstag, 14.10.2023
Hier finden Sie nähere Informationen:
TEIL 1 ( 14.10.2023)
JURISTISCH RECHERCHIRTE BILANZ-ERGEBNISSE ÜBER: RECHTSWIEDRIG VOLLZOGENE ENTEIGNUNGSMASSNAHMEN, DIE ÜBER DAS SPANISCHE KÜSTENGESETZ AUS DEM JAHR: 1988, MIT VERURSACHTE SCHADEN ERSATZ BEGRÜNDUNGEN: DER GESCHÄDIGTEN FAMILIEN GEMEINSCHAFT, CASA PANMA, DIE IN FORM EINER: PRÄZEDENZ-KLAGE MIT: ENTSPRECHENDEN, INTERNEN UND AKTUELLEN EINSPRUCH-ARGUMENTEN IM ZEITRAUM VOM: IM JAHR 1998 BIS : 09-2023. VERURSACHT WURDE, GEMÄSS AUFKLÄRUNG UND ERLEUTEERUNGEN, VON DER BEAUFTRAGTN RECHTSANWALT KANZLEI DER C E INVESTMENT SCHUTZGEMEINSCHAFT
Nachfolgend, die Maßgebliche Klage Begründungen: Indem die staatlich Geschädigten Immobilineigentümer, eine Anfrage, direkt beim zuständigen Küstengesetz- Ministerium über die Filiale in Gerona, gemäß Art.7/4 eine entsprechende Bestätigung persönlich angefragt wurde:
Mit dem Resultat, dass die nachfolgende aktuelle staatliche ,schriftliche Beantwortung zugestellt wurde, die in Form eine: postalischen Einschreibe Zustellung vom: 27 Jan. 2023 mit dem Akten Zeichen: N/REF:IN -1 6/76, in der wurde gemäß der früheren Anfrage vom: 24.Mai 2018 wiederholt, dass die“ Staatliche Mitteilung des Küstengesetz-Ministerium vom: 24. Mai 2018 mit der Festlegung, dass die in Frage kommende Wohn und Gewerbe-Immobilie, Salins, Primera Linea E-1 „ No: 13 in 17487 Empuriabrava von den Ehel. Johanna M. Koopmans und Herbert Wilczek, gemäß Artikel; 132.1 C der Verfassung, das Eigentum des maritimen und terrestrischen öffentlichen Bereiches, das Küstengesetz wie folgt festgelegt und definiert wurde , indem speziell das angefragt Wohn und Gewerbe Immobilen-Objekt: Im Wortlaut:“ Enteignete Immobilien Objekt: ALS: „UNVERÄUSSERLICH, UNVERÄNDERLICH UND NICHT VERHANDELBAR“ LEGAL ENTEIGNET, IST.
Vorgetragen unter den Vorsitz von: Herbert Wilczek (75-Jahre) deutscher Staatbürger und Johanna M. Koopmans-Wilczek (75 Jahre) niederländische Staatsbürgerin resultierend aus der 2. Familien-Generation, mit der im Zusammenhang stehenden: 3. und 4. Generation der Familiengemeinschaft: „Casa Panama“ Salins, 1-A Linea, E-1 & No: 13 , 17487 Empuriabrava
Hiermit beantragen, die vorgenannten: schwer geschädigten Antragsteller in Verbindung der Unternehmens-Gründer der: -„OxyFit S.A. e.c.“- Konzeption, mit den gesamten zu Verfügung stehenden nachfolgenden Nachweise, den entsprechenden Dokumenten, Unterlagen , Sachverhalte und Tatbestände, die übereinstimmen und keine wesentlichen Umstände vorenthalten noch ausgelassen worden sind.
Der folgende Tatvorwurf, : „Unter Vortäuschung falscher Tatsachen“- : Wir berufen uns auf das Verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbotes einer:“ Entschädigungslosen Enteignungmassnahme“.
Wobei wir insbesondere, gegen die irreführenden und ausschließlich staatlichen irrealen Bereicherung- Maßnahmen hinweisen, die ausschließlich mit staatlichen finanzielle Eigenbelange vollzogen werden , indem durch Vermessungsverfahren-(Deslinde) der festgelegten irrealen Grenzlinien, die Einspruch-Gründe erhoben wurden, weil sie im unmittelbaren Küstenstreifen angrenzenden Schutzzone: Zona de Servidumbre de Protección ,gelegen sind.
Ferner verfügen wir unter anderen über weiter gravierende Nachweis-Argumente , indem die bisher vollzogenen , staatlichen Enteignungs-Methoden , Relevante Auswirkungen auf die verfassungsmäßigen Nationale und E-U Rechte und Freiheiten beinhalten. Wir glauben nicht, dass es notwendig ist, die zahllosen und durchschlagenden Argumente zu wiederholen, die im Kongress zur Rechtfertigung der Änderung des Gesetzes vorgebracht wurden, denn es war mehr als sehr klar, dass dies geschah, weil die Deslinde Abgrenzungen willkürlich (Art. 9.3 CE) und nicht homogen (Art. 14) vorgenommen wurden und denjenigen das Eigentum entzogen wurden, die in gutem Glauben ihr Eigentum angekauft und registriert hatten (Art. 33.3), um später festzustellen, dass sie DPMT sind. Hinzu kommen Art. 1.1, 19, 24, 33.3, 38, 39.1, 40.1, 45; 46, 47, 50, 51,53,...149...149.1.18. Ein: Vorhersehbarer Konflikt mit den Auto-nomen Gemeinschaften. Der Konflikt mit den Autonomen Gemeinschaften ist kaum zu erklä-ren, da es seit der Verabschiedung des Gesetzes immer wieder zu Konflikten gekommen ist.
Beweis und Zeugnis über die irrealen Deslinde – Festlegungen und Behauptungen mit den Argumenten der in Frage kommende : Bucht von Roses –vorgetragenen und festgelegten Meereslage-Messdaten.
Wo das Meer aufhört und das Land, d.h. die Küste beginnt, weil gemäß Art. 7 / 4. : Klipp und klar, gesetzlich festgelegte Übereinkunft festlegt ist, das wenn , die Entfernung zwischen den Niedrigwasser-Marken der natürlichen Öffnungspunkte (einer Bucht) weniger als 24 Seemeilen, d.h. 44,448 km auseinanderliegen, kann die Basislinie als gerade Linie zwischen diesen beiden Punkten gezogen werden. Die Entfernung zwischen den o.g. Punkten beträgt etwa 16 bis 20 km, also weniger.
Im Klartext beinhaltet diese Rechtmäßige Tatsache, den glasklaren Nachweis, dass die gesamte Bucht von Roses und insbesondere die: Wohn und Gewerbe-Immobilien: Salins E-1 und 13 in Emuriabrava, auf keinen Fall N i c h t unter das Küstengesetz fällt, weil die verschiedenen Schutz-Zonen praktisch im Meer, d.h. in der Bucht von Roses verlaufen
Wobei es sich ferner, bei der in Frage kommenden Immobilien-Anwesen, Salins, E-1 von ca. 460 bis 510 Meter, vom letzten Wellengang entfernt sind und in einer passenden mediterranen landschaftlich perfekt angepasst ist-, Details:
Das Haus, Salins , 13 ist nach wie vor im Originalzustand von 1973 und man kann leicht den Unterschied zum Nachbarhaus. Salins 14 feststellen Hiermit beantragen, die vorgenannten: schwer geschädigten Antragsteller in Verbindung der Unternehmens-Gründung der: -„OxyFit S.A. e.c.“- Unternehmens-Konzeption, mit den gesamten zu Verfügung stehenden nachfol-genden Nachweise, den entsprechenden Dokumenten, Unterlagen und Angaben, die Sach-verhalte und Tatbestände übereinstimmen und keine wesentlichen Umstände vorenthalten noch ausgelassen worden sind.
Den Tatvorwurf, : „Unter Vortäuschung falscher Tatsachen“- :
Gegen die irreführenden staatlichen Eigenbelange hingewiesen und vollzogen wurden, indem durch falschen Vermessungsverfahren-(Deslinde) der festgelegten irrealen Grenzlinien, Einspruch-Begründungen gewährleistet waren , sowie ggf. auch die unmittelbaren Küstenstreifen angrenzenden Schutzzone: Zona de Servidumbre de Protección , gelegen sind.
Demgemäß ist nachfolgende Rechtslage, mit einer gravierenden juristischen Grundlage, in Form einer total: Rechtswidrige Enteignung Maßnahme nachgewiesen, weil bei der Umsetzung des Küstengesetzes gegen die o.g. Familiengemeinschaft, es nachweislich speziell in diesem Fall, die Enteignung Maßnahme gegen die vorgenannten Wohn und Gewerbe-Immobilie brutal vollstrengt worden sind:
Auf Grund der vorgenannten rechtlichen Nachweise & Grundlagen, ist gemäß, den rechtlichen Nachweisen und Inhalte, eine juristisch gesicherte Grundlage nachgewiesen und demgemäß ein zuordnen ist.
Die in Verbindung stehende OxyFit Unternehmens Immobilie Salins, 13 ist laut Deslinde-Festlegung, komplett von: der Straßenfront bis zur anliegenden Kanaluferfront, ohne Einschränkung komplett enteignet wurde .
Somit 15 Jahre vor der Verordnung des KüG. und deutlich nach dem Kü GE von 1988.
Seltsamerweise, im Verhältnis dazu bzw. Vergleichsweise, wurde das angrenzende Nachbar-Immobilien Anwesen Salins, 14, NICHT enteignet, das nachweislich weit nach der Küstengesetzverordnung aus dem Jahre 1988, in der Jahreswende 2007/2008, komplett neu gebaut und bezogen worden ist. ???? Das in Frage kommende Haus Salins 13 ist noch im Originalzustand von 1973 und man kann leicht den Unterschied zum Nachbarhaus feststellen.
Des Weiteren liegt uns der Auszug des BOE Nr.129 v.30.Mai 2013 vor, aus dem zweifelsfrei zu ersehen ist, dass Salins, 13 Primera Linea total vom Kü-GE betroffen ist.
Ein Auszug aus dem Servicio Provincial De Costas En Girona v.19.6.2020 weist nur noch die Grundstücke 1 bis 13 als betroffene, enteignete Anwesen aus, jedoch NICHT das danebenliegende Nachbar Immobilienanwesen: Salins, 14 ???
Das Immobilien Anwesen Salins,13 ist noch im Originalzustand von 1973 und man kann leicht den Unterschied zum NICHT ENTEIGNETEN Nachbarhaus feststellen.
Quelle: Die beauftragte Rechtsanwaltschafts-Kanzlei der CE I S G
Das sollte ein Interesse einer“ Mandat Auftrag-“ von den ebenfalls Küstengesetz geschädigten Immobilien-Besitzer bestehen, sind jegliche Klage-Begründung, nur als spezielle Einzelklagen notwendig.
Weitere Informationen schriftlich unter: info@bio-medicina.net oder
Tel (0034) 630 44 54 88
ENDE TEIL 1
Die Fortsetzung folgt in den nächsten Tagen.
Dienstag, 03.10.2023
Hier finden Sie nähere Informationen:
Geldregen für Spanien
Presse-Bericht: Nicht zu glauben, aber wahr ???
________________________________________________________________
Geldregen: Die EU stellt weitere 93 Milliarden europäische Mittel für Spanien frei
2. Oktober 2023
Die Europäische Kommission hat am Montag den Nachtrag zum Konjunkturprogramm genehmigt, die Verlängerung des ursprünglichen Plans, mit dem Spanien auf zusätzliche 93.500 Millionen Euro an europäischen Mitteln zugreifen kann.
Kommentar von: Herbert Wilczek
Die EU in Brüssel unterstützt die spanische Enteignungs-Piraterie .
Nunmehr kann man verstehen, warum das Europäische-Parlament, komplett alle hunderttausende von vergeblich getätigten “Reklamationen, Petitionen, Einsprüche und Beschwerden“ über die rechtswidrig vollzogenen Enteignungs-und Bereicherungs-Methoden, die ausschließlich in widersprüchlicher Art und Weise über das Küstengesetz aus dem Jahre 1988 begründet wurden, reagierte daraufhin das „europäische Parlament“ 2013 , klipp und klar:
“Sich aus dieser Angelegenheit total herauszuhalten, weil man diese Enteignungs-Methoden, als rein innerstaatliche Angelegenheiten begründet.
Weitere Recherche-Nachweise unter der Rubrik: CE Schutzgemeinschaft.
Erklärung aus Straßburg:
DT\942617DE.doc 33/33 PE510.751v03-00 DE
Schlussfolgerung
Wie bereits erläutert, kann die Kommission lediglich in Fällen von vermeintlichen Verstößen gegen das Unionsrecht eingreifen. In diesem Fall ist die EU für eine weitere Behandlung dieser Angelegenheit nicht zuständig.
Ist der Petent/die Petentin der Auffassung, dass seine/ihre Menschenrechte verletzt wurden, kann er/sie eine Beschwerde beim Gerichtshof für Menschenrechte des Europarats einlegen
(Europarat, 67075 Straßburg-Cedex. Frankreich). Allerdings darf der Gerichtshof eine Angelegenheit erst dann behandeln, wenn alle innerstaatlichen Rechtsmittel ausgeschöpft sind.
Mittwoch, 20.09.2023
Hier finden Sie nähere Informationen:
Nachfolgend ein aktueller Plädoyer-Vortrag in Verbindung mit einem öffentlichen Aufruf an die vom Küstengesetz geschädigten Immobilien-Eigentümer und an Investoren, die in Betracht ziehen an den spanischen Küstenorte Immobilien ankaufen zu wollen, sowie die Anfragen nationaler und internationale Presse / Medien Gruppen., mit der Angebotsvariante:
Wir bieten, bzw. nutzen Sie dementsprechend das Angebot eine Mitgliedschaft an die:
Club Europa Investment Schutz Gemeinschaft (CE ISG) mit Sitz in:
SALINS, 1-A Linie No: 13-17487 Empuriabrava und nutzen Sie die bisherigen erfolgreichen öffentlichen Erfolgsresultate unter: www.empuriabracanews.com unter der Rubrik: CE ISG mit mehr als: 1,9 Millionen Klicks (weiter Info. am Ende des Berichtes),sowie die strategischen Möglichkeit gegeben sind , ihre speziellen Nachweise in Form einer: filmischen Dokumentation, über die Herstellung eines passenden YouTube-Film von: 5 bis 6 Minuten vom: Filmemacher: das dementsprechende Drehbuch von: Mike Seeboth herstellen zu lassen:
Leider ist es unbedingt Notwendig sich die Zeit von 20 Din A-.4 Seiten, in Anspruch zu nehmen, um die gesamten nachfolgenden Nachweisen und Begründungen in Ruhe studieren zu können , um an die Erkenntnis zu gelangen, die juristisch gesehen, diese über alle Gegebenheiten verfügen, das Küstengesetz, Rechtsgemäß wiedersprechen zu können…….
Nachfolgend die Grundlage eines aktuellen Plädoyer-Vortrag in Verbindung mit einem öffentlichen Aufruf, der unter Berufung und den effektiven Nachweisen: Der geschädigten aus vier Generationen bestehenden Familiengemeinschaft Casa Panama:
Unter Vorsitz von: Herbert Wilczek (75-Jahre) deutscher Staatbürger und Johanna M. Koopmans-Wilczek (75 Jahre) niederländische Staatsbürgerin der 2. Familien-Generation und der im Zusammenhang stehenden: 1. 3. und 4. Generation- der: Familiengemeinschaft: „Casa Panama“ Salins, 1-A Linea, E-1 & Salins,13 , 17487 Empuriabrava, voll und ganz beinhalten.
Hiermit beantragen wir, die vorgenannten: Geschädigten Schaden-Ersatz -Antragsteller in Verbindung der Unternehmens-Gründung der: -„OxyFit S.A. e.c -dem Geschäfts-- Konzeption, ferner den gesamten zu Verfügung stehenden Nachweisen, mit entsprechenden Dokumenten und Unterlagen, sowie Angaben, mit den recherchierten Sachverhalten und Tatbeständen, in Übereinstimmung und in keiner Weise wesentliche Umstände vorenthalten noch ausgelassen worden sind.
Den Vorwurf, : „Unter Vortäuschung falscher Tatsachen“-mit nachfolgender RECHERCHIERE -ERGEBNISSE und NACHWEISE:
Wird sich hauptsächlich auf die Reklamationen bzw. die Ängste, Bedenken oder die Rechtsunsicherheit der Betroffenen stützen, damit wir dazu noch eine entsprechende Einlassung und Erklärung machen können.
A) Jede Erwähnung von Gütern, die zu Gütern von kulturellem Interesse erklärt wurden, sollte gestrichen werden.
Der Widerspruch zwischen der Änderung dieser Übergangsbestimmung und Art. 181.1 vierunddreißig sollte erklärt werden. Absatz 1 der sechzehnten Übergangsbestimmung würde wie folgt lauten:
Die Beibehaltung von Konzessionen auf Dauer, einer Rechtsunsicherheit-Gewährleistung unbestimmte Zeit, oder ohne Befristung wird in jedem Fall als unvereinbar mit den im Gesetz 22/1988 vom 28. Juli 1988 festgelegten Kriterien für die Inanspruchnahme des öffentlichen Gutes angesehen. In jedem Fall ist davon auszugehen, dass die Konzessionen, die vor dem 29. Juli 1988 in Kraft waren, wurden für eine Höchstdauer von 30 Jahren ab diesem Datum erteilt, unbeschadet der Tatsache, dass sie gemäß Artikel 2 des Gesetzes 2/2013 vom 29. Mai und 172 der vorliegenden Verordnung verlängert werden können, sofern die Höchstdauer von 70 Jahren, gerechnet ab der ursprünglichen Erteilung der Konzession, nicht überschritten wird.
B) Es ist notwendig, diese Änderung zu erläutern, die unverständlich ist, denn wenn man davon ausgeht, dass die vor dem 29. Juli 1989 geltenden Konzessionen für eine Höchstdauer von 30 Jahren gewährt wurden, sind sie alle seit mehr als vier Jahren abgelaufen.
Fünfunddreißig. Absatz 3 der zwanzigsten Übergangsbestimmung lautet wie folgt: Die Berichte des Ministeriums für den ökologischen Übergang und die demografische Herausforderung über Pläne und Verordnungen zur Raum- und Stadtplanung, die nicht gemäß dem Gesetz 22/1988 vom 28. Juli abgegrenzte Küstenabschnitte betreffen, werden nach der Festlegung der voraussichtlichen Abgrenzungslinie durch die zuständige Küstenbehörde veröffentlicht, unbeschadet der endgültigen Abgrenzung des maritim-terrestrischen Gemeingutes, die sich aus der Bearbeitung und dem Abschluss des entsprechenden Abgrenzungsverfahrens ergibt.
Welche Küstenabschnitte sind nach 35 Jahren Abgrenzung noch nicht abgegrenzt?
C): Es sollte hinzugefügt werden "und hat die gleichen Auswirkungen auf den Bericht, als ob die endgültige Abgrenzung genehmigt worden wäre und nicht nachträglich geändert werden kann", denn diese Vereinigung ist sich bewusst, dass nach der Genehmigung der Pläne mit vorläufigen Abgrenzungen neue Abgrenzungen vorgenommen wurden, die den lokalen Behörden, den Projektträgern und den Bürgern ernste Probleme bereitet haben, indem sie die Annullierung der mit der vorläufigen Abgrenzung ordnungsgemäß erteilten Genehmigungen, Abrisse und Millionenzahlungen für die Verantwortung für das Patrimonium erzwungen haben.
Eine einzige zusätzliche Bestimmung. Keine Erhöhung der öffentlichen Ausgaben. Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen dürfen nicht zu einer Erhöhung von Zuweisungen, Gehältern oder sonstigen Personalkosten führen.
C) : Es sollte präzisiert werden, wie es zu keiner Erhöhung der öffentlichen Ausgaben kommen soll, wenn das Personal der Küstenabgrenzungs- und -Dienststellen der Provinz nicht aufgestockt wird und der erforderliche Personalbestand nicht erhöht wird, um zu vermeiden, dass alle diesen Dienststellen übertragenen Aufgaben ausgelagert werden müssen, während die Entschuldigung dafür in den letzten 35 Jahren darin bestand, dass die Humanressourcen nicht ausreichten, um die diesen Dienststellen übertragenen Aufgaben zu bewältigen. Ebenso sollte der Bericht über die wirtschaftlichen Auswirkungen offenlegen, wer die möglichen wirtschaftlichen und sozialen Belastungen aus der Anwendung der Verordnung tragen wird und wie hoch die für die Entwicklung des wirtschaftlichen Ausgleichs vorgesehene finanzielle Ausstattung sein wird, entsprechend dem Rechtskonzept der Entschädigung für den Entzug rechtmäßig erworbener Rechte vor der Anwendung der Verordnung, alles im Einklang mit dem Grundsatz der guten Verwaltung der Europäischen Union.
Die Bearbeitung der Grenzabgrenzungsakten ist eine Aufgabe, die durch die Vorschriften, den Technikern von Costas zugewiesen wurde und die nicht von Technikern außerhalb der Verwaltung ausgeführt werden kann; dies ist eine Warnung des Rechnungshofs und des Rechnungshofs:
http://www.seat.mpr.gob.es/dam/es/portal/delegaciones_gobierno/otros-organos/AGRICULTURA-ALIMENTACION-Y-MEDIO-AMBIENTE.pdf Ist es in Anbetracht des exklusiven Charakters der den Beamten zugewiesenen Reserve für die Ausübung öffentlicher Befugnisse durch die Bestimmung des Umfangs möglicher staatlicher Ansprüche (neben dem Zugang zu wichtigen privaten Daten), die vom Ministerium völlig ignoriert wird, nicht eine Erhöhung der öffentlichen Ausgaben, externe Unternehmen mit der Durchführung von Abgrenzungen, der Erteilung von Konzessionen, der Durchführung von Inventuren, der Erstellung von Berichten usw. zu beauftragen, da es nicht genügend Beamte gibt? In diesem Sinne würde ein Betrug bei der Zuteilung von Staatsausgaben begangen, indem Investitionsausgaben verwendet werden, obwohl es sich in Wirklichkeit um Personalausgaben öffentlicher Unternehmen handelt, was einen vollständigen Betrug an der Staatskasse darstellt.
Dies verstößt nicht nur gegen die Haushaltsvorschriften, sondern auch gegen die Vorschriften über die Auftragsvergabe, den freien Wettbewerb und die Vorschriften über das Statut des öffentlichen Bediensteten ÜBER DIE NOTWENDIGKEIT, DIE ERGEBNISSE DER ANWENDUNG DER VERORDNUNG ZU BEWERTEN In der Präambel wird darauf hingewiesen, dass bei der Ausarbeitung dieses königlichen Erlasses die in Artikel 129 des Gesetzes 39/2015 vom 1. Oktober vorgesehenen Grundsätze der guten Rechtsetzung eingehalten wurden, des Gemeinsamen Verwaltungsverfahrens der öffentlichen Verwaltungen vergessen sie jedoch die Ex-post-Bewertung unter dem Gesichtspunkt einer guten Regulierung und die damit verbundene Notwendigkeit, dass die Verwaltungsbehörde in jedem Einzelfall die Gründe angibt, warum sie die Durchführung für angemessen hält oder nicht.
Als Mechanismus zur Umsetzung dieser Grundsätze der guten Rechtsetzung und zur Rationalisierung der Ausübung der Rechtsetzungsbefugnis durch die öffentlichen Verwaltungen sieht Artikel 130 LPACA vor, dass die öffentlichen Verwaltungen eine regelmäßige Bewertung der Rechtsetzung durchführen, insbesondere wenn man bedenkt, dass das Recht der Europäischen Union eine ähnliche Zahl enthält. Unseres Erachtens gehören die Küstenverordnungen zu denjenigen, die für eine Evaluierung in Frage kommen, da die in Artikel 3.1 des Königlichen Erlasses 286/2017 aufgeführten Fälle diese Evaluierung obligatorisch machen:
All diese Abgrenzungen wurden über Jahrzehnte hinweg von Anfang bis Ende Ausschließlich an private Unternehmen vergeben, was die Staatskasse (öffentliche Gelder) Millionen Euro gekostet hat, im Durchschnitt 100.000 Euro für jede einzelne Abgrenzung. Und das ist erst der Anfang. Das Gesetz zum Schutz des Kulturerbes verpflichtet die Küstenbehörde, ein Inventar der Güter und Rechte zu führen, die zum Kulturerbe gehören, in dem die für die Identifizierung erforderlichen Informationen sowie die Informationen, die für die Angabe des rechtlichen Status und der Bestimmung oder Verwendung der Güter erforderlich sind, hinreichend detailliert aufgeführt werden.
Und Art. 35 des genannten Gesetzes verbietet jede Verwaltung oder Verfügung über die genannten Vermögenswerte, wenn sie nicht in diesem Gesetz eingetragen sind.
Diese Unmöglichkeit, sie zu investieren, zu verwalten und zu veräußern, hat diese Unmöglichkeit, zu investieren, zu verwalten und zu veräußern, wurde von der Generaldirektion für Küsten wiederholt umgangen, wodurch die Kontrolle, die das Finanzministerium über die öffentlichen Mittel und deren korrekte Verwendung ausüben muss, behindert wurde.
Da die meisten Änderungen des Bestandsverzeichnisses auf Verwaltungsakte zur Abgrenzung zurückzuführen sind, die immer wieder Küstengebiete betreffen, um Grundstücke einzubeziehen oder auszuschließen, ist es unmöglich zu überprüfen, ob Kosten oder Haushaltsmittel eingespart werden, da keine vergleichende Historie vorliegt.
Aber es ist klar, dass es einen totalen Zusammenhang mit der nationalen Haushalts- und Steuerbuchhaltung gibt, die sich auf die allgemeine Staatsrechnung auswirkt.
2.) Erhöhung oder Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Adressaten der Verordnung, die aufgrund der betroffenen Bevölkerungszahl oder aufgrund der Auswirkungen auf vorrangige wirtschaftliche oder soziale Sektoren erheblich ist.
Wie kann es keine Expost-Bewertung einer Verordnung geben, die Hunderttausende von Menschen betrifft und das Produktionsgefüge und die Wirtschaft eines Teils des spanischen Territoriums zerstört, ohne dass es eine einzige Studie gibt, die alle diese Daten widerspiegelt?
Wie viele Wohnungen, Hotels, Industrien, große und kleine Unternehmen, Selbstständige, Grundstücke usw. werden als ZMT, Strand und DPMT betrachtet?
Wie viele der oben genannten Grundstücke wurden aus der Planung herausgenommen, mit allem, was dies auf allen Ebenen mit sich bringt, weil sie in die Schutzzone aufgenommen wurden?
Wie viele Gebäude sind seit 1988 abgerissen worden?
Wie hoch wird der Verlust von Eigentum der betroffenen Bevölkerung geschätzt?
Wie hoch sind die Kosten für die Einschränkung wirtschaftlicher Tätigkeiten, die Wohlstand und Beschäftigung schaffen und mit dem Schutz der Küste und der Umwelt voll vereinbar sind?
Wie viele direkte und indirekte Arbeitsplätze wurden oder werden durch ein Gesetz vernichtet, das als unwirksam für den Schutz der Küste anerkannt wurde?
Wie viele Grundstücke haben ihren städtebaulichen Status von "normal" auf "außer Betrieb" geändert?
Und was den vorherigen Punkt betrifft, welche Veränderung der Steuereinnahmen im Zusammenhang mit der Katasterbewertung hat diese Statusänderung als Folge des Unterschieds zwischen dem Wert vor und nach dieser Änderung bewirkt?
Oder ist es so, dass alle Bürger, die von den Abgrenzungen betroffen sind, für den Wert eines Grundstücks zahlen müssen, obwohl sich das städtebauliche System oder der Status des Grundstücks geändert hat (Grundstücke, die nicht mehr in der Planung sind), wodurch sich die Besteuerung der lokalen Gebietskörperschaften ändert (im Wesentlichen die IBI, aber auch alle anderen Steuern, die sich aus der Katasterbewertung ergeben), ohne dass dies in einem Bericht über die wirtschaftlichen Auswirkungen, einer Bewertung der Anwendung der Vorschriften usw. berücksichtigt wird, was sich eindeutig auf die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung und die direkten Auswirkungen auf das nationale Vermögen und das Vermögen von Privatpersonen auswirkt? Zahlen die europäischen Bürgerinnen und Bürger dann mehr Steuern, als sie eigentlich zahlen sollten? Diese Situation hat schwerwiegende Folgen und Auswirkungen ersten Ranges, ein Aspekt, der an sich schon für die Änderung des Küstengesetzes und die Rücknahme der Verordnung spricht, die für einen möglichen Betrug der nationalen Rechnungslegung gegenüber der Europäischen Union vorgelegt wurde.
Es ist daher unerlässlich, einen vollständigen Bericht über die für die Entwicklung dieser Verordnung vorgesehene Finanzierung vorzulegen.
Wird dieser vollständige Bericht nicht vorgelegt, ist die Genehmigung nichtig, wie den juristischen Diensten des Staates bereits bekannt ist, und noch wichtiger ist es, einen vollständigen Bericht über die für die Entwicklung dieser Verordnung vorgesehene Finanzierung vorzulegen unter Berücksichtigung der in diesen Behauptungen vorgebrachten Argumente im Zusammenhang mit der KONFISZIERUNG von PRIVATEM EIGENTUM in seiner derzeitigen Form.
3.) Relevante Auswirkungen auf die verfassungsmäßigen Rechte und Freiheiten. Wir glauben nicht, dass es notwendig ist, die zahllosen und durchschlagenden Argumente zu wiederholen, die im Kongress zur Rechtfertigung der Änderung des Gesetzes vorgebracht wurden, denn es war sehr klar, dass dies geschah, weil die Abgrenzungen willkürlich (Art. 9.3 CE) und nicht homogen (Art. 14) vorgenommen wurden und denjenigen das Eigentum entzogen wurde, die in gutem Glauben ihr Eigentum gekauft und registriert hatten (Art. 33.3), um später festzustellen, dass sie DPMT sind. Hinzu kommen Art. 1.1, 19, 24, 33.3, 38, 39.1, 40.1, 45; 46, 47, 50, 51,53,...149...149.1.18. d) Vorhersehbarer Konflikt mit den Autonomen Gemeinschaften. Der Konflikt mit den Autonomen Gemeinschaften ist kaum zu erklären, da es seit der Verabschiedung des Gesetzes immer wieder zu Konflikten gekommen ist.
Wenn nicht, fragen Sie die Autonomen Gemeinschaften, denen die Zuständigkeiten für das Küstenmanagement übertragen wurden, die nicht frei sind, Entscheidungen zu treffen, ohne den Filter und die VºBº of Costas in jedem ihrer Gesetze zu passieren, was sie gezwungen hat, den Konzessionären eine doppelte Gebühr aufzuerlegen.
Sie sind auch nicht frei in Bezug auf die Planung und städtebauliche Entwicklung der Küste, eine Zuständigkeit, die ihnen von der Verfassung selbst zugewiesen wird, wenn provisorische Grenzen festgelegt werden, die Jahre später, nachdem die städtebaulichen Pläne genehmigt und die Genehmigungen erteilt wurden, anstatt sie endgültig zu machen, neue Grenzen gezogen werden und alles annulliert werden muss, was eine Reihe von finanziellen Verbindlichkeiten in Millionenhöhe nach sich zieht und die Gemeinden und Bürger, die auf den Anschein der Rechtmäßigkeit und Richtigkeit der Verwaltungsakte von Costas vertraut haben, in den Bankrott treibt. Es versteht sich von selbst, dass die Autonomen Regionen mit dem Königlichen Gesetzesdekret 7/2015 vom 30. Oktober, das den überarbeiteten Text des Gesetzes über Land- und Stadtsanierung genehmigt, in Konflikt geraten, wenn sie daran gehindert werden, es auf einen Teil der Bevölkerung anzuwenden, obwohl Artikel 1 besagt, dass das Ziel darin besteht, die Rahmenbedingungen für das GESAMTE Staatsgebiet zu regeln, bis Costas einen neuen Schlussstrich unter einen Plan zieht, der in diskriminierender Weise Folgendes verhindert: a) Gleichheit bei der Ausübung von Rechten und der Erfüllung von verfassungsmäßigen Pflichten in Bezug auf Grund und Boden. b) Eine nachhaltige, wettbewerbsfähige und effiziente Entwicklung der städtischen Umwelt durch die Förderung und Unterstützung von Maßnahmen, die zur Sanierung von Gebäuden und zur Erneuerung und Renovierung des bestehenden städtischen Gefüges führen, wenn dies erforderlich ist, um den Bürgern eine angemessene Lebensqualität und die wirksame Wahrnehmung ihres Rechts auf angemessenen und würdigen Wohnraum zu gewährleisten. e) Auswirkungen auf die Wirtschaft insgesamt oder auf wichtige Sektoren derselben.
Eine Expost-Bewertung ist genau das, was benötigt wird, in dem zuverlässigen offiziellen Daten über die Auswirkungen vorgelegt werden, die die Küstenverordnungen hatten, haben und haben werden, indem sie massive Abrisse und neue Beschlagnahmungen von Privateigentum vorsehen.
Zum Beispiel: www.boe.es/buscar/doc.php?id=CE-D-2004-69 www.boe.es/buscar/doc.php?id=CE-D-2003-3739
4.) Erhebliche Auswirkungen auf die Einheit des Marktes, den Wettbewerb, die Wettbewerbsfähigkeit oder kleine und mittlere Unternehmen wie die OxyFit – Unternehmung in Empuiriabrava .
Der Verband kann immer noch nicht erklären, wie das Gesetz 20/2013 vom 9. Dezember 2013, das in seinem Artikel 15.1 ALLE zuständigen Behörden dazu verpflichtet, ihre Vorschriften regelmäßig zu bewerten, um ihre Auswirkungen auf die Einheit des Marktes zu beurteilen, außer Acht gelassen wurde.
Die einzige Erklärung, die wir finden, ist, dass Art. 132.2 EG eine unsichtbare Mauer errichtet, die die Anwendung der übrigen Artikel der Verfassung für einen Teil der Bevölkerung verhindert, einschließlich Art. 139 EG, obwohl beide im selben TITEL VII Wirtschaft und Finanzen zu finden sind; mit anderen Worten, sie ist Teil der so genannten "Wirtschaftsverfassung", verstanden als die Gesamtheit der "Vorschriften, die den grundlegenden rechtlichen Rahmen für die Struktur und das Funktionieren der Wirtschaftstätigkeit bilden sollen" (STC 1/1982, 28. Januar), die notwendigerweise mit Art. 19, dem Recht auf freie Wahl des Wohnsitzes, Art. 33, Privateigentum und Erbrecht, und Art. 38, Unternehmensfreiheit, in dem das Recht aller Bürger auf freie Wahl ihres Wohnsitzes anerkannt wird, in Zusammenhang stehen muss. 38, der Unternehmensfreiheit, die die Rechte der Bürger auf ein Handeln im Bereich der wirtschaftlichen Beziehungen anerkennt und garantiert, und aufgrund der Mitgliedschaft Spaniens in der Europäischen Union müssen die Formen der öffentlichen Intervention in der Wirtschaft die in den Gemeinschaftsverträgen festgelegten Regeln und Verpflichtungen beachten. Gemäß dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ist der Binnenmarkt ein Raum ohne Binnengrenzen, in dem der freie Verkehr von Waren und Dienstleistungen sowie die Niederlassungsfreiheit gewährleistet sind. Zu den Maßnahmen, die nach Art. 63 Abs. 1 AEUV als Beschränkungen des Kapitalverkehrs verboten sind, gehören insbesondere Maßnahmen, die Gebietsfremde davon abhalten können, in einem Mitgliedstaat Investitionen zu tätigen oder solche Investitionen zu halten (vgl. Urteil Halley, C-132/1O, EU:C:2011:586 , Rn. 22, und die dort angeführte Rechtsprechung).
Im Urteil Konle hat der Gerichtshof der Europäischen Union festgestellt, dass das Recht, im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats Immobilien zu erwerben, zu betreiben und zu veräußern, die notwendige Ergänzung der Niederlassungsfreiheit darstellt. Sowohl die nationalen als auch die regionalen Gesetzgeber müssen den Grundsatz der Gleichheit (Art. 14 EG) und der Steuergerechtigkeit (Art. 31.1 EG) sowie den Grundsatz des freien Kapitalverkehrs (Art. 63 AEUV) beachten.
In der Präambel des Gesetzes 20/2013 vom 9. Dezember 2013 zur Gewährleistung der Einheit des Marktes heißt es: "Der Grundsatz der Einheit des Marktes kommt in Artikel 139 EG zum Ausdruck, der ausdrücklich den Erlass von Maßnahmen untersagt, die die Freizügigkeit und die Niederlassungsfreiheit von Personen sowie den freien Warenverkehr im gesamten spanischen Hoheitsgebiet unmittelbar oder mittelbar behindern.
Alle öffentlichen Verwaltungen sind verpflichtet, die in diesem Gesetz enthaltenen Grundsätze in allen ihren Handlungen und Bestimmungen und für alle wirtschaftlichen Tätigkeiten zu beachten, insbesondere für diejenigen Tätigkeiten, die entweder aufgrund ihres strategischen Charakters (Telekommunikation, Energie, Verkehr) oder aufgrund ihres Potenzials für wirtschaftliche Dynamik und Wachstum (Handel, Tourismus, Gesundheits-Branche , Bauwesen, Kreativ- und Kulturindustrie, Lebensmittel, Immobilien, Infrastruktur) von besonderer Bedeutung für die Wirtschaft sind .
Auf der Grundlage von Artikel 38 der spanischen Verfassung, der die Freiheit des Unternehmertums im Rahmen der Marktwirtschaft anerkennt, wobei die öffentliche Hand die Ausübung dieser Freiheit und den Schutz der Produktivität entsprechend den Erfordernissen der Gesamtwirtschaft zu gewährleisten und zu schützen hat, stellt diese Reform somit ein zentrales Element des Ziels dar, ein wirtschaftliches und ordnungspolitisches Umfeld zu schaffen, das das Unternehmertum begünstigt,
Unternehmensexpansion, Wirtschaftstätigkeit und Investitionen zum Nutzen der Empfänger von Waren und Dienstleistungen, der Wirtschaftsteilnehmer sowie der Verbraucher und Nutzer.
Diesem Gesetz zufolge müssten die Küstenschutzvorschriften überarbeitet werden, um dem Gesetz zu entsprechen.
Daraus ergibt sich unweigerlich ein Dilemma: Kann Artikel 132 EGV die Anwendung der übrigen Artikel der Verfassung und des EU-Rechts auf einen bestimmten Bereich wie die Küste verhindern?
Und können die Artikel des Küstengesetzes und seiner Verordnungen die Anwendung der Verfassung und des EU-Rechts auf ein bestimmtes Gebiet wie die Küste verhindern, wenn es sich um Eigentum handelt, das durch eine gesetzliche und nicht durch eine verfassungsrechtliche Bestimmung in das DPMT aufgenommen wurde?
Das Eigentumsrecht wird durch die Vertragsbestimmungen über den freien Kapitalverkehr bei grenzüberschreitenden Sachverhalten geschützt. Daher fallen grenzüberschreitende Investitionen oder Desinvestitionen in Immobilien unter den Grundsatz des freien Kapitalverkehrs, und obwohl dieser Grundsatz die Mitgliedstaaten nicht daran hindert, Maßnahmen zur Regelung von Eigentumsrechten (Erwerb, Nutzung oder Veräußerung von Eigentum) zu ergreifen, unterliegen staatliche Beschränkungen einer "Verhältnismäßigkeitsprüfung" (ein Kriterium, dem der EuGH und europäische Richtlinien folgen), um ihre Gültigkeit zu bestimmen.
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist einer der allgemeinen Grundsätze des EU-Rechts, der von den nationalen Rechtsvorschriften, die in den Anwendungsbereich des EU-Rechts fallen, beachtet werden muss.
Die Verhältnismäßigkeit ist jedoch nicht auf den Bereich der Rechte beschränkt. Eine Variante der Verhältnismäßigkeitsprüfung ist das Kriterium, das in den Fällen angewandt wird, in denen, wie im vorliegenden Fall eine Verletzung der Markteinheit im Sinne von Art. 139.2 EG7 behauptet wird.
Es sei daran erinnert, dass zu den Maßnahmen, die nach Artikel 63 Absatz 1 AEUV als Beschränkungen des Kapitalverkehrs verboten sind, insbesondere solche gehören, die Gebietsfremde davon abhalten können, in einem Mitgliedstaat Investitionen zu tätigen oder solche Investitionen zu halten.
Aus der Rechtsprechung ergibt sich, dass nationale Maßnahmen, die die Ausübung der durch den AEUV garantierten Grundfreiheiten behindern oder weniger attraktiv machen können, die vier Voraussetzungen erfüllen müssen: sie müssen in nichtdiskriminierender Weise angewendet werden; sie müssen durch Ziele des öffentlichen Interesses gerechtfertigt sein;sie müssen geeignet sein, die Verwirklichung des mit ihnen verfolgten Ziels zu gewährleisten, und dass sie nicht über das zur Erreichung dieses Ziels erforderliche Maß hinausgehen.
Nichts von alledem wird durch die Küstengesetzgebung erfüllt, die die oben genannten Grundsätze nie anwendet.
Folglich führe die spanische Regierung mit den Abgrenzungen durch ein Gesetz eine eindeutige Verzerrung des Binnenmarktes ein und beeinträchtige den wirksamen Wettbewerb, indem sie den öffentlichen Bereich zum eindeutigen Vorteil des Staates ausdehne, und dies alles, ohne das Vorliegen eines zwingenden Grundes des Allgemeininteresses nachgewiesen zu haben, der die Einführung der genannten restriktiven Maßnahme in den Verordnungen erforderlich mache, deren einziges Ziel darin besteht, sich einen unlauteren Wettbewerbsvorteil zu verschaffen, indem sie (zum Nulltarif) Eigentümerin aller wertvollsten Grundstücke und Immobilien auf dem Immobilienmarkt wird und so den freien Wettbewerb verhindert und den freien Markt an der Küste in ein staatliches Monopol verwandelt, das niemand außer der Regierung kontrolliert, 7 Art.139.2 CE: "Keine Behörde darf Maßnahmen ergreifen, die unmittelbar oder mittelbar die Freizügigkeit und die Niederlassungsfreiheit von Personen sowie den freien Warenverkehr im gesamten spanischen Hoheitsgebiet behindern".
die Familiengemeinschaft Casa Panama und Unternehmen OyxFit in den Totalen Bankrott treiben, indem sie ihnen ihr wertvollstes Gut, ihr Eigentum, entziehen.
Wirtschaftliche Aktivität ist unvereinbar mit Unsicherheit und unzureichender Regulierung, die private Initiative und Investitionen aufgrund des mangelnden Vertrauens in das korrekte Handeln der öffentlichen Institutionen abschrecken. Man kann also sagen, dass die Rechtssicherheit die notwendige Voraussetzung für die Schaffung von Vertrauen ist und dass es ohne Vertrauen keine Investitionen und somit keine wirtschaftliche und soziale Entwicklung gibt.
Welche Sicherheit bietet Spanien den Investoren, wenn es jedes Eigentum, sei es Wohnraum, Unternehmen oder Grundstücke, verstaatlichen kann, wann immer es ihm beliebt? Der durch Artikel 63 AEUV geschützte Kapitalverkehr in der spanischen Küstenzone ist unidirektional: Sie können einreisen, aber nicht ausreisen. g) Relevante Auswirkungen auf das Geschlecht. h) Relevante Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche oder auf die Familie. Es ist zwingend erforderlich, diese Auswirkungen zu bewerten, nachdem es dieser Vereinigung nicht möglich war, offizielle Daten über die Anzahl der derzeit betroffenen und der bereits abgerissenen Häuser zu sammeln, die das Ministerium auf 3.000 bis 4.000 schätzt, als ob diese Zahlen keine Bedeutung oder Auswirkungen auf die Familien hätten, die aus ihren Häusern und der Umgebung, in der sie lebten, vertrieben werden bzw. worden sind.
Wenn dies keine Auswirkungen auf die sozioökonomische Ebene, auf die Verarmung, auf das physische und psychische Wohlbefinden der Menschen, auf das Auseinanderbrechen von Familien aufgrund des Leids, das durch einen jahrelangen, ergebnislosen Kampf entstanden ist, hat, weiß ich nicht, welche Auswirkungen es haben kann.
Insbesondere hat es Auswirkungen auf die 1. und 2. Generation der Casa Panama , die, nachdem sie ihr Haus gekauft haben und ihr Oxyfit Unternehmen gegründet haben, war alles im Rahmen der Gesetze und mit großen Anstrengungen im Laufe ihres Lebens, sich mit einem Brief konfrontiert sehen, in dem ihnen mitgeteilt wird, dass ihnen nichts davon gehört haben, das Haus zu räumen, dass es für sie unmöglich ist, es zu verstehen, geschweige denn, sich gegen Verwaltungsmaßnahmen zu wehren, die gegen all ihre früheren Handlungen über Jahrzehnte hinweg verstoßen.
In der Europäischen Union, deren Recht den Grundsatz des Vorrangs vor dem nationalen Recht genießt, wird das Recht auf Wohnung als Grundrecht anerkannt, wie in Randnummer 65 des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 10. September 2014 in der Rechtssache C-34/13 ausdrücklich festgestellt wird: "Im Recht der Europäischen Union ist das Recht auf Wohnung ein durch Artikel 7 der Charta garantiertes Grundrecht, das das vorlegende Gericht bei der Anwendung der Richtlinie 93/13 zu berücksichtigen hat".
ANPASSUNG DER KOSTENVERORDNUNG AN SPANISCHES UND EUROPÄISCHES Gemäß des Gesetzentwurf stützt sich auf das Gesetz 39/2015, aber nur auf einen Artikel, nämlich Artikel 129, während andere Artikel der Verordnung geändert werden sollten, die diesem Gesetz widersprechen und zu unzähligen Konflikten führen, wobei der Bürgerbeauftragte sogar bei Beschwerden wegen Verletzung der Grundrechte eingreifen musste, da er nicht in der Lage war, die vollständigen Akten zu erhalten, die zur öffentlichen Ausstellung herausgegeben wurden, obwohl das Aarhus-Übereinkommen für alle Verwaltungen verbindlich ist und Vorrang vor dem nationalen Recht hat.
Da dieses Gesetz auf das Küstengesetz folgt, sollte Artikel 26.2 wie folgt geändert werden:
Dieser Beschluss wird im Staatsanzeiger veröffentlicht und den Eigentümern des öffentlichen Meeres- und Landgebiets und der angrenzenden Gebiete sowie denjenigen, die sich in der Akte als Betroffene ausgewiesen haben, zugestellt, wobei die gemäß Artikel 2 legitimierten Organisationen berücksichtigt werdendes Gesetzes 27/2006 vom 18. Juli sowie an die Autonome Gemeinschaft, den Stadtrat, das Katasteramt und das Grundbuchamt und wird im "Staatsanzeiger" veröffentlicht, da dies die logische Reihenfolge ist, in der ein Verwaltungsakt, der eine unbestimmte Anzahl von Personen betrifft, zu veröffentlichen ist: zuerst wird er veröffentlicht und dann mitgeteilt. Die Veröffentlichung im "Staatsanzeiger" umfasst nicht notwendigerweise die Abgrenzungspläne, sondern gibt an, wie diese zugänglich sind, wozu noch Folgendes hinzukommt: sowie die elektronische Akte gemäß Art. 70 des Gesetzes 39/2015 und Art. 5.4 des Gesetzes über öffentliche Information, Transparenz und gute Regierungsführung (die Informationen, die der Transparenzpflicht unterliegen, werden in den entsprechenden elektronischen Zentralen oder Webseiten und in einer klaren, strukturierten und verständlichen Weise für interessierte Parteien und vorzugsweise in wiederverwendbaren Formaten veröffentlicht.
Zu den Informationen, die der Transparenzpflicht unterliegen, gehören auch Dokumente, die gemäß den sektoralen Rechtsvorschriften während ihrer Bearbeitung öffentlich zugänglich sein müssen).
Ab Artikel 26 wird der Begriff "Ministerialerlass" nicht mehr erwähnt und durch "Beschluss" ersetzt. Und wenn, wie uns immer wieder gesagt wird, das eine mit dem anderen identisch ist, sollte die Änderung der Verordnung dazu genutzt werden, das Wort Entschließung in Ministerialverordnung zu ändern, um Verwirrung und mehr als logische Zweifel zu vermeiden. Artikel 50.1 des Gesetzes 33/2003 über das Vermögen der öffentlichen Verwaltungen - das Art. 132 EGV regelt - besagt: "Die öffentlichen Verwaltungen können die Immobilien ihres Vermögens von denen Dritter abgrenzen, wenn die Grenzen zwischen ihnen ungenau sind oder es Anzeichen für eine Aneignung gibt".
Auch die Rechtsprechung bestätigt dies in ihren Urteilen: "Die Verwechslung der Grenzen ist eine wesentliche Voraussetzung für die Durchführung der Abgrenzung, denn wenn es keine solche Verwechslung gäbe und die Grenzen perfekt abgegrenzt wären, wäre die Abgrenzungsklage nicht durchführbar" (Urteil vom 3. Mai 2008
8. Wenn die spanische Küste, seit mehr als einem Jahrhundert immer wieder neu abgegrenzt wird, kann es unmöglich zu einer Verwechslung der Grenzen kommen, es sei denn, das Ziel der Küstenverordnungen besteht darin, die materiellen Werte des Staates zum Nulltarif zu erhöhen, indem Privateigentum auf unbestimmte Zeit beschlagnahmt wird.
In dieser Hinsicht bedeutet die Änderung der Grenzen, abgesehen von den Auswirkungen auf das Privateigentum, eine wesentliche Änderung und sogar eine stillschweigende Abweichung von allen Vorschriften im Zusammenhang mit dem Register, dem Notar, dem Kataster und den Zuständigkeiten in der Raumordnung, die in den jeweiligen Instrumenten der Raumordnung ausschließlich der autonomen Gemeinschaften und den lokalen Gebietskörperschaften zugewiesen sind.
Mit anderen Worten: Es bricht die Rechtssicherheit und die aktuelle Raumordnung. Einleitend ist daran zu erinnern, dass Artikel 17 der Charta, wie der Gerichtshof bereits ausgeführt hat, eine Rechtsnorm darstellt, die dem Einzelnen Rechte verleihen soll (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. September 2016, Ledra Advertising u. a./Kommission und EZB, C-8/15 P bis C-10/15 P, EU:C:2016:701, Rn. 66).8 http://www.poderjudicial.es/search/contenidos.action?action=contentpdf&databasematch=TS&reference=2365670&links=%22confusion%20de%20linderos%22&optimize=20040522&publicinterface=true
Eine kombinierte Auslegung von Artikel 17 Absatz 1 und Artikel 52 Absatz 1 der Charta führt zum einen zu dem Schluss, dass bei der Berufung auf einen Grund des öffentlichen Interesses zur Rechtfertigung einer Eigentumsentziehung darauf zu achten ist, dass der in Artikel 52 Absatz 1 der Charta genannte Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Hinblick auf diesen Grund und die von ihm erfassten Ziele des öffentlichen Interesses gewahrt bleibt. Andererseits impliziert diese Auslegung, dass das durch Artikel 17 Absatz 1 Satz 2 der Charta gewährleistete Eigentumsrecht verletzt wäre, wenn kein hinreichendes öffentliches Interesse besteht, um eine Eigentumsentziehung zu rechtfertigen, oder wenn das Vorliegen eines solchen Grundes zwar festgestellt wird, aber die in dieser Bestimmung genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Das spanische Recht hebt ex lege alle bestehenden Eigentumsrechte auf.
Eine solche Löschung entzieht den Betroffenen per definitionem gewaltsam, vollständig, endgültig und entschädigungslos ihre Rechte zugunsten des Staates, ohne dass Gründe des öffentlichen Nutzens oder des Umweltschutzes vorliegen, sondern lediglich zum Zwecke der Spekulation, insbesondre die Inflation und der kommerziellen Ausbeutung des Bodens. Die im Mai 2007 in Kraft getretene INSPIRE-Richtlinie legt die allgemeinen Regeln für den Aufbau einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Union auf der Grundlage der Infrastrukturen der Mitgliedstaaten fest und wird somit als Teil der grundlegenden Informationen anerkannt, auf denen die gesamte europäische Geodateninfrastruktur aufbauen wird.
Katasterdatenbanken spielen als eine der wichtigsten Quellen für die Kenntnis des Grundeigentums eine wichtige Rolle bei der Verwaltung zahlreicher europäischer Politikbereiche wie Umwelt, Planung, Sicherheit, Landwirtschaft usw., zusätzlich zu den traditionellen rechtlichen und steuerlichen Bereichen.
Aus diesem Grund wurde in der 2007 verabschiedeten INSPIRE-Richtlinie die Katasterparzelle als Grundelement für den Aufbau einer Europäischen Geodateninfrastruktur (ESDI) berücksichtigt.
Folgt man also der Antwort des ehemaligen Ministers Espinosa an den Petitionsausschuss im Jahr 2010, dass die Abgrenzungslinien in Abstimmung mit dem Katasteramt veröffentlicht werden, um Rechtssicherheit zu schaffen, so dass jeder Bürger über das Internet die Lage der Grundstücke in Bezug auf den öffentlichen Bereich erfahren kann", so stellt man fest, dass es 20 Jahre später immer noch keine solche Abstimmung und noch weniger eine katasteramtliche Veröffentlichung der Abgrenzungslinien gibt. Gemäß Artikel 36 b) des Königlichen Erlasses 417/2006 vom 7. April, der den überarbeiteten Text des Gesetzes über das Liegenschaftskataster ausarbeitet, läuft die Frist für die Mitteilung der administrativen Abgrenzungen ab dem Tag, der auf den Genehmigungsakt der Abgrenzung folgt. 35 Jahre sind vergangen! und trotz der Versprechen an die Europäische Union und der verbindlichen Vorschriften gibt es keine einzige Abgrenzung im Coaster Viewer, was bedeutet, dass das Ministerium gegen das EU-Recht verstößt. Das Versäumnis der Generaldirektion Küste und Meer oder ihrer Abgrenzungen, dem Katasteramt und dem Grundbuchamt die vorgenommenen Abgrenzungen am Tag nach ihrer Genehmigung mitzuteilen, hat schwerwiegende Folgen auf privater (Privatvermögen, Besteuerung, Immobilien- und Hypothekenmarkt...) und öffentlicher Ebene (Fälschung von Katasterdaten, Beschlagnahme und Versteigerung des öffentlichen Seegrundstücks durch die Steuerbehörde...).
Das Gleiche gilt für die von Costas durchgeführten Abrisse, deren Abriss dem Katasteramt mitgeteilt werden muss. Auch hierüber gibt es keine Aufzeichnungen, da das Ministerium keine das Ministerium kontrolliert ihre Zahl nicht, da es kein obligatorisches Verzeichnis mit Ergänzungen und Streichungen gibt; es schätzt jedoch zwischen 3.000 und 4.000 Gewerbe und Wohn-Immobilien.
Die RICHTLINIE 2014/17/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 4. Februar 2014 wurde zur Regulierung des Hypothekenmarktes erlassen, da sich gezeigt hat, dass unverantwortliches Verhalten von Marktteilnehmern die Grundlagen des Finanzsystems untergraben kann.
Sie soll sicherstellen, dass alle Verbraucher, die einen Immobilienkreditvertrag abschließen, ein hohes Maß an Schutz genießen.
Was geschieht aber, wenn es der Mitgliedstaat selbst ist, der in unverantwortlicher Weise die Immobilie aus der Privatsphäre entfernt, die den Kredit sichert, der auf einer Immobilie besteht, die anschließend auf den Namen des Staates übertragen wird, ohne etwas von den darauf lastenden Lasten wissen zu wollen?
Die schwerwiegenden Folgen, für die Familiengemeinschaft Casa Panama und das Unternehmens Institut OxyFit . sowohl für die Verbraucher als auch für die Kreditgeber, sind im Küstengesetz nicht vorgesehen, so dass die Bürger zusätzlich zu ihrem Vermögen eine Schuld hinterlassen, die die Bank versuchen wird einzutreiben, entweder durch eine andere Immobilie oder durch die Pfändung von Finanzvermögen, das sie möglicherweise besitzen, oder von ihrem eigenen Gehalt oder ihrer Rente, aber sie wird es so oder so eintreiben. Nach Artikel 17 Absatz 1 der Charta hat jede Person das Recht, ihr rechtmäßig erworbenes Eigentum zu besitzen, zu nutzen, darüber zu verfügen und es zu vererben, und darf niemandem sein Eigentum entzogen werden, es sei denn, dass das öffentliche Interesse es erfordert, und zwar in den gesetzlich vorgesehenen Fällen und unter den gesetzlich vorgesehenen Bedingungen sowie gegen eine angemessene Entschädigung innerhalb einer angemessenen Frist.
AGENDA 2030 für nachhaltige Entwicklung "fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, keine einseitigen wirtschaftlichen, finanziellen oder handelspolitischen Maßnahmen zu erlassen und anzuwenden, die mit dem Völkerrecht und der Charta der Vereinten Nationen unvereinbar sind und die die volle Verwirklichung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung behindern" 1. 4 bis 2030 sicherstellen, dass alle Männer und Frauen, insbesondere die armen und schutzbedürftigen, gleiche Rechte auf wirtschaftliche Ressourcen sowie Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen, Eigentum und Kontrolle über Land und anderes Eigentum, Erbschaft, natürliche Ressourcen, geeignete neue Technologien und Finanzdienstleistungen, einschließlich Mikrofinanzierung, haben. In Bezug auf die Habitat-Richtlinie wäre es sinnvoll, die Leitlinien zu lesen, die die Europäische Union allen Behörden gibt, die für als solche gemeldeten Gebiete zuständig sind und die auch europäische Mittel für die Durchführung von Projekten und Pflegemaßnahmen erhalten: "Ein weit verbreitetes Missverständnis ist, dass die EU-Naturschutzrichtlinien auf dem Konzept "nicht, außer..." basieren“.
Diese Auslegung beruht auf der Auffassung, dass umweltpolitische Ziele immer Vorrang vor wirtschaftspolitischen Zielen haben.
Ein solches Konzept steht jedoch im Widerspruch zu den Grundsätzen der nachhaltigen Entwicklung, die ein Gleichgewicht zwischen dem Nutzen für die Umwelt und den sozialen und wirtschaftlichen Erfordernissen anstreben (siehe Artikel 2 Absatz 3 der Habitat-Richtlinie). Eine frühzeitige, umfassende Planung und die Entwicklung integrierter Projekte sind von entscheidender Bedeutung, da sie das Konzept des "wenn, aber nur wenn..." begünstigen und den Weg für Win-Win-Lösungen ebnen. Das LANDSCHAFTSÜBEREINKOMMEN definiert: "Im Sinne dieses Übereinkommens: a. 'Landschaft' ist jeder vom Menschen wahrgenommene Teil des Gebietes, dessen Charakter das Ergebnis des Wirkens und der ‘Landschaft' ist jeder von der Bevölkerung wahrgenommene Teil des Gebiets, dessen Charakter das Ergebnis der Wirkung und des Zusammenwirkens natürlicher und/oder menschlicher Faktoren ist" (Artikel 1 der Europäischen Landschaftskonvention - Begriffsbestimmungen)".
"Vorbehaltlich der Bestimmungen des Artikels 15 gilt dieses Übereinkommen für das gesamte Gebiet der Vertragsparteien und erstreckt sich auf natürliche, ländliche, städtische und stadtnahe Gebiete.
Sie erstreckt sich auch auf Land, Meer und Binnengewässer. Er umfasst sowohl Landschaften, die als herausragend angesehen werden können, als auch alltägliche oder geschädigte Landschaften.
(Artikel 2 der Europäischen Landschaftskonvention - Anwendungsbereich) "Jede Vertragspartei verpflichtet sich, a) Landschaften als grundlegendes Element der menschlichen Umwelt, als Ausdruck der Vielfalt ihres gemeinsamen Kultur- und Naturerbes und als Grundlage ihrer Identität rechtlich anzuerkennen"
(Artikel 5 der Europäischen Landschaftskonvention - Allgemeine Maßnahmen) "Für die Zwecke dieses Übereinkommens gelten die folgenden Begriffsbestimmungen: (b) "Landschaftspolitik": die Formulierung allgemeiner Grundsätze, Strategien und Leitlinien durch die zuständigen Behörden, die es ermöglichen, spezifische Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Planung der Landschaft zu ergreifen"
(Artikel 1 der Europäischen Landschaftskonvention - Definitionen) Für die Zwecke dieses Übereinkommens: (Artikel 1 der Europäischen Landschaftskonvention - Definitionen) Die Konvention gilt für das gesamte Gebiet und umfasst natürliche, ländliche, städtische und stadtnahe Gebiete. Sie betrifft sowohl Landgebiete als auch Binnen- und Meeresgewässer.
Sie betrifft sowohl Landschaften, die als relevant angesehen werden können, als auch Alltagslandschaften und geschädigte Landschaften.
Das Konzept der nachhaltigen Entwicklung beruht auf der vollständigen Integration der ökologischen, kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Dimensionen in einer globalen und integrierten Weise, d. h. auf der Anwendung auf das gesamte Gebiet.
Das Konzept der Landschaft, wie es in der Konvention dargelegt wird, unterscheidet sich von dem, das in bestimmten Dokumenten formuliert wird und das die Landschaft als "Gut" (Konzept des kulturellen Erbes) betrachtet und sie (als "kulturell", "natürlich" usw.) bewertet, indem es sie als Teil des physischen Raums betrachtet.
Dieses neue Konzept bringt vielmehr den Wunsch zum Ausdruck, die Frage der Qualität der Lebensräume, die als wesentliche Voraussetzung für das individuelle und soziale Wohlbefinden (im physischen, physiologischen, psychologischen und intellektuellen Sinne), für eine nachhaltige Entwicklung und als Ressource zur Förderung der Wirtschaftstätigkeit anerkannt wird, global und frontal anzugehen. TIPP: Es wird betont, dass sie für das GESAMTE Gebiet gilt und von der Bevölkerung so wahrgenommen wird. Sie besagt nicht, dass die Abhängigkeit von der Vision der Küstenabteilungen und ihren zerstörerischen Plänen die Landschaft für immer verändern wird.
ABSCHLIESSENDER ALLGEMEINER VORSCHLAG: Erarbeitung eines neuen Küstengesetzes, das diesem Wahnsinn ein Ende setzt. Und wenn Sie das Eigentum an den Küstengrundstücken behalten wollen, enteignen Sie sie, vorbehaltlich einer Bewertung, aber machen Sie ein für alle Mal Schluss mit diesem Unsinn.
Und im Einklang mit dem Grundsatz der Rechtssicherheit, der guten Verwaltung usw. .... sollte die Verordnung einen ANHANG enthalten, der sich auf die Auswirkungen ihrer Anwendung auf Gemäß dem Grundsatz der Rechtssicherheit, der guten Verwaltung usw. sollte die Verordnung einen Anhang enthalten, der sich auf die Auswirkungen ihrer Anwendung auf andere Vorschriften bezieht, insbesondere auf die Vorschriften über Hypotheken, Notare und Kataster sowie auf die Entwicklung von städtebaulichen Instrumenten und die Bewertung von Immobilien zu Zwecken der Kataster-, Staats-, Regional- und Kommunalbesteuerung (Einkommenssteuer, Übertragungen, Vermögen, Erbschaft usw.) und der Enteignung, insbesondere für die Festlegung von Entschädigungen für die Änderung ihres derzeitigen städtebaulichen und demografischen Status.
Weitere Informationen und Recherchemöglichkeiten unter: www.empuriabravanews.com unter der
Rubrik: CE INVESTMENT SCHUTZGEMEINSCHAFT
Alle diesbezüglichen reichhaltigen Beweise, sind auf Verlangen für Medien und Journalisten einsichtbar. Bitte recherchieren sie ferner auch unter:
Weiter und genauere Dateigerechte und bezogene juristische Nachweise unter: www.costabrava-actuel.com (dort unter Rubrik Betrugs Klage)
MASSGEBLICHE BISHERIGE FILME, ALS ANLAGEN, EINSEHBAR UND
DARGELEGT UNTER: https://youtu.be/sq4jzxljcxk
http://www.costabrava-actuel.com
www.o2-immo.net/enteignungsmethodenspanien/inhalt.htm
www.o2-immo.net/metodosdedesapropiacionenespana/todaslaspruebas.htm
http://www.o2-immo.net/enteignungsmethodenspanien/klage.htm
http://www.o2immo.net/enteignungsmethodenspanien/CFI_Doku_beschwerde-1-es.pdf https://www.youtube.com/watch?v=MP3clDpYLPA
www.fresh-o2.info www.bio-medicina.net
www.padaman.es- www.costabrava-actuel.com und
www.o2-immo.net/enteigungsmethodenspanien /
Vorhandenen dargestellten Nachweise, um sich ein eigenes Bild zu erschaffen, Bei weiterer offener Frage, stehen wir ihnen unter der
Tel- Nr.(0034) 633 44 54 88 (D) & (0034) 607 58 77 (ES)
info@bio-medicina.net Täglich zur Verfügung.
Abschließend bemerken wir, dass es von großem Vorteil ist, wen Sie uns unter www.empuriabravanews.com der Rubrik: LESERBRIEFE in kurzer Form, auch unter info@bio-medicina.net Stellung zu nehmen. Danke im Voraus.
Ferner, sind die Mitglieds-Kosten, bei der Mitgliedsaufnahme—Gebühr betragen diese nur eine: „Einmaligen Aufnahme Gebühr von 150,- €uro „-sowie gesondert, die gemäß der speziellen und immer unterschiedlichen Situation- Grundlagen, der jeweiligen enteigneten Immobilien, die von einem entsprechenden Rechtsanwalt, in Auftrag gegeben werden sollten.
Montag, 18.09.2023
Hier finden Sie nähere Informationen:
PRESSE -BERICHT :“ ZUR ERINNERUNG DES VORHABENS VON:
HUGO MORAN DER PSOE
Information -Bericht: NEWS vom: 30.05.2013 - 00:00 Uhr
Die PSOE kündigt an, gegen das Küstengesetz Berufung beim Verfassungsgericht einzulegen
Der Sekretär für Raumplanung und Nachhaltigkeit der PSOE, Hugo Morán, hat angekündigt, dass seine Partei beim Verfassungsgericht Berufung gegen das neue Küstengesetz einlegen wird, das heute nach seiner Veröffentlichung im BOE in Kraft getreten ist, weil „es noch mehr Gründe gibt.“ "das ist genug."
Madrid, 30. Mai. – Der Sekretär für Raumplanung und Nachhaltigkeit der PSOE, Hugo Morán, hat angekündigt, dass seine Partei beim Verfassungsgericht Berufung gegen das neue Küstengesetz einlegen wird, das heute nach seiner Veröffentlichung im BOE in Kraft trat. denn „Gründe gibt es mehr als genug.“
Hugo Morán hat angeprangert, dass dieses Gesetz eine „beschämende und undurchsichtige“ Behandlung erfahren habe und eine vollständige Privatisierung des in der Verfassung geschützten öffentlichen Meereslandes darstelle.
In einer Pressemitteilung hält der sozialistische Politiker es zudem für ein „Denkmal der Rechtsunsicherheit und des enormen Umwelt-Unsinns“.
Zu den Gründen für die Einreichung der Berufung beim Verfassungsgericht zählt Morán, dass die Regelung „das Eigentum an der maritim-terrestrischen Zone, die die Verfassung dem öffentlichen Bereich vorbehält, verändert und sie, anstatt ihre Merkmale zu bewahren, auf der Grundlage privater Interessen modifiziert“. ."
In diesem Sinne verwies er erneut auf die allgemeine Verlängerung der den Hausbesitzern an der Küste gewährten Konzessionen auf weitere 75 Jahre und auf die Liste der zwölf glücklichen Zentren, die die Regierung beschlossen hat, aus dem maritim-terrestrischen öffentlichen Bereich auszuschließen auf „völlig willkürliche“ Weise.
Dabei handelt es sich um zwölf Stadtteile, die sich unter anderem in Girona (Empuriabrava, Platja de Aro), Huelva (Ría Punta Umbría), Alicante (Rocafel, Puerto de Santa Pola), Valencia (Oliva), Málaga (El Palo und Pedregalejo) und Castellón befinden (Xilxes) und Pontevedra (Moaña).
Moran war auch der Ansicht, dass das Gesetz in Kraft tritt, ohne dass Risikokarten von Überschwemmungsgebieten erstellt wurden, „was zeigt, dass bestimmte Vorteile Vorrang haben“ vor Umweltrisiken oder solchen, die durch den Klimawandel verursacht werden können. Quelle: Moran
PRESSE BERICHT:
Carlos Mazón versichert, dass die PP das Küstengesetz ändern wird, weil es „gegen Privateigentum“ verstößt.
Bericht von: Teresa Andreu 09.07.23|16:51
Der Präsident der PPCV, Carlos Mazón , erklärte heute, dass die PP „das Küstengesetz , das der valencianischen Gemeinschaft so großen Schaden zugefügt hat, ändern wird, sobald es die spanische Regierung erreicht.“
So äußerte sich Mazón in Xàbia , wo er ein Treffen mit der Bürgermeisterin Rosa Cardona und den vom Küstengesetz Betroffenen abhielt. Neben Mazón waren auch der Europaabgeordnete José Manuel García-Margallo und die Vorsitzende der Kongressliste der Provinz Alicante, Macarena Montesinos, anwesend ; der Präsident der PP der Provinz Alicante, Toni Pérez , und der Umweltsprecher der GPP im Kongress, César Sánchez .
„Dieses Küstengesetz ist regressiv , es verstößt gleichzeitig gegen die Umwelt und gegen Privateigentum . Und gegenüber der PPCV verteidigen wir, dass die Nachhaltigkeit der Küste und der Strände, des Privatbesitzes und des Tourismusmodells vereinbar ist“, erklärte er.
Mazón erklärte, dies sei eine Norm, „ die ideologisch ist und der Gemeinschaft großen Schaden zufügt “. „Deshalb werden wir unsere Strände schützen, sie wiederherstellen und wir werden sie mit dem Wachstum und dem Tourismusmodell vereinbar machen, das weiterhin alle willkommen heißen wird“, fügte er hinzu.
Der Präsident der PPCV hat darauf hingewiesen, dass die Regierung Sánchez „nicht wusste, wie sie eine Lösung anbieten kann, weder für den Schutz und die Erhaltung der Küste noch für die Hausbesitzer, auf die sie nie hören wollte.“ Darüber hinaus entsteht durch die Änderung der Fristen für die Berechnung der Konzessionen eine Rechtsunsicherheit für Hausbesitzer und es ist ihnen sogar verboten, Arbeiten an ihren Häusern durchzuführen.“
Der Präsident der PPCV erinnerte daran, dass das Programm von Alberto Núñez Feijóo für 23J die Änderung der Küstengesetzgebung beinhaltet „und in Zusammenarbeit mit der CCAA durchgeführt wird, das komplette Gegenteil von dem, was Sánchez getan hat“, und dass auch die Regierung der Generalitat spricht eines „ echten Küstenschutzes in Zusammenarbeit mit den betroffenen Gemeinden und der Regierungsverwaltung“.
Die Bürgermeisterin von Xàbia, Rosa Cardona, ihrerseits hat sich für den Besuch des nächsten Präsidenten der Generalitat, Carlos Mazón, bedankt und ihre Besorgnis über die Auswirkungen des Küstengesetzes in der Gemeinde und über den daraus resultierenden Rückschritt zum Ausdruck gebracht die Auswirkungen des Klimawandels und fordert gleichzeitig die Erneuerung der Strände.
Dienstag, 12.09.2023
Hier finden Sie nähere Informationen:
Ein Küstengesetz Kommentar von der geschädigten 4. Generation aus der Familiengemeinschaft Casa Panama aus Empuriabrava
Wir, Ai. 19-Jahre, Pa.17-Jahre und Ma. 11 Jahre möchten gerne nachfolgen Sachverhalt veröffentlichen und beanstanden, indem sich der spanische Staat, Gedanken über die mittel- und lang-fristigen sozialen und urbanen Folgen der Umsetzung des Küsten-gesetzes ernsthaft nachdenkt , wie nachweislich in unserem Fall, darüber Gedanken macht, was zukünftige und vorhandene Inves-toren über nachfolgende zu überprüfende und notwendige rechts-sichere Absicherungs-Grundlagen reagieren, wie unter anderem: Von den angeblich in staatlichem Besitz befindlichen Immobilien- Anwesen, wie z. B. : Salins, E-1 in Empuriabrava , die in geradezu zynischer Art und Weise, mit den Argumenten:
“ Staatliches Objekt auf staatlichem Boden, die mit der Anwendung des Kü-Ge einer entschädigungslosen Enteignung unterliegen, d.h. die Umwandlung von Eigentumsrecht in “Recht- Unsicheren Nutzungsrecht“ zu einer Situation führen, die mit dem Hintergedan-ken und der nachfolgenden Argumenten, diese weder aus staatlicher, noch aus anderen Gründen:
1.“ Umweltschützerischer-Methoden“-
2.“Der Naturschutz“ ( Zum Schutz der „Meerschweinchen“ und andere Tierchen ..) , sowie
3. Eine lukrative Einladung an organisierte:“ legalen Immobilien Hausbesetzer-Banden“,
4. effektive Vorbeugungs-Maßnahmen, wie insbesondere gegen die: „Inflations-Gegebenheiten durch zukünftige, hohe Verpachtung & Miet-Vereinnahmungen (wie bereits von 9 Gewerbe-Immobilien am Strand von Empuriebrava vollzogen, diesbezüglich argumentiert und vorhanden sind.
Ferner:
Der menschlichen Natur entsprechend, werden Immobilienbesitzer ab Verlust des Eigentums- und mit Beginn des Nutzungsrechtes darauf verzichten, ihre Immobilie wie bisher instand zu halten, d.h. dass z.B. sämtliche staatlich geforderten Maßnahmen wie Wärme-dämmung, Solarinstallationen und Stromeinsparungsmassnahmen keinen geneigten Investor mehr finden.
Sobald der Zustand der Immobilien unter ein gewisses Niveau gesunken und das Ende der zugestandenen Nutzungsdauer absehbar ist, wird eintreten, was man aus der Vergangenheit zur Genüge kennt: Die Objekte werden in den Händen einer Bevölkerungsgruppe landen, mit einer Kriminalität und die bekannten Folgeprobleme inklusive. Dem Staat wird teuer zu stehen kommen, dies im Zaum zu halten und er wird dagegen letztlich machtlos sein. Die dann verbleibenden Ruinen abzureißen und das Gelände zu renovieren, wird erhebliche Summen für den spanischen Steuerzahler verschlingen.
Das würde - abgesehen von ideellen und sentimentalen Kriterien, die ohnehin nicht mit Geld aufzuwiegen sind – den Enteigneten eine Perspektive bieten und zudem mit der gegründeten konkurrenzlose Unternehmens-Konzeption: „OxyFit“ der Familiengemeinschaft Casa Panama, viele neue Arbeitsplätze und gute Steuereinnahmen gewährleisten.
Ungeschoren wird, egal auf welche Weise man vorgeht, ohnehin niemand davonkommen, weder der Geschädigte – E-U -Bürger, noch der Staat. Die abschließende Lösung des Problems in die Zukunft, d.h. auf die kommenden 30 bis 60 Jahre zu verschieben, kann und darf kein Mittel von Politik sein, schon gar nicht, wenn sich diese auf die vier 4 vorgenannten Augmentationen - & Ausreden beruft.
Freitag, 08.09.2023
Hier finden Sie nähere Informationen:
PRESSE-BERICHT CASA PANAMA VOM: 7.09. 2023
----------------------------------------------------------------------------
SCHADEN ERSATZ BEGRÜNDUNGEN DER VOM KÜSTENGESETZ: GESCHÄDIGTEN FAMILIEN GEMEINSCHAFT, IN FORM EINER: PRÄZEDENZ-KLAGE
Unter Vorsitz von: Herbert Wilczek (75-Jahre) deutscher Staatbürger und Johanna M. Koopmans-Wilczek (75 Jahre) niederländische Staatsbürgerin resultierend aus der 2. Familien-Generation, mit der im Zusammenhang stehenden: 3. und 4. Generation- Familiengemeinschaft: „Casa Panama“ Salins, 1-A Linea, E-1 & No: 13 , 17487 Empuriabrava
Hiermit beantragen, die vorgenannten: schwer geschädigten Antragsteller in Verbindung der Unternehmens-Gründung der: -„OxyFit S.A. e.c.“- Konzeption, mit den gesamten zu Verfügung stehenden nachfolgenden Nachweise, den entsprechenden Dokumenten, Unterlagen und Unterlagen Angaben, die Sachverhalte und Tatbestände übereinstimmen und keine wesentlichen Umstände vorenthalten noch ausgelassen worden sind.
Tatvorwurf, : „Unter Vortäuschung falscher Tatsachen“- indem:
A): Die Familiengemeinschaft Casa Panama, Eigentümer der oben genannten: Wohn und Gewerbeimmobilie, mit der nachweislichen Baugenehmigung- mit Datum weit vor 1988, beruft man sich auf das Verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbotes einer:“ entschädigungslosen Enteignungmassnahme“.
B) Die insbesondere, gegen die irreführenden und ausschließlich staatlichen Eigenbelange vollzogen werden , indem durch Vermessungsverfahren-(Deslinde) der festgelegten irrealen Grenzlinien, Einspruch erhoben wurden, sowie ggf. auch die unmittelbaren Küstenstreifen angrenzenden Schutzzone: Zona de Servidumbre de Protección , gelegen sind.
C) Demgemäß ist nachfolgende Rechtslage, mit einer gravierenden juristischen Grundlage, in Form einer total: Rechtswidrige Enteignung Maßnahme nachgewiesen, weil bei der Umsetzung des Küstengesetzes gegen die o.g. Familiengemeinschaft, es nachweislich speziell in diesem Fall, die Enteignung Maßnahme gegen die vorgenannten Wohn und Gewerbe-Immobilie brutal vollstrengt worden sind:
Auf Grund der vorgenannten rechtlichen Nachweise & Grundlagen, ist gemäß, den rechtlichen Nachweisen und Inhalte, eine juristisch gesicherte Grundlage nachgewiesen und demgemäß ein zuordnen ist.
Diesbezüglich erklären die: Schaden-Ersatz -Antragsteller, dass die gesamten erforderlichen Nachweise: mit den vorhandenen und entsprechenden Dokumenten, diesbezügliche Unterlagen, sowie Tatbestände übereinstimmen und keine wesentlichen Umstände vorenthalten und ausgelassen worden sind, die seit über 23 Jahre ein Konvolut von: „Vortäuschungen falscher Tatsachen“, ausschließlich die einseitigen staatlichen Interessen-Belange, mit unwahren Behauptungen beinhalteten , die für die: Enteigneten und Geschädigte Familiengemeinschaft ,moralisch sehr strapaziert wurden. Auch unter dem Umstand, dass nachweislich alle Ausschlaggebenden, ausreichende Dokumentation, die eine unwiderruflich: juristisch fundamentierte: Rechtslage, mit genauer Einsicht über die bisherigen rechtswidrigen span.- Küstengesetz Enteignungsmethoden nachzuprüfen sind, weshalb die brutalen einseitigen Staatsbelange der vollzogenen Enteignungsmethoden, vermeidbar gewesen wären.
Mit dem Ergebnis eines verursachten und zustande gekommener finanziellen Schaden, inklusive der: im Zusammenhang stehenden OxyFit-Betriebsfertigen Unternehmens -Konzeption, die in Form einer: durchorganisierten und nachweislich vorhandenes Investment Stammkapital mit dem Nachweis von : 4.800.000, – Euro , mit den notwendigen Darlehen und Kredite aufnahmen, investiert waren, um ein konkurrenzloses:
SAUERSTOFF-INSTITUT, mit dem Unternehmensgegenstand eines: Sauerstoff-Therapie-Institut, der POT-O2, original nach: Prof.Dr. Pakdaman
Mit der: Forschung, der Herstellung und den Vertrieb von unter anderen:
1) Der HERSTELLUNG VON: ENERGY-DRINK-s. Mit der Etikettierung des:“F.C.BARCELONA” “OxyFIT O2”“AQUA 02 POT“ (original nach Prof.Dr. Pakdaman )
2)Der HERSTELLUNG VON: OxyFit ÖL–ZIEKUR CURAVIT –ENTGIFTUNGS –Kur
3) Der HERSTELLUNG VON AGUA–GYM UNTERWASSER EINZELKABINEN
4).Anwendung der: Sauerstoff – Reinigung SPRÜKOSMETIK
5). 02 Energie Sauerstoff-Inhalations-Stellen
6). KOSMETIK - ALGEN-MEERESKUR, AUF OFFENER SEE
.Ein “OxyFit – Therapie – Boot“ sorgt für eine außerordentliche Algenanwende – Kur auf offener See.
7) Herstellung und Vertrieb auf Basis der
SAUERSTOFFANGEREICHERTE ENERGY-DRINKS mit der:
OxyFit-HERSTELLUNGS-TECHNOLOGIE IM FRANCHISE-SYSTEM
Ihre hauseigene Abfüll-Station mit der: Etikettierung der Firmenlogos mit den Markenbezeichnungen: POT-original Prof.Dr. Pakdaman:
“ENERGY–02” & “F.C.BARCELONA-02”
Weitere Informationen über die Konzeeption unter:
www.fresh-o2.info/deutsch/ClubEuropa_Business_Center01.09.2022.pdf
www.fresh-o2.info/deutsch/ClubEuropa_Langzeitmesse01.09.2022.pdf
______________________________________________________________
TATBESTAND- GRUNDLAGE: ÜBER DIE VOLLZOGENEN ENTEIGNUNGS-MASSNAHMEN UNTER: BEWEIS UND ZEUGNIS:
Nachfolgend, die Maßgebliche Klage Begründungen: Indem die staatlich Geschädigten Immobilineigentümer, eine Anfrage, direkt beim zuständigen Küstengesetz- Ministerium über die Filiale in Gerona, gemäß Art.7/4 eine entsprechende Bestätigung persönlich angefragt wurde:
Mit dem Resultat, dass das angefragte Wohn und Gewerbe Immobilen-Objekt: Im Wortlaut:“ Enteignete Immobilien Objekt: ALS: „UNVERÄUSSERLICH, UNVERÄNDERLICH UND NICHT VERHANDELBAR“ LEGAL ENTEIGNET, IST.
Mit dem Resultat, dass nachweislich mit dem realistischen finanziellen Enteignungs-Verkehrswert von: 4.8 Mio €uro, indem glücklicherweise dieser Umstand , für den spanischen Staat eine sehr gute, effektive und hilfreich vorhandene Vorkehrung- Maßnahme, entgegenüber den vorhandenen, „ Inflation-Tendenzen „ wurden diese in Form von: „staatliche Piraterie-Raubzugs- Enteignungsmethoden, äußert lukrative Immobilien Beton Gold Sachwert, die von der Familiengemeinschaft Casa Panama gewährleistet waren , die sich der spanische Staat so einfach im Vorbeigehen, unter grober Missachtung von Rechtsnormen und ohne irgendeine finanzielle Gegenleistung unter den Nagel reißt.
Nachvollziehbar ist der Umstand, dass sich der spanische Staat das jahrelang vor sich hin schlummernde Gesetz vom damaligen PSOE-Ministerpräsidenten Zapatero erweckt hat und anders, als bisher auch der amtierende PSOE-Ministerpräsidenten Sanchez gnadenlos anwendet.
Die von Herbert Wilczek demensprechend speziell dazu gegründete:“ www.empuriabravanews.com - : Die mit der Absicht über öffentlicher Berichterstattungen, mit den entsprechende Inhalte und Gegebenheiten, die mit zwei zusammenhängende & kombinierte Berichterstattung- Varianten über die gesonderten Rubriken dokumentiert werden, wie:
A): „CE Investment Schutzgemeinschaft “ &„Leserbriefe“ & INVESTMT speziell die „staatlichen Enteignungs-Methoden dokumentieren und
B) Die im Zusammenhang mit der Geschäft-Unternehmung unter der Rubrik: „INVESTMENT“ dementsprechend den gesamten finanziellen Schaden vollständig darstellt, indem öffentliche. „Presse Berichte, mit Rechercheergebnisse & Informationen, die von den Enteignungsvollstreckungen, infolge der Umsetzung des Küstengesetzes berichten. Auf Grund dessen man mit den Veröffentlichungen, der mittlerweile recht zahlreichen: E -U Medien - Presse -Anfragen, sowie Interessen-Gemeinschaften, mit denen sich weitere Betroffene zur Wehr setzen werden.
Wer jedoch die spanische Rechtsordnung vor allem den üblichen Umgang kennt der derzeitigen Regierung, dem dürfte es ziemlich aussichtslos erscheinen, auf juristischem Wege gegen die in den meisten Fällen mehr als fragwürdige Umsetzung des Küstengesetzes vorgehen zu wollen.
Deshalb planten der Gründer der CE Investment Schutzgemeinschaft sowie ferner die Familiengemeinschaft Casa Panama und deren: „OxyFit -Geschäftsunternehmung, erstmalig eine Schadenersatz Präzedenz-Klage einzureichen, um die spanische Regierung davon zu überzeugen, dass in zivilisierten und demokratischen Ländern übliche Rückwirkungsverbot zu beachten und anzuwenden sind, d.h. sich sowohl an die eigene Verfassung als auch die Menschenrechte beachten und sich auch an Europäische Menschenrechte zu halten.
Wenn man sich vor Augen hält, wie man mit der Familiengemeinschaft Casa Panama, insbesondere mit den hohen Investment-Kapital Aufwand:, Zukünftig vorhanden gewesenen neuen Arbeitsplätzen, konkurrenzlose Angebotsvarianten aus dem Gesundheit und Wellness-Bereich in Form von: Förderungen im Touristik Bereich mit den Angebotsvarianten, sowie gesicherte hohe Steuereinnahmen durch die: vorhandene OxyFit Geschäftsbereiche, sind von den Auswirkungen der rigorosen Umsetzung des Küstengesetzes betroffen und neben menschlichen Tragödien Milliardenverluste und eine unverantwortbare weitere Zuspitzung der ohnehin nicht rosigen Inflation -Wirtschaftslage, unvermeidbar.
Der Image-Schaden, den dieses Land Spanien erleidet, ist in Zahlen ohnehin nicht auszudrücken, weil diese Tatsachen insbesondre die spanische Öffentlichkeit, weit mehr treffen wird.
Wenn man öffentlich, den spanischen betroffenen Steuerzahler ,Bürgern, Geschäftsleute und den zukünftigen Wählern bei den nächsten Wahlen klar macht, was sich da zusammenbraut und wenn alle bislang in diesem Zusammenhang entstandene Enteignungsmethoden wie an die Familiengemeinschaft Casa Panama angewendet, sollte man diese Situation unterstützen.
Bislang waren die Regierenden davon (leider) weitgehend, Ablenkend durch unter andere, die Pandemie, der Russland-Krieg, der Umweltschutz und der Inflation, verschont.
Im Klartext heißt dies: politischen Einfluss bündeln, alle im weitesten Sinn Betroffene informieren und motivieren, alle Medien einsetzen und ggf. auch vor Negativwerbung in allen europäischen Ländern nicht zurückschrecken.
Die dazu aufgenommenen Kredite wurden in Verbindung mit den zusätzlich vollzogenen Küstengesetz-Enteignungmassnahmen, in doppelter Hinsicht: Zum Anlass genommen, sich das- von der Familiengemeinschaft angekaufte: Gewerbe und Wohnhaus in Empuriabrava, staatlich anzueignen, um sich zu bereichern.
Die Rede ist hier von einem Machtwerk, das unter dem Deckmäntelchen des Umweltschutzes und vorgeschobener Nachhaltigkeit rechtsstaatliche Normen, Wie das Rückwirkungsverbot von Gesetzen, ignoriert.
Nicht nur daß sich das Küstengesetz als solches auf mehr als fragwürdige Rechtsgrundlagen stützt, denn seine Anwendung und rechtliche Umsetzung spottet jeder rechtstaatlichen Norm, indem eine entschädigungslose Enteignung, rechtmäßig erworbenes Immobilienbesitz des Eigentums im zuständigen Grundbuchamt in Roses, eingetragen, ist ein Skandal und Absurdität.
Denn seit mittlerweile 23 Jahren wurde von der Familiengemeinschaft vergeblich versucht, den vollen Gebrauch, die Nutzung und das Eigentum des Grundbesitzes zurückzugewinnen, um das legitime Eigentum, das ehemals rechtmäßig über einem Notar erworben wurde und das rechtskräftig im Eigentumsregister, d.h. Grundbuch, eingetragen worden war und insbesondere für die Kreditgeber als notwendige Sicherheit gewährleistet war, wurde auf staatlicher Anordnung, das erworbenes Immobilien-Eigentum verloren: ”und deshalb alle aufgenommene Kredite komplett aufgekündigt. Ohne Entschädigungen“. Ohne Recht. Ohne Gerechtigkeit. Ohne Respekt gegenüber dem Privateigentum, ohne die mindesten Garantien eines Rechtsstaates.”
“Kein Weiterverkauf, keine Kredit-Sicherheit mehr, keine sonstige Unternehmes-Sicherheitgrundlage“, „sowie die gesamte Zerstörung der erfolgversprechenden und wertvollen „OxyFit–Konzeptions als Unternehmensgrundlage“ mit der konzipierten OxyFit S.A.ec, ferner die Lizenz und Verwertungsrechte des: F.C. Barcelona und der POT- 02 nach Prof Dr. Pakdaman
Anfänglich haben einst die Zusammenarbeitsperspektiven mit den diesbezüglichen vorhandenen Geschäftspartner mit der: Familingemeinschaft und “ OxyFit -Konzeption , waren anfänglich die notwendigen Geschäfts -Vereinbarungen abgehandelt und die vorhandenen Notwendigen Sicherungsgrundlagen und Investitionsschutz, notwendig und gern gesehen, indem mit den gegebenen Sicherungsgrundlagen, man über die Wohn & Gewerbe Immobilie, eine mehr als perfekte finanzielle Absicherung gewährleistet war, wobei das Wohn und Gewerbe Immobilienobjekt, eine effektive Finanzierung Absicherung, schlagartig für die Ehel H. & J. Wilczek Koopmans und der Familien Gemeinschaft, in keiner Art und Weise, n i c h t mehr gewährleistet war.
So konnte man die Wohn und Gewerbe-Immobilienliegenschaft, Gesetzes konform bis zum heutigen Tag nicht mehr legal beleihen, Verwerten noch legal verkaufen.
Das verursachte bei den Ehel H. und J. Wilczek Koopmans und der Großfamilie eine lähmende Unwissenheit und das Gewerbe und Wohn-Immobilien-Paradies wurde in einem Scherbenhaufen umgewandelt, weil mittlerweile schwebt die Großfamilie in einem schwebenden Zustand in Ungewissheit , die ihre geplanten Existenzen, Geschäftsideen und Lebensgrundlage verloren gegangen war und die Großfamilie, die auszog in Frieden arbeiten und leben zu können, möchte wissen, wie die spanische Regierung die notwendigen Rechtssicherheitsgrundlagen, von in staatlichen Besitz befindlichen Immobilien, rechtfertigt.
Die jahrelangen brutalen Enteignungen beinhalteten für die total-Schuldlose Familengemeinschaft, eine Quelle von chronischem und akutem Stress, der sich aus Gefühlen der Unsicherheit, Schuld und Scham, Stigmatisierung, Angst und Kontrollverlust über das eigene Leben, den sozialen Status und die sozialen und familiären Möglichkeiten ableitet. Die Auswirkungen von brutalen Enteignungsprozessen auf physische Aspekte der Gesundheit wurden ebenfalls hervorgehoben; insbesondere werden sie mit einem schlechteren wahrgenommenen Gesundheitszustand, in Verbindung gebracht. Sowie eine Zunahme von ungesunden Lebensweisen, wie starke Depressionen und Alkoholkonsum, als Bewältigungsmechanismen für Stress und Leid. Leider sind vorgenannte Gesundheitliche Probleme insbesondere bei der 2. Generation beängstigend entstanden.
Dies stellt die Glaubwürdigkeit, die Unabhängigkeit und die reine Existenz der spanischen Justiz in Frage und darf kein Mittel von Politik sein, wenn sich diese auf Umweltschutz beruft. Rechtssicherheit? Vertrauen auf das demokratische System? Glaubwürdigkeit des Staates? Unabhängigkeit der Justiz? Verursachte für die Großfamilie, große Aufregung, Polemik und hat für Alle der Familiengemeinschaft eine totale finanzielle Insolvenz, gesorgt.
Die Jahre vergehen und die Familie, die auszog in Frieden eine perfekt geplante Existenz neu aufzubauen, arbeiten und leben zu können, wurde durch staatliche Enteignungs-Methoden, das gesamte Lebenswerk, ohne einen nur geringsten eigenen Schuld-Nachweis, in alle Belange, unmenschlich und brutal vernichtet.
Doch mit den krassen Enteignungsmethoden dazu, haben die Ehel H. und J. Wilczek Koopmans eine vernichtende Altersarmut erreicht, indem sie ihren Lebensabend zusammen und ausschließlich mit nur einer monatlichen- Rente von. 950,- €uro auskommen müssen, weil für die Eheleute die verursachte Insolvenz seit der Jahreswende 2000 / 2001, konnten sie seit diesem Zeitpunkt keine monatlichen: Renten und Sozial-Versicherungskosten mehr bezahlen, um an die fest eingeplante Mindes Monats-Rente von: 2.600,- €uro gelangen zu können, sowie auch die gesamte restliche Großfamilie Casa Panama, ohne ein Eigenverschulden, große finanzielle Sorgen, Ängste und Nöte, deshalb deutliche gesundheitsschädliche Spuren hinterlassen, wobei die gesamte Lebens und Existenz -Grundlagen, sowie notwendige Sicherungsnachweise, die so ein wie vorhandenes Immobilien-Unternehmensanwesen, in einst elitär gedachter Lage verfügte, wurde schlagartig , alles verloren.
Abschließend möchten die geschädigten feststellen, dass die vorgebrachten wahrheitsgetreue Anklage-Beschwerden und Tatsachen, sowie entsprechende Sachverhalte, nur dann richtig umgesetzt werden, wenn ein fachlich multivierter qualifizierter nationaler und -oder E-U- Staatsanwalt, in Luxemburg, den vorgenannten Strafbestand, mit den juristisch zur Verfügung stehenden Gesetzes-Grundlagenformulierungen, Strafrechtlich überprüft und abwickelt, gemäß der öffentlichem Interessebelange, ein Strafverfahren zu eröffnen, um die bereits vollzogene Vernichtung für die 1. Generation ( die bereits alle verstorben sind )und zumindest die 2. Generation die Ehel H. Wilczek Koopmans der Großfamilie in Empuriabrava , EINE PERSPEKTIVE- für die noch 3. und 4. Generation in Aussicht zu stellen, um alle bisherigen, (seit der Jahreswende 2.000 /2001),staatlich, verursachten und vollzogene, staatliche Enteignungsmethoden, die alle an die geschädigten Familienangehörige bis zum heutigen Tag, vollzogenen wurden und noch vollzogen werden.
Abschluss-Kommentar:
Sozialpsychologische Experimente belegen, dass sich verloren gegangenes Sozialkapital nur wieder aufbauen lässt, wenn im Mittelpunkt des Staatswesens nicht allein der Urnengang alle paar Jahre ansteht, wenn der Bürger als Stimmvieh seine Tyrannen wählen darf. Eine Zivilgesellschaft, so das Fazit der Menschenrechtler, hat nur dann Zukunft, wenn unter E-U Staats-Bürgern: Solidarität, Respekt, Anerkennung und Vertrauensvorschuss gelernt wird und wieder wächst.
Denn vor allem von diesen Tugenden lebt ein demokratisches Gemeinwesen nicht vom Wählen. Deswegen brauchen wir für die 2.- 3. und 4. Familiengemeinschaft- Generation in Zukunft eine ehrliche Wende des Rechtssystems in Spanien.
Aufgestellt und geschrieben von: Herbert Wilczek, im Auftrag der Familiengemeinschaft Casa Panama.
Weitere Infomationen unter: www.empuriabravanews.com unter der Rubrik: EC Investment Schutzgemeinschaft
Schluss-Bemerkung:
Selbst ein Land wie China, enteignet mitunter auch Immobilien, aber nicht ohne Schadenersatzvergütung, wie im Vergleich mit den Methoden in Spanien:-„ Entschädigungslos“. In der Hoffnung das nicht andere E-U Staaten, noch NICHT nachgeahmt werden und umgesetzt werden. Alle diesbezüglichen reichhaltigen Beweise, sind auf Verlangen für Medien und Journalisten einsichtbar. Bitte recherchieren sie ferner auch unter:
Wir / ich erklären nach bestem Wissen und Gewissen, dass die von uns im vorliegenden Klagformulierung, gemachten Angaben richtig sind.
Weiter und genauere Dateigerechte und bezogene juristische Nachweise unter: www.costabrava-actuel.com- (dort unter Rubrik Betrugs Klage)
MASSGEBLICHE BISHERIGE FILME, ALS ANLAGEN, EINSEHBAR UND
DARGELEGT UNTER: https://youtu.be/sq4jzxljcxk
http://www.costabrava-actuel.com
www.o2-immo.net/enteignungsmethodenspanien/inhalt.htm
www.o2-immo.net/metodosdedesapropiacionenespana/todaslaspruebas.htm
http://www.o2-immo.net/enteignungsmethodenspanien/klage.htm
http://www.o2immo.net/enteignungsmethodenspanien/CFI_Doku_beschwerde-1-es.pdf
https://www.youtube.com/watch?v=MP3clDpYLPA
www.fresh-o2.info www.bio-medicina.net-
www.padaman.es-
www.costabrava-actuel.com und
www.o2-immo.net/enteigungsmethodenspanien/
Donnerstag, 31.08.2023
Hier finden Sie nähere Informationen:
PRESSE BEREICHT VON: Johana Wilczek-Koopmans
30.08.2023
SCHADEN ERSATZ BEGRÜNDUNGEN DER VOM KÜSTENGESETZ: GESCHÄDIGTEN FAMILIEN GEMEINSCHAFT „CASA -PANAMA „,
IN FORM EINER: PRÄZEDENZ-KLAGE VORBEREITET WIRD.
Vorwort: Die zur Zeit offene Frage, stellt sich für die geschädigte Familiengemeinschaft Casa Panama in Verbindung mit der OxyFit-Unternehmen -Gesellschaft, sowie ferner auch die betroffenen spanischen Bürger und Steuerzahler, zum aktuellen Zeitpunkt: Ende August 2023, welsche Resultate daraus erzielt wurden, wer, die sich in den rückwirkenden: 35-jährigen der Kü-Ge- Enteignungs-Methoden, ergeben haben und vollzogen wurden ?
B)Leider sind die gewünschten Voraussetzungen der vorge-nannten An-& Nachfragen von den entsprechenden Interessenten-Gruppen,zur Zeit an den Küstenorten in Spanien auf keinem Fall gewährleistet, weil die brutalen spanischen Küstengesetz-Enteignungs-Methoden mehr als abschrecken und vernichtetet sind. Diesbezüglich, der getätigte Spruch eines Börsianer Investment-Agentur mit dem Zitat: „Wer sowas (wie der span,- Staat), mit den vollzogenen Enteignungs-Methoden vorgeht, „derjenige frisst auch kleine Kinder“.
C) In Brüssel und Madrid sollte man in Verbindung mit den starken und Einflussreichen Lobbyisten , diese nachfolgenden Umstände nicht außer Acht lassen und in Betracht ziehen, das der aktuelle Gipfel in Südafrika (Johannesburg) vom 22.08.202: über die BRICS-Staaten: Die Zukunftsorientierten: Macht-Verhältnisse gegen: Unter anderen den E-U Mitgliedsländern beachtet werden sollt , die mit der anberaumten: BRICS-Staaten Konferenz in Johannesburg: diese anfänglich mit Brasilien, Russland, Indien, China und Südafrika, diese zu einer Alternative zu den G7 aufsteigen werden und die in Frage kommenden Lobbylisten beeinflussen.
D)Wir haben uns zur Vorsorge, betreffend des Küstengesetzes Jedenfalls aus Sicherheitsgründen, im wahrsten Sinne des Wortes: Deshalb in der sicheren Bucht von Roses vorsorglich aus Sichheits-gründen „EINGEBUCHTET „
Um in dieser gesicherte MEERESLINIEN-BUCHT mit deren abgesicherten: „DESLINDE DATEN „IM Hinblick auf das Kü-Ge , orientiert.
Weil es noch nicht einmal klar geregelt ist, wo diese Linie anfängt und wo sie aufhört. Einer der strittigen Punkte bei der Umsetzung des Küstengesetzes scheint zu sein, dass es unterschiedliche Auffassungen darüber gibt, wo das Meer aufhört und das Land, d.h. die Küste beginnt.
Die Sache wäre ganz einfach, wenn man das am 29. April 1958 in Genf beschlossene „Internationale Überein- kommen über das Küstenmeer“, das Spanien am 25. Februar 1971 – allerdings mit Vorbehalten – unterzeichnet hat, zugrunde legen würde.
In Art. 3 der o.g. Übereinkunft wird die sog. „Basis-Linie“ festgelegt, d.h. die Linie mit der sowohl messtechnisch als auch juristisch festgelegt wird, wo die Grenze zwischen Land und Wasser, also die „Küste“ zu finden ist. Als „Basislinie“ ist die Niedrigwasser-Linie entlang der Küste zu verstehen, wie sie in den amtlichen Seekarten eingetragen ist.
Endgültige Pläne der DPMT-Abgrenzung der maritimen und terrestrischen Urbanisierung von Empuriabrava, tm von Castelló d'Empuries (Girona), genehmigt durch Ministerialerlass vom 19. August 2020
https://www-miteco-gob-es.translate.goog/es/costas/temas/proteccion-costa/actuaciones-proteccion-costa/girona/des-planosdefinitivos-empuriabrava.aspx?_x_tr_sl=ca&_x_tr_tl=de&_x_tr_hl=de&_x_tr_pto=sc
SIEHE UNTER: SEITE / PLAN Nr.: 16 den in Frage kommenden: schwarzen Streifen
Auf dieser Seite ist genau zu erkennen, dass enteignete Haus- und Grundstücks-Immobilien, vor den schwarzen Streifen, als enteignet zählen.
„Endgültige Pläne der DPMT-Abgrenzung der maritimen und terrestrischen Urbanisierung von Empuriabrava, tm von Castelló d'Empuries (Girona), genehmigt durch Ministerialerlass vom 19. August 2020“
Abgrenzung der Siedlung der maritim-terrestrischen Urbanisation Santa Margarita, Gemeinde Roses (Girona).
Wenn die Beratung in den Büros des Küstendienstes in Girona (Avda. Gran Vía Jaume I, 47-4º, Girona) gewünscht wird, rufen Sie 972202094 an.
Wenn die Beratung in den Büros der Generaldirektion Küste und Meer in Madrid (Plaza San Juan de la Cruz s / n) gewünscht wird, beantragen Sie sie über die E-Mail-Adresse buzon-sgdpmt@miteco.
"Der spanische Staat betreibt über das Küstenschutzgesetz aus dem Jahr: 1988 brutal brutale Bereicherungs-Zwangs-Methoden mit intensiven unangemessenen Enteignung Maßnahmen gegen eine: Aus vier Generationen bestehender Familiengemeinschaft, notariell angekaufte Wohn und Gewerbe-Immobilien -Liegenschaft:
Casa Panama Salins, E-1 und No: 13 in der 1. Meereslinie, die von der sogenannten „Deslinde“ Basis Linie entfernt in „eingeschos-siger Bauweise“ landschaftsgetreu, darstellt und gebaut wurde.
Die notwendige Baugenehmigung Licencia de Obras wurde schon: Neun (9) Jahre vor dem in Frage kommenden Küstengesetz von 1988 am:
17. Mai 1979 erteilt und fertiggestellt."Eine der strittigen Punkte bei der Umsetzung des Küstengesetzes, es unterschiedliche Auffas-sungen darüber gibt, wo das Meer aufhört und das Land, d.h. die Küste beginnt".?
"Eine in Betracht zu ziehender, geeigneter Lösung beinhaltet das nachfolgende seit 1958 existierende Küstengesetz, das klar gere-gelt ist, wo diese Abgrenzungslinie (Deslinde) anfängt und wo sie aufhört, wenn man das am: 29. April 1958 in Genf beschlossene Internationale Übereinkommen über das Küstenmeer, das Spanien am 25. Februar 1971 unterzeichnet hat, zugrunde legen würde"
"In Art. 3 der o.g. Übereinkunft wird die sog. „Basis-Linie“ -Deslinde genau festgelegt, d.h. die Linie mit der sowohl messtechnisch als auch juristisch festgelegen ist, wo die Grenze zwischen Land und Wasser, also die in Frage kommende „Küstenlinie“ in Betracht ziehen zu können."
"Als „Basislinie“ ist die Niedrigwasser-Linie entlang der Küste zu verstehen, wie sie in den amtlichen Seekarten eingetragen ist.
"Fest steht, das insbesondere auch das spanische Volk und die spanischen Steuerzahler die Geschädigten sind, weil niemand mehr unter dieser Rechtsform, an den Küstenorten in Spanien, in Immo-bilien Investieren wird, wenn auch die EU-Bürger-Länder bzw. die Öffentlichkeit davon in Kenntnis gesetzt wird.
Sonntag, 20.08.2023
Hier finden Sie nähere Informationen:
Nachfolgender Kommentar:
Montag, 19.08.2023
Ein skandalöser – entsprechender Kommentar von Herbert Wilczek der im: EU-Staat Spanien über: Brutale Bereicherungsmethoden, informiert. SACHVERHALT:
Seit Mitte des Jahres 2023 werden die brutalen Enteignungsmethoden die nachweislich gegen die Familiengemeinschaft Casa Panama und der Unternehmensgesellschaft OxyFit in Empuriabrava vollzogen werden.
Die vom derzeitig reichsten „Immobilien-Eigentümer“ der 27 EU Staaten: „Spanien“ zusätzlich in irrealer und Unverständlicher Art und Weise, mehrfache „E U finanzielle Hilfeleistung-Zahlungen“, in Höhe von mehreren Millionen €uro aus Brüssel erhalten hat, um u.a. die Corona-Pandemie und vor allen die: Euro Inflations- Krise, mit effektiven Bereicherungs-Methoden entgegenzutreten, um die Inflation-Verhältnisse in Spanien vorzusorgen und zu retten, koste es, was es wolle!
Wie lange wollen die Befürworter dieser Bereicherungs- -Maßnahmen noch weghören und wegsehen, die insbesondere von der derzeitigen noch EU-Kommission - Präsidentin: Frau Dr. von der Leyen in Brüssel unterstützt wird?
Vermutlich, steht da eine kluge Strategie vom derzeitigen Ministerpräsidenten P. Sanchez und der vorgenannten Kommission - Präsidentin: Frau Dr. von der Leyen in Brüssel, verglichen werden könnte zu vergleichen ist?
Weil Frau Von der Leyen wegen SMS an Pfizer mit einem E-U- Impf Deal zur Zeit, unter Druck steht.
Die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen steht aktuell, unter anderen im Zusammenhang mit dem Coronaimpfstoffdeal mit Pfizer unter Verdacht, der Grundlage: „Ein Missstand über: 20 Milliarden Euro in der Verwaltungstätigkeit besteht“.
Die sich anfänglich mit der, drohenden „Corona Pandemie -Krise“ und der bevorstehende „Euro Inflationstendenzen“ orientieren konnte, war in Kenntnis darüber, indem die in Spanien enteigneten und vorhandenen Immobilien Vermögens- Sachwerte, die in Form von: Sicherem Betongold von unschätzbarem und wertvolle Immobilien, Sachwerte gewährleisten, die sich in der ersten Meereslinie befinden und vom spanischen Staate, brutal und rechtswidrig enteignet wurden.
NACHWEIS-RECHERCHE:
https://www.youtube.com/watch?v=lU7S6iLAY98
Ggf. wieder eine Lüge der sozial-kommunistischen Regierung von Pedro Sanchez, wie nachfolgendes Video beweist.?
https://www.youtube.com/watch?v=lU7S6iLAY98
Ein investigativer Journalist (es gibt noch ein paar die nicht gekauft sind) hat ein Papier der Regierung zugespielt bekommen, welches beweist, dass Sanchez die Altenheime angewiesen hat, keine Personen mit Atembeschwerden in Krankenhäuser zu bringen.
Die sozial-kommunistische Regierung von Pedro Sanchez und Pablo Iglesias ist am größten Genozid seit 1945 in Europa schuldig. Tausende Tote, genau die, die dieses Land aufgebaut haben, gehen auf das Konto dieser Regierung!
Am Video gibt es keine Zweifel, der Journalist würde sofort ins Gefängnis kommen, wenn es nicht stimmen würde.
Er hofft sogar, dass die Justiz auf ihn zukommt, es wird ja in dieser Sache schon ermittelt, auch wenn die Regierung versucht, durch Austausch von Ermittlern, die Sache zu vertuschen.
So wurde der in der Sache ermittelnde General der Guardia Civil, Perez de Cobos entlassen, weitere führende Generäle mussten auch gehen. Sanchez und sein Innenminister tauschen die gesamte Führung der Guardia Civil aus, dort kommen nur noch rote Generäle zum Einsatz. Ein weiterer Skandal, denn wir haben eine klare Trennung von Politik und Executive in der Verfassung stehen. Auch die Judikative hat Sanchez schon teilweise mit seinen Leuten besetzt.
Wenn diese Regierung weiter an der Macht bleiben würde und die Wahlen gewinnt, dann würde es keinen einzigen Investor, der die Absicht in Betracht zieht in Spanien investieren zu wollen, wundern. Es wäre aber fatal für dieses wunderschöne Land Spanien und seine sehr sympathischen Bürger.
Beweis und Zeugnis:
www.youtube.com/watch?v=lU7S6iLAY98
Mittwoch, 02.08.2023
Hier finden Sie nähere Informationen:
Eine Fortsetzung der Berichterstattungen über die Wahlergebnisse vom: 23.07.2023
Ein Kommentar von Herbert Wilczek über die Machenschaften, der Verhaltensart- und weisen der PSOE hinzuweisen bzw. aufmerksam zu machen.
Nachfolgend die unterschiedlichen Rechtslagevarianten, argumen-tiert und vorgetragen von der PSOE- und dem Regierungspräsident P. Sanchez, die Verpflichtung , von unter anderen eine staatlich angeordnete:“ Nutzung Konzession- „ die über die, vom Küstengesetz enteignete Wohn- und Gewerbeimmobilie,Salins-E-1 und 13 in Empuriabrava , die Anordnung an die enteigneten Immobilienbesitzer, diese über eine zeitlich begrenzte und kosten-lose“ Hausmeister-Service-Tätigkeit“ sowie „Hausverwaltungs- Dienstleistung-Tätigkeit“ umzuwandeln, um insbesondere den dementsprechende vorhandene abgeschätzte Immobilien- Verkehrswert von 4.800.000 €uro plus einer entsprechenden Immobilien-Wertsteigerungsrate gewährleisten zu können.
Dementsprechend wurden nachfolgende Verhältnisse über die vorgenannten staatlichen Auflagen, nicht berücksichtigt und gelöst, um sich über die in Frage kommenden staatlich angeeigneten Besitztums-Immobilien, gelegen in der Salins 1. Meereslage von Empuriabrava , die vorhandenen Probleme leider nicht berück-sichtigt werden, wie:
Im Vergleich dazu, stehen entgegengesetzt die Urlaubsbuchungen von Touristen in der Saison, die für Ihren Urlaubsaufenthalt ein ganzes Jahr angespart haben, um den sehnlich erwarteten, fröh-lichen und geruhsamen Strandaufenthalt einmal im Jahr genießen zu können.
Gemäß diesen vorgenannten Realitäts- und Sachverhalten“ ergeben den Umstand, gemäß dem Motto: „DES EINEM FREUD“ &
„DES ANDEREN -LEID“, Gründe: „Durch die vom Küstengesetz enteigneten unschuldigen Opfer, mit psychischer Gewaltaktivitäten, dessen gesamte Lebens-Zerstörung vernichtet wurde, sowie ihre gesamte Wohn- und Geschäftsunternehmung enteignet wurden, die unmittelbar einige hundert Meter gegenüber von den Stränden der ersten Meereslinie entfernt, mit den vorhandenen und nachweis-lichen Tatsachen, in Mitleidenschaft einbezogen und intrigiert sind.
Fakten sind nachfolgende Tatbestände, die den „puren Wahnsinn“ nachweisen, indem sich die PSOE unter dem derzeitigen Regierungspräsident P.Sanchez, sich „Machtversessen“ erneut zur Wahl stellt, der in Verantwortung steht, brutale Bereicherungs-maßnahmen an total unschuldigen Immobilien-Eigentümern an den Küstenorten, zu vollziehen, die viele seiner Wähler akzeptieren, diese sollten sich jedoch nicht darüber wundern, wenn diese PSOE- Politik sich in weiterer Zukunft mit machtbesessenen Vernich-tungsmethoden fortsetzen werden.
Befragungen in Brüssel im Europaparlament haben eindeutig ergeben, dass die meisten EU-Länder ihre „Investoren – Gruppen“, öffentlich unterstützend in medialer Hinsicht dazu bewegen lassen, darüber nachzudenken, dass die spanischen Enteignungs-Metho-den, als perfekte Abschreckung einzuordnen und zu erkennen sind, um sich ausschließlich in „Rechtssichere E-U Länder“, Risikofrei und unkomplizierter investieren zu können.
Aktueller internationaler Presse-Bericht von: Herbert Wilczek Empuiriabrava, den 24.07.2023
Kommentar: Zum aktuellen Wahl-Ergebnis vom: 23.07.2023, indem die Zukunftsorientierte und einzigartige Vertrau bar orientierte Volkspartei: P P die Wählermehrheit erreicht hat, jedoch der derzeitige PSOE -Regierungspräsident P. Sanchez, leider eine weitere Chance eingeräumt werden könnte, die brutalen Enteignungsmethoden über das Ley de Costas (Küstengesetz ) unaufhaltsam, weiter vollziehen zu können.
Wir, als Europäer und Demokraten, einer aus vier Generationen bestehenden Familien- Gemeinschaft: Casa Panama, können zunächst eine Enttäuschung und Wut aufbringen, die unter anderen, starken Depressionen und eine tiefe Traurigkeit hervorgerufen haben, wünschen wir uns trotz alledem, keinen der verantwortlichen PSOE-Politiker, die bei uns verursachten seelischen physischen Vernichtungs-Qualen, sich diese bei den PSOE-Politiker nicht auch persönlich erleiden müssen:
Fakt ist, das Sozialpsychologische Experimente belegen, dass sich verloren gegangenes Sozialkapital nur wieder aufbauen lässt, wenn im Mittelpunkt des Staatswesens nicht allein der „aktuelle Urnengang“ wie vom: 23.07.23, sowie alle vier Jahre ansteht, indem der Bürger/Wähler als „Stimmvieh, seine Tyrannen“ wählen darf. Eine Zivilgesellschaft, so das Fazit der Menschenrechtler, hat nur dann Zukunft, wenn unter Bürgern Solidarität, Respekt, Anerkennung und Vertrauensvorschuss gelernt wird und wieder wächst.
Denn vor allem von diesen Tugenden lebt ein demokratisches Gemeinwesen und nicht vom Wählen.
Die vorgenannte entstandenen Tatbestands -Situationen von Grausamkeiten, wurde durch die staatliche Gewalt der PSOE geprägt und derjenigen, der sie ausgeübt haben, wollten in der Regel stark sein und unbegrenzte Macht erhalten/besitzen.
Wir berufen uns auf unsere bisherigen vorgebrachten, wahrheitsgetreuen Anklage-Beschwerden, mit den entsprechenden Tatsachen, sowie Sachverhalte, die unter Beweis und Zeugnis unter: www.empuriabravanews.com , der Rubrik: CE Schutzgemeinschaft juristisch besser formuliert und dargestellt werden kann und im öffentlichen Interesse aufzeigt wird, um zumindest: EINE PERSPEKTIVE- für die noch 3. und 4. Generation gewährleistet sein sollte, um alle bisherigen, (seit der Jahreswende 2.001 /2002), verursachten und vollzogene, staatliche Enteignungsmethoden, die alle an die geschädigten Familienangehörige, bis zum heutigen Tag, brutal immer noch vollzogenen werden.
Mit zugrundeliegend einen nachweislichen finanzieller Investitions-Aufwand von: 4,8 Millionen €uro, wurde uns über das Küstengesetz aus dem Jahr 1988 mit brutalen staatlichen Vollstreckungsmaßnahmen – die gesamte Wohn- und Gewerbe-immobilien Liegenschaft in C Salins 1-A Linie E-1 und 13 enteignet.
Was klar ist, dass durch die hervorgerufenen und erlangten seelischen Grausamkeiten, die betroffene Familiengemeinschaft total vernichtet wurde, , kann man auch von psychischer Gewalt ausgehen. Wobei dementsprechend das Selbstwertgefühl erheblich zerstört wurde, sowie auch Psychoterror, wie beispielsweise Demütigungen, Beleidigungen und ständige Enteignungs-Maßnahmen vollrichtet und eine totale Lebens-Existenz-Zerstörung und Maß-nahmen waren nicht mehr zu ertragen, wie unter anderem die Seele schwer beschädigt und einige Familien-Mitglieder kommen psychisch nicht mehr auf die Beine, als auch Schuldgefühle und Isolation und ferner schwere Depressionen bis hin zur Selbstmord- Gedanken aufgetreten sind.
Abschließend bemerken wir, „zum einem“: die Ley de Costas ( Kü-Ge) -Betroffene und insbesondere „zum anderen“, bestehende Investment-Anleger, die in Betracht ziehen in Spanien, Immobilien an den Küstenorten ankaufen zu wollen, werden nach Überprüfung unserer Recherchen mit entsprechenden Informationen, an diese weiter übermitteln , um diese sozialistische Ungerechtigkeiten ein zu kalkulieren und erkennen können,
Es sei denn, dass die P P Volkspartei noch in diesem Jahr vom Wähler anerkannt wird, um die notwendige Gerechtigkeit, freien Lauf gewährleisten zu können.
Wir empfehlen, das Interessierte sich auch die Ungereimtheiten der unterschiedlichen enteigneten Immobilien in Empuriabrava: Indem die:“ eine enteignet“- ist und „eine andere“, in der gleichen Lage, „nicht enteignet“ ist?
Dazu studieren Sie bitte die nachfolgenden Recherche-Berichte unter
unter dem Button: CE Invest Schutzgemeinschaft
Samstag, 29.07.2023
Betr.: Der Presse-Bericht von Herbert Wilczek vom: 23.07.2023.
Nachfolgender Zusatz-Kommentar, eines vom Küstengesetz
ebenfalls enteignetem und geschädigtem EX-Immobilienbesitzer aus Empuriabrava:
Der auf Grund der betroffenen Familiengemeinschaft Casa Panama
aus Empuriabrava, vorgetragenen und reklamierten, rechtwidrigen
brutalen vollzogenen Enteignungs-Methoden“, die über das
spanische Küstengesetz aus dem Jahre 1988 resultierten, konnte
recherchiert und in Erfahrung gebracht werden, dass die dadurch
verursachten: „psychischen Gesundheitsprobleme“, die in Form
von: „suizidalen Verhaltensweisen“, von der Familiengemeinschaft
Casa Panama schon seit dem Jahr 2018 entstanden sind, kündigte
und versicherte dementsprechend der spanische Regieringsprä-sident P. Sanchez am: 9.Okt. 2021, unwiderruflich eine 100 Mil-lionen Euro-Hilfeleistung, professionelle Betreuung und notwen-dige Unterstützung, öffentlich und glaubhaft an. Der Präsident der Regierung, Pedro Sanchez, kündigte an diesem Samstag an, dass er 100 Millionen Euro für den Aktionsplan bereitstellen wird, der im Rahmen der nationalen Strategie für psychische Gesundheit durch-geführt wird, sowie für die Einführung einer 24-Stunden-Telefon-nummer, kostenlos und vertraulich, um Menschen oder Familie-mitgliedern mit suizidalem Verhalten professionelle Betreuung und Unterstützung anzubieten. Dies wurde in seiner Rede bei dem Gesetz “Psychische Gesundheit und Aktionsplan” versichert, dass anlässlich des Welttages der psychischen Gesundheit organisiert wurde und an dem auch die Gesundheitsministerin Carolina Darias und einige Personen teilnahmen, die über ihre persönlichen Erfah-rungen mit dieser Art von Krankheit berichtet haben.
Fest steht, das alle diesbezüglichen Reklamationen und Hilfsanfra-
gen von der Familiengemeinschaft, keine einzige Beachtung erbracht haben.
----------------------auch noch Interessant -----------------------------
Ein weiterer aktueller Kommentar über die Wahlergebnisse vom: 23.07 2023
Bezugnehmend auf den: Presse-Bericht von Herbert Wilczek vom: 24.07.2023.
Mit nachfolgender Zusatz-Reaktion, die in Form einer Mitteilung von einen in Madrid tätigen Ex-Politiker an uns berichtet, und behauptet, das sogenannte „Sanchez-Team, der PSOE, sehr gut beurteilen kann, indem er eine- perfekte: Macht und Lobby -Marke-ting Strategie erkennt , die nach dem aktuellen Motto/ Thema auf-gegriffen wird, indem die K-I (Künstliche Intelligenz) in Verbindung mit der eigen entworfenen und entwickelten R-I (Realistische
Intelligenz) der PSOE - sehr treuen roten Wähler, Zukunfts- orientiert mit : „Weltmännischen-Methoden“ beeinflussen und einwickeln kann. Dementsprechend ist realistisch gesehen der
Verdacht begründet, dass sich die PSOE,-auf eine bestehende Wirtschaft und Finanz Krisen- Crash & €uro Inflation, bestens vorbereitet hat und mit diesem Argument die Wahlen gewinnen kann. Mit der man die zukünftigen Investoren, durch die Gegeben-heiten eines der wertvollsten und einzigartigen Immobilien Besitztümer in der ersten Meereslinie von Empuriabrava , mit dazugehörigen Bootsliegeplatz besitzen zu können, um eine große und sichere Immobilien Wertsteigerungsrate einer geordneten staatlichen „Beton Gold Offerte“ perzipieren und präsentieren zu
können, benutzt man der Enteigneten Familingemeinschaft Casa Panama, mit einer sogenannte Konzession-Täuschungs-Vorgabe, diese jedoch geändert als: „Eine staatlich PSOE-umfunktionierte Projekt Präsenz“, die in Form von: “Dienstleistungs- Service, bzw. den Enteigneten als einen staatlich engagierten Vermögens Ver-walter“ kostenfrei einzureihen und deshalb die Enteigneten in dieser Art und Weise, zwangsweise und ungewollt, mit einzubezie-
hen, das war/ist für den span.Staat, Sanchez PSOE-eine kosten-
lose und raffinierte Ausnutzungsmöglich, weil in den letzten Jahren
und Monaten sich laufend Investment-Besichtigung Besucher einfinden, die vor dem Eingang der enteigneten Gewerbe und Wohn -Immobilie von überwiegend: „Maklern“ „Börsianern“, „Anlage Fonds Agenten“ „Chinesische, Russische Ankaufinteressenten“, die Fotos gemacht haben und um Informationen vom Konzessionär -Vorgabe„ Hausmeister“ über eine europaweit einzigartigen und lukrativsten „Vermögens Sachwertanlagen, die zusätzlich durch eine internationale Immobilien Agentur: Das Immobilien Objekt mit eigenen Bootsplätzen in Empuriabrava , als eine der höchsten
Immobilien Wertsteigerungsraten in Europa, einordnet und gewährleistet sind, Gründe weshalb laufend freundlich Nachfragen beim „Hausmeister“ gestellt werden.
Freitag, 28.07.2023
Aktueller Internationale Presse-Bericht von: Herbert Wilczek Empuiriabrava, den 24.07.2023
Kommentar: Zum aktuellen Wahl-Ergebnis vom: 23.07.2023, indem die Zukunftsorientierte und einzigartige vertrauensorientierte Volkspartei: P P die Wählermehrheit erreicht hat, jedoch der der-zeitige PSOE -Regierungspräsident P. Sanchez, leider eine weitere Chance eingeräumt werden könnte, die brutalen Enteignungs-methoden über das Ley de Costas (Küstengesetz ) unaufhaltsam, weiter vollziehen zu können.
Wir, als Europäer und Demokraten, einer aus vier Generationen bestehenden Familien- Gemeinschaft: Casa Panama, können zu-nächst eine Enttäuschung und Wut aufbringen, die unter anderen, starken Depressionen und eine tiefe Traurigkeit hervorgerufen haben, wünschen wir uns trotz alledem, keinen der verantwort-lichen PSOE-Politiker, die bei uns verursachten seelischen phy-sischen Vernichtungs-Qualen, sich diese bei den PSOE-Politiker nicht auch persönlich erleiden müssen:
Fakt ist, das Sozialpsychologische Experimente belegen, dass sich verloren gegangenes Sozialkapital nur wieder aufbauen lässt, wenn im Mittelpunkt des Staatswesens nicht allein der „aktuelle Urnengang“ wie vom: 23.07.23, sowie alle vier Jahre ansteht, indem der Bürger/Wähler als „Stimmvieh, seine Tyrannen“ wählen darf. Eine Zivilgesellschaft, so das Fazit der Menschenrechtler, hat nur dann Zukunft, wenn unter Bürgern Solidarität, Respekt, Anerkennung und Vertrauensvorschuss gelernt wird und wieder wächst.
Denn vor allem von diesen Tugenden lebt ein demokratisches Gemeinwesen und nicht vom Wählen.
Die vorgenannte entstandenen Tatbestands -Situationen von Grausamkeiten, wurde durch die staatliche Gewalt der PSOE geprägt und derjenigen, der sie ausgeübt haben, wollten in der Regel stark sein und unbegrenzte Macht erhalten/besitzen.
Wir berufen uns auf unsere bisherigen vorgebrachten, wahrheitsgetreuen Anklage-Beschwerden, mit den entsprechenden Tatsachen, sowie Sachverhalte, die unter Beweis und Zeugnis unter: www.empuriabravanews.com , der Rubrik: CE Schutzgemeinschaft juristisch besser formuliert und dargestellt werden kann und im öffentlichen Interesse aufzeigt wird, um zumindest: EINE PERSPEKTIVE- für die noch 3. und 4. Generation gewährleistet sein sollte, um alle bisherigen, (seit der Jahreswende 2.001 /2002), verursachten und vollzogene, staatliche Enteignungsmethoden, die alle an die geschädigten Familienangehörige, bis zum heutigen Tag, brutal immer noch vollzogenen werden.
Mit zugrundeliegend einen nachweislichen finanzieller Investitions-Aufwand von: 4,8 Millionen €uro, wurde uns über das Küstengesetz aus dem Jahr 1988 mit brutalen staatlichen Vollstreckungsmaßnahmen – die gesamte Wohn- und Gewerbe-immobilien Liegenschaft in C Salins 1-A Linie E-1 und 13 enteignet.
Was klar ist, dass durch die hervorgerufenen und erlangten seelischen Grausamkeiten, die betroffene Familiengemeinschaft total vernichtet wurde, , kann man auch von psychischer Gewalt ausgehen. Wobei dementsprechend das Selbstwertgefühl erheblich zerstört wurde, sowie auch Psychoterror, wie beispielsweise Demütigungen, Beleidigungen und ständige Enteignungs-Maßnahmen vollrichtet und eine totale Lebens-Existenz-Zerstörung und Maß-nahmen waren nicht mehr zu ertragen, wie unter anderem die Seele schwer beschädigt und einige Familien-Mitglieder kommen psychisch nicht mehr auf die Beine, als auch Schuldgefühle und Isolation und ferner schwere Depressionen bis hin zur Selbstmord- Gedanken aufgetreten sind.
Abschließend bemerken wir, „zum einem“: die Ley de Costas ( Kü-Ge) -Betroffene und insbesondere „zum anderen“, bestehende Investment-Anleger, die in Betracht ziehen in Spanien, Immobilien an den Küstenorten ankaufen zu wollen, werden nach Überprüfung unserer Recherchen mit entsprechenden Informationen, an diese weiter übermitteln , um diese sozialistische Ungerechtigkeiten ein zu kalkulieren und erkennen können,
Es sei denn, dass die P P Volkspartei noch in diesem Jahr vom Wähler anerkannt wird, um die notwendige Gerechtigkeit, freien Lauf gewährleisten zu können.
Wir empfehlen, das Interessierte sich auch die Ungereimtheiten der unterschiedlichen enteigneten Immobilien in Empuriabrava: Indem die:“ eine enteignet“- ist und „eine andere“, in der gleichen Lage, „nicht enteignet“ ist?
Dazu studieren Sie bitte die nachfolgenden Recherche-Berichte unter
www.empuriabravanews.com der Rubrik: CE- Schutzgemeinschaft
EIDESERSTATTLICHE ERKLÄRUNG, Empuriabrava, den 5.06.2023
Hiermit erkläre ich/wir, unter Vorsitz Casa Panama von H. Wilczek: An- Eidesstatt: Eine unwiderruflich eidesstattliche Erklärung:
Mit dem Inhalt/ Ergebnis, von eigens recherchierten, juristisch fundamentierten Anklage-Tatbestände und den entsprechenden Beweisgrundlagen, mit den Anklage Tatbeständen, mit den Veröffentlichungen unter:
in der Rubrik: CE Investment Schutzgemeinschaft,
über entsprechende Berichtserstattungen, die über rechtswidrige
"Staatliche Enteignungs-Bereicherungsmethoden, die eindeutig vom spanischen Staat unter „Vortäuschung falscher Tatsachen" mit dem Verdacht, ein Betrugs-Nachweis dokumentiert werden, indem sich jeder Tatbestand-Nachweis und jeder Meldebericht, der sich als absichtlich falsch oder irreführend erweist oder absichtlich zu einem illegalen Zweck übermittelt wird, kann Rechtsfolgen nach sich ziehen, u. a. verwaltungsrechtliche und/oder strafrechtliche Sanktionen nach geltendem nationalen und EU-Recht. Die Verarbei-tung personenbezogener Daten erfolgt in voller Übereinstimmung mit dem geltenden Rechtsrahmen, insbesondere mit den Bestim-mungen des Kapitels VIII der Verordnung (EU) 2017/1939 des Rates. Wenn man zur Kenntnis gelangt, dass eine Straftat oder andere Unregelmäßigkeiten begangen worden sein könnten, die nicht in den Zuständigkeitsbereich der nationalen spanischen Justiz fallen, wird dementsprechend an die EPPO gemäß Artikel 24 der Verordnung (EU) 2017/1939 des Rates unverzüglich weiter-geleitet, sowie des Weiteren an den Gerichthof für Menschenrechte in Straßburg als ebenfalls zuständigen Gerichthof.
Gez: H. Wilczek
Freitag, 30.06.2023
Hier finden Sie weitere Informationen:
FILM DREHBUCH TEXTE: 26.06.23 –
VERSION: I
NACH DEM MOTTO: „ENTEIGNUNGS-METHODEN ÜBER: DAS KÜSTENGESETZ: BRINGT SPANIEN IM AUFWIND“, WEIL:
Mit nachfolgenden positiven Aussichten, rühmt sich der noch amtierende Ministerpräsident P. Sanchez der PSOE, der angeblich, die derzeitige Wirtschaftslage in Schwung hält, um die vorhandenen Investoren davon zu überzeugen, an den Küstenorten in Spanien, eine effektive und Zukunftsorientierte Vorsorgemaßnahmen zu gewährleisten, wie unter anderen die gefährlichen Inflation-Gegebenheiten, effektiv entgegenzutreten , die in Form eines inszenierten: „Spanischen Milliarden Coup“ öffentlich ge- fördert wird, die mit Angebotsvarianten zur Vorbeugung der Inflation, beinhaltet. Es steht jedoch leider der begründete Verdacht im Raume, das sich die spanische PSOE-Regierung, durch irreale und brutale Bereicherung Methoden, Rechtswidrig, wertvolle: „Beton Gold Immobilien Vermögenswerte“ angeeignet wurden , die nachweislich in Empuriabrava von der Familiengemeinschaft Casa Panama, Salins: “E-1 & 13A, vollzogen wurden
Sowie zusätzlich, bei den Gegenüberliegenden: „Allerersten, Strandlinie“, die ursprünglich vorhandenen: acht separat liegende und touristisch orientierte Urlaubs-Saison Geschäft-- Lokale, sollten eigentlich laut geltenden Küstengesetz total abgerissen werden. Davon nahm man jedoch im Jahr 2013, Abstand und erbaute, Aufwendige Neue Geschäfts-Lokale mit insgesamt: neun 9 exklusiv, neu gestaltet und als ganzjährig geöffnete -Betonbauten, die an verschiedene Betreiber /Mieter, mit einer Gesamtjahresmiete über: 400.000, - €uro Kaltmiete mit einer behördlicherseits, staatlich vereinbarten: 10 Jahres Dauer Mietverträge, alle verpachtet wurden.
Die: 2. Version: mit dem Schildhinweis: „SALINS, 1-A-linie „
Bei der in Frage kommende recherchierten: Enteigneten“ Wohn & Gewerbe-Unternehmen“ der „ Familiengemeinschaft Casa Panama, handelt es sich nachweislich , um ein lukratives Immobilien Anwesen, das es in Europa kein 2. Mal mehr gibt und als „einmalig eingeordnet werden kann, weil es sich insgesamt auf der Länge der ca. 1 km speziellen Teilbereich in der 1. bzw. 2.Meereslinie mit dazugehörigen, dahinterliegenden: 24,5 meter langen & 3 meter breiten Boots Anliege Plätzen, Total ca. 1.400 qm Grundstücks Größe, die eine als der höchsten Immobilien Wertsteigerungsraten in Europa, gewährleistet .
Man beruft sich auf gesetzlich gegebene Möglichkeit, einer angeblichen Küstengesetzes -Vorgabe die aus dem Jahr 1988 resultiert und die Geschädigten, nur Sachdienlich geduldet werden, um vom spanischen Staat ausschließlich die Einseitigen staatlichen Belange nachzukommen sind und argumentiert werden, um alle derzeitig noch vorhandenen und verursachten Schuldverschreibungen, Bank Kredite, Hypotheken, die erst dann, wenn alle Schulden gelöscht sind und an die entsprechenden Gläubiger alle abgelöst und nachweislich bezahlt sind, war die Argumentation von den zugestandenen Nutzungsrechten der Enteigneten.
Realistisch gesehen ist jedenfalls der Verdacht begründet, indem sich der spanische Staat auf eine bestehende und andauernde Inflation-mit effektiven Vorkehrungen, bestens vorbereitet , indem dabei eine: Total unschuldige Familiengemeinschaft:“ Casa Panama“, mit deren gesamte Lebensgrundlage in totaler Armut gebracht wurde und das vorhandenen Vermögen, wie unter anderen „nachweislich“ die gesamte Immobilien-_Liegenschaft , SALINS, E-1 Linie und Salins , 13, mit einen „nachweislichen“: Verkaufs-Wert von: 3, 8 Millionen €uro, die mit der vorgenannten Investment-Angebotsvariante von Interessenten Mehrfach angeboten worden sind.
Fest steht das man felsenfest, diesen positiven finanziell fördernden Sachverhalt, in staatlicher Hinsicht erkannt hat, um zukünftig an einer wertvollsten und einzigartigen Immobilien Besitztümer, in der ersten Meereslinie von Empuriabrava, mit dazugehörigen Bootsliegeplatz, besitzen zu können, um an eine große und sehr sichere Immobilien Wertsteigerungsrate, mit einer geordneten staatlichen „Beton Gold Offerte“ faziell ausnutzen zu können.
Indem in den letzten Jahren, sich laufend Investment-Gruppen, von überwiegend: -Maklern“ „Börsianern“, und Investoren, Interesse bekundet haben. Die entsprechende Salins Meereslinien-Lage, mit anliegende Bootsplätzen in Empuriabrava, diese als eine der höchsten Immobilien -Wertsteigerungsraten in Europa einzuordnen zu können,
Wir sind felsenfest davon überzeugt, dass insbesondere die Inflation Tendenzen einen perfekten Segen für die regierenden politischen Herrscher in Madrid, eingeordnet werden konnte, weil dementsprechend der regierende Staat, alle Schulden loswird und Einfluss auf die: Zentral-Banken-“, mit der notwendigen Verteilung von neuen Kreditvergaben, großen Einfluss hat.
Wobei zukünftig bei der Vergabe und Verteilung von Bar-Geld -Währungen und Kreditvergaben, profitierten jedoch nur die am meisten, über nachvollziehbare Sicherheiten verfügen, vorrangig insbesondere für diejenigen die über: Beton Gold -Immobilien Eigentums- Nachweise, gewährleisten und verfügen.
Der Internationale Währungsfonds (IWF) hat seine ersten Prognosen Anfang 2023 für die Weltwirtschaft für das Jahr veröffentlicht. Eine Projektion, die Spanien mit einem erwarteten Wachstum einstuft, in dem das BIP in den Jahren 2024 und 2025 unter der großen europäischen Volkswirtschaft am stärksten steigen wird.
WEITERE INFORMATIONEN FINDEN SIE HIER IN DER RUBRIK:
CE Investment Schutzgemeinschaft und unter:
Donnerstag, 29.06.2023
Hier finden sie weitere Informationen:
Die Familiengemeinschaft Casa Panama fordert das zuständige Ministerium auf, die Abgrenzung (Deslinde) an der ersten Meeres-linie in Empuriabrava rechtsgemäss zu überprüfen, um die Deslinde Abgrenzungen der ersten Meereslinie in Empuriabrava genauer zu überprüfen.
Ein Antrag der an die Zentralregierung in Madrid weitergeleitet werden soll, um die am Strand von Empuriabrava eingeleitete Abgrenzungsdatei des öffentlichen See-Land-Bereichs bis zur Initiative zur Änderung des Küstengesetzes und seiner Vorschrif-ten, vom Anfang bis zum Ende der am Strand von Empuriabrava, entsprechende Maßnahmen zum Schutz der bestehenden Häuser festzulegen, die in der gesamten Länge des Strandes von Empuria-brava vorgenommen werden muß.
Wir fordern das zuständige Ministerium dringend auf, „das Küstengesetz und seine neuen Vorschriften unter Einbeziehung der betroffenen Nachbarn und beteiligten Verwaltungen neu zu ordnen und zu formulieren, sodass die Entschädigungsrechte der Eigen-tümer der von öffentlichem Eigentum oder Dienstbarkeiten betrof-fenen Grundstücke wirtschaftlicher Natur sind.“ nach einem marktgerechtem aktuellen Verkehrswert-Preis“.
Dementsprechend bleibt eine notwendige korrekte Abklärung zu finden, von den derzeitig entstandenen Ungereimtheiten, mit der offenen Frage: “Warum wurde der Strand Sektor Salins 1-A linie als ein Teilbereich von der gesamt vorhandenen 1. Meereslinie in Empuriabrava : Die Abklärung des Küstenabschnitts zwischen dem Ausfahrt Kanal den Sektor Salins 1-A linie mit den dahinter liegenden Abschnitt der Bootskanäle (Wasserstraße) zum Einem und zum Anderen dem längeren Abschnitt der Sektor Badia ?
bis zum Fluss Delta Muga ?
Wir verfügen glücklicher Weise über aussagefähige Dokumen-tationen und Nachweise, die über einen juristisch fundamentierten Nachweis mit: Manipulierte: „Deslinde—Abgrenzungs-Angabe Daten“ nachweisen, die eine dementsprechende juristisch Relevanz vorweisen und rechtfertigen.
Fakt ist das man sich mit einer irrealen und falschen Deslinde- Schutzzone rechtswidrig abgesichert wurde, indem man mit einer Einseitig formulierten Deslinde (Grenzziehung)zunächst im gesamten Sektor Salins 1-A linie beruft, mit dem Resultat, dass die eine Immobilien-Liegenschaft NICHT enteignet ist und eine andere sehr WOHL enteignet ist?
Freitag, 23.06.2023
Hier finden sie weitere Informationen:
Abzuklären ist die noch immer offene Frage der Abklärungs-Nachweise, inwiefern die Verantwortlichkeit der aus vier Genera-tionen bestehenden „Familiengemeinschaft Casa Panama“ im Laufe von 24 lange Jahre, auch nur: “Ein einziger, rechtswidriger Schuldnachweis“ zu verantworten hat, der darauf hinweist, dass man notariell mit der Überprüfung aller Behördenauflagen, sowie im guten Glauben eine Wohn- und Gewerbeimmobilie, die in den Jahren 1972/ 73 mit staatlicher Baugenehmigung, von den Gründern der Familiengemeinschaft notariell angekauft worden sind ? Mit zugrundeliegend eines nachweislichen finanziellen Investitions-Aufwand von 4,8 Millionen €uro, wurde über das Küstengesetz aus dem Jahr 1988 - mit brutalen staatlichen Vollstreckungsmaßnahmen – die gesamte Wohn- und Gewerbe-immobilien Liegenschaft enteignet.
Aus diesen Gründen musste man in den letzten Jahren sehr viel aushalten – und vor Allem dementsprechend entsetzliche,
seelische Grausamkeiten, psychische Gewalt, Psychoterror & Depressionen erleiden und aushalten und insbesondere den traurigen und erbärmlichen Todeskampf von 3 Personen aus der 1. Generation erleben.
Der vorgenannte entstandene Tatbestand von Grausamkeiten, wurde durch staatliche Gewalt geprägt und derjenigen, der sie ausgeübt haben, wollten in der Regel stark sein und unbegrenzte Macht erhalten/besitzen.
Was klar ist, ist, dass durch die hervorgerufene und erlangten seelischen Grausamkeiten, die betroffene Familiengemeinschaft total vernichtet wurde, indem die Seelenzustände erheblich be-schädigt wurden, kann man auch von psychische Gewalt ausgehen. Wobei dementsprechend das Selbstwertgefühl erheblich zerstört wurde, gehen mit der psychischen Gewalt auch Erpressungs-merkmale einher, sowie auch Psychoterror, wie beispielsweise Demütigungen, Beleidigungen und ständige Enteignungs-Mass-nahmen vollrichtet und eine totale Existenz-Zerstörung und Maß-nahmen waren nicht mehr zu ertragen und verursachte Leider wurden die Folgen der seelischen Grausamkeit zusehends unter-schätzt, wie unter anderem auch von Ärzten. Denn es reicht nicht, wenn körperliche Verletzungen geheilt werden. Diese verheilen meist. Die Seele jedoch war schwer beschädigt und einige Fami-lien-Mitglieder kommen psychisch nicht mehr auf die Beine.
Man kann in dieser Angelegenheit die Folgen seelischer Grausam-keiten die ständige Unruhe und Ängste sein, Schuldgefühle und Isolation. Auch schwere Depressionen bis hin zur Selbstmord- Gefahr auftreten.
Es sind ferner auch Gesundheits-Symptome entstanden, wie zum Beispiel Herz- und Kreislaufbeschwerden, erhöhter Alkoholsucht oder Magen-Darm-probleme, aufgetreten. Es ist so, dass einige Familienmitglieder so unter Spannung stehen, dass sie diese nur lösen können, wenn sie sich selbst verletzen.
Wir, die geschädigten Enteignungs-Opfer, werden ein Leben lang bestraft und niemals wieder Fuß fassen können.
Abschließend bemerken wir, an die Ley de Costas ( Kü-Ge) -Betrof-fene und insbesondere Investment-Anleger, die in Betracht ziehen in Spanien, Immobilien an den Küstenorten ankaufen zu wollen, unsere Informationen: Bitte weitersagen, nur so kann man diese Ungerechtigkeit abschaffen !!! Vielen Dank !!!
Montag, 19.06.2023
Hammer !!!
Haben wir etwa einen Stein ins Rollen gebracht ?
PRESSE -BERICHT
Europa verklagt Spanien wegen seiner 75-jährigen Verlängerungen für Industrien an der Küste
Die Europäische Kommission hat diese Woche Juni 2023 über die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Spanien wegen mangelnder Transparenz bei den Verfahren zur Vergabe von Konzessionen im maritim-terrestrischen „im Widerspruch“ zu den Regeln der Europäischen Union (EU) stehen. Nach spanischem Recht können unter anderem Konzessionen für Restaurants und Industrien auf bis zu 75 Jahre verlängert werden.
„Die Kommission hat beschlossen, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Spanien einzuleiten, weil es kein transparentes und unparteiisches Auswahlverfahren für die Vergabe von Konzessionen im Zusammenhang mit Küstengebieten gewährleistet hat“, das „im Widerspruch zu den EU-Vorschriften“ steht.
Besetzung des öffentlichen Küstengebiets /Peripheriefilme
Das spanische Küstengesetz sieht die Möglichkeit vor, „ohne Durchführung offener und transparenter Auswahlverfahren“ einige „Konzessionen“ für den Bau dauerhafter Räumlichkeiten wie Restaurants, Papier- oder Chemieunternehmen, wie Brüssel es zusammenfasst, in maritim-terrestrischen öffentlichen Bereichen zu vergeben außerhalb der Häfen.
Brüssel gefällt auch nicht, dass das spanische Recht eine Verlängerung der Laufzeit solcher Konzessionen um bis zu fünfundsiebzig Jahre zulässt, „noch einmal ohne Auswahlverfahren“, weshalb es zu dem Schluss kommt, dass es „gegen die Dienstleistungsrichtlinie verstößt“ .
Für den Fall, dass es zwischen Brüssel und Spanien zu keiner Einigung kommt, sieht das Verfahren immer noch eine zweite Phase – die begründete Stellungnahme – vor, die noch ein paar Monate Raum für einen Dialog zur Lösung von Zweifeln gibt, bevor die Gemeindeverwaltung entscheidet, ob sie den Fall zur Sprache bringt an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH).
___________________________________________-
Ferner:
Der Senat lehnt den PP-Vorschlag am |06 04 22|14:43 Uhr|Aktualisiert um 21:23 zur Änderung des Küstengesetzes ab
Der Volksvorschlag wurde mit 118 Ja-Stimmen, 21 Enthaltungen und 124 Nein-Stimmen nicht angenommen.
Die Plenarsitzung des Senats hat an diesem Mittwoch den PP-Gesetzentwurf zur Änderung des Küstengesetzes abgelehnt.
„Die Regierung von Sánchez hat heute beschlossen, die Hoffnung der Besitzer über Jahrzehnte bewahrt und Generation für Generation geschützt haben, zum Tode zu verurteilen.“
„ Heute ist ein Tag der Trauer für die Küste und die Bewohner, die sich um einen sentimentalen und erblichen Wert gekümmert haben, denn heute hat sich die PSOE geweigert, den PPCS-Vorschlag zu berücksichtigen, der die Rettung der Häuser vieler Familien forderte Gleichzeitig schützen wir das ethnologische Erbe unserer Küste“ , kritisierten sie in einer Stellungnahme.
Nach Ansicht des sozialistischen Senators hat die PP „eine sehr interessante Reise unternommen, um den Menschen zu sagen, was sie hören wollen, aber nicht, was sie wissen müssen“ .
„Es ist eine inakzeptable Botschaft für alle in Spanien, die es an der gesamten Küste gut machen, und Sie haben diese Nuance nicht eingeführt, und ich glaube, dass das Küstengesetz einen Hoffnungsschimmer für diejenigen enthält, die das verteidigen, was es ist. “ ihnen gehört und was sie mit ihrer Arbeit verdient haben“, was zeigt, dass für die PP das Überleben der Küstengruppen wichtig ist.“ Es dürfte keine so große Priorität haben, wenn sie beschlossen, die Angelegenheit auf heute, fast ein halbes Jahr später, zu verschieben .
Die Rathäuser und Nachbarn, die das größte Hindernis für die Franco-Regierung darstellen, arrogant, absurd, unberechenbar, unsensibel, autoritär, Schuppen, der es weder tut noch zulässt. Das investiert willkürlich, klientelistisch “.
Quelle: Periodico Mediterraneco
Sonntag, 18.06.2023
Hier finden Sie nähere Informationen:
2. Film-Drehbuch – Dokumentation mit dem Titel:
Über das spanische Küstengesetz werden gnadenlos in Empuriabrava , in der ersten Linie C. Salins teilweise wertvolle Wohn- und Gewerbeimmobilien total enteignet.
Mit dem eindeutigen Nachweis, dass ich /wir uns als schwer geschädigte Enteignung-s Opfer, in der aktuellen wirtschaftlichen Inflation -Gegebenheiten, in Empuriabrava, sich mit dem Tatbe-stand von Bereicherung -Methoden, die gegen mich / uns, über das Küstengesetz ich/wir , brutal vernichtet und vollzogen wird, die sich als , für den spanischen Staat, eine willkommene und sichere Geld-quelle erweist. Was als eine Umweltpolitische Maßnahme verkauft wird, ist in Wahrheit ein fast schon genialer Trick, um dem spa-nischen Staat , mit mein/unser Immobilien-Eigentum im Verkehrs-wert von: mindestens : 3, 8 Mio-€uro , in die staatlichen Kassen zu spülen.
Man kann den vorgenannten Verdacht nicht leugnen oder aus-schließen , dass ein eindeutiger Verdacht darin besteht , indem „Unter Vortäuschung falscher Tatsachen, mit unter anderen einer Betrügerischen Absicht , die man in Form von unrealistische , ein-seitige vorgebrachte Küstengesetz-inhalten, die aus dem Jahr: 1988 mit total unrealistischen : „Deslinde—Abgrenzungs-Angaben“ man sich fest beruft, weil genau diese Angaben und Ausreden, im diesbezüglichen Küstengesetzinhalt von 1988, keine dementspre-chende juristisch Relevanz, vorweist und mit keinen Gesetzestext diesen Vorwand in keiner Art und Weise rechtfertigt und beinhaltet , um meine /unser Immobilienliegenschaften: Salins , E-1 und Salins, 13 in dieser Form zu enteignen.
Wenn man gegen uns , wie nachweislich über die vorgenannte Küstengesetz -Argumente argumentiert in Anspruch genommen, werden meine /unsere gesamten Vermögenswerte mit einer, schier unüberschaubar Bereicherungsbrutalität an unsere Immobilien-und Unternehmens Sachwerte, an spanischen Staat fällt, ist das nicht nur ein immenser Zuwachs an staatlichen Sachwerten, es ist zudem eine dauerhafte und absolut sichere, im Gegensatz z.B. insbesondere zu Steuer – Einnahmen auch eine exakt kalkulierbare hohe „Miet“-Einnahmequelle gigantischen Ausmaßes, der in Frage stehenden Imobilienbesitz der Familiengemeinschaft Casa Panama in Empuriabrava im Rahmen eines jeweils auf weitere 30 Jahre begrenzten Nutzungsrechtes wieder an ihre vormaligen Eigentümer zurück verpachtet werden sollen, um in den Zeiten der Inflation eine perfekt Vorkehrungsmaßnahme im Griff zu bekommen.
Beweis und Zeugnis
Indem die spanischen Gesetze so angelegt sind, daß sie dem Staat praktisch einen Freibrief für Enteignungen ausstellen und der Schutz unseres privaten -und gewerblichen Unternehmens-Eigentums wachsweich und beliebig form- und auslegbar vollzogen wird, werden sich unsere geforderten Entschädigungs-Anspruch-zahlungen an den finanziellen Möglichkeiten des Staates orien-tieren, d.h. sie werden knapp, oder ganz ausfallen. Nach dem Motto: wir sind zwar in der EU und kassieren, wo es nur geht, machen aber trotzdem, was wir wollen, halten sich die königlichen Dekrete stets ein oder mehrere Hintertürchen offen, um an den übergeordneten europäischen Gesetzen vorbei das eigene Süpp-chen kochen zu können.
Zeugnis und Beweis.
Auf Grund unsere unweigerlich entstandene totalen Armuts-Verhältnis-Grundlage, wonach wir als Immobilienbesitzer unrecht-mäßig, gegen die Maßgaben des an uns vorgetragene Küstenge-setz-Argumente, unsere:“ Drei,verschiedenen, die alle weit vor den Jahren des Erlass des Küstengesetz aus dem Jahr 1988 gebauten, und von uns notariell erworbenen: Wohn und Gewerbe-Immobilien, im guten Glauben angekauft zu haben, ist einzig und allein auf das Fehlverhalten der spanischen Verwaltung und Justiz zurückzufüh-ren, indem z.B. notarielle Kaufverträge und Baugenehmigungen abgeschlossen und korrekt erteilt wurden, die angeblich gesetzes-widrig waren. Die Jusitiz hat dabei entweder weggesehen, oder geschlafen, von Korruption die über unsere: Salins, 13-Gewerbe-Immobilie in Empuriabrava, nachweislich vollzogen wurden, erfüllt rechtlich gesehen:“ gleich mehrere Tatbestände“, die:“ Unter Vortäuschung falscher Tatsachen“ von Bereicherung- Methoden, sowie über Rechtsverstöße durch die zuständigen Behörden, bis hin zum Bruch der eigenen Verfassung und dem europäischen Rechts.
Uns/mich als betroffene Eigentümer von in diesem Kontext erworbenen Immobilien erwartet ein langer, beschwerlicher und fast aussichtsloser Weg im Kampf gegen den langen Arm des spanischen Staates. Aus diesem Grund klein beizugeben, kommt für uns /mir unwiderruflich niemals und zu keiner Zeit solange ich lebe, in Frage.
Der Kampf gegen diese Form staatlicher Willkür wird unsererseits und zukünftig an 4 Fronten mit Dokumentar-Filmeberichte geführt.
Zu allererst werden wir/ich uns als Betroffene nicht scheuen, die zuständigen Behörden die sich im Rahmen ihrer Tätigkeit an illegalen Handlungen beteiligt haben, anzuzeigen, Schadenersatz, zu verlangen und damit eine Flut von Verfahren auszulösen, die die Gerichte wohl an den Rand ihrer Hand-lungsfähigkeit treiben dürfte, gilt es, gegen Ämter und Baubehörden Klagen zu führen, wo sie mit ihren Bescheiden geltendes spanisches Recht missachtete haben und die dafür erhobenen Gebühren mit Zins und Zinseszins zurückzufordern.
Die zuständigen nationalen und europäischen Gerichte und auch das EU-Parlament werden von uns/mir, wo es nur geht, mit Klagen geradezu bombardiert werden, damit unter anderen auch die Vergabe von EU-Geldern an Spanien auch unter diesem Aspekt betrachtet und von den zuständigen Gremien im Hinblick auf Verstöße gegen europäische Rechtsvorschriften ( z.B. Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot von Gesetzen) auf den Prüfstand gestellt und nötigenfalls gestrichen wird.
Abschließende Bemerkung Kommentar:
Letztes wird am ehesten unsererseits als aussichtsreiches Druckmittel, mit meinen Film-Dokumentationen gerichtet an: „Medien, TV und Zeitungs- Reportagen“ mich weiterhin konzen-trieren, die auf gesamteuropäischem Niveau für eine permanente und detaillierte Berichterstattung, effektiv und intensiv vollzogen werden, um so den spanischen Staat sein wahres Gesicht, zu ent-larven und über die öffentliche Meinung dafür zu sorgen, daß Spanien in der Gunst der Touristen und Investoren sinkt, falls erforderlich sogar geächtet wird.
Dies dürfte Spanien gerade in der jetzigen Inflation-Situation, wo man auf EU-Hilfen zur Vermeidung der Staatspleite angewiesen sein könnte, am härtesten treffen und dazu anregen, die vorgese-henen Maßnahmen vielleicht doch nochmals zu überdenken und das Küstengesetz besser an die Spielregeln der übrigen Bewohner des Europäischen Hauses anzupassen.
Gez. H. Wilczek- Danke für Ihr Interesse.
Die 3. Version ist in Arbeit und wird in der nächsten Woche veröffentlicht.
Lesen und studieren Sie meinen gesamten Kü-Ge -Berichterstattungen in die nachfolgend Seiten der CE -Investment Schutzgemeinschaft
Freitag, 16.06.2023
Hier finden Sie nähere Informationen:
INFORMATIONEN ÜBER EINE:“ FILM-DREHBUCH-REPORTAGE“ VOM AUTOR: HERBERT WILCZEK. ALS DOKUMENTATION-STORY, MIT DEM TITEL: „MODERNE PIRATERIE-METHODEN“ ,VOLLZOGEN IM E–U LAND-SPANIEN, MIT EINEM „ENTEIGNUNG- BEUTE CHEMA“ ÜBER DAS: KÜSTENGESETZ AUS DEM JAHRE 1988
Auftragsgemäß an den Filmemacher: Mike Seeboth erteilt, als:
EINE EMPHELUNG ZUM DURCHLESEN, FÜR JEDEN, VOM KÜSTENGESETZ GESCHÄDIGTEN IMMOBILIEN EIGENTÜMER, - SOWIE: INVESTMENT INTRESSENTEN, DIE IN BETRACHT ZIEHEN, AN DEN SPANISCHE KÜSTENORTEN UND INSBESONDERE IMMOBILIEN-PROJEKTE IN EMPURIABRAVA, ANKAUFEN ZU WOLLEN.
Die geplanten, mehrteiligen und verschiedenen :“Film Dokumentations- Reportagen“ werden erstmalig mit nachfolgenden Tatbestands- Inhalten Zusammengestellt , die ich im Laufe von mittlerweile 42 Jahre, mit eindeutigen Nachweisen von Staatlich: Einseitig formulierte, Enteignungs- Methoden, intensiv Dokumentiert habe und in einer: „Exklusiven und Einzigartigen Marina – Konzeption“ in Empuriabrava ,- die Europaweit von vielen interessierten Medien, angenommen und veröffentlicht wird. BEWEIS & ZEUGNIS
Brutale Enteignungsmethoden, die gemäß der seit 1988 über das Küstengesetz, irreal begründete Rechtslage, und gegen unschuldige Immobilien-Eigentümer vollzogen wurden.
Dementsprechend der nachfolgende zeitlich, chronologische Dokumentation Ablauf, mit dem Sachverhalt , indem ich seit dem Jahr 1980 eine sehr vertrauensvolle Freundschaft mit dem damaligen Eigentümer und Bauherrn Hans Mertens in Empuriabrava , bis zu seinem Tode unterhalten und gepflegt hatte.
Ich konnte felsenfest davon ausgehen, dass mein Freund Hans, mir ganz sicher nichts verschwiegen hat, indem ich Anfang 1980 /81, mitgeholfen habe, die Baukosten in Grenzen zu halten, woraufhin die genehmigten Bauarbeiten 1980 sorgfältig begonnen wurden.
BEWEIS & ZEUGNIS
Nach seinem Tod hat er seiner Tochter Cordula Mertens, das Immobilien-Objekt vererbt um weisungsgemäß, an mich und meiner Frau zu verkaufen.
Diesen Wunsch konnte die Tochter leider aus nachfolgenden Gründen nicht direkt nachkommen, indem die geerbten:“ Immobilien-Inhaber-Schlüssel-Übernahme“ verweigert wurde, weil die damalige Haushälterin und angebliche Lebensgefährtin von Hans, Frau Lump ( deutsche Bürgerin), das vererbte Immobilien-Objekt nicht frei geben wollte, woraufhin sich die Erbin Frau C. Mertens veranlasst sah, mir den Auftrag und die Vollmacht zu erteilten, eine Räumungs-Klage gegen Frau Lump zu erwirke. Nach einigen vergeblichen Jahren konnte ich im Jahr 1996 die besetzte Immobilie von Frau Lump, leider in einer totalen Renovierung bedürftigen Zustand zurückerhalten konnte, wobei eine amtliche Wohnberechtigungs-Bescheinigung , nicht mehr gewährleistet war.
BEWEIS & ZEUGNIS
Mein Freund Hans hat mich zu jeder Zeit in alle seinen noch lebenden Jahren kontinuierlich über die Situation und den jeweiligen Ablauf über seine Eigentums -Aktivitäten in Hinsicht seiner:“ Wohn und Gewerbe-Immobilie, Salins, E-1“ vollends informiert. Davon ausgehend, hatte ich zu keinem einzigen Moment Zweifel oder eine Veranlassung darüber bestand, das das: enteignete Immobilien Objekt, Salins-E1, gemäß dem Küstengesetz aus dem Jahr 1988 , enteignet sein sollte , das in Frage kommende Immobilien Projekt wurde Notariell im April 1973 von Hans und seiner damaligen Ehefrau Elfriede gekauft , indem alle möglichen staatlichen -Auflagen , Bedenkenlos Abgeklärt und nachgewiesen waren,
BEWEIS & ZEUGNIS
Die von mir /uns anfänglich in den Jahren von: 1996 eine bis zur Zwei-jährigen Test-Anmietung erforderlich war, um anschließend den notariellen Ankauf , mit keinerlei in Frage kommende: Auf- Erlassung-Vermerkungen in keiner Weise bestanden, sowie ferner vom Notariat wurde auch von allen zuständigen Behörden, alle Vorgaben und Umstände abgeklärt , um die notarielle Beurkundung am: 15.03.1998 in Figures beurkunden zu können, wurde und ferner die von der Tochter C Mertens, beauftragte notarielle Bezahlungsabwicklung, wunschgemäß ausschließlich beim Notariat Rotfahl an ihren Wohnort in Essen, wurde wunschgemäß von meiner Mutter: Johanna Wilczek-Greitner, wohnhaft in Raum Aachen, stammend aus der 1. Generation der Familiengemeinschaft, den in Empuriabrava vereinbarten Kaufpreis in Deutschland komplett bezahlt hat und so dann der gesamte Kaufpreis Betrag, als Kredit/Darlehn Abgesichert und im Grundbuchamt in Roses eingetragen.
BEWEIS & ZEUGNIS
Ich kann zur Zeit von Enteignung und Bereicherungsmethoden ausgehen, die ein Unrechtstaat, mit dem Tatbestand „Unter Vortäuschung falscher Tatsachen“ ein totalen Vermögens- Verlust für die Ankäufer, einer finanziellen Bereicherung / Raub und dergleichen ausgehen, wobei die Skala von Einschränkungen bis hin zum völligen Verlust des Eigentums der gesamten Familiengemeinschaft beinhaltet.
BEWEIS & ZEUGNIS
Zu beachten ist dazu, insbesondere der Umstand, das wir / ich als Gründer der Unternehmens Familien-Gesellschaft -Form: OxyFil S.L. e.c. ich/ wir unsere finanziell notwendige Lebensexistenz, abhängig davon machen , indem wir unsere erworbenen konkurrenzlosen und sehr wertvollen:“ Patente-Vermarktung/Besitztum der: POT von: Prof. Dr. Pakdaman“, sowie „die vielen Vermarktung Rechte, wie u.a. des F.C. Barcelona“ mit den vielen bei uns ständig angefragten Angebotsvarianten von mittlerweile : 120 POT-Franchise-Unternehmens-Filialen, die aus verschiedene E-U Länder mit der Gewährleistung von: sicheren Gebietsschutz zu gewährleisten ist, indem wir /ich u.a. eine entsprechende Schulung zu gewährleisten haben, die wir Alternativ und zusätzlich mit dem Ankauf des Immobilien-Anwesen, Salins, 13,- Ein passendes Immobilien-Anwesen das nur in 3 Nachbargrundstücke von ca. 80 meter weiter entfernte Immobilien- Liegenschaft gelegen von unseren Immobilien Objekt Salins, E-1 , auseinander liegt und mit der am weitesten Entfernung liegenden Immobilien Eingeschossiger Bau-Anwesen, von der gesamten Salins-Lage in Empuriabrava sich befindet, wobei ich davon ausgehen kann, das dieses Immobilien-Anwesen Auflagefrei frei ist vom Küstengesetz, weil unmittelbare direkt angrenzende Immobilien-Nachbar, Salins, 12, komplett frei ist von Enteignungsmaßnahmen und Auflagen über das Küstengesetz.
BEWEIS & ZEUGNIS
Sowie ferner, und dies ist für uns alle hier in Empuriabrava von besonderer Bedeutung genießt unsere Urbanisation als sogenannte 'Ciudad Maritimo Terrestre' indem nach der letzten Fassung des Küsten-Gesetz vom Mai 2013 zusammen mit noch 10 anderen Orten eine für Empuriabrava: Sonderbehandlung besteht, indem nicht mehr unter ' Terreno Publico', also öffentliches Eigentum des Küsten-Gesetz , fällt.
BEWEIS & ZEUGNIS
Es wird vermutet ,das der spanische Staat sich hier in Empuriabrava Salins entlang der Strandpromenade im gleichen Gesetz den Küstenstreifen gesichert und diesen dann auch mit einer irrealen und falschen Deslinde- Schutzzone weiterhin rechtswidrig abgesichert, indem er sich dabei wieder auf das Küstengesetz von 1988 stützte und sein Eigentum von unserem Eigentum mit der einseitig formulierten Deslinde (Grenzziehung) abgrenzte, mit einem Schutzstreifen, der in unseren Vorderhaus quer durch deren Eingang verlief, war es uns als Eigentümer und davon als Betroffene in Empuriabrava gänzlich unbekannt. Wir fühlten uns, dieser Staatsgewalt hilflos ausgeliefert und wegen fehlender Kenntnis der rechtlichen Grundlagen auch völlig verunsichert.
Weil wir uns jedoch dieser Staatsgewalt nicht kampflos ergeben und nachkommen, Veröffentlichten wir mit unsere Interseite www.empuriabravanews.com unter der Rubrik: CE Investment Schutzgemeinschaft mit dementsprechende Presseberichte, Gesprächen mit der staatlichen Verwaltung und Politikern des nationalen und europäischen Parlaments, um diese Bedrohung für unser Eigentum ganz abzuwenden.
Mit der Maßgabe, daß bei uns vom Dominio Publico (öffentliches Eigentum) im Sinne des Küstengesetzes nicht ausgegangen werden darf.
Daraus folgt, daß unsere Immobilien-Projekt Salins in Empuriabrava ein Deslinde nach dem Küstengesetz in Empuriabrava nicht wie im alten Text des KüGes. von 1988 vorgesehen war, stattfindet. Wenn man so will hat sich eigentlich der span. Staat nun mit der Abgrenzung seines Küsteneigentums in Empuriabrava bis an die Strandpromenade zum Teil zurückgezogen
Die seinerzeit vorgenommene Abgrenzung des staatlichen Eigentums wurde übrigens in Empuriabrava aus formellen Gründen zum Teil für Null und Nichtig erklärt, welches natürlich dann auch für die gesamte Marina seine Wirkung hat. Fest steht, das die Bucht von Roses und Empuriabrava-nicht vom Küstengesetz betroffen, Deslinde -geschädigte.
Ich reagiere auf meine diesbezüglichen Medien-Aktivitäten als eine notwendige und bemerkenswerte Aktionen:“ Eigentums- Ansprüche“ mit gut funktionierendem Gerechtigkeitssinn und Ausdauer, indem alle geschädigten Immobilien-Eigentümer ihre persönliche Situation, mit entsprechende Reportagen und Dokumentare sie über unsere Medien- Konzeption zu dokumentieren.
BEWEIS & ZEUGNIS
Gesetzes konform berufe ich mich des weiteren, darauf das ein notarieller Vertrag ist auch in Spanien eine öffentliche Urkunde (Escritura Publica) und nur eine derartige Urkunde konnte von uns in das Eigentumsregister in Rosas eingetragen werden. Eine Escritura im Register in Rosas eingetragen trägt wesentlich zur Rechtssicherheit bei. Im Falle einer Hypothek wird der Hypothekengeber darum in jedem Fall auf eine Escritura Publica und deren Eintrag in das Grundbuch bestehen, damit seine Rechte öffentlichen Schutz Genießen können, in gutem Glauben und unbelastet erworben zu haben. Insoweit besitzt das im Grundbuch (Register) eingetragene Eigentum gegenüber Jedermann eine durchschlagende Beweiskraft. Die Notare erfragen vor dem Erstellen einer Escritura Publica in jedem Fall eine entsprechende Auskunft beim Register in Rosas über das infrage stehende Objekt. Insoweit bietet eine eingetragene Escritura Publica gegenüber einer nicht im Grundbuch eingetragenen Kaufvereinbarung eine von den Parteien unbeeinflussbare Rechtssicherheit, die der nicht eingetragenen Vereinbarung fehlt.
BEWEIS & ZEUGNIS
Dadurch ergeben sich für die Führung des Eigentumsregisters durch die Registratorin in Rosas sachgebunden gewisse Änderungen, die bei der Eintragung von Escrituren in das Grundbuch von ihr berücksichtigt werden müssen. Diese Tatsache wird noch einmal wesentlich beeinflusst durch die im modifizierten Küstengesetz vorgesehene Rückprivatisierung von gewissen Grundstücken. Solange im Einzelnen nicht feststeht um welche Grundstücke und in welchem Umfang es sich dabei handeln wird, muss die Registratorin in gewissenhafter Ausführung ihres Amtes alle zur Eintragung eingereichten Escrituren.
Empuriabrava ist einmalig und wird es auch bleiben. Es ist die einzige Marina mit Liegeplätzen, die privat genutzt werden können.
Ende der 1. Film Reportage, die 2. Ist zurzeit in Bearbeitung und wird baldmöglich veröffentlicht, ferner können Sie alle Einsprüche, Kommentare Urkunden und staatliche Dokumente sowie Nachweise aus den letzten rückwirkenden Jahren in www.empuriabravanews.com unter der Rubrik. CE Investment Schutzgemeinschaft genau auch in juristischer Hinsicht überprüfen
Ich empfehle ferner , alle vom Küstengesetz betroffene Immobilien Besitzer, in einer unseren Reportagen oder auch gesondert zur Ergänzung ihre Situation eine Demensprechende Berichterstattung in Auftrag zu geben.
Auf Ihre Stellungnahme freut sich der Filmemacher Mike Seeboth…
Freitag, 09.06.2023
Hier finden Sie nähere Informationen:
Presse-Bericht,
Empuriabrava / Spanien
Könnte man auf die Idee kommen, das der Verkauf von Immobilien Eigentum im Mai (2023) um 20,7% eingebrochen sind, weil das notwendige Vertrauen von sehr vielen Immobilien-Ankauf-Interessenten in Spanien, deshalb entstanden sind, weil zum Einem: die „legalen Hausbesetzungen“ und zum
Anderen: „die brutalen Küstengesetz-Enteignungen“, der Anlass dazu war, das der Verkauf von Immobilien-Eigentum, im Mai um 20,7 % zurückging.
Nach Angaben des Generalrats der Notare, wurden im Mai so wenig Immobilien Hausverkäufe wie noch nie registriert, wie aus der notariellen Urkunde hervorgeht.
Die Verkäufe gingen in allen autonomen Gemeinschaften zurück, wie u.a. in den Balearen &- Katalonien um: -21,9 %
Quelle: Nationales Institut für Statistik (INE)
Freitag, 02.06.2023
Sensationell:
Presse Bericht von Herbert Wilczek vom 1. juni. 2023:
Nachdem man aktuell über die spanische Küstengesetz-Methoden, eine Änderung in Aussicht stellen möchte, begründe ich, indem der derzeitige verantwortliche spanische sozialistische Ministerpräsi-dent P. Sanchez:
Laut Medienberichte über das Wahl-Debakel der Sozialisten vom Sonntag den 28.05. 23 in Spanien, mit seiner Bewertung, ein Tsunami ausgelöst hat.
Gründe:
A): Auf reinen Verdacht, vermutet man, dass Hr. Sanchenz, als zukünftiger: Nato-Stoltenberg Nachfolger, gehandelt wird und dieser interessiert ist.
B): Sowie ferner: Spanien soll zwischen Juli und Dezember die rotierende EU-Ratspräsidentschaft innehaben, jedoch Neuwahlen Ende Juli könnten die Agenda durcheinanderbringen.
C): Als Grundlage in seiner noch-laufenden Amtszeit, möchte er sich auf die entstandene „Inflation -Sintflutartigen-Situation konzentrieren und über die aktuell bestehende Küstengesetz-Formulierung-Argumente, in Form einer irrealen Vollstreckung und Rechtsgrundlage weiterhin brutal vollzogen wird, um für die Sozia-listen, positive Tendenzen aufzeigen zu können.
Ich möchte darauf hinweisen, hat sich mal jemand, allen voran die zuständigen Behörden in Katalonien und der spanische Staat, Gedanken über die mittel- und langfristigen Küstengesetz-Vernich-tungs-Methoden an unter anderen, unschuldige Familiengemein-schaften, die sozialen und urbanen Folgen der brutalen Enteig-nungs-Umsetzung des Küstengesetzes als effektive Vorkehrungs-maßnahme über der entstandenen gefährlichen Inflation-Situation benutzt , sich über die gravierende finanzielle Lage, Gedanken gemacht?
Von den in staatlichem Besitz befindlichen Objekte, die auf geradezu zynischer Art und Weise, indem staatliches Objekt auf staatlichem Boden , von der Anwendung des Küstengesetz verschont bleiben werden, mal abgesehen, wird die entschädi-gungslose Enteignung, d.h. die Umwandlung von Eigentumsrecht in Nutzungsrecht zu einer Situation führen, die weder aus staatlicher, noch aus Umweltschützerischer Sicht beabsichtigt sein.
Der menschlichen Natur entsprechend, wird die Familiengemein-schaft: Casa Panama als Immobilienbesitzer in Empuriabrava , ab Verlust des Eigentums und mit Beginn des rechtswidrigen Nutzungsrechtes darauf verzichten, ihre Immobilie wie bisher in standzuhalten. D.h. dass z.B. sämtliche staatlich vollzogene und zur staatlichen Bereicherung geforderten und geförderten Maß-nahmen, wie Wärmedämmung, Solarinstallationen und Stromein-sparungsmassnahmen keinen geneigten Investor mehr finden werden.
Solange das Wohn und Gewerbe Immobilien-Objekt von der Familiengemeinschaft, als angeblich vorherige Eigentümer noch genutzt werden, dürften allenfalls kosmetische Instandhaltung Maßnahmen, in geringem Umfang zu erwarten sein. Sobald der Zustand der Immobilien unter ein gewisses Niveau gesunken und das Ende der rechtswidrigen zugestandenen Nutzungsdauer absehbar ist, wird eintreten, was man aus der Vergangenheit zur Genüge kennt: Die Immobilien-Objekte werden in den Händen einer gefährlichen Bevölkerungsgruppe landen, die weder Interesse noch die Mittel hat, diese instand zu halten. Die einst gepflegte touris-tische Ferien -Präsenz: Casa Panama gelegen in der ersten Meeresstrandlinie von Empuriabrava, wird unweigerlich von kriminell organisierten Banden,mit Slums-Verhältnisse und in Geisterstädte- verkommen. Kriminalität und die bekannten Folgeprobleme, die dem spanischen Staat und seine Steuerzahler, werden es teuer zu stehen kommen, dies im Zaum zu halten und man wird dagegen letztlich machtlos sein. Im Gegensatz zu den vormaligen Besitzern, die einen mehr oder weniger geordneten Rückzug, in Form einer totaler Armut ausartet und dadurch die Vernichtung, der gesamten Lebensgrundlage, verloren hat, wird jedoch die Vertreibung der genannten Bevölkerungsschicht weit weniger problematisch ablaufen. Die dann verbleibenden Ruinen abzureißen und das Gelände zu Renovieren ist, wird erhebliche Summen für den spanischen Steuerzahler verschlingen.
Wäre es nicht sinnvoller, für Hr. Sanchez, sofort Nägel mit Köpfen zu machen, d.h. die unschuldige Immobilieneigentümer-Familien-gemeinschaft Casa Panama, fair zu entschädigen, anstatt die Folgen der jetzigen Maßnahmen und die sich daraus ergebenden Vernichtungs-Probleme auf die nächsten 30 bis 60 Jahre, d.h. für die zurzeit geschädigt und bestehende 2. 3. und 4.-Familienge-meinschaft-Generation “Casa Panama“ , sowie der übernächste Generation zu verschieben?
Denkbar wären auch staatlich subventionierte Umsiedlungs-programme. Man könnte nach Maßgabe des Küstengesetz, neue Urbanisationen begründ und fördern, wo der Betrag, der für die Instandhaltung des enteigneten Objekts innerhalb der vorgese-henen 60 bis 70 Jahre anfallen würde, zusammen mit einer staatlichen Entschädigung den Erwerb einer neuwertigen und gleichwertigen Wohn und Gewerbe- Immobilie ermöglicht. Das würde, abgesehen von ideellen und sentimentalen Kriterien, die ohnehin nicht mit Geld aufzuwiegen sind, der enteigneten Familiengemeinschaft eine Perspektive bieten und zudem viele Arbeitsplätze anbieten zu können und zusätzlich positive Steuereinnahme-Tendenzen aufzeigen.
Ungeschoren wird, egal auf welche Weise man vorgeht, ohnehin niemand davonkommen, weder der spanische Steuerzahler noch der spanische Staat. Die abschließende Lösung des Problems in die Zukunft, d.h. auf die kommenden 30 bis 60 Jahre zu verschieben, kann und darf kein Mittel von Politik sein, schon gar nicht, wenn sich diese auf Umweltschutz beruft, wenn sich die zukünftig neu gewählte Regierung im August 2023, sich an viel wichstigere Aufgaben konzentrieren kann, die mit den restlichen E-U Länder -Gemeinschafts-Interessen, in Konkurrenz mit China , der USA , effektiv mithalten zu können.
Weiter Informationen unter: www.empuriabravanews.com der Rubrik:
CE Investment Schutzgemeinschaft
Donnerstag, 01.06.2023
Hier finden Sie nähere Informationen:
Der erste Presse-Bericht über Recherche Ergebnisse, bearbeitet und zusammengestellt von der
CE-Investment-Schutzgemeinschaft,
ÜBER DEN KAUF UND VERKAUF EINER VOM KÜSTENGESETZ BETROFFENEN IMMOBILIE.
Das Ziel des Küstengesetzes 22/1988, das durch das Gesetz 2/2013 vom 29. Mai reformiert wurde, besteht darin, eine wechselseitige Beziehung zwischen wirtschaftlicher Aktivität und Umweltqualität zu erreichen, wie es in der Begründung heißt.
Es besteht aus zwei Blöcken, von denen der erste eine tiefgreifende Änderung des bisherigen Küstengesetzes beinhaltet, während der zweite eine Regelung zur außerordentlichen und selektiven Verlängerung von Konzessionen vorsieht, die nach dem bisherigen Gesetz auf der Grundlage eines vorherigen Umweltberichts erteilt wurden.
Die allgemeinen Voraussetzungen für den Abschluss eines Kaufvertrags über eine Immobilie, die unter das Küstengesetz fällt, sind die gleichen wie für andere Immobilien, weshalb ich Sie auf den entsprechenden Abschnitt dieser Website verweise.
Die Hauptbesonderheiten dieser Überweisungen hängen mit dem Gegenstand der Überweisung zusammen:
Entweder handelt es sich um eine bestehende Verwaltungskonzession nach dem Gesetz 22/1988, die sich aus der Abgrenzung der See- und Landgebiete ergibt.
2. oder es handelt sich um eine Immobilie, die durch die im Gesetz 2/2013 vorgesehene Abgrenzung ganz oder teilweise in die maritim-terrestrische Zone einbezogen werden kann.
1º Der Gegenstand der Übertragung ist eine Verwaltungskonzession. Der Konzessionär hat das Recht auf die ausschließliche Nutzung des Grundstücks, das Gegenstand der Konzession ist und in der Meeres- und Landzone liegt.
DIE LAUFZEIT DER KONZESSIONEN entspricht der im entsprechenden Titel festgelegten Laufzeit, die in keinem Fall fünfundsiebzig Jahre überschreiten darf. Die Höchstdauer der Konzessionen wird je nach Nutzung per Verordnung festgelegt. Die für jede Nutzung festgelegten Höchstlaufzeiten können gemäß der Verordnung vom 10. Oktober 2014 verlängert werden, wobei in jedem Fall eine Höchstlaufzeit von fünfundsiebzig Jahren gilt.
Bestehende Zugeständnisse im Rahmen des Gesetzes von '88, die 2018 auslaufen, werden verlängert. Er sieht auch die Ausdehnung auf Fälle vor, in denen die Eigentümer, auch wenn sie keine Konzessionäre sind, gemäß der ersten Übergangsbestimmung des Gesetzes zur Nutzung und Rückforderung des öffentlichen Wasserguts berechtigt sind und zunächst die Konzession beantragen müssen. Bestehende Bauwerke oder Anlagen, die gegen die Bestimmungen des neuen Küstengesetzes verstoßen, werden nach Ablauf der Konzession abgerissen, wenn sie sich auf öffentlichem Grund befinden, der Teil des Meeresbodens ist.
Die Konzessionen können unter Lebenden und im Todesfall übertragen werden. Für die Übertragung von Konzessionen siehe Artikel 141 bis 143 der Allgemeinen Küstenverordnung Königliches Dekret 876/2014 vom 10. Oktober. EINSCHRÄNKUNGEN:
- Die Übertragung unter Lebenden ist nur dann gültig, wenn die Verwaltung zuvor die Einhaltung der in der Konzession festgelegten Bedingungen durch den Erwerber bestätigt (APPROVAL).
- Im Falle der Übertragung unter Lebenden können im Falle des Todes des Konzessionsinhabers dessen Rechtsnachfolger durch Erbschaft oder Vermächtnis in die Rechte und Pflichten des Konzessionsinhabers eintreten, sofern sie der Verwaltung den Todesfall und ihre Absicht, in die Rechte und Pflichten einzutreten, innerhalb einer Frist von vier Jahren ausdrücklich mitteilen. Verstreicht diese Frist ohne eine solche Mitteilung, erlischt das Zugeständnis. Ist die Konzession erloschen, so wird sie auf Antrag der Verwaltung oder des Betroffenen von Amts wegen aufgehoben.
Der Konzessionsnehmer darf auf keinen Fall eine Person sein, auf die eines der Vergabeverbote des Königlichen Gesetzesdekrets 3/2011 vom 14. November 2011 zutrifft, mit dem die Neufassung des Gesetzes über das öffentliche Auftragswesen genehmigt wird.
Verstößt der Konzessionsinhaber nach Erteilung der Konzession gegen eines der Vergabeverbote, wird die Konzession gekündigt. Im Falle einer Konkurserklärung und bis zur Eröffnung der Liquidationsphase wird die Konzession nicht gekündigt, wenn der Konzessionär nach Ansicht der Verwaltung ausreichende Garantien für die Fortführung des Betriebs zu den im Konzessionstitel festgelegten Bedingungen bietet (Artikel 65).
Die Eigentümer von Grundstücken in der maritim-terrestrischen Zone oder am Strand, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes 22/88 nicht von der Verwaltung besetzt werden konnten, da sie im Eigentumsregister eingetragen sind und unter Artikel 34 des Hypothekengesetzes fallen, werden für dreißig Jahre Eigentümer eines Nutzungs- und Besetzungsrechts des maritim-terrestrischen öffentlichen Bereichs unter Beachtung der bestehenden Nutzungen und Verwendungen, wofür sie die entsprechende Konzession beantragen müssen.
2º Wenn es sich bei dem Gegenstand der Übertragung um ein Grundstück handelt, das an ein Meeres- und Landgebiet angrenzt. Das Gebiet wird übertragen, wenn auch mit Einschränkungen in Form von Grunddienstbarkeiten, aber das Gebiet selbst kann als solches durch das Küstengesetz betroffen sein, da es durch die neue Abgrenzung ganz oder teilweise in die Meeres- und Landzone einbezogen und somit zu einer Konzession werden könnte, weshalb vorbeugende Maßnahmen ergriffen werden:
-Grundstücke, die durch die Abgrenzung von der öffentlichen Domäne ausgeschlossen werden, können durch eines der im Gesetz 33/2003 vom 3. November über das Vermögen der öffentlichen Verwaltungen vorgesehenen Verfügungsgeschäfte auf ihre Besitzer übertragen werden. Zu diesem Zweck wird in einem gemeinsamen Erlass des Ministers für Finanzen und öffentliche Verwaltung und des Ministers für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt das Verfahren zur Ermittlung der Interessenten, zu deren Gunsten die Übertragung erfolgen kann, sowie das Rechtsgeschäft, durch das diese Übertragung erfolgen muss, gemäß dem Gesetz 33/2003 vom 3. November über das Erbe der öffentlichen Verwaltungen festgelegt. Die öffentliche Urkunde über die Übertragung ist ein ausreichender Titel, um etwaige Widersprüche im Grundbuch und im Kataster zu berichtigen (Zusatzbestimmung V und VI).
- Die Personen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes 22/1988 vom 28. Juli über die Küsten Eigentümer mit im Grundbuch eingetragenen Eigentumsrechten von Grundstücken waren, die durch die Anwendung dieses Gesetzes Teil des öffentlichen maritimen und terrestrischen Bereichs wurden, oder ihre Rechtsnachfolger werden gemäß der zweiten Zusatzbestimmung wieder in den Bereich der Vermögenswerte eingegliedert, die durch die Anwendung dieses Gesetzes aufhören, Teil des öffentlichen maritimen und terrestrischen Bereichs zu sein, sobald die entsprechenden Grenzen revidiert worden sind.
- Erfordernis der Definition und Klassifizierung des maritim-terrestrischen Gemeinguts; es wird als obligatorisch festgelegt, dass es im Grundbuch eingetragen wird, und zwar nach den Kriterien des Gesetzes über das Erbe der öffentlichen Verwaltung, wobei der staatlichen Verwaltung dafür eine Frist von zwei Jahren eingeräumt wird (es ist bekannt, wann die Dinge beginnen, aber angesichts der Möglichkeit von Einsprüchen nicht, wann sie enden). Daher kann das Eigentum einer Privatperson, auch wenn es im Grundbuch eingetragen ist, verändert werden.
- Das neue Gesetz garantiert die Registrierung des administrativen Abgrenzungsverfahrens durch den Randvermerk der Einleitung des Verfahrens auf den Grundstücken, die betroffen sein könnten. Liegt ein Grundstück aufgrund dieser Abgrenzung ganz oder teilweise in einer Meeres- und Landzone, kann eine Verwaltungskonzession erteilt werden, sofern die Umwelt nicht beeinträchtigt wird, oder es kann ganz oder teilweise in die Schutzzone aufgenommen werden.
-Die Zustimmung zur Einleitung der Abgrenzungsakte wird zusammen mit dem Plan des von ihr betroffenen Gebiets und der Liste der betroffenen Eigentümer dem Grundbuchamt mitgeteilt, das die Bescheinigung der Eigentumsverhältnisse und der Belastungen der auf den Namen der Eigentümer eingetragenen Grundstücke, die sich aus der Akte ergeben, sowie aller anderen Grundstücke, die sich aus dem vorgelegten Plan und aus den Georeferenzierungssystemen des Grundbuchamts ergeben, beantragt, sowie der Vermerk über die Eröffnung der Akte in der Akte eines jeden von ihnen, die Warnung, dass sie von der Abgrenzung betroffen sein könnten, wird neben anderen Umständen vermerkt,
die Tatsache, dass die Entscheidung über die Genehmigung des Abgrenzungsverfahrens als Titel zur Berichtigung der rechtlich eingetragenen Situationen, die der Abgrenzung widersprechen, dienen wird. Die Entscheidung über die Genehmigung der Abgrenzung ist ein ausreichender Titel, um die Rechtslage im Register, die der Abgrenzung widerspricht, in der Weise und unter den Bedingungen zu berichtigen, die in der Verordnung festgelegt werden. In jedem Fall können die betroffenen eingetragenen Eigentümer die Maßnahmen ergreifen, die sie zur Verteidigung ihrer Rechte für angemessen halten, und der entsprechende gerichtliche Anspruch kann Gegenstand einer präventiven Anmerkung sein. Die Grenzen werden überarbeitet, wenn sich die Konfiguration des maritim-terrestrischen öffentlichen Bereichs ändert. Die Eigentümer der Grundstücke, die nach der Änderung der Abgrenzung in das öffentliche maritim-terrestrische Gebiet einbezogen werden, werden zu Inhabern eines Besetzungs- und Nutzungsrechts, für das die Verwaltung von Amts wegen die Konzession erteilt, es sei denn, der Interessent verzichtet ausdrücklich darauf.
Die Konzession wird für einen Zeitraum von fünfundsiebzig Jahren erteilt, wobei die bestehenden Nutzungen und Verwertungen beibehalten werden, ohne dass eine Gebühr zu entrichten ist (Artikel 11, 12 und 13 des neuen Gesetzes).
Es ist wichtig, dass dieser Umstand ausdrücklich erwähnt wird, bevor die entsprechende Verkaufsurkunde ausgestellt wird.
Es gibt einige Städte oder Stadtkerne, die von der öffentlichen maritim-terrestrischen Domäne ausgenommen sind, weil es sich um Kerne in einer einzigartigen Situation oder um konsolidierte Konstruktionen handelt, die durch das Gesetz "amnestiert" sind, wie z.B. die folgenden:
Empuriabrava, Gemeinde von Castelló d'Empuries, Provinz Girona.-
- Serra Grossa, Gemeinde Alicante, Provinz Alicante.
- Puerto de Santa Pola, Gemeindebezirk von Santa Pola, Provinz Alicante.
- Poblado Marítimo de Xilxes (Castellón), Gemeinde Xilxes, Provinz Castellón.
- Empuriabrava, Gemeinde von Castelló d'Empuries, Provinz Girona.
- Platja d'Aro, Gemeinde Castell Platja d'Aro, Provinz Girona.
- Ría Punta Umbría, Gemeindegebiet von Punta Umbría, Provinz Huelva.
Weitere Informationen unter: www.empuriabravanews.com unter der Rubrik: EC Investment Schutzgemeinschaft
Quelle:
https://www.notariaballester.es/servicios/compraventa//compraventa-de-fincas-afectadas-por-la-ley-de-costas/
Mittwoch, 31.05.2023
Hier finden Sie nähere Informationen:
Ein Regierungswechsel braucht das Land Spanien sehr sehr dringend, um den derzeitigen politischen „Elend Zustand“ der über die spanischen brutalen Piraterie-Enteignungsmethoden und den Hausbesetzungen, entstanden ist, sich zur Wehr zu setzen, die in Form einer juristisch recherchierten Art und Weise zusam-mengestellt wurde.
Mit dem Tatbestand der: „Unter Vortäuschung, falscher Tatsachen“, vollzogen und entstanden ist“ der über das Küstengesetz, mit Rechtswidrigen staatlichen: Enteignung Maßnahmen, nachweislich gegen eine aus vier Generationen bestehende Familiengmeinschaft, brutal vollzogen werden.
In unserer Absicht liegt es hauptsächlich darin, in Empuriabrava ein notwendiges Vertrauen bei den, vielen vorhandenen Immobilien Investoren wieder herzustellen, die insbesondre in den aktuellen, andauernden: „Inflation Gegebenheiten“, Empuriabrava unbedingt ins richtige und geeignete Licht zu stellen, Indem man die zur Zeit regierenden Sozialisten in Madrid, mit zum einem , ihre geduldeten Hausbesetzer Aktivisten unterstützen und zum Anderen den brutalen Küstengesetz-Enteignungsmethoden, in ihre Schranken zu verweisen.
Weil Empuriabrava, gewährleistet eine der: größten und sichersten Immobilien-Wertsteigerungsraten in der ersten Meereslinie, die für nationale und internationale Investoren in Betracht gezogen werden.
Gründe
Nachdem sowohl in der Öffentlichkeit als auch teilweise bei den unter anderen vom Küstengesetz direkt Betroffene Familiengemeinschaft in Empuriabrava, immer noch die eine oder andere gravierende Unklarheit bezüglich der staatlichen Küstengesetz-Bereicherungs-Methoden vollzogen werden, die unter der verantwortlichen sozialistischen Regierung betrieben wird, sollte die nachfolgende kurze Zusammenfassung helfen, um mehr Beweise und Klarheiten in die Öffentlichkeit in Spaniens und den E-U Ländern zu bringen, indem unter anderen die Meeres-Strand-Zone deslinde marítimo terrestre zum Anlass genommen wird, mit der derzeitigen unrealistische vollzogene Grenzziehung (Deslinde), die von der zuständigen Küstenbehörde ausschließlich für die Eigenbelange erarbeitet und vollzogen werden, indem rechtlich gesehen ein öffentliches Anhörungsverfahren stattzufinden hat, in dem Immobilien-Eigentümer und die zuständigen Behörden zu Wort kommen müssen. Das Ergebnis der Anhörung wurde angeblich an das zuständige Ministerium weitergeleitet, welches durch Beschluss entscheidet, wo die Grenze zu ziehen und sichtbar ( z.B. mit Grenzsteinen) zu markieren ist. Danach sollte laut Anweisung, an die Grundbuch-Richter festgelegt werden, das jedoch bei diesen Festlegungen, widersprechenden Eintragungen eine Art Vormerkung ins Grundbuch eintragen zu wollen. Dies ist, den Betroffenen Immobilien-Eigentümer nicht mitgeteilt worden, um ihnen Gelegenheit zu geben, gegen die Vormerkung vorzugehen / bzw. Einspruch zu erheben, indem im Falle der: Familiengemeinschaft Casa Panama, diese Zone bzw. zona de influencia, mit ca. 500m breite, gemessen ab der Küstenlinie, (d.h. sowohl die Verkehrs-, als auch die Strandzone sind Teil davon). Hier ist und war die Bebauung zulässig.
Seltsamerweise wurde in der ersten Meereslinie von Empuiriabrava, nur von den insgesamt vorhandenen ca. mehr/ mas o weniger/menus 2 Km.-- wurden davon nur die Eingeschossigen Immobilien mit ca: 700 Meter, enteignet, und zwar nur die, die an der Vorderfront an der Meers Linie und mit den dahinter anliegend befahrbaren Schiffs Kanal betreffen, enteignet, wobei die restlichen bis zu 20-zig- geschossenen Betonburgen auf den rechtlichen 1,4 Kilometer in Empuriabrava ohne Schifffahrtskanäle, vom Küstengesetz frei gestellt.
An dieser Stelle muss abschließend in Erinnerung gebracht werden, dass juristisch gesehen die Küsten- oder Basislinie aus den amtlichen Seekarten zu entnehmen ist und sich damit jede Diskussion darüber erübrigt, es sei denn, man will der Option des Internationalen Übereinkommens über das Küstenmeer folgen, wonach die gesamte Bucht von Roses und Empuriabrava den sog. Inneren Gewässern zuzuordnen und deshalb das Küstengesetz gar nicht anwendbar wäre und somit unwirksam und damit die verursachten staatlichen Behörden für einen Schadenersatz Forderung, in Aussicht stellen und die hauptsächlich die derzeitige sozialistische Regierung verantwortlich sind. Weitere Informationen unter: www.empuriabravanews.com unter der:
Rubrik: CE Investment Schutzgemeinschaft
Samstag, 27.05.2023
Hier finden Sie weitere Informationen:
Eine Recherche der: CE Investment-Schutzgemeinschaft , wie Sie einfach herausfinden können, wer der Eigentümer einer Immobilie in Empuriabrava(Spanien) ist?
Was auch immer der Grund für den Wunsch ist, diese Informationen einzuholen, Sie sollten sich darüber im Klaren sein, dass es, auch wenn es kompliziert erscheinen mag, zumindest in Spanien sehr einfach ist, die Identität des Eigentümers einer Immobilie herauszufinden.
Wenn Sie wissen möchten, wem eine Immobilie in Spanien gehört, können Sie dies durch einen Grundbuchauszug tun. Das spanische Grundbuch ist öffentlich und jeder kann herausfinden, wer der Eigentümer einer Immobilie ist, sofern diese im Grundbuch eingetragen ist.
Das Gesetz 49/1960 vom 21. Juli 1960 über horizontales Eigentum schreibt vor, dass diese Informationen öffentlich zugänglich sind. Eine andere Möglichkeit, den Namen des Eigentümers einer Immobilie zu erfahren, ist das „Registro de la Propiedad“.
Es reicht auch aus, auf der Website des Grundbuchamtes eine „nota simple“ anzufordern, ein Dokument, das alle Informationen zum Eigentum und andere Daten enthält, wie z. B. die Eigenschaften des Hauses oder mögliche Verbindlichkeiten.
Die Nota Simple ist ein offizieller Grundbuchauszug, der eine kurze Beschreibung der Immobilie, ihre Grenzen, Angaben zum Eigentümer und etwaige Belastungen oder Grundpfandrechte enthält.
Wann ist eine Nota Simple erforderlich?
beim Kauf einer Immobilie in Spanien
beim Verkauf einer Immobilie in Spanien
bei der Vermietung einer Immobilie in Spanien
beim Antrag eines Hypothekendarlehens in Spanien
bei der Suche nach Investment - Anlagewerten
bei Erbschaftsverfahren
Die Information kann nachfolgenden Suchkriterien abgefragt werden:
Name des eingetragenen Eigentümers der Immobilie oder des Rechts
Firmenname der juristischen Person, die das Eigentum oder Recht besitzt
Eindeutiger Registrierungscode der Immobilie (CRU)
Registernummer der Immobilie
Katasterparzellennummer im Falle von Grundstücken, die beim Grundbuchamt eingetragen oder in der Katasterkartographie ausgewiesen sind
Sie kann auch mit Hilfe eines Geolokalisierungssystems über das Geoportal des Verbands der Registrierstellen angefordert werden. Dazu müssen einige der folgenden Daten angegeben werden: der eindeutige Registrierungscode (CRU), der Eigentümer der Immobilie (Name oder Firmenname und/oder NIF) oder die Registerdaten (Provinz, Gemeinde, Register- und Grundstücksnummer).
Die Kosten für die Beantragung der „nota simple“ betragen 9,02 Euro und sie kann persönlich beim Grundbuchamt, in dem die Immobilie eingetragen ist, oder elektronisch über den Link des Verbands der Registrierstellen beantragt werden.
In diesem Dokument finden Sie folgende Einzelheiten:
Grundbuchamt, welches das Dokument ausstellt, die Antrags-nummer und den Grund des Antrags. Beschreibung der Immobilie: Nutzfläche und bebaute Fläche, Eigenschaften der Immobilie, ob sie einer Sonderregelung unterliegt, d. h. ob es sich um eine geschützte Wohnung handelt usw.
Eigentum an der Immobilie: Die Identität des Eigentümers der Immobilie, Lasten und Schulden der Immobilie, sowie Hypotheken, Pfandrechte, Zwangsversteigerungen, Belastungen usw.
Quelle : Nachrichten plus Bild: Copyright: maxxyustas
Mittwoch, 24.05.2023
Hier finden Sie nähere Informationen:
Betreff: Betrugs- und Schadenersatzklage-Argumente
Juristischer Sachverhalt von der
CE-Investment Schutzgemeinschaft
Mit unseren bisher erfolgten Recherchen konnten wir nachfolgen-de “Sach- und Rechtslage, gemäß den staatlichen Enteignungs-Methoden, die: „unter Vortäuschung falscher Tatsachen“ und sonstigen Rechtsbrüchen erfolgt sind, besteht auch die zusätzliche Möglichkeit, wenn alle nationalen Rechtsmittel bereits erschöpft sind, bei dem Gericht für Menschrechte in Straßburg, Klage einzureichen. Hier hat Spanien bereits 1992 das Protokoll n2 11 unterzeichnet und im BOE veröffentlicht. Dadurch ist Spanien rechtlich und finanziell zum Schadensersatz verpflichtet. Auch hier gelten Formvorschriften, die bei der Einreichung der entsprechenden Klage zu berücksichtigen sind.
1.
Denken Sie bei jeder Sache in Straßburg an nachfolgendes:
Recht auf Entschädigung bei Rechtsverletzungen, d.h., wenn eine Rechtsbeugung durch die Verletzung der Protokolle oder sonstigen Chartas, dass ein Fehlurteil ergangen ist, oder sonstiger Schaden entstanden ist, so muss die Person von dem Verursacher-Staat finanziell entschädigt werden. Also kein erneutes Verfahren in Spanien, wie bei dem Gericht in Luxemburg.
2.
Beschwerden wegen dieser recherchierten und geschilderten Rechtsverletzungen durch den spanischen Staat und dessen Verwaltung bei dem Ombudsmann der EU in Straßburg werden immer damit abgewiesen, dass er, der Ombudsmann- in Falle der nationalen und europäischen Gerichte seine Handlungsmöglich-keiten eingeschränkt sieht (art. 228 des Vertrages der EU „der Bürgerbeauftragte") und er damit keine Zuständigkeit hat und Beschwerden gegen die Justizbehörden nicht bearbeiten kann. Mit anderen Worten, der Ombudsmann ist an sich ein Papiertiger ohne Rechte, da er selbst im Falle einer nachgewiesenen Rechtsverlet-zung keinerlei Amtsgewalt hat; d.h., die eine Regelung für den Betroffenen ist nicht zu erwarten, sondern man erhält nur eine Empfehlung, was machbar sein könnte.
3.
Noch schlimmer ist es um den spanischen Bürgerbeauftragten bestellt, der ohne jegliche Rechte ist, ob in Katalonien oder in Madrid. Absolut unnütz, Betrug am Bürger und nur pure Zeit-verschwendung!
Wie vorab erwähnt, ist es notwendig, auch schon aus persönlich-sozialen Gründen, für jeden enteigneten Immobilieneigentümer selbst die entsprechenden Anträge zu stellen und die von uns vorgeschlagenen Schritte einzuleiten und keine Sammelklage durchzuführen.
Rechtsgrundlagen:
Abschließend möchten wir noch auf folgendes hinweisen:
das bei unseren Recherche-Ergebnissen, welche ausschließlich auf den von uns zugegangenen Angaben basiert, handelt es sich ledig-lich um eine rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzu-fügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.
Falls noch Fragen zu unserer Einlassung bestehen, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir hoffen dennoch Ihnen einen umfang-reichen Einblick in die Rechtslage verschafft zu haben.
Sollten nun auch weitere juristische Fragen von Ihnen und/oder weiteren vom Küstengesetz geschädigten Immobilieneigentümer bestehen, und dieses Sachgebiet betreffen, sondern die rechtliche Situation dementsprechend in Spanien oder bei den entsprechen-den EU-Gerichten, sind wir sehr gerne bereit, auch die von uns engagierten, spezialisierten EU Rechtsanwalts-Kanzleien, in Anspruch nehmen zu können oder Sie finden auch schon viele Hinweise und Informationen unter:
unter dem Button:
CE Investment Schutzgemeinschaft
Mittwoch, 17.05.2023
Die Europäische Kommission (General Diktion Justiz &Verbraucher) ist angeblich gegen: Unións Recht Verstöße, gemäß : JUST.C.2 FG/rp/ 5130616 n i c h t zuständig, die gegen die nachweislich vollzogenen staatlichen Bereicherungs-Aneignungen über die brutalen “ Enteignungs-Küsten-Gesetz-Methoden in Spanien, unaufhaltsam vollzogen werden.
Sollten alle innerstaatlichen Rechtsmittel in Spanien ausgeschöpft sein, ist erst dann: der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg zuständig.
Also, da wir als deutsch und holländische EU-Bürger gelten, ist für uns zumindest eine „Prävention- Prozess-Klage, in Form einer: Ersten Muster Urteil gewährleistet und in Betracht zu ziehen.
Wie kommt es, dass die E U-Kommission in Brüssel, in keinem anderen Mitgliedstaat außer Spanien, aufwenden musste, um sich mit den Eigentumsrechten von EU-Bürgern auseinanderzusetzen?
Alles deutet darauf hin, dass die Herangehensweise der spanischen Behörden und der spanischen Anwälte, in dieser für alle europäischen Bürger, äußerst wichtigen Sache grundlegend falsch ist.
Die Anzahl der Petitionen, die von spanischen Bürgern beim Parlament eingereicht wurden, entspricht der Anzahl der Petitionen, die von nicht-spanischen Bürgern eingereicht wurden.
Dies deutet darauf hin, dass der Zugang zu einer effektiven Prüfung von Verwaltungsentscheidungen, zu Rechtsschutz und zu effektivem Schadensersatz gegeben ist.
Weitere Informationen, unter www.empuriabravanews.com
Rubrik: CE Investment Schutzgemeinschaft
Montag, 01.05.2023
Hier finden Sie nähere Informationen:
EIN KOMMENTAR VON DER FAMILIENGEMEINSCHAFT CASA PANAMA AUS EMPURIABRAVA
Aufgrund der Küstengesetz Enteignungen in Empuriabrava (Spanien) sollte unbedingt die derzeitige spanische Regierung seine Staatsform ändern
Der Begriff „Volkseigentum“ ist entstehungsgeschichtlich ein kommunistisch-sozialistisches Konstrukt und damit auch an die entsprechende Ideologie und deren Rechtsnormen gebunden, die zur Zeit von der Roten Regierung in Madrid an die Familiengemeinschaft Casa Panama angewendet wird.
Rechtlich war und ist der Begriff „Volkseigentum“ nicht mit dem „Staatseigentum“ gleichzusetzen.
Die Umwandlung von privatem in „Volkseigentum“ wie es bei der Begründung der vom Küstengesetz vorgesehenen Maßnahmen gegen die Familiengemeinschaft Casa Panama heißt , war und ist nur in sozialistischen Systemen möglich und bedeutet die Überführung von individuellem in kollektives Eigentum. Mit anderen Worten: Das Volkseigentum tritt an die Stelle des Privateigentums, indem es dieses abschafft und ersetzt.
Die gleichzeitige Existenz von Privat- und Volkseigentum ist ein Widerspruch in sich selbst und liegt daher jenseits jeglicher ideologischer und juristischer Betrachtbarkeit.
Volkseigentum ist per Definition, offiziell ausgerichtet an die Familiengemeinschaft Casa Panama :
„Unveräußerlich, Unbeleih- und Unvermeidbar.
Auf Staatseigentum, das verkäuflich und wirtschaftlich verwertbar ist, trifft dies jedoch nicht zu.
Das Konzept des Volkseigentums kann nicht nur wie beim spanischen Küstengesetz – entgegen den Einsprüchen der Familingemeinschaft Casa Panama auf Grund und Boden, sondern muß konsequenterweise auch auf die sog. Produktionsmittel, d.h. auf die Infrastruktur und sämtliche Produktions- und Versorgungseinrichtungen bezogen werden.
Der Begriff des Volkseigentums ist ideologisch begründet und daher nur in entsprechenden Systemen anwendbar.
In Rechtsstaaten ist diese Begründung durch die Verfassungen ausgeschlossen und damit nicht anwendbar.
Volkseigentum entstand durch entschädigungslose Enteignung von Privatbesitz. Das Spanien diesen Weg gegen die enteignete Familiengemeinschaft Casa Panama einschlagen hat, sollte dies mit aller Konsequenz erfolgen und die derzeitige spanische Regierung sollte seine Staatsform ändern.
Für eine sozialistische Monarchie - eine bislang unbekannte Staatsform - dürfte in der EU allerdings kein Platz sein, von denkbaren EU-Finanzhilfen ganz zu schweigen.
Weitere Kommentare sind in Bearbeitung
Samstag, 29.04.2023
Hier finden Sie nähere Informationen:
Bericht von Herbert Wilczek
Hallo liebe Leser, der Empuriabravanews.
"Unsere" Neu gegründete CE Investment Schutzgemeinschaft, hat das erklärte Ziel, über die brutal vollzogenen Küstengesetz-Enteignungs-Methoden, mit dem Recht in Spanien und der EU zur Geltung zu verhelfen und Missbräuche, Rechtsverletzungen und politisches Gemauschel aufzudecken.
Ähnlich den Schufa (Schutzgemeinschaft für Kreditsicherung), die Infos an Banken und Kreditgeber übermittelt, könnte die CE-Investment Schutzgemeinschaft als "Vereinigung zum Schutz und zur Wahrung des Rechts in Spanien und den EU-Ländern" durch dementsprechende Informationen, Beiträge, Kommentare etc. für die Medien sammeln und erarbeiten.
Als offizielle Vereinigung könnte man z.B. gegen Eigentümer, die beim Anbieten ihrer Immobilie die Küstengesetz-Tatbestände verschweigen, eine Abmahnung unter Androhung einer einstweiligen Verfügung versenden und sie zu rechtmäßigem Handeln zwingen, sowie: Gegen gewerbliche Immobilienverkäufer, die enteignete Immobilen vermitteln kann von einer Unterlassungsklage begleitet sein.
Falls das in Deutschland mögliche Abmahnungswesen mit Bußgeld auch hier in Spanien rechtlich zulässig und möglich ist, wäre das ein effektiver Hebel, mit dem man aufwarten kann.
Um insbesondere fehlerhafte Gerichtsentscheide in Spanien anzuprangern und diese, so neutral wie möglich Aufklären, dass es sich um eine rechtlich und politisch korrekte Auseinandersetzung handelt.
Dies alles wird im Internet unter: www.empuriabravanews.com veröffentlicht und dokumentiert, wird hoffentlich eine Lawine auslösen, mit der wir uns allerdings nicht nur Freunde schaffen.
Mit freundlichen Grüßen
Herbert Wilczek,
(Verantwortlicher Betreiber der EMPURIABRAVANEWS)
Weitere Informationen unter: www.empuriabravanews.com unter der Rubrik: „CE Investment Schutzgemeinschaft“
info@bio-medicina.net Tel: (0034) 633 44 54 88
Mittwoch, 19.04.2023
Hier finden Sie nähere Informationen:
Ein gesonderter Kommentar über das spanische Küstengesetz vom: Vorsitzenden der Familiengemeinschaft Casa Panama aus Empuriabrava
Im Licht der aktuellen wirtschaftlichen Inflation-Situation Spaniens könnten sich die Enteignungen an die Familiengemeinschaft Casa Panama, als willkommene Inflations-Bekämpfung und effektive Finanz und Geldquelle Lösung, erweisen. Was als eine umwelt-politische Maßnahme verkauft wird, ist in Wahrheit ein fast schon genialer Trick, um ein perfektes: Sicherheit-Finanzwachstum-Konzept, dem spanischen Staat Geld in die Kassen zu spülen.
Wenn, wie beabsichtigt , eine schier unüberschaubar große Zahl von Immobilien-Besitztümer in der ersten Meeses Linie, der spanischen Küstenorte in diesem Fall Empuriabrava, an den spanischen Staat zurückfällt, ist das nicht nur ein immenser Zuwachs an staatlichen Immobilien-Gold-Nachweise mit Rendite-Wertsteigerung-Raten, um dadurch spanische Staatanleihen erfolgversprechend anbieten zu können, sowie zusätzlich ist es eine dauerhafte und absolut sichere, im Gegensatz z.B. zu Steuer – Einnahmen auch eine exakt kalkulierbare: „Miet-Einnahmequelle“ gigantischen Ausmaßes, da die Familiengemeinschaft Casa Panama die in Frage stehende, begrenzter Nutzungsrechte ggf. wieder an die Familiengemeinschaft zurück verpachtet werden sollen.
Fakt ist: das aktuelle staatliche Enteignung Verfahren, gegen die Familiengemeinschaft Casa Panama, die in der ersten Meereslinie in Empuriabrava liegen, es mehr als sehr, sehr seltsam zu betrachten ist, weil ausschließlich nur die: vorhandenen Immobilien in der ersten Meers Linie C/Salins enteignet sind, die an den Kanälen der 1. Meeres Linie befinden ?
Nicht enteignet sind Jedoch die Immobilien, die ebenfalls auf der gleichen Meers Linie in der 1. Strandlage gelegenen Immobilien, sowie insbesondere die bis zu 20-zig geschossigen Immobilien Hochhäuser.?
Die Begründung ist eigentlich ganz einfach, weil die: Immobilien-Liegenschaften, die an die anliegenden, vorhandenen Boots-Kanäle liegen, gewährleisten für Investoren, eine der größten europä-ischen: „Rendite- Immobilien- Wertsteigungs-Raten“. In Verbindung dazu, verfügte die Familiengemeinschaft Casa Panama Nachweislich über eine Betriebsfertige Unternehmens-Gesellschaft mit dem Namen: OxyFit 02-SA ec i G als: konkurrenzlose Gesundheit Sport und Wellness, als:
Franchise-Schulung & Vertriebs-Institut, in Form von Touristische -fördernde Angebots-Varianten an erster Meers Linie mit Therapie von ionisierten Sauerstoff-Varianten. Mit dieser Unternehmens-form, standen mehr als 100 Arbeitsplätze mit Franchise-Einnahme-Konzeptionen zu Verfügung, die eine interessante Steuereinnahme, gewährleistet hätten.
Da jedoch die spanischen Gesetze gegen die Familiengemeinschaft Casa Panama so angelegt sind, daß sie dem Staat praktisch einen Freibrief für Enteignungen ausstellen kann und der Schutz privaten Eigentums wachsweich und beliebig Form auslegbar ist, werden sich Entschädigungszahlungen an den finanziellen Möglichkeiten des Staates orientieren, d.h. sie werden knapp, oder ganz ausfallen. Nach dem Motto: wir sind zwar in der EU und kassieren, wo es nur geht, machen aber trotzdem, was wir wollen, halten sich die königlichen Dekrete stets ein oder mehrere Hintertürchen offen, um an den übergeordneten europäischen Gesetzen vorbei das eigene Süppchen kochen zu können.
Die entstandene Situation, wonach die Familiengemeinschaft Casa Panama unrechtmäßig, ist auch auf das Fehlverhalten der spanischen Verwaltung und Justiz zurückzuführen, indem z.B. notarielle Kaufverträge und Baugenehmigungen abgeschlossen, bzw. erteilt wurden, die angeblich gesetzeswidrig waren. Die Justiz hat dabei entweder weggesehen oder geschlafen, von Korruption und Schmiergeldern ganz zu schweigen. Rechtlich erfüllt dies gleich mehrere strafrechtliche Tatbestände.
Des Weiteren gilt es, auch zusätzlich gegen Ämter und Baubehörden Klagen zu führen, wo sie mit ihren Bescheiden geltendes spanisches Recht missachtet haben.
Die zuständigen europäischen Gerichte und leider N i c h t das EU-Parlament müssen, mit Schadenersatz-Klagen von der Familiengemeinschaft Casa Panama geradezu bombardiert werden, damit unter anderen die Vergabe von EU-Geldern an Spanien auch unter diesem Aspekt betrachtet und von den zuständigen Gremien im Hinblick auf Verstöße gegen europäische Rechtsvorschriften ( z.B. Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot von Gesetzen) auf den Prüfstand gestellt und nötigenfalls gestrichen werden, um so Spaniens wahres Gesicht die: „Moderne Piraterie-Enteignungs-Methoden“ zu entlarven und über die öffentliche Meinung dafür zu sorgen, daß Spanien in der Gunst der Touristen und Investoren sinkt, falls erforderlich sogar geächtet wird.
Dies dürfte Spanien gerade in der jetzigen Inflation-Situation, wo man auf EU-Hilfen zur Vermeidung der Staatspleite angewiesen sein könnte, am härtesten treffen und dazu anregen, die vorgesehenen Maßnahmen vielleicht doch nochmals zu überdenken und das Küstengesetz besser an die Spielregeln der übrigen Bewohner des Europäischen Hauses anzupassen.
Dienstag, 18.04.2023
Hier finden Sie nähere Informationen:
Ein gesonderter Kommentar 01 über das spanische Küstengesetz vom: Vorsitzenden der Familiengemeinschaft Casa Panama aus Empuriabrava
WARUM UND WISO WURDE EIGENTLICH, DIE FAMILIENGEMEINSCHAFT „CASA PANAMA BESTEHEND AUS DER MITTLERWEILE LEIDER NOCH: 2. 3. & 4. GENERATION:“ CASA PANAMA AUS EMPURIABRAVA“, DIE IMMER NOCH OFFENEN FRAGE IST: WAS HABEN DIE ENTEIGNUNGS-GESCHÄDIGTEN PERSÖNLICH ZU VERANTWORTEN UND WAS WURDE EIGENTLICH GESETZESKONFORM VERBROCHEN UND WAS WURDE GESETZESWIEDRIG,VERANTWORTLICH FALSCH GEMACHT. ?
GRÜNDE: MIT DEM NACHFOLGENDEM TATBESTAND UND NACHWEISEN,WURDE: STAATLICHERSEITS UNTER:“ VORTÄUSCHUNG FALSCHER TATSACHEN“ : EIN UNGLAUBLICH UND UMBANGHERZIG, SEHR BRUTAL UND IRREAL ,STAATLICH VOLLZOGENE:“ KÜSTENGESETZ ENTEIGNUNGS METHODEN“VOLLZOGEN UND DESHALB , DIE GESAMTE KOMPLETTE LEBENS EXISZTENZ VERNICHTET, DIE AN EINER, AUS LEIDER NOCH DREI GENERATIONEN BESTEHENDE FAMILIEN-GEMEINSCHAFT, DIESE TOTAL: IHRER LEBENSGRUNDLAGE UND IN FINANZIELLER HINNSICHT, UM MEHRTERE MILLIONEN EURO VERNICHTET WORDEN SIND. ?
Mit dem klaren Nachweis und den Tatbestand, von über einzigartigen unmenschlich vollzogenen Enteignungsvollstreckung -Methoden, auf Grund dessen sich eigentlich der spanische Staat unbedingt, Gedanken über die vollzogenen:“ Neuzeitlich, moderne-Piraterie- Enteignungs-Methoden, in voller Verantwortung in Betracht ziehen und über die mittel- und langfristigen sozialen und urbanen Folgen mit der Umsetzung der: „Enteignungsmethoden “ ernsthafte Gedanken darüber gemacht werden, die nachweislich an die Familiengemeinschaft Casa Panama brutal vollzogen wurde.
Die un-erwartend, in staatlichem Besitz angeeigneten Wohn und Gewerbe-Immobilien, wurde auf geradezu zynische Weise, in staatliches Wohn- und Gewerbeimmobilien auf staatlichem Boden, angeeignet.
Abgesehen davon, wird die entschädigungslose Enteignung, d.h. die Umwandlung von dem ursprünglichen rechtlich gewährleisteten notariellen Eigentumsrecht-Übernahme, in ein sogenanntes, juristisch unsicheres: „Nutzungsrecht“, zu einer Situation führen, mit der Ausrede, dass weder aus staatlicher noch aus Umweltschützerischer Sicht, beabsichtigt sein kann, weil wie unter anderen:
Aktuell insbesondere der Verdacht besteht, dass sich der spanische Staat auf eine: bereits vielen rückwirkenden Jahren, die androhenden, bzw. bevorstehende und unaufhaltsam eine: „Inflation – Gefahr bestand, wurde sich durch entsprechende und mögliche Küstengesetz -Enteignung Maßnahmen begründet, indem eine sichere Finanz-Wachstum-Konzeption gewährleistet war, die in Form von: „Inflation Bekämpfung Methoden“, mehr als positive Tendenzen aufzeigten.
Die vorgenannten Verdachts-Begründungen, konnten in den letzten Jahren, leider eine:“ öffentliche Ablenkung“ hervorgerufen, die verständlicherweise, durch die lange: Corona-Pandemie-Zeiträume und der: Rußig/ Ukraine -Krieg, entstanden sind.
Weitere demensprechende Informationen, folgen im Anschluss
Montag, 17.04.2023
Hier finden Sie nähere Informationen:
Fortsetzung von Kommentar
Ein gesonderter Kommentar über das spanische Küstengesetz vom: Vorsitzenden der Familiengemeinschaft Casa Panama aus Empuriabrava
Mehr als unserer menschlichen Natur entsprechend, wird die geschädigte Familiengemeinschaft, Casa Panama, ab Verlust ihres Eigentums mit einem Nachweislichen Wertverlust im:“ mehreren Millionen €uro Bereich“ und mit Beginn des Nutzungsrechtes darauf verzichten, ihren Immobiliebesitz wie bisher in- standzuhalten. D.h. dass z.B. sämtliche staatlich geförderten Maßnahmen wie u.a. Wärmedämmung, Solarinstallationen und Stromeinsparungs-Maßnahmen keinen geneigten Investor mehr finden.
Solange die Wohn-& Gewerbe-Immobilie noch von ihren „vorherigen Eigentümer“ Casa Panama genutzt werden, dürften kosmetische Instandhaltungsmaßnahmen noch in geringem Umfang zu erwarten sein. Sobald der Zustand der Wohn und Gewerbe-Immobilien unter ein gewisses Niveau gesunken und das Ende der zugestandenen Nutzungsdauer absehbar ist, wird eintreten, was man aus der Vergangenheit zur Genüge kennt: Die enteignete Wohn und Gewerbe-Immobilie der Familiengemeinschaft Casa Panama, werden in den Händen einer Bevölkerungsgruppe landen, die weder Interesse noch die Mittel haben, diese in standzuhalten. Die einst gepflegte Wohn und Gewerbe-Immobilien Liegenschaft, wird unweigerlich zu:“ Slums und Geisterstädte“ verkommen, Kriminalität und die bekannten Folgeprobleme inklusive.
Seltsamerweise, haben entgegengesetzt dieser vorgenannten Umstände, mehrere enteignete Nachbarn der Familiengemeinschaft Casa Panama, große Investitionen in Renovierungskosten aus welchen Gründen auch immer, Vorgenommen und investiert. ?
Dem spanischen-Staat wird teuer zu stehen kommen, dies im Zaum zu halten und er wird dagegen letztlich machtlos sein. Im Gegensatz zu den vormaligen Immobilien-Besitzern Casa Panama, wird die Vertreibung der genannten Bevölkerungsschicht weit weniger problematisch ablaufen. Die dann verbleibenden Ruinen abzureißen und das Gelände zu renaturieren wird erhebliche Summen verschlingen oder durch gesetzlich legale vielfach anstehenden „Hausbesetzer“ voll in gesetzlicher Form, unweigerlich in Anspruch genommen.
Vorgenannte Gegebenheiten konnten nicht zu einem ungünstigeren Zeitpunkt kommen. Die zusätzliche Rezession, die zu der schweren Eingrenzung führt, hat bereits die schlimmsten Auswirkungen auf die spanische Gesellschaft. Die Bank von Spanien, der IWF und die europäischen Institutionen selbst sagen voraus, dass Spaniens Wirtschaft eine der am meisten bestraften der Welt sein wird.
Wäre es aus vorgenannten Gründen nicht sinnvoller, sofort Nägel mit Köpfen zu machen, d.h. die Familiengemeinschaft Casa Panama als Eigentümer einen Schadenersatz einzuräumen und oder fair zu entschädigen, anstatt die Folgen der jetzigen Maßnahmen und die sich daraus ergebenden Probleme auf die nächsten Jahre, d.h. auf die übernächste 3. und übernächste 4. Generation zu verschieben?
Mit einer staatlichen Entschädigung an die Familiengemeinschaft Casa Panama würde, abgesehen von ideellen und sentimentalen Kriterien, die ohnehin nicht mit Geld aufzuwiegen sind, der Enteigneten Familien- Gemeinschaft eine Perspektive ratsam, weil dementsprechend zudem neue große Steuereinnahmen und Arbeitsplätze erfolgversprechend in Aussicht gestellt.
Ungeschoren wird, egal auf welche Weise man vorgeht, ohnehin der spanische-Staat, mit einer vernünftigen und abschließenden Lösung des Problems in die Zukunft, d.h. n i c h t auf die kommenden Jahre zu verschieben, das kann und darf kein Mittel von vernünftiger Politik sein, schon gar nicht, wenn sich diese Küstengesetz Argumente auf Umweltschutz beruft.
Abschießend, besteht dementsprechend die offene Frage:
Wie verhalten sich die:“ mächtigen Kapitäne der modernen Piraterie Methoden, bzw. die derzeitige spanische Regierung “, auf die vernichtenden vorhanden gefährlichen:“ Inflation Gefahr-Gegebenheiten “, weil sich trotz alledem, durch eine ungeahnte große Nachfrage nach: spanische Immobilien Investment-Ankaufs- Interessenten beziehen, die größtenteils aus den E-U geschützten 27 Mitgliedsländer stammen, die insbesondere und ausschließlich an einem Ankauf, an den spanischen Küstenorte in erster Meereslinie von: Wohn und Gewerbe-Immobilen in Betracht ziehen und für den spanischen Staat ,eine effektivere finanzielle Lösung darstellen. ?
Sonntag, 26.03.2023
Presse-Bericht von H. Wilczek über:
Spanische Staatsanleihen
Eine zur Zeit mehr als perfekte und gesicherte Geldanlage bieten: spanische Staatsanleihen, in Form verlässlicher Renditegewähr-leistungen, die zusätzlich einen Beitrag zur Entspannung der Staatsfinanzen und damit zur Bekämpfung der aktuellen Inflations- Krise, dient.
Zu beachten ist jedoch der Umstand , dass Spanien, als einer der reichsten Länder in der EU Staaten dasteht, indem nachweislich der spanische Staat gesicherte wertvolle Eigentums-Besitztum- Sachwerte in Form von kostbaren Wohn und Gewerbe-Immobilien-Beton-Gold-Anwesen, die sich alle, in den ersten Meeresstrand-lagen des spanischen Festlandes und den Inseln befinden, weil im Lichte der aktuellen Inflationslage, konnte alleine dieser finanzielle Sachverhalt, sich der spanische Staat mit der Piraterie-Umsetzung, in Form der brutalen Küsten Gesetz-Enteignungs-Methoden als willkommene sehr, sehr große und effektive Bereicherungs-Quelle erweisen.
Was als eine umweltpolitische Maßnahme verkauft wird, ist in Wahrheit ein fast schon genialer Trick, um dem spanischen Staat Geld in die Kassen zu spülen.
Dementsprechend ist das nicht nur ein immenser Zuwachs an staatlichen Sachwerten in Form von Betongold, ist es eine dauer-hafte und absolut sichere, im Gegensatz z.B. zu Steuer– Einnah-men, sowie zusätzlich auch eine exakt kalkulierbare „Miet“-Einnah-mequelle gigantischen Ausmaßes.
Da die spanischen Gesetze so angelegt sind, daß sie dem Staat praktisch einen Freibrief für Enteignungen ausstellen und der Schutz privaten Eigentums wachsweich und in beliebiger Form, auslegbar ist, werden sich mit Sicherheit, Entschädigungs-zahlungen an den finanziellen Möglichkeiten des Staates orien-tieren, d.h. sie werden knapp oder ganz ausfallen. Nach dem Motto: wir sind zwar in der EU und kassieren, wo es nur geht, machen aber trotzdem, was wir wollen, halten sich die königlichen Dekrete stets ein oder mehrere Hintertürchen offen, um an den übergeordneten europäischen Gesetzen vorbei das eigene Süppchen kochen zu können.
Die Justiz hat leider entweder weggesehen oder geschlafen, von Korruption ganz zu schweigen. Rechtlich erfüllt dies gleich mehr-ere Tatbestände, über Rechtsverstöße, bis hin zum Bruch der eige-nen Verfassung und europäischen Rechts.
Weitere Informationen folgen hier in der Rubrik.
Samstag, 11.03.2023
Nachfolgend ein weiterer “Aufklärungs-Bericht“, über den man unbedingt nachdenken sollte: Mit welchen unverschämten „Solidaritäts–Methoden“, die der spanische Staat „Unter Vortäu-schung falscher Tatsachen anwendet, der In Form von solidari-schen und tragischen Mitleidsformulierungen vorgetragen wurden, indem die restlichen EU Mitgliedstaaten in Verantwortung und der Europäischen Kommission eine Aufbau-Finanzhilfe von nur 69,5 Mrd-€uro erhalten zu wollen. Dieser unverschämte Antrag ist unglaublich, aber wahr, weil ausgerechnet von dem zur Zeit mit Abstand reichsten EU-Mitglied-Staat Spanien der egoistisch, brutal und ungeniert zur Auszahlung beantragt wurde?
Es ist mittlerweile kein Geheimnis mehr, das die spanische Sozia-listische PSOE-Regierung, Eigentümer von unschätzbaren sehr, sehr wertvollen Immobilien als alleinige Eigentümer im „Tausenden Milliarden €-Bereich“ verfügen, mit den “Europaweit allerhöchsten Wertsteigerungsraten, die sich alle ausschließlich in der ersten Meeresreihe an den gesamten Küstenorten des Festlandes und den Inseln in Spanien befinden, die über das seltsame Küstengesetz aus dem Jahre 1988 rechtswidrig enteignet wurden und im staat-lichen Besitz übertragen wurden, wobei hunderttausende ehema-ligen Eigentümer in die totale Armut gekommen sind.
Mit dem derzeitigen Resultat das „die gesamte Kü-Ge-Einspruch und Beschwerde Akte im vollen Umfang bei der europäischen Kommission geschlossen wurde“ und alle Einsprüche abgelehnt wurden, mit dem Hinweis, dass die vollzogenen spanischen Kü-Ge Enteignungs-Methoden, als rechtlich fungierte „spanische innerstaatliche Angelegenheiten“ begründet, deklariert und verordnet ist, indem alle Einwände und Beschwerden deshalb abgewiesen wurden. Der Nachweis unter:
Aktenzeichen D-103677 vom: 11.12. 2020 Brüssel /KV/JF( IPOL-COM-PETI D (2020)33950,
Dementsprechend verweisen wir auf die Pressemitteilung vom 16. Juli 2021 als Tatsachen-Nachweis mit mitunter andern:
Über die nachfolgende öffentliche Bekanntgabe:
Next Generation EU: Europäische Kommission billigt Aufbau- und Resilienzplan Spaniens im Umfang von: 69,5 Mrd. EUR
Die verantwortliche E-U-Präsidentin Ursula von der Leyen erklärte dazu:
„Ich freue mich über die positive Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Spaniens mit seinem Umfang von 69,5 Mrd. EUR durch die Europäische Kommission. Dieser Plan wird die spanische Wirtschaft tiefgreifend verändern – er wird sie umweltfreundlicher, digitaler und resilienter machen. Wir haben dem Plan zugestimmt, weil er ambitioniert und vorausschauend ist und die Zukunft der Menschen in Spanien verbessert. Die starke Eigenverantwortung auf nationaler Ebene für den Plan verspricht gute Ergebnisse, sodass mit einer erfolgreichen Umsetzung zu rechnen ist.“
Informationen und Äußerungen aus dem Kommissionskollegium unter der:
QUELLE:
tps://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_21_2987
Donnerstag, 02.03.2023
Hier finden Sie weitere Informationen:
PRESSE – BERICHT: EINSPRUCHS- BEGRÜNDUNGEN ÜBER DIE KÜSTENGESETZ: RECHERCHE-ERGEBNISSE DER:
C E INVESTEMENT SCHUTZGEMEINSCHAFT
Ausgehend davon, dass in allen europäischen E-U-Staaten, eine Gewährleistung von geschützten Grundrechten besteht, die insbesondere das Recht auf Eigentum, bzw. dessen Schutz gegenüber unbefugtem und willkürlichen staatlichen -Zugriff entgegen dem Küstengesetz aus dem Jahr 1988 in Form von: Nachweislich „Entschädigungslosen Enteignungs- Maßnahmen von: Wohn und Gewerbe Immobilien, in der ersten Meereslinie von Empuriabrava, als eine Rechtsmäßige Gewährleistung von Grundrechten die in Verbindung mit den Menschenrechten , zu beachten und mit einbezogen sind“.
Das spanische Küstengesetz, bzw. dessen nicht im Einklang mit den Rechtsnormen der Mehrheit der EU-Staaten stehende Umsetzung ist ein derartiger Fall.
Es handelt sich insbesondere um die Verteidigung der Rechte und auch um das Wohl von verschiedenen EU-Nationalitäten, wie unter anderen einer: EU-Familien- Gemeinschaft, die ihre Rechte in Anspruch nehmen, um ins- besonders ihre notwendige gesamte Lebens-Existenz zu schützen, sowie ferner ganzer Bevölkerungsteile, aus dem E U Länder.
Es kann nicht sein, wie im nachgewiesenen Falle einer: holländischen, spanischen und deutschen :“Familiengemeinschaft Casa Panama“, wo mit brutalen Enteignungsmethoden vorgegangen ist ,sollten die Regierungen von Deutschland und Holland n i c h t einfach wegsehen, wenn ihre Staatsbürger, deren Eigentum in Spanien bedroht ist, in den Mühlen der spanischen Justiz zerrieben und das Rechtsempfinden der EU verspottet wird und deshalb das Verhalten ihrer Regierung inakzeptabel ist und somit gegen die mehrheitliche Rechtsauffassung seiner Bündnispartner verstößt und dass widrigenfalls Sanktionen gegen den spanischen Staat bzw. der regierenden und verantwortlichen PSOE, in Betracht gezogen werden sollte.
Nachdem heutzutage die jeweiligen Regierungschefs der EU Länder in ständigem und intensivem Kontakt mit der PSOE stehen, sollten keine diplomatischen Hürden zu überwinden sein, um dieses Thema anzusprechen.
Letztendlich geht es hier nicht nur, um unterschiedliche Rechtsauffassungen, sondern es geht um ein in seiner Dimension noch gar nicht, um die hinlänglich bekannte, bevorstehende große Inflationsgefahr und die aufkommende Immobilienkrise, sowie wirtschaftliche und gesellschaftliche Probleme und Katastrophen, als unumgänglich einstufen zu müssen.
Sollte es für die zurzeit Verantwortlichen regierende PSOE, diesmal nicht möglich sein, den absehbaren sehr großen Schaden zu verhindern, anstatt ein weiteres Mal Volksvermögen in großem Umfang zu vernichten?
Bleibt nur noch inständig zu hoffen, dass bei den nächsten Wahlen in diesem Jahr, die richtige Partei den Regierungssitz übernimmt.
Weitere Informationen folgen hier.
Mittwoch, 01.03.2023
Hier weitere Informationen:
PRESSE – BERICHT: EINSPRUCHS- BEGRÜNDUNGEN ÜBER DIE KÜSTENGESETZ: RECHERCHE-ERGEBNISSE DER:
C E INVESTEMENT SCHUTZGEMEINSCHAFT
Ausgehend davon, dass in allen europäischen EU-Staaten, eine Gewährleistung von geschützten Grundrechten besteht, die insbesondere das Recht auf Eigentum, bzw. dessen Schutz gegenüber unbefugtem und willkürlichen staatlichen -Zugriff entgegen dem Küstengesetz aus dem Jahr 1988 in Form von: Nachweislich „Entschädigungslosen Enteignungs- Maßnahmen von: Wohn und Gewerbe Immobilien, in der ersten Meereslinie von Empuriabrava, als eine Rechtsmäßige Gewährleistung von Grundrechten die in Verbindung mit den Menschenrechten , zu beachten und mit einbezogen sind“.
Das spanische Küstengesetz, bzw. dessen nicht im Einklang mit den Rechtsnormen der Mehrheit der EU-Staaten stehende Umsetzung ist ein derartiger Fall.
Es handelt sich insbesondere um die Verteidigung der Rechte und auch um das Wohl von verschiedenen EU-Nationalitäten, wie unter anderen einer: E-U-Familien- Gemeinschaft, die ihre Rechte in Anspruch nehmen, um ins- besonders ihre notwendige gesamte Lebens-Existenz zu schützen, sowie ferner ganzer Bevölkerungsteile, aus dem E U Länder.
Es kann nicht sein, wie im nachgewiesenen Falle einer: holländischen, spanischen und deutschen :“Familiengemeinschaft Casa Panama“, wo mit brutalen Enteignungsmethoden vorgegangen ist ,sollten die Regierungen von Deutschland und Holland n i c h t einfach wegsehen, wenn ihre Staatsbürger, deren Eigentum in Spanien bedroht ist, in den Mühlen der spanischen Justiz zerrieben und das Rechtsempfinden der EU verspottet wird und deshalb das Verhalten ihrer Regierung inakzeptabel ist und somit gegen die mehrheitliche Rechtsauffassung seiner Bündnispartner verstößt und dass widrigenfalls Sanktionen gegen den spanischen Staat bzw. der regierenden und verantwortlichen PSOE, in Betracht gezogen werden sollte.
Nachdem heutzutage die jeweiligen Regierungschefs der E-U Länder in ständigem und intensivem Kontakt mit der PSOE stehen, sollten keine diplomatischen Hürden zu überwinden sein, um dieses Thema anzusprechen.
Letztendlich geht es hier nicht nur, um unterschiedliche Rechtsauffassungen, sondern es geht um ein in seiner Dimension noch gar nicht, um die hinlänglich bekannte, bevorstehende große Inflationsbefahr und die aufkommende Immobilienkrise, sowie wirtschaftliche und gesellschaftliche Probleme und Katastrophen, als unumgänglich einstufen zu müssen.
Sollte es für die zurzeit Verantwortlichen regierende PSOE, diesmal nicht möglich sein, den absehbaren sehr großen Schaden zu verhindern, anstatt ein weiteres Mal Volksvermögen in großem Umfang zu vernichten?
Bleibt nur noch inständig zu hoffen, dass bei den nächsten Wahlen in diesem Jahr, die richtige Partei den Regierungssitz übernimmt.
Weitere Informationen werden folgen.
Mittwoch, 22.02.2023 (Fortsetzung des Berichts vom 19.02.)
Hier finden Sie weitere Informationen:
„Brüssel droht Spanien mit einem Vertragsverletzungsverfahren“
Kommentar: Von einem Club- Mitglied der CE Investment Schutzgemeinschaft. Betreffend.: Des Tatbestandes der geschädigten Familiengemeinschaft, des: CASA PANAMA: Wohn und Gewerbe-- Projekt: A und B als ein: Gescheitertes „Betriebsfertiges Gesundheits-Institut“, im Salins, E1-und 13 in Empuriabrava, die eine totale Förderung der Tourismus-Angebotsvarianten gewährleistet, diese Situation genauer und intensiver zu überprüfen:
Mit der offenen Frage: Bewahrt das Küstengesetz Spanien vor der Pleite?
Auf Grund der aktuellen, wirtschaftlichen Inflations- Gefahr Spaniens, hat sich die Umsetzung des Kü-Ge als willkommene und gesicherte Beton-Gold-Geldquelle für den span,- Staat erweisen. Was als eine umweltpolitische Maßnahme verkauft wird, ist in Wahrheit ein fast schon genialer Trick, um dem spanischen Staat sehr viel Wohlstand, Sicherheiten von Beton-Gold-Gelder, in die Kassen zu spülen.
Wie vom Kü Ge beabsichtigt und vorgesehen, eine schier unüberschaubar große Zahl von Immobilien-Besitztümer, an den spanischen PSOE-Staat zurückfällt, ist das nicht nur ein immenser Zuwachs an staatlichen Sachwerten, es ist eine dauerhafte und absolut sichere, im Gegensatz z.B. zu Steuer , Einnahmen auch eine exakt kalkulierbare „Miet“-Einnahmequelle gigantischen Ausmaßes gewährleistet , da die meisten der in Frage stehenden Immobilien-Projekte im Rahmen eines jeweils auf 30 Jahre ggf. auch länger Nutzungsrechte begrenzt werden.
Da die spanischen Gesetze so angelegt sind, dass sie dem PSEO- Staat praktisch einen Freibrief für Enteignungen ausstellen und der Schutz privaten Eigentums wachsweich und beliebig Form und auslegbar ist, werden sich die Möglichen Entschädigungszahlungen an die Wohn und Gewerbe-Immobilie an den finanziellen Möglichkeiten des Staates orientieren, d.h. sie werden knapp, oder ganz ausfallen. Nach dem Motto: wir sind zwar in der EU und kassieren, wo es nur geht, machen aber trotzdem, was wir wollen, halten sich die königlichen Dekrete stets ein oder mehrere Hintertürchen offen, um an den übergeordneten europäischen Gesetzen vorbei das eigene Süppchen kochen zu können.
Die entstandene Situation, wonach die Wohn und Gewerbe-Immobilienbesitzer, die Familiengemeinschaft Casa Panama unrechtmäßig, weil gegen die Maßgaben des Kü Ge Land erworben und Häuser gebaut haben, ist nur und einzig und allein auf das Fehlverhalten der spanischen Verwaltung und Justiz zurückzuführen, indem z.B. notarielle Kaufverträge und Baugenehmigungen abgeschlossen, bzw. erteilt wurden, die angeblich gesetzeswidrig waren. Die Justiz hat dabei entweder weggesehen oder geschlafen, von Korruption und Schmiergeldern ganz zu schweigen. Rechtlich erfüllt dies gleich mehrere Tatbestände, von Diebstahl und Hehlerei durch die Verkäufer, über Rechtsverstöße durch die Behörden, bis hin zum Bruch der eigenen Verfassung und auch;“ solidarischen europäischen Rechts“.
Die betroffene Familiengemeinschaft , Eigentümer von in diesem Kontext erworbenen Wohn und Gewerbe- Immobilien erwartet ein langer, beschwerlicher und fast aussichtsloser Weg im Kampf gegen den langen Arm des PSOE-Staates. Aus diesem Grund klein beizugeben, lehnt die Familiengemeinschaft in alle diesbezüglichen Details , ab.
Der Kampf gegen diese Form staatlicher Willkür sollte an 4 Fronten geführt werden.
Zu allererst sollten sich die betroffene Familiengemeinschaft nicht scheuen, sowohl die Verkäufer, als auch die Bauunternehmer und Architekten, die sich im Rahmen ihrer Tätigkeit an illegalen Handlungen beteiligt haben, anzuzeigen und Schadenersatz, zu verlangen .
Des Weiteren gilt es, gegen Ämter und Baubehörden Klagen zu führen, wo sie mit ihren Bescheiden geltendes spanisches Recht missachtet haben und die dafür erhobenen Gebühren mit Zins und Zinseszins zurückzufordern.
Die zuständigen europäischen Gerichte und auch das EU-Parlament müssen, wo es nur geht, von der CE Investment Schutzgemeinschaft mit Klagen und erneuten Petitionen geradezu bombardiert werden, damit die Vergabe von EU-Geldern an Spanien auch unter diesem Aspekt betrachtet und von den zuständigen Gremien im Hinblick auf Verstöße gegen europäische Rechtsvorschriften ( z.B. Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot von Gesetzen) auf den Prüfstand gestellt und nötigenfalls gestrichen wird.
Letztes und am ehesten, aussichtsreichen Druckmittel sind die Medien. TV und Zeitungen müssen auf gesamteuropäischem Niveau für eine permanente und detaillierte Berichterstattung gewonnen werden, um so Spaniens wahres Gesicht abseits von Sonne, Meer und Wein zu entlarven und über die öffentliche Meinung dafür zu sorgen, dass Spanien in der Gunst der Touristen und Investoren sinkt, falls erforderlich sogar geächtet wird.
Dies dürfte die derzeitige spanische PSOE Regierung Spanien gerade in der jetzigen Inflations-Situation, wo man auf EU-Hilfen zur Vermeidung der Staatspleite angewiesen sein könnte, am härtesten treffen und dazu anregen, die vorgesehenen Maßnahmen vielleicht doch nochmals zu überdenken und das Küstengesetz besser an die Spielregeln der übrigen Bewohner des Europäischen Hauses und sich eine Vermeidung eines Präzedenz-Falles entgegen zu treten.
Sonntag, 19.02.2023 (erst am 20.02. hochgeladen - wegen fehlender Freigabe)
Hier finden Sie weitere Informationen:
EINE AKTUELLE KÜSTENGESETZ – RECHTSLAGE IM SINNE DER:
C E INVEST SCHUTZGEMEINSCHAFT
An uns übermittelte Informationen direkt aus Brüssel vom: -20. Februar 2023
DIE CE-INVSTMEN SCHUTZ GEMEINSCHAFT, WIRD EFFEKTIV DAS GESAMTE VERFAHREN IN BRÜSSEL, IN ALLE BELANGE VERFOLGEN UND MIT ALLEN DETAILS DARÜBER BERICHTEN.
Brüssel droht Spanien mit Vertragsverletzungsverfahren wegen der Vergabe von Konzessionen für Küstengebiete
Die Europäische Kommission hat beschlossen, ein Verfahren gegen Spanien einzuleiten, weil es kein transparentes und unparteiisches Auswahlverfahren für die Vergabe von Konzessionen für Küstengebiete gewährleistet hat . Die im spanischen Küstengesetz vorgesehene Möglichkeit, bestehende Konzessionen für einen Zeitraum von bis zu 75 Jahren ohne Begründung zu verlängern, verstößt laut Brüssel gegen EU-Vorschriften.
Die spanische Gesetzgebung sieht, wie von der Europäischen Kommission erläutert, die Möglichkeit vor, „Konzessionen“ oder „Genehmigungen“ im Sinne der Dienstleistungsrichtlinie zu vergeben, um dauerhafte Räumlichkeiten wie Restaurants, landwirtschaftliche Betriebe, Papier- oder Chemieunternehmen in den sogenannten „ maritim-terrestrisches öffentliches Eigentum” außerhalb der Häfen, ohne dass ein offenes und transparentes Auswahlverfahren durchgeführt wird. Darüber hinaus ermöglicht es die Verlängerung der Dauer solcher Konzessionen um einen Zeitraum von bis zu 75 Jahren, wiederum ohne Einleitung eines Auswahlverfahrens.
Dies verstößt nach der vorläufigen Analyse der Kommission, die zu dem Dossier geführt hat, gegen die Dienstleistungsrichtlinie, die darauf abzielt, Hindernisse für den Handel mit Dienstleistungen innerhalb der EU zu beseitigen. Die Vorschrift vereinfacht Verwaltungsverfahren für Dienstleister, stärkt die Rechte von Verbrauchern und Unternehmen, die Dienstleistungen erhalten, und fördert die Zusammenarbeit zwischen den EU-Ländern.
Die Hindernisse bleiben jedoch bestehen und es handelt sich um ein „drängendes“ Problem, da 60 % der Hindernisse, mit denen Unternehmen konfrontiert sind, bereits vor 20 Jahren bestanden. Als Probleme nennt Brüssel die Existenz komplizierter nationaler Verfahren und diesbezüglicher Informationsdefizite, unverhältnismäßige nationale Anforderungen im Dienstleistungsbereich und belastende Verwaltungsvorschriften für die Erbringung von Dienstleistungen, auch im Hinblick auf die Entsendung von Arbeitnehmern.
Der Versand des Mahnschreibens ist der erste Schritt im Vertragsverletzungsverfahren . In der Regel haben die Behörden jetzt zwei Monate Zeit, um auf Brüssel zu reagieren und die Situation zu korrigieren. Andernfalls könnte die Europäische Kommission ein Ultimatum stellen, das, wenn es nicht positiv gelöst wird, in einer Klage vor dem Gerichtshof der EU enden könnte . Und genau das könnte bei einem zweiten von Brüssel eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren gegen Spanien passieren, weil es die von der Wasserrahmenrichtlinie geforderte Überprüfung der Bewirtschaftungspläne für die Einzugsgebiete und/oder der Hochwasserrisikomanagementpläne nicht abgeschlossen hat.
DIE CE-INVEST SCHUTZGEMEINSCHAFT WIRD EFFEKTIV DAS VERFAHREN
IN BRÜSSEL IN ALLEN BELANGEN VERFOLGEN UND MIT ALLEN DETAILS DARÜBER BERICHTEN.
Sonntag, 12.02.2023
Hier finden Sie weitere Informationen:
Aktueller Bericht:
Empuriabrava, den 11.Feb.2023
Brüssel verklagt unter anderen, Spanien vor dem Europäischen Gerichtshof, weil es das Gesetz zum Schutz von Whistleblowern nicht rechtzeitig umge-setzt hat
WIR, DIE CLUB EUROPA – INVESTMENT SCHUTZGEMEINSCHAFT RICHTEN UNS AN DIE IN FRAGE KOMMENDEN EU POLITIKER, DIE IM SINNE VON GERECHTIGKEIT, DIE BRUTALEN ENTEIGNUNGSMETHODEN ÜBER DAS: SPANISCHE KÜSTENGESETZ, UNSERE DIESBEZÜG-LICHEN NACHWEISE UND RECHERCHE-ERGEBNISSE, DIE UNSERERSEITS SEIT 23 JAHREN INTENSIV BEARBEITET WERDEN KONNTEN: DIESE, IN FORM EINES PRÄZEDENZ-FALLES GEGEN DIE SPANISCHE REGIERUNG/STAAT UM IM SINNE DER RESTLICHEN E U -LÄNDER ZU ÜBERPRÜFEN, MIT DEN NACHFOLGENDEN BEWEISEN, GEMÄSS UNSERER MEDIEN & PRESSE -KONZEPTION UNTER : www.empuriabravanews.com
Rubriken: C E INVEST SCHUTZGEMEINSCHAFT
& LESERBRIEFE
PRESSE-BERICHT VERSION 1
AUCH UNTER DEM MOTTO: EINE SCHANDE FÜR DIE EUROPÄISCHE UNION IN BRÜSSEL
BERICHTERSTATTUNGEN VOM GRÜNDER DER: CE I S G &DER GESCHÄDIGTEN FAMILIEN-GEMEINSCHAFT CASA PANAMA UNTER DEM VORSITZ VON: HERBERT WILCZEK, ÜBER „BRUTAL VOLLZOGENE: „KÜSTENGESETZ- ENTEIGNUNGS-METHODEN“,“IRREALE UNBERECHTIGTE EINKOMMENS-STEUERFORDERUNGEN“ HINTERHÄLTIGE EINBEZIEHUNG VON: „SOLIDARISCHEN TÄUCHUNGS MANÖVER“ IN ANSPRUCH GENOMMEN WURDEN. AKTUELL DAZU EINE TATSACHEN & RECHERCHE-DOKUMENTATION, BEI DER LEIDER:
DIE EUROPÄISCHE UNION AUCH NICHT MEHR IN DER LAGE IST: 1.E U BÜRGER VOR DEN SPANISCHEN „ENTEIGNUNGSMETHODEN ÜBER DAS KÜ-GE“ ZU SCHÜTZEN 2. ILLEGALE EINKOMMEN-STEUERFORDERUNGEN, GEAUER ZU ÜBERPRÜFEN, 3. NATIONALE UND EIGENWILLIGE, AKTUELLE INFLATION-GEFAHREN ZU VERMEIDEN, 4.SOLIDARISCHE TÄUSCHNUNGS MANÖVER ZU UNTERLASSEN.
Wird von der spanischen Regierung unter anderen, die zurzeit bestehende: „Energie &Umwelt-Klima-Krise“, „die gefährlichen Inflation Gegebenheiten“, „der vernichtende Russland/Ukraine Krieg“, & die „Corona Pandemie “Zum Anlass einer Ablenkung bzw. eines Schutzschildes für die bisher vollzogenen, Beton-Gold Enteignungen in Anspruch genommen, um den Verdacht einer finanzieller Bereicherung, zu vertuschen und auszunutzen, um mit den Unannehmlichkeiten einer unaufhaltsamen: „Wirtschafts-Krise“ & „Armuts- Aufkommen“, sowie „erhöhte Kriminalität“, zur Ausnutzung von:“ Einseitigen Interessen Belange, über finanzielle Vorteils -Möglichkeiten“ die: Inflation &-Wirtschafts- Krise, in Spanien mit im Besitz befindenden effektiven Vermögensnachweise von: kostbaren Beton Gold Eigentum effektiv, entgegen zu treten und aus zu nutzen.
Einer der gravierendsten Gründe /Punkte bei der Umsetzung des Küstengesetzes scheint zu sein, dass es Allenfalls unterschiedliche Auffassungen darüber gibt, wo das Meer aufhört und das Land, d.h. die Küste beginnt, weil gemäß Art. 7 / 4. : Klipp und klar gesetzlich festgelegte Übereinkunft festlegt, wenn nämlich „ die Entfernung zwischen den Niedrigwasser-Marken der natürlichen Öffnungspunkte (einer Bucht) weniger als 24 Seemeilen, d.h. 44,448 km auseinanderliegen, kann die Basislinie als gerade Linie zwischen diesen beiden Punkten gezogen werden. Die Entfernung zwischen den o.g. Punkten beträgt etwa 16 bis 20 km, also weniger.
Im Klartext beinhaltet diese Tatsache und der klare Nachweis, dass die gesamte Bucht von Roses und insbesondere Emuriabrava nicht unter das Küstengesetz fällt, weil die verschiedenen Schutz-Zonen praktisch im Meer, d.h. in der Bucht von Roses verlaufen würden.
Auf Grund dieser rechtlichen Grundlage/Sachverhaltes, haben wir es als Notwendig angesehen, den vorgenannten rechtlichen Nachweis und Inhalt als Grundlage einer Anfrage, direkt beim zuständigen Kü-Ge- Ministerium über die Filiale in Gerona, gemäß Art.7/4 um eine entsprechende Bestätigung persönlich angefragt. Mit dem Resultat, dass wir die nachfolgende aktuelle schriftliche Beantwortung erhielten, die in Form eine: postalischen Einschreibe Zustellung vom: 27 Jan. 2023 mit dem Akten Zeichen: N/REF:IN -1 6/76, in der wurde uns gemäß der früheren Anfrage vom: 24.Mai 2018 wiederholt, dass die“ Staatliche Mitteilung des Küstengesetz-Ministerium vom: 24. Mai 2018 mit der Festlegung, dass die in Frage kommende Wohn und Gewerbe-Immobilie, Salins, Primera Linea E-1 in 17487 Empuriabrava von den Ehel. Johanna M. Koopmans und Herbert Wilczek, gemäß Artikel; 132.1 C der Verfassung, das Eigentum des maritimen und terrestrischen öffentlichen Bereiches, der in diesem Gesetz definiert ist: Das enteignete Immobilien Objekt:
ALS: „UNVERÄUSSERLICH, UNVERÄNDERLICH UND NICHT VERHANDELBAR“ LEGAL ENTEIGNET, IST.
Die offene Frage dazu ist: Stehen diese vorgenannten staatlichen Enteignung Anordnungen und Festlegung Beschlüsse, in Verbindung dazu, dass leider auch:
Dass zuständige Plenum des Europäischen Parlamentes in der Jahreswende 2020/2021, gegen: unserer Familiengemeinschaft, deren jahrelangen, vergeblich vollzogenen, Einsprüche, Einwände & Petitionen gegen rechtswidrige Enteignungs- Methoden, mit der nachfolgenden Anordnung:
Aktenzeichen D- 103677 vom: 11.12. 2020
Brüssel /KV/JF( IPOL-COM-PETI D (2020)33950 , von der:
“ Verantwortlichen spanischen E P Ausschussvorsitzenden Sra.Dolors Monserrat, aus Brüssel zugestellt und mit dem nachfolgenden Urteils -Rechtsbeschluss mit dem:
Inhalts Zitat:
“Die Ablehnung beinhaltet alle reklamierten Einsprüche, die jahrelang von uns vergeblich, über die brutal vollzogenen Enteignungsmethoden, gegen eine Europäische Familiengemeinschaft, wurde in Verbindung mit unserer C E Investment Schutzgemeinschaft, gemäß dem span.- Kü. Ge. Abgewiesen, mit nachfolgenden Begründungen, indem:
“Die gesamte Kü-Ge-Akte im vollen Umfang geschlossen wurde“ und alle Einsprüche abgelehnt, mit dem Hinweis, dass die vollzogenen Kü Ge Enteignungs-Methoden, als: Rechtlich fungierte „Spanische innerstaatliche Angelegenheiten“ begründet, deklariert und verordnet ist, indem alle Einwände und Beschwerden deshalb abgewiesen wurden.
Dementsprechend wurde ferner aktuell und parallel, zusätzlich ein notwendiger PP-CS Antrag/Vorschlag, an die PSOE im Jahr 2022 gerichtet, um die derzeitige politische Situation der brutalen Enteignungsmethoden über das Küstengesetz beinhaltet, lehnte der Senat, den PP-Vorschlag, zur Änderung des Küstengesetzes in alle Belange ab. Gründe:
„Der Vorschlag der PP wurde mit: 118 Ja-Stimmen, 21 Enthaltungen und 124 Nein-Stimmen nicht angenommen“.
Nach der Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses hat die PP, die Befürworter der Initiative, festgestellt, dass das Nein zu einer Änderung des Küstengesetzes „ein Todesurteil“ der Regierung von Pedro Sánchez bezeichnet.
Unverständlich ist, dass man an einer unschuldigen: aus vier Generationen bestehenden Familiengemeinschaft ein: Mit ausreichenden Nachweisen: klar und deutlichen Beweisen und mit aller diesbezüglichen notwendigen Dokumente und Unterlagen, vorweisen konnten, der mit einen nachweislich verursachten Mindestschaden in einem: Achtstelligen Millionen Euro Bereich entstanden ist.
Als Auflage, wurde ein staatliches Zugeständnis an die Enteigneten, angeordnet Wir reklamieren, dass aus vorgenannten Gründen resultierende Nutzungsrecht, indem der nachfolgende Tatbestand, die Enteignung Maßnahmen an die Familiengemeinschaft Casa Panama, realistisch gesehen ausschließlich nur noch über ein zwangsweises: “Nutzungs- Recht“ handelt, indem man in Form einer Anordnung eine hinterhältige und kostenlosen: „Hausmeister Dienstleistung -Status“, über die seltsame Nutzung Form verfügen darf.
Der auf Grund der Küstengesetzesgrundlage aus dem Jahr 1988, dass mittlerweile bereits seit über 35 Jahren vergangen ist, und wir deshalb nur geduldet werden und vom spanischen Staat dazu eingesetzt werden, um alle derzeitig noch vorhandenen eingetragenen Bank Kredite, sowie weitere Verschuldungen und einer irrealen Einkommens-Steuer-Forderungen, bei der man Unseren damaligen Steuer -Abschreibung Antrag über unsere getätigten notwendigen Kreditaufnahmen, den Renovierung Kosten, wurden diese in irrealer Weise, als Einkommens Steuer -Forderung umgeändert und festgelegt wurde. Wir schulden zurzeit immer noch über: Einen siebenstelligen- Millionen Euro-Schulden-Betrag.
Erst wenn alle Schulden gelöscht sind und an die entsprechenden Gläubiger alle abgelöst und nachweislich bezahlt sind. Nur deshalb verwendet man die Möglichkeit einer Verlängerung der Nutzung-Formulierung in Form einer weiteren, unentgeltlichen „Staatlichen Hausmeister Service Dienstleistung-Tätigkeit am enteigneten Immobilien Projekt, Indem ggf. weitere 30 Jahre kostenlose Hausmeister -Tätigkeiten, Verlängert und „in Aussicht gestellt werden“.
Es besteht diesbezüglich jedoch“ keine juristische Rechts Garantie und Sicherheit, sowie die notwendige Glaubwürdigkeitsmerkmale darüber, dass der spanische Staat diese zeitliche Zusage auch in der drohenden derzeitigen Inflation-Verhältnisse aus rein finanziellen Gründen einhält und gewährleistet ist.
Die spanischen Machthaber und die von ihnen für ihre Repression gegen die Enteignungsmethoden an die Küsten-Immobilien-Besitzer in der ersten Meereslinie benutzten Gerichtsverfahren Einsprüche und Petitionen, getreu nach dem Motto, dass nicht sein kann was (nach ihrer Auffassung) nicht sein darf, haben versucht, die für sie verheerende Enteignung Maßnahmen, in der spanischen Öffentlichkeit als einen Sieg zu präsentieren, und haben sich überzeugt gezeigt, dass die maßgeblichen spanischen Zeitungen gleich auf dieselbe Pauke geschlagen haben.
Realistisch gesehen ist jedenfalls der Verdacht begründet, um sich auf eine bestehende andauernde Wirtschaft und Finanz Krise, Euro Crash & Inflation-mit effektiven finanziellen Vorkehrungen, sich der spanische Staat bestens vorbereitet hat.
Dabei hat man den positiven Umstand erkannt , sich zukünftig, An die Chinas -Macht, der Investment-Geld-Elite und die Superreichen: Russischen Oligarchen -Investoren, die lukrativen Angebotsvarianten, in eines der wertvollsten und einzigartigen Immobilien Besitztümer, in der ersten Meereslinie von Empuriabrava, mit dazugehörigen Bootsliegeplatz, besitzen zu können, um eine große und sehr sichere Immobilien Wertsteigerungsrate, mit einer geordneten staatlichen „Beton Gold Offerte“ nutzen zu können.
Wobei es bei den Chinesen jedoch darauf ankommt, dass ein notwendiger, in Angriff zu nehmender Wohlstand, insbesondere für chinesische Investoren, ausschließlich mit ihrem eigenen Konsum Produkten über die sogenannte „SEIDEN STRASSE-KONZEPTION „ den eigenen Wohlstand gewährleistet zu können.
Zusätzlich erkannten die spanischen Politiker der PSOE, auch die Gas-Energie-Vorteile, indem die spanische Regierung in der Jahreswende 2002/2023, importierte: 40 % weniger Gas aus Algerien und verdoppelt seine Importe aus Russland.
Spanien hat seine Liste der Erdgaslieferanten im vergangenen Jahr komplett neu geordnet, wobei Russland den aller größeren Einfluss hat und deshalb die russischen Putin-Oligarchen, mehr als zufrieden sind.
Abgesehen davon, benutzt man unfreiwillig die sogenannten Nutzungsrechte die man der: Enteigneten Familiengemeinschaft Casa Panama Salins A & B, angeboten hat, die in Form einer staatlich umfunktionierte: Immobilien- Projekt Präsenz Tans, in Form eines: “Dienstleistungs- Service, bzw. den Enteigneten als 6
einen staatlich engagierten Vermögens Verwalter“ einzureihen und deshalb den Tatbestand, unter Vortäuschung falscher Tatsachen zu handeln, um die Enteigneten in dieser Art und Weise, zwangsweise und ungewollt, mit einzubeziehen, bestätigt den Umstand ,dass es für den span.- Staat, um eine kostenfreie und raffinierte Ausnutzungsmöglich handelt, weil in den letzten Jahren und Monaten sich laufend immer wieder Investment-Besichtigungen und Besucher an den in Frage kommenden Immobilien Anwesen einfinden, die vor dem Eingang der enteigneten Gewerbe und Wohnimmobilie von überwiegend: Intern.-Maklern“ „Börsianern“, „Anlage Fonds Agenten“ und zum aller größten Teil die: „Chinesische Investoren und Russische Gruppen-Ankaufs-Interessenten“, die Fotos gemacht haben und Informationen vom „ Hausmeister“ über eine Europaweit einzigartigen und lukrativste „Vermögenssachwertanlage, die zusätzlich durch eine internationale Immobilien Agentur: Die entsprechende Salins Meereslinien-Lage mit eigenen Bootsplätzen in Empuriabrava, als eine der höchsten Immobilien -Wertsteigerungsraten in Europa einordnet und gewährleistet sind, Gründe weshalb laufend freundlich Nachfragen beim Hausmeister über einen perfekt konzipierten Beton Gold Segen, gestellt werden.
Wir sind felsenfest davon überzeugt, dass insbesondere die seit 2013 langen, sich anfangenden Inflation Tendenzen einen perfekten Segen Für die regierenden politischen Herrscher in Madrid, eingeordnet werden kann, weil dementsprechend der zurzeit noch regierende Staat alle Schulden loswird und Einfluss auf die: Zentral-Banken-“, mit der notwendigen Verteilung von neuen Kreditvergaben, großen Einfluss hat.
Wobei zukünftig bei der Vergabe und Verteilung der Kredite, profitierten nur die am meisten, die über nachvollziehbare Sicherheiten, vorrangig für diejenigen die in Form von: Beton Gold -Immobilien Eigentums- Nachweise, verfügen.
Auf Grund dessen stuft die IWF, Spanien als die größte europäische Volkswirtschaft ein, die in den Jahren 2023 und 2024 am stärksten wachsen wird
Der Internationale Währungsfonds (IWF) hat seine ersten Prognosen Anfang 2023 für die Weltwirtschaft für das Jahr veröffentlicht. Eine Projektion, die Spanien mit einem erwarteten Wachstum einstuft, in dem das BIP in den Jahren 2023 und 2024 unter der großen europäischen Volkswirtschaft am stärksten steigen wird.
Aus vorgenannten Gründen bezeichnen wir es als ein Skandal und bleibt dabei: dass es eine Schande für das Parlament der: E U darstellt. Mit unter anderen der öffentlichen Schlagzeile das
NACH DEM MOTTO SPANIEN IM AUFWIND, WEIL:
Auf dieses doch sehr positiven Aussichten/ Ergebnis rühmt sich der noch amtierende Ministerpräsident P. Sanchez der PSOE, weil er die derzeitige Wirtschaft in Schwung hält, um weiter Investoren davon zu überzeugen, in Spanien an den Küstenorten, eine effektive und Zukunftsorientierte Vorsorgemaßnahmen unter anderen mit der gefährlichen Inflation-Gegebenheiten, entgegentreten zu können, indem der inszenierte: „Spanische Milliarden Coup“ Fördert und dient ausschließlich zur Vorbeugung, einer zu erwartenden gefährlichen Inflation: Finanz & Eurokrise. Es steht jedoch leider der begründete Verdacht im Raume, das sich die spanische PSOE-Regierung durch irreale und brutale Bereicherung Methoden, sich Rechtswidrig über weitere wertvolle: „Beton Gold Immobilien Vermögenswerte“ aneignet hat und sich dadurch enorm bereichert hat, indem man, nachweislich in Empuriabrava bei der Familiengemeinschaft Casa Panama, Salins: “A und B“ , sowie gesondert bei den Gegenüberliegenden 1. Strandlinie, die ursprünglich vorhandenen acht separat liegende, große Betonbau Gewerbe Immobilien abgerissen werden sollten.Davon nahm man jedoch in der Jahreswende 2013, Abstand und erbaute und renovierte insgesamt:
weitere neue Gewerbe Betriebs -Betonbauten, die an verschiedene Betreiber /Mieter, mit einer Gesamtjahresmiete über: 400.000, - €uro Kaltmiete mit einer behördlicherseits, staatlich vereinbarten und verlangten: 10 Jahres Dauer Mietverträge, alle verpachtet wurden.
Bei der enteigneten“ Gewerbe-Unternehmen“ und „Familien Wohngemeinschafts- Immobilien Liegenschaft“, der Familiengemeinschaft Casa Panama Salins A & B handelt es sich um ein Anwesen, das es in Europa kein 2. Mal mehr gibt und als „einmalig eingeordnet werden kann, weil es sich insgesamt auf der Länge von ca. 1,5 km in der 1. Meereslinie mit dazugehörigen, dahinterliegenden: 24,5 meter langen & 3 meter breiten Boots Anliege Platz, Total ca. 1.400 qm Grundstücks Größen, einer der höchsten Immobilien Wertsteigerungsraten in Europa gewährleistet .
Fest steht zurzeit jedoch die Tatsache das: „Trotz der vorgenannten Umstände in Verbindung mit Euro- Inflation Krise, die Immobilien Preise, wie nie zuvor ansteigen werden.
Gemäß dieser Grundlage des: Ablehnung Bescheides von der spanischen Abgeordneten: Frau Monserrat , sollte diese: E U Ablehnung , der offenen Frage nachkommen, warum man immer wieder, den spanischen Staat laufend finanziell mit sehr hohen „Hilfs Font Gelder“ mit großzügiger- Unterstützung, bewilligt, fördert und auszahlt..“
Mit dieser Anordnung ist es eine Schande für die Europäische Union. Man kann diese Entscheidung nicht anders bezeichnen, da sie viele der Grundprinzipien der Europäische Union, insbesondere
die Demokratie bricht, sowie aus welchem Gründen auch immer, haben die verantwortlichen E-U-Politiker ihre eigenen Werte verraten, weil ausschließlich ein „demokratisches Ideal“ die E U bisher vorwärtsgebracht hat.
Wir, als Europäer, und als Demokraten, können zunächst nur eine große Enttäuschung und Wut aufbringen und empfinden: die unter anderen, eine sehr starke Depression und eine tiefe Traurigkeit bewirkt hat, trotzdem wünschen wir keinen der verantwortlichen Politiker, das die bei uns verursachten seelischen physischen Qualen, sie nicht auch einmal erleiden müssen.
Demensprechend finden Sie weitere diesbezügliche erwartende Gründe und Veröffentlichungen wie seltsamerweise den aktuellen Umstand: das: China, löst Deutschland als bisherigen Hauptlieferant, überraschend an Spaniens ab!
Spanien nimmt eine kommerzielle Wendung und macht China zu seinem größten Handelspartner vor dem E U Staat: Deutschland
Gemäß dem: Monthly Foreign Trade Report, sind Spaniens Einkäufe aus China derart in die Höhe geschossen und deuten laut den konsultierten Experten darauf hin, dass Spanien in diesem Jahr einen Weg einschlagen wird, der China mittel- und langfristig als wichtigsten Exportpartner halten könnte.
Die Zahlen zeigen, dass Spanien, die Handelspartner zu wechseln, um sich Russlands-Oligaschen und China noch mehr zu nähern und gleichzeitig entfernt es sich von seinen historischen E-U-Partnern, seltsamerweise bei allen Ländern der Europäischen Union.
Desweiteren neue Informationen über das: Spanien/ Russland-Verhältnis
Spanien importiert 40 % weniger Gas aus Algerien und verdoppelt seine Importe aus Russland im Jahr 2022
Spanien hat seine Liste der Erdgaslieferanten im vergangenen Jahr komplett neu geordnet, wobei Russland ein größeres Gewicht und Algerien weniger Gewicht hat.
Der Präsident und CEO von Naturgy, Francisco Reynés, warnte vor einem möglichen Anstieg der Gaspreise am Ende des Winters oder Anfang des Frühlings, wenn die Lagerbestände der Reserven ohne den aus Russland stammenden Kraftstoff aufgefüllt werden müssen.
Fakt ist: Das ein viel zu großes Abhängigkeits-Verhältnis im unüberschaubaren großen Ausmaß, der über den national agierenden Chinesischen Staat in Spanien, in Form einer gesicherten Abhängigkeit entstanden ist, indem zur Zeit unter anderen über: 60% der gesamten Einzelhandels Geschäfte und der Gastronomie-Betriebe, insbesondere an den Küstenorten, die ausschließlich und alleine von Chinesen betrieben werden, sowie zusätzlich auch: Wohn und Gewerbe-Immobilien angekauft werden, die unter anderen von den Finanzämtern und der Europäischen Staatsanwaltschaft aus Luxemburg, sehr schwierig zu überprüfen sind.
Zu bemerken dazu ist die Tatsache, dass Spanien, das einzige E-U Land ist, das die vorgenannte Situation in dieser Art und Weise eigenwillig betreibt, wobei mittlerweile aus vorgenannten Gründen über ca. 50% der bisherigen spanischen und als auch die, der E-U Bürger, unter dieser vorgenannten chinesischen Vormacht
Verhältnissen, unweigerlich den finanziellen Bankrott erleben und
ihre Geschäfte und Läden schließen und beenden müssen.
Wir konnten recherchieren, dass die Unternehmensgründungen in Spanien, gingen 2022 um 2,1 % zurück laut Daten, die diesen Freitag vom National Institute of Statistics (INE) veröffentlicht wurden.
Mit dem im Jahr 2022 registrierten Rückgang kehrt die Gründung von Unternehmen zu negativen Raten zurück.
Ebenso bedienen sich ebenfalls auch die: „Putin Russland Oligaschen“, die Inflation-Aufkommen in sicheres Beton Gold zu investieren, indem sie den Chinesen als Vorbild nacheifern.
Auf Grund unserer Erfahrungen und Recherche Ergebnisse, aus den letzten 23 Jahren ist es mittlerweile kein Geheimnis mehr, dass das Vertrauen in die spanische Rechtsprechung, bei Insider bekannt ist und unter Rechtsanwalt Kanzleien als: „Politisch geprägt bezeichnet wird, aber nicht alle Richter, jedoch, leider die meisten politisch, orientiert sind.
In Spanien ist eine Prozessdauer in dieser politischen Angelegenheit, bis in der letzten Instanz, mit mindestens der Dauer von 10 bis 15 Jahre zu erwarten.
Dementsprechend fanden bereits massive Konzentrationen in Madrid gegen die Politik der PSOE von: Pedro Sánchez, mit mehr als 100 zivilgesellschaftliche Gruppen versammeln sich diesen Samstag unter dem Motto „Für Spanien, die Demokratie und die Verfassung“.
Mehr als 31.000 nach Angaben der Regierungsdelegation, haben sich an diesem Samstag, dem 21. Januar, um 12 Uhr versammelt, ermutigt von mehr als 100 zivilgesellschaftlichen Gruppen, um in Madrid zu demonstrieren und das Motto „Für Spanien, Demokratie und Verfassung“. „Prioritäten setzt, die immer noch das Ergebnis einer sehr rückständigen Sicht der spanischen Gesellschaft sind“.
Sanchez, zufolge geht es darum, „das zu schwächen, was den sozialen Frieden, betreffe. : „Die offene Frage dazu ist: „Meinte Sr. Sanchez auch die derzeitig aktuellen sozialen Frieden der:
Unmenschlichen und Brutalen Enteignungsmethoden die an:“ unschuldige: Wohn und Hauseigentümer“ an den spanischen Küstenorte vollzogen werden.“ ?
Dementsprechend werden die:“ C E ISG Mitglieder, die Darstellung der Sachverhalte, aus unserer Sicht und nach eigenen Recherche Ergebnisse resultierten, um eine durch den spanischen Staat, verursachte, Schadenersatzforderung Antrag in Form eines:
„Präzedenz-Fall“
Bei den zuständigen: Gerichts Instanzen, ein entsprechendes Verfahren ein zuleiten, gemäß den nachfolgenden, „Wiederrechtlichen Verfehlungen“ diese auch mit:
„Juristisch gut recherchierten Ermittlungsergebnissen“, in dem Zeitraum von: 2001 bis Anfang 2023, wahrheitsgetreu ermitteln werden konnte, um den:
„Tatbestand nachzuweisen, dass: „Unter Vortäuschung falscher Tatsachen nachfolgender: Straf-Tatbestand /verdacht, bei der Familiengemeinschaft nachweislich über: Einen „mehrstelligen Millionen €uro Betrag“ nachweislich und absolut verursacht und entstandenen ist. Bei dem Verlustschaden handelt es sich um:
“ Brutal vollzogene Enteignungsmethoden resultiert, gegen die: Familiengemeinschaft und der intrigierten Geschäftsunternehmung bis zum heutigen Tage, uns alle in den totalen Ruin getrieben haben und das gesamte Lebenswerk vernichtet worden ist, das mittlerweile seit über 21 Jahren gegen uns vollstreckt wird.
Wobei die Episoden der Inflation-Strategen, profitieren größtenteils die: russischen Kriegstreiber W. Putin-Oligaschen und der: Chinesischen Wirtschafts-Vormachts Herrschaft -Staat, wobei der verantwortliche, nationale spanisch sozialistische EU Außenminister Herrn Borrell, sowie die Mitverantwortliche Politikerin / Spanierin Frau Dolor Monserrat, werden zukünftig mit großen Ärgernissen konfrontiert werden.
Wobei des Weiteren finanziert die E U trotz aller vorgenannten Umstände, den spanische Staat, der in Form eines: „verarmten E U Mitgliedsland, hinterlistisch solidarisch auftritt “
Wie unter anderen: Mit den E U Hilfsgeldern die im Rahmen des Corona Hilfsprogramms von der E U über insgesamt: 145 Millionen Euro, als Corona Hilfe Zuschuss an Spanien möchte oder bereits erhalten hat?
Richtig ist, dass Spanien, als das einer der reichsten Länder in der E U dasteht und mit: Wertvollen Besitztums Sachwerte von: kostbaren Immobilien-Gold- Anwesen, die sich alle in den ersten Meeresstrandlagen befinden, wurde seltsamerweise unter diesem Sachverhalt EU Gelder für Spanien, bereitgestellt.?
Mit diesem Geldbeträgen, die auch aus anderen E-U Länder stammen, könnten diese Regierungen riesige Lücken in ihren eigenen Staatshaushalten schließen
Hier und jetzt wieder an die Gründe zu erinnern, die seit über 22 Jahre ein Konvolut von Täuschungen und Lügen beinhalten, würde das unsere Geduld, als: Geschädigte sehr strapazieren. Auch unter dem Umstand, dass die Abgeordneten des E-P, konnten sich nachweislich alle rechtzeitige, ausreichende Dokumentation über die: gesamte Sach und Rechtslage, sowie Einsicht über die span.- Kü Ge Enteignungsmethoden nachprüfen, wie die brutalen Enteignungsmethoden, obwohl es leider zweifelhaft ist, ob sie sie gelesen haben. Und so ist das Ergebnis: eine Schande auch für die E U nachgewiesen, die leicht vermeidbar gewesen wäre und sich besser und mehr an ihre Pflicht erinnert hätten, die Prinzipien der Demokratie höher zu stellen als die schrecklichen:
"Inflation -Bereicherung Methoden vom spanischen Staat, in Form der: „Mimm-und-Gib“ Spielchen hinter den Kulissen“
Fakt ist: Es sind Hunderttausende Wohn & Gewerbe Immobilien vom Kü-Ge, bzw. den damit verbundenen Enteignungen betroffen.
Mit dem Resultat, dass die Vorkehrung der Inflations-Tendenzen und „staatlichen Kü-Ge -Piraterie Raubzüge“ von:
Hunderttausende Milliarden Euro an lukrative Immobilien Beton Gold Sachwerte beinhalten, die sich der spanische Staat so einfach im Vorbeigehen, unter grober Missachtung von Rechtsnormen und ohne irgendeine finanzielle Gegenleistung unter den Nagel reißt.
Eine allenthalben begrüßte Modifizierung des Kü-Ge stellt für die Betroffenen nicht im Geringsten eine Verbesserung dar, weder in rechtlicher und schon gar nicht in wirtschaftlicher Hinsicht.
Das Einzige, was sicherer ist als vorher, ist, dass der spanische Staat das jahrelang vor sich hin schlummernde Gesetz vom damaligen PSOE-Ministerpräsidenten Zapatero erweckt hat und anders, als bisher auch der amtierende PSOE-Ministerpräsidenten Sanchez gnadenlos anwendet und das mit der vollen Unterstützung der Europäischen Union aus Brüssel.
Wer jetzt noch nicht dazu bereit ist, sollte spätestens, wenn sein gestohlenes Eigentum an den Staat fällt, darüber nachdenken, wie sehr man sich auf europäische und spanische Rechtsicherheit und Demokratie, verlassen kann.
Denn solange das Küstengesetz wenig beachtet und keine Sanktionen spürbar waren, hat wohl kaum jemand der Gesetzgeber vermutlich ebenso wenig die Tragweite und die Lawine erkannt, die das Gesetz zukünftig auslöst.
Es hat den Anschein, als wolle man mit dem Küstengesetz die
Vergangenheit zurückholen, anstatt den Entwicklungen und veränderten Bedingungen im Lande mit in die Zukunft gerichtetem Blick Rechnung zu tragen.
Fakt ist: dass die überwiegende Mehrheit (80% bis 90%) der Spanier und E U Bürger lebt an der Küste.
Unsere Empuriabravanews.com Presse Informationen sind voll von Hiobs-Botschaften, die von Abriss und Enteignung infolge der Umsetzung des Küstengesetzes berichten.
Wenn man den Veröffentlichungen der mittlerweile recht zahlreichen Interessen-Gemeinschaften und Vereinen mit denen sich Betroffene zur Wehr zu setzen versuchen glauben darf, dann sind allein bei nicht-spanischen Immobilienbesitzern Hundertausende betroffen, über die Zahl der betroffenen Spanier kann man derzeit nur spekulieren.
Wer die spanische Rechtsordnung vor allem den üblichen Umgang kennt, dem dürfte es ziemlich aussichtslos erscheinen, auf juristischem Wege gegen die in den meisten Fällen mehr als fragwürdige Umsetzung des Küstengesetzes vorgehen zu wollen.
Deshalb plane der Gründer der CE Investment Schutzgemeinschaft sowie ferner die Familiengemeinschaft Casa Panama und deren Geschäftsunternehmung, eine Schadenersatz Präzedenz-Klage einzureichen, um die spanische Regierung davon zu überzeugen, dass in zivilisierten und demokratischen Ländern übliche Rückwirkungsverbot zu beachten und anzuwenden sind, d.h. sich sowohl an die eigene Verfassung als auch die Menschenrechte beachten und auch an Europäische Menschenrechte zu halten.
Wenn man sich vor Augen hält, wie mit uns und viele Menschen mit ihrem Kapital, ihrem Arbeitsplatz, ihren Berufen und Geschäften von den Auswirkungen der rigorosen Umsetzung des Küstengesetzes betroffen sind und noch sein werden, sind neben menschlichen Tragödien Milliardenverluste und eine unverantwortbare weitere Zuspitzung der ohnehin nicht rosigen Wirtschaftslage, unvermeidbar.
Der Image-Schaden, den dieses Land erleidet, ist in Zahlen ohnehin nicht auszudrücken und wird es fast bis in die Zeit der Franco-Diktatur zurückwerfen.
Wenn man den betroffenen Bürgern und Geschäftsleuten dieses Landes klar macht, was sich da zusammenbraut und wenn alle bislang in diesem Zusammenhang entstandenen Vereine und Vereinigungen unserer CE Investment Gemeinschaft unterstützen, dann kann der Erfolg auf Dauer nicht ausbleiben.
Bislang waren die Regierenden davon (leider) weitgehend verschont.
Im Klartext heißt dies: Kräfte, Geld und politischen Einfluss bündeln, alle im weitesten Sinn Betroffene informieren und motivieren, alle Medien einsetzen und ggf. auch vor Negativwerbung in allen europäischen Ländern nicht zurückschrecken.
Wir streben eine Schadenersatz Forderung Argumente im Sinne eines Präzedenz-Falles mit den nachfolgenden Tatvorwurf, der von den: Kü-Ge geschädigten Familiengemeinschaft und Geschäfts Unternehmung eingeleitet werden soll.
Abschließend möchten wir feststellen, dass unsere wahrheitsgetreue Anklage-Beschwerden und Tatsachen sowie Sachverhalte, nur dann richtig umsetzt werden, wenn ein fachlich multivierter qualifizierter nationaler oder E-U- Staatsanwalt, den vorgenannten Strafbestand, mit den juristisch zur Verfügung stehenden Gesetzes-Grundlagenformulierungen, juristisch abwickelt und im öffentlichem Interesse ein Strafverfahren eröffnet, um die bereits vollzogene Vernichtung der
1. und 2. Generation einer Großfamilie in Spanien zumindest
EINE PERSPEKTIVE- für die noch 3. und 4. Generation
Zu gewährleisten, um alle bisherigen, (seit der Jahreswende 2.001 /2002),staatlich, verursachten und vollzogene, staatliche Enteignungsmethoden, die alle an die geschädigten Familienangehörige bis zum heutigen Tag,
vollzogenen wurden und noch vollzogen werden.
Sozialpsychologische Experimente belegen, dass sich verloren gegangenes Sozialkapital nur wieder aufbauen lässt, wenn im Mittelpunkt des Staatswesens nicht allein der Urnengang alle paar Jahre ansteht, wenn der Bürger als Stimmvieh seine Tyrannen wählen darf. Eine Zivilgesellschaft, so das Fazit der Menschenrechtler, hat nur dann Zukunft, wenn unter E-U
Bürgern Solidarität, Respekt, Anerkennung und Vertrauensvorschuss gelernt wird und wieder wächst.
Denn vor allem von diesen Tugenden lebt ein demokratisches Gemeinwesen nicht vom Wählen. Deswegen brauchen wir für die 3. und 4. Familiengemeinschaft, in Zukunft eine ehrliche Wende des Rechtssystems in Spanien.
ENDE Der 1. BERICHT VERSION
=================================================
DIE FORTSETZUNG Der: 2. VERSION
Es sollte aus der Fortsetzung der 1. Version mit vorgenannten Gründen der VERSION 1 von Vorteil für die verantwortlichen Minister eine politische Aufgabe sein, ordnungs-politischer Maßnahmen in einem freiheitlichen, marktwirtschaftlich organisierten demokratischen Rechtsstaat ist es, auf dem Boden der Verfassung per Gesetz Bedingungen zu schaffen, zu erhalten und ständig weiterzuentwickeln, die die Rechte und Interessen aller berücksichtigen und so gut wie möglich miteinander in Einklang bringen.
Um Entwicklungen nicht zu behindern, sie vorzugeben oder ideologisch auszuschließen, woran u.a. der sog. real existierende Europäische Sozialismus zugrunde ging, ist es Zweck von Verfassungen Grundsätze, die in der Lebenswirklichkeit ausgestaltet, an veränderte Situationen angepasst und daher Raum für Weiterentwicklungen geben müssen. Idealerweise sollten sowohl die Vergangenheit als auch die absehbare Zukunft in die Überlegungen miteinbezogen sein.
Vor diesem Hintergrund werden Gesetze und Verordnungen beschlossen und umgesetzt, die in den meisten Fällen kein Neuland betreffen, sondern bereits bestehende Gesetze erweitern und diese den durch die Entwicklung veränderten Umständen anpassen.
Das Problem besteht nun darin, vorher getroffene Entscheidungen auf ihre weitere Gültigkeit hin zu prüfen, sie soweit möglich, zu korrigieren und bei neuen in die Zukunft gerichteten Entscheidungen erkannte Fehler zu vermeiden.
Jeder dürfte aus eigener Erfahrung wissen, wenn man zu lange mit der Korrektur eines begangenen Fehlers wartet, neigt man zu Überreaktionen, d.h. der gute Vorsatz lässt einen weit über das eigentliche Ziel hinausschießen.
Dieser Lebenserfahrung scheint der Gesetzgeber beim Küstengesetz erlegen zu sein.
Nachdem man aus welchen Gründen auch immer viel zu lange damit gewartet hat, dem Natur und Umweltschutz Geltung zu verschaffen, stellt man ihn nun praktisch über alle anderen ebenfalls und nicht minder berechtigten Interessen und missbraucht ihn als politische Generalvollmacht.
Der pauschale Freibrief, den man sich beim Küstengesetz über die vorgebliche Verteidigung öffentlichen Interesses und den Schutz, staatlichen und damit öffentlichen Eigentums zu verschaffen glaubt, ist für den Bürger keine Errungenschaft, sondern dient nur dazu, sich staatlicherseits möglichst alle Türen offen zu halten und basiert letztlich auf der Befürchtung, Festlegungen zu treffen und Möglichkeiten zuzulassen, die sich in der Zukunft als falsch er-weisen könnten.
Wenn man die Zuwanderung und die zunehmende Besiedelung der Küsten – wie in der königlichen Rede geschehen als „beklagenswert“ auffasst, anstatt diesen Vorgang als logische Konsequenz einer sich ständig verändernden Welt zu erkennen und diese Entwicklung rückgängig zu machen versucht, dann wäre der nächste denkbare Schritt eine Zwangsumsiedelung von der Küste ins Landesinnere.
Was fehlt, ist ein Plan, sowohl im ideellen Sinne als auch ganz konkret, d.h. als Küstenlandkarte, aus der die vom Gesetz betroffenen Schutzzonen für jedermann und unabhängig von der Sprache ausgewiesen und erkennbar sind, anstatt durch teilweise fragwürdige Formulierungen für Verunsicherung zu sorgen und eine Lawine von juristischen Auseinandersetzungen und von Verwaltungsmaßnahmen auszulösen.
Ein sorgfältig ausgearbeiteter Katalog von konkret formulierten Kriterien sollte den Landkreisen und Gemeinden anstatt diffuser Kompetenzen die Möglichkeit geben, die staatlich vorgegebene Karte zu modifizieren, d.h. auf der Basis der gesetzlichen Vorgaben und unter Berücksichtigung der jeweils individuellen Umstände und Gegebenheiten Veränderungen bzw. Anpassungen vorzunehmen, ohne ihnen den Charakter von Ausnahmen zu geben.
Das Küstengesetz läuft Gefahr, alte Fehler durch neue zu ersetzen
Stattdessen scheint momentan generell alles von Ablehnung Bescheide bedroht und löst damit eine Flut von Einsprüchen und Verfahren aus, die nur Zeit, Geld und Nerven kosten und mit dem sog. gesunden Menschenverstand vielfach nicht nachvollziehbar sind.
Nur wer den Menschen nicht auch als Teil der Natur mit dem Recht, sie zu nutzen und zu gestalten sieht, kann wollen, daß die Küsten in ihrer Gesamtheit, wie vom Gesetz vorgesehen, dem menschlichen Einfluß und Gestaltungswillen gänzlich entzogen und wieder zu leeren Einöden, zurückgebaut werden.
Die vom Küstengesetz sanktionierte staatliche Anmaßung, die über privatwirtschaftliche Investitionen der Familiengemeinschaft und Geschäftsunternehmung der Familiengemeinschaft „Casa Panama : Salins 1-a linea A & B und deren Amortisation zu befinden, bzw. diese sogar zeitlich vorgeben zu wollen, steht in krassem Widerspruch zu den Regeln der freien Marktwirtschaft und ist in dieser Form weder sinnvoll noch darstellt und hinnehmbar.
Wenn man dieses Gesetz in Verbindung mit im europäischen Vergleich ohnehin mangelhaften Schutz privaten Eigentums als Einstieg in eine zunehmende Verstaatlichung von natürlichen Ressourcen und als Eingriff des Staates in die Privatwirtschaft sehen will und das könnte man dann stellt sich die Frage, ob Spanien noch in die EU gehört.
Die spanische Küste kann und muss sowohl aus kulturellen als auch aus sozialen und wirtschaftlichen Gründen eine Bebauung und Wirtschaftlicher Nutzung ohne staatliche Gängelei zulassen. Dies kann nicht nur den (staatlichen) Häfen und Verkehrswegen zugestanden werden, die gem. der königlichen Rede recht wenig mit Umweltschutz und der Möglichkeit des freien Zugangs durch die Allgemeinheit am Hut haben.
Die spanische Regierung würde sowohl sich, der E U in Brüssel und ihrer Justiz und ihren Verwaltungen, als auch dem Land und damit den Betroffenen vieles ersparen, wenn sie sich zu einer Novellierung des Gesetzes durchringen könnte, weil ferner, solidarisch gesehen, bei den E U Mitgliedstaaten, alle die Länder, die über Orte an Meeres Strände verfügen, nicht daran gehindert währen, mit den:“ spanischen brutalen entschädigungslosen Enteignungsmethoden“ in Betracht zu ziehen und die gleiche Methode in ihren E U Land an zu wenden, sowie Aktuell den russische Ministerpräsident Wladimir Putins mit dem Dekret vom: März 2020 über Enteignungsmassnahmen in der Krim zum Teil nacheifert, um den Vergleich mit den Einteignungsmethoden im: EU Land Spanien und dem Einverständnis der E U in Brüssel, in entsprechender Verbindung bringen zu können?
Einer Novellierung auf der Basis rechtsstaatlicher und marktwirtschaftlicher Prinzipien ohne Rückwirkung von Gesetzen, mit Augenmaß und differenziertem Blick auf das Nötige und Mögliche, in Verantwortung gegenüber der Umwelt und den zukünftigen Generationen, jedoch ohne über das Ziel hinauszuschießen. Da die Umsetzung des Küstengesetzes, bzw. der
Vollzug der Sanktionen dem Rechtssystem weitgehend entzogen und den Verwaltungen übertragen wurde, kann das Gesetz in seiner bestehenden Form nur politisch ausgehebelt werden.
Spanien braucht seine Küsten sowohl kulturell als auch wirtschaftlich als unverzichtbare Geldquelle. Es wird weder sich, noch die Welt wesentlich verändern oder gar retten, wenn es die Kuh schlachtet, die sie seit mehreren Jahrzehnten melkt und weiter zu melken genötigt sein wird. Wenn der spanische Staat nicht ganz schnell den Ernst der Lage erkennt , dass es für zukünftige Investoren aus der E U und andere Länder eine Rechtssicherheit gewährleisten muss, um sorgenfrei in Wohn und Gewerbe Immobilien und Unternehmensbeteiligungen (auch in den 1. Meereslinien) in der Euro & Finanz Krise investieren kann, ohne eine Rechtssicherheit zu garantieren und Verunsicherungen , die insbesondere das Kü-Ge negativ hervorruft, werden diese Investoren nie und nimmer, in Spanien investieren und das wird mit Sicherheit Allergrößte Problem in diesem Lande hervorrufen.
Auf Wunsch kann ich, wenn Sie weitere Recherchen vornehmen wollen, mehrere entsprechende You tube Filme, ferner ein sehr gute informative T-V Dokumentation über das KüGe zusenden, um einen perfekten Wissensstand erreichen zu können.
Ferner weitere Recherche Möglichkeiten unter: www.empuriabravanews.com www.costabrava-actuel.com
Meine Berichte aus Empuriabrava die Rubrik; Investment & Gesundheit
www.bio-medicina.net www.fresh-o2.info
Meine Presse Berichte über Enteignungsmethoden
www.o2immo.net/enteignungsmethodenspanien/planeenteignung.htm
Samstag, 11.02.2023
SITUATIONS-BERICHT ÜBER BRUTALE STAATLICHE ENTEIGNUNSMETHODEN IN SPANIEN
VON: EMPURIABRAVANEWS ((www.empuriabravanews.com)
Inhaber und Herausgeber: Herbert Wilczek NIF X0726002-F
Club Europa Invest Schutzgemeinschaft unter den Vorsitz von: Herbert Wilczek & Johanna Wilczek-Koopmans
Salins E1 bajo Casa Panama E-17487 Empuriabrava
Tel. +34 633 44 54 88 h.w@bio-medicina.net
___________________________________________________
Sehr geehrte Damen und Herren
Wir, als Redakteur/Inhaber eines nationalen und internationalen “ INTERNETMAGAZINS“ www.empuriabrvanews.com aus Empuriabrava verfügen wir mit recherchierten Nachweisen, die von einer aus vier Generationen geschädigten Familiengemeinschaft Casa Panama aus Empuriabrava, stammen.
Eine öffentliche Anklage mit der Tatbestandsgrundlage eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens, diese unter:
BEWEIS & ZEUGNIS VON RECHERCHIERTEN, RECHTSWIDRIGEN
ERGEBNISSEN RESULTIEREND VORGETRAGEN.
Es handelt bzw. beruft sich, nachfolgend um: ausschließlich reine Recherche Ergebnisse, Nachweise, Unterlagen und Zeugenaussagen, gemäß Artikel: 44 der Charta von Lissabon vom:1.12.2009.
Gemäß dem Lissaboner Vertrag, den auch Spanien ratifiziert und anerkannt hat, der am 01. Dezember 2009 für alle Mitgliedsländer der Europäischen Union bindend wurde, gegen:
Missbräuche aller Art durch die spanische Verwaltung und spanische Justiz. Obligatorisch für Spanien ist der Artikel 44 der Charta niedergelegt, die Charta der Grundrechte und die Verträge sind rechtlich gleichrangig
Ferner, in Verbindung mit den nachfolgenden Richtlinien:
(EU) 2017 1371 des Europäischen Parlaments und des Rates unter:
https://eur-lex.europa.eu/legalcontent/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32017L1371&from=EN
Es wird in Erwägung gezogen, daß für die gewünschte Einleitung einer Schadenersatz-Klage und ggf. ein Strafverfahrens nach Art. 26 der EU StA sollte könnten, ggf. die geschilderten Enteignungsmethoden- Recherche in Empuriabrava, ausschließlich als notwendige Nachweise Zeugenaussagen, in Anspruch genommen werden, die seither 20 (zwanzig) lange Enteignungs-Küstengesetz-Planspiele und Szenarien, in juristischer Hinsicht geprobt und hin und her argumentiert und geschoben werden.
Tatbestand Begründungen:
In Empuriabrava Spanien teilte man der geschädigten Familiengemeinschaft Casa Panama von dem z.Zt. regierenden PSOE-Partei aus Madrid mit, daß man sich auf das Urteil vom obersten Gerichthof in Madrid beruft.
Zitat: daß die E U sich aus dieser Angelegenheit herauszuhalten hat, und die
E U Verantwortlichen sollten lieber die zugesagten Hilfsgelder von:
145 Millionen €uro überweisen.
Für die weitere Recherche Möglichkeiten, nehmen Sie sich bitte die notwendige Zeit, oder beauftragen Sie Ihr Büro Team, und
überprüfen Sie die gegebenen Nachweise unter:
www.costabrava-acutuel.com & www.empuriabravanews.com
Man könnte endlich den notwendigerweise begründeten Verdacht aufzeigen, das Subventionsbetrügereien und Korruptionstatbestände, in dem E U Land Spanien überprüfen und ggf. notwendige Ermittlungen einleiten,
Die ansonsten bei der Europäischen Union einen sehr großen Schaden bei 26 E U Mittgliedstaaten anrichten wird bzw. verursachen wird.
In Spanien könnte man aktuell auf Grund nachfolgender“ Tatverdachts Hinweise einen massiven Betrug gemäß den;“ Antragsbegründungen“, in Form von vorgetäuschter: „Solidarisch orientierten Begründungs-Argumenten“ aktuell über: Corona-Förderungsmittel von:
145 Millionen €uro“ beinhalten.
Die unter Vortäuschung falscher Tatsachen vom:
„Allerreichsten E U Mitgliedsland Spanien“, beantragt wurde.
Ein E U Staat, der kostbare wertvolle Immobilien-Sachwerte an den Küstenorten des Festlandes und den Inseln der Kanaren und Balearen nachweist, die sich im staatlichen Eigentum befindet.
Deswegen sollte man die zuständige Behörde/ Staatsanwaltschaft die notwendigen Ermittlungen aufnehmen, um die notwendige Glaubwürdigkeit und Rechtssicherheit in der E U zu gewährleisten, die mit unseren entsprechenden Unterlagen eine effektivere Bekämpfung von grenzüberschreitender Wirtschaftskriminalität, als ein klares Signal gegen den Missbrauch von unter anderen auch die EU- Corona Fördermittel Geldern, erkennen und nachweisen können.
Laut Recherchen handelt es sich um zunächst mehr als: 1 Million einzelner “ Wohn- und Gewerbeimmobilien-Besitzer,“ die über das Küstengesetz, bzw. den damit verbundenen Enteignungen betroffen sind, wobei es sich um ca. 60% E-U Bürger und 40 Inlands Bürger handelt.
Kann man von einem durchschnittlichen Wert von 180.000 bis 200.000 € pro Immobilie ausgehen, dann sprechen wir von mindestens 1.900 Milliarden EURO, von einem realistischen “Immobiliensachwert & Grundbesitz-Vermögens-Eigentum.
Eine zuständige Behörde /Staatsanwaltschaft sollte insbesondere Straftaten gegen die EU-Haushaltsbeschlüsse, wie beispielsweise Subventionsbetrug und Korruption verfolgen.
RECHERCHIERTE BEWEISE & RECHTSWIDRIGE ERGEBNISSE NR.: 01
Tatbestand & BETRUGSARGUMENTE
Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspieglung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, ist schon der Versuch strafbar.
Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel in dem Moment vor, wenn die Täter als Staatsbeamte handeln, die sich zu einem Vermögensverlust großen Ausmasses herbeiführen oder in der Absicht handeln, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug nachweislich an eine aus vier Generationen bestehen-den Familiengemeinschaft Casa Panama, sowie des Weiteren eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes ihrer Vermögenswerte und in wirtschaftliche Not bringt, seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger missbraucht oder ein Enteignungsergebnis vortäuscht.
Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, indem er das Ergebnis einer rechtswidrigen Enteignungsmaß-nahme durch eine unrichtige Gestaltung und durch Verwendung rechts-widriger, unrichtiger oder unvollständiger Daten durch unbefugte Ver-wendungsvarianten von Daten oder sonst durch unbefugte Einwirkung auf den Ablauf beeinflusst.
Wer eine derartige Straftat vorbereitet, indem er unter Vortäuschung falscher Daten, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält, verwahrt oder einem anderen überlässt.
Ferner wenn in Verbindung der vorgenannten Tatbestände ein Verdacht auf „Subventionsbetrug“ besteht, wird bestraft. Wer einer für die Bewilligung einer Subvention zuständigen Behörde oder einer anderen in das Subven-tionsverfahren eingeschalteten Stelle oder Person (Subventionsgeber) über subventionserhebliche Tatsachen für sich oder einen anderen unrichtige oder unvollständige Angaben macht, die für ihn oder den anderen vorteilhaft sind, deren Verwendung durch Rechtsvorschriften oder durch den Subventions-geber im Hinblick auf eine Subvention beschränkt ist, entgegen der Verwen-dungsbeschränkung verwendet, den Subventionsgeber entgegen den Rechts-vorschriften über die Subventionsvergabe über subventionserhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt oder in einem Subventionsverfahren eine durch unrichtige oder unvollständige Angaben erlangte Bescheinigung über eine Subventionsberechtigung oder über subventionserhebliche Tatsachen gebraucht.
Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn die Täter aus grobem Eigennutz oder unter Verwendung nachgemachter oder verfälschter Belege für sich oder einen anderen eine nicht gerechtfertigte Subvention großen Ausmasses erlangt, seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger missbraucht, oder die Mithilfe eines Amtsträgers ausnutzt, der seine Befugnisse oder seine Stellung missbraucht, kann ein Gericht die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, und die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, aberkennen .
Subvention im Sinne dieser Vorschrift ist eine Leistung aus öffentlichen Mitteln nach E U Recht, die wenigstens zum Teil ohne marktmäßige Gegen-leistung gewährt wird und der Förderung der EU-Mitgliedsländer dienen soll, als eine Leistung aus öffentlichen Mitteln nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften.
Subventionserheblich im Sinne, sind Tatsachen, die durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes von dem Subventionsgeber als subventionserheblich bezeichnet sind oder von denen die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Weitergewährung oder das Belassen einer Subvention oder eines Subventionsvorteils gesetzlich abhängig ist.
Sachverhalt
RECHERCHIERTE BEWEISE & RECHTSWIDRIGE ERGEBNISSE NR.: 02
In der Jahreswende 2003/4 wurden erst die Küstengesetz Enteignungen in den Medien öffentlicht, vollzogen und vorgenommen, leider mit keinem seriösen Hintergrund, um einen Strafbestand in Abrede stellen zu können und deshalb der Verdacht von betrügerischen Absichten zu erkennen war, und sich allein in unserem Fall mit einigen Millionen Euro zu bereichern und dadurch eine Familiengemeinschaft zerstört wurde, ist dieser Tatbestand in allen Belangen nachgewiesen.
Tatbestand:
Um nachweislich die Wohn- und Gewerbeimmobilie Salins E- 1 Casa Panama in Empuriabrava ankaufen zu können, benötigte man einen Bankkredit und weitere private Kreditgeber, die mit den Anforderungen einverstanden waren und die Gelder zur Verfügung gestellt haben, wurde deshalb in den Monaten Nov., Jan., Feb. und März 1998 sehr intensive und fachkundige Überprüf-ungen der zum Verkauf stehenden Wohn- und Gewerbeimmobilie vorgenom-men, wie unter anderem:
Wurden nachfolgend unsererseits alle notwendigen Nachfragen und rechtliche unbedenkliche Rechtslage beim:
A) Zuständigen Rathaus in Castello
B) Gericht in Figueras
C) dem zuständigen Grundbuchamt in Roses
D) Kreditanfrage bei der Banco Santander
E) sowie insbesondere die Auflagen der Betriebs-Genehmigung der Merchandising bajo lizencia Verwertung des F.C. Barcelona und des POT Sauerstoff Therapie Institut
F) Das beauftragte Beurkundungsnotariat in Figueras, die ebenfalls alle bedenklichen Auflagen geprüft hat und nachfolgende Bedenken ausschließen konnte wie:
Die vorhandene Baugenehmigung aus dem Jahr 1976, der vorgenannten städtischen Gewerbe-Erlaubnis über die exklusiven Verwertungsrechte des F.C Barcelona.
Mit dem Resultat, daß 3 Tage vor dem notariellen Kaufvertragsabschluß alles abgeklärt werden konnte und keine bedenklichen Auflagen festgestellt wurden.
Zumal es sich bei der in Frage kommenden Immobilie um eine landschaftlich perfekt angepasste „eingeschossige Bauweise“ handelt, für eine Küstenlandschaft mehr als eine vorbildliche, naturbezogene Architektur handelt, die in keiner Weise einen hochgeschossigen Massenbau darstellt,
sondern mehr als einen perfekten:“ Küsten Präsentationseffekt“ vorweist, sowie eine in Europa einzigartiges und konkurrenzloses Format darstellt, vergleichsweise wie in Florida USA, die vorhandene Meereskanal Landschaft, gewährleistet.
Man sollte sich dringend die Mühe machen, einen genauen Überblick der in Frage kommenden Wohn & Gewerbe-Immobilie im Küsten & Strandlagen-bereich in Empuriabrava persönlich einzusehen, um feststellen zu können, dass es auf dem spanischen Festland und den Inseln seinesgleichen nicht noch einmal besser in den E U Staaten vorfinden wird.
Eine kostbare Wohn- und Gewerbeimmobilie, die eine gesicherte Wertstei-gerungsrate, weltweit und in den EU-Ländern, gewährleistet.
Es bestanden auf Grund der vorgenannten Recherchen und Nachweise keine ausschlaggebenden Bedenken, woraufhin die Wohn und Gewerbe Immobilie Ende März 1998 notariell ohne Bedenken beurkundet werden konnte.
Sich jedoch den Immobilen Besitz anzueignen, der unter Vortäuschung falscher Tatsachen, keine exakte Begründung Grundlage „Außer Habgier“ rechtfertigt, sowie eindeutig den Tatbestand eines Betruges nahe legt und unter den vorgenannten Tatbeständen nachweist, weil diese brutale Enteignungsmethode nicht im Einklang mit den Gesetzesinhalten aus dem Jahr 1988 begründet werden konnte.
Entgegengesetzt dieser vorgenannten Nachweise wurde gemäß der:“ Staatlichen Mitteilung des Küstengesetz-Ministerium vom 24. Mai 2018 mit der Festlegung, dass die in Frage kommende Wohn und Gewerbe-Immobilie, Salins, Primera Linea E-1 in 17487 Empuriabrava von den Ehel. Johanna M. Koopmans und Herbert Wilczek), gemäß Artikel; 132.1 C der Verfassung, das Eigentum des maritimen und terrestrischen öffentlichen Bereiches, der in diesem Gesetz definiert ist: Das enteignete Immobilien Objekt:
ALS: „UNVERÄUSSERLICH, UNVERÄNDERLICH UND NICHT VERHANDELBAR“ LEGAL ENTEIGNET.
Beweis und Zeugnis: www.o2-immo.net/enteignungsmethodenspanien/
Unter der 5. Rubrik: „Pläne Enteignung“, als Enteignung Nachweis
RECHERCHIERTE BEWEISE & RECHTSWIDRIGE ERGEBNISSE NR.: 03
Es besteht nur eine einzige irreale Verteidigung Argumentation, indem sich die Verantwortlichen ausschließlich auf die in Verbindung stehenden
Eigennützigen und „Einseitige Interessenbelange falscher Deslinde, (Eigenwillige Abmessungsergebnisse bzw. Festlegungen) der
Küstenstrandanlagen Abmessungsdaten vom Wellengangende, zu berufen.
Um sich mit falschen Angabe Daten und in vorgetäuschter, betrügerischer Art und Weise bereichern zu können.
Wusste man von Seiten der spanische Regierung haargenau darüber Be-scheid, dass es keine strittigen Punkte bei der vorgetragenen Umsetzung des Küstengesetzes in Empuriabrava gegeben hat , die in der ersten Meereslinie Salins E-1 bei dem vorgegebenen angeblichen Küstengesetzinhalten möglich gewesen war, diese Enteignungsmethoden zu rechtfertigen, wobei es sich ausschließlich nur um die “einseitigen, finanziellen Interessensbelange einer Enteignungsmaßnahme handelte, und es die Auffassungen darüber gab, wo in unserem Fall das Meer aufhört und das Land, d.h. die Küste beginnt.
RECHERCHIERTE BEWEISE & RECHTSWIDRIGE ERGEBNISSE NR.: 04
Dementsprechend konnte nach genauer Überprüfung der Sach- und Rechts-lage nachgewiesen werden, dass die am 29. April 1958 in Genf beschlossene „Internationale Übereinkommen über das Küstenmeer“, das Spanien am 25. Februar 1971 unterzeichnet hat, zugrunde legen musste.
In Art. 3 der o.g. Übereinkunft wird die sog. „Basis-Linie“ ausschliesslich, mit Einseitigen staatlichen Belange festgelegt, d.h. die Linie mit der sowohl messtechnisch als auch juristisch festgelegt wurde, wo die Grenze zwischen Land und Wasser, also die „Küste“ zu finden ist.
Als „Basislinie“ ist die Niedrigwasser-Linie entlang der Küste zu verstehen, wie sie in den amtlichen Seekarten eingetragen ist.
Der Blick auf die Seekarte für die Bucht von Roses und Empuriabrava zeigt, sowohl dem Laien als auch den jeweiligen Fachleuten oder denen, die sich dafür halten, wo das Meer aufhört und wo das Land beginnt.
Falls sich auf diesem Landgebiet irgendwelche Gewässer (Flüsse, Seen, Kanäle, ganz wichtig: auch Häfen!) befinden, zählen sie ab der Basislinie zu den Binnen-Gewässern, also nicht zum Meer.
Offenbar in Unkenntnis dieser Tatsache betrügt man geradezu mit aben-teuerlichen Argumenten, wie den Punkt an Land, der jemals bei einer Sturm-flut oder einer übergroßen Welle von Wasser überspült wurde, um eine Linie festzulegen, die man als Küstenlinie in Empuriabrava Salins, E-1 verstehen soll.
Messungen des Salzgehaltes von ans Meer angrenzenden oder ins Meer ein-mündenden Flüssen und Kanälen sind in diesem Zusammenhang ebenso un-nötig wie unsinnig, weil sie nur von hydromorphologischer Bedeutung (d.h. im Hinblick auf die medioambientale /Umwelt bezogene Funktion) sind und damit keinerlei Aussage über die messtechnische und juristische Zuge-hörigkeit des betreffenden Gewässers gemacht werden kann.
Die internationale Übereinkunft über die Küstengewässer würde mit Art. 7 sogar so weit gehen, daß die gesamte Bucht von Roses und insbesondere Empuriabrava, Salins, E-1 den sog. „inneren Gewässern“, d.h. den Binnen-gewässern zugeschlagen werden und damit die messtechnische und juristisch relevante Küstenlinie zwischen Cap Norfeu und Cap de Utrera liegen.
Art. 7 / 4. der genannten Übereinkunft zeigt eindeutig auf:“ Wenn „die Entfernung zwischen den Niedrigwasser-Marken der natürlichen Öffnungspunkte (einer Bucht) weniger als 24 Seemeilen, d.h. 44.448 km auseinander liegen, kann die Basislinie als gerade Linie zwischen diesen beiden Punkten gezogen werden. Die Entfernung zwischen den o.g. Punkten beträgt etwa 16 bis 20 km, also weniger.
Im Klartext heißt dies, dass die gesamte Bucht von Roses und insbesondere Empuriabrava, Salins, E-1 nicht unter das Küstengesetz in Anspruch genommen werden kann, weil die verschiedenen Schutz-Zonen praktisch im Meer, d.h. in der Bucht von Roses verlaufen würden…………………
Fakt ist, dass nachfolgende Sach und Rechtslage, aus juristischer Sichtweise, der geschädigten Familiengemeinschaft, nachgewiesen ist, dass bis zum heutigen Tag 17.Dezember 2022 der Verkehrswert mit einem Gutachten eines „siebenstelligen €uro Betrag, ohne Entschädigung“ enteignet ist.
Film Dokumentation unter: www.youtube.com/watch?v=sq4jzxljcxk
RECHERCHIERTE BEWEISE & RECHTSWIDRIGE ERGEBNISSE NR.: 05
WIE GEHT ES NACH DER CORONA KRISE WIRTSCHAFTLICH IN SPANIEN WEITER, KANN UND DARF DIE SPANISCHE REGIERUNG WEITERE E U GELDER in Höhe von: 145 Millionen €uro IN FORM VON EURO-BONDS, DIESE ALS:“ SOLIDARITÄT BEGRÜNDUNGEN VERLANGEN bzw. VERANTWORTEN“ ??
Eine UNERTRÄGLICHKEIT beinhaltet der ANTRAG VOM:
„REICHSTEN LAND der E U-Mitgliedstaaten “
Der spanische Staat, der über Immobilien Besitztümer von weit mehr als: Tausend Milliarden €uro in zukunftsorientierte, unschätzbare Immobilien-Sachwerte, als alleiniges staatliches Eigentum in Anspruch nimmt und besitzt.
Spanien ist das Einzige der 27 EU-Länder, das nationale und EU Bürger ruiniert und brutal ihres Eigentums beraubt.
Die sich nachweislich, in Anbetracht von räuberischen Ausbeutungs-methoden, von “ Wertvollem Betongold“ brutal angeeignet haben.
Wie kann man vorbeugen, wenn sich die Ansteckung der:
„Spanischen Küstengesetz Beraubung –Methoden in den anderen 26 E U Mitgliedsländer europaweit ausbreitet?
Für die in Frage kommenden EU Partner Länder, (z.B. unter anderem Frankreich Griechenland und die anderen, an ihre Meeresküsten liegenden Immobilien, zu enteignen als Nachahmer motiviert werden?
Fakt ist, dass aus vorgenannten Gründen feststeht, dass der nachfolgende Tatbestand, die Enteigneten Familiengemeinschaft Casa Panama , realistisch gesehen ausschließlich nur noch über einen zwangsweise: “Nutzungs- Recht“ in Form eines: „Hausmeister Status“ verfügen.
Der auf Grund der Küstengesetzesgrundlage aus dem Jahr 1988 , dass mittlerweile bereits seit über 35 Jahren vergangen ist, und wir deshalb nur geduldet werden und vom spanischen Staat dazu eingesetzt werden, um alle derzeitig noch vorhanden eingetragenen Kredit & Verschuldungen der Enteigneten abgelöst und bezahlt sind. Nur deshalb verwendet man die Möglichkeit einer Verlängerung Nutzung-Formulierung in Form einer weiteren unentgeltlichen reinen Hausmeister Service Tätigkeit
Indem weitere 30 Jahre nur dann „in Aussicht zu stellen“,
Es besteht diesbezüglich keine juristische Rechts Garantie und Glaubwürdigkeitsmerkmale darüber, dass der spanische Staat diese zeitliche Zusage rein aus finanziellen Gründen einhält und gewährleistet.
Gründe: RECHERCHIERTE RECHTSWIDRIGE ERGEBNISSE NR.: 05
Realistisch gesehen ist jedenfalls der Verdacht begründet, um sich auf eine
Realistisch bestehende Wirtschaft und Finanz Krise,Crash & €uro Inflation bestens vorbereitet hat.
Um zukünftige Investoren, durch die Gegebenheiten eines der wertvollsten und einzigartigen Immobilien Besitztümer in der ersten Meereslinie von Empuriabrava mit dazugehörigen Bootsliegeplatz besitzen zu können, um eine große und sichere Immobilien Wertsteigerungsrate einer geordneten staatlichen „Beton Gold Offerte“ präsentieren zu können, benutzt man den Enteigneten Familiengemeinschaft Casa Panma , nur deshalb unfreiwillig, als:
Eine staatlich umfunktionierte Projekt Präsenz, die in Form von: “Dienstleistungs- Service, bzw. den Enteigneten als einen staatlich engagierten Vermögens Verwalter“ einzureihen und deshalb
der Tatbestand, unter Vortäuschung falscher Tatsachen,
die Enteigneten in dieser Art und Weise, zwangsweise und ungewollt, mit einzubeziehen, das war/ist für den span.- Staat, eine kostenfreie und raffinierte Ausnutzungsmöglich, weil in den letzten Jahren und Monaten sich laufend Investment-Besichtigung Besucher einfinden, die vor dem Eingang der enteigneten Gewerbe und Wohnimmobilie von überwiegend: „Maklern“ „Börsianern“, „Anlage Fonds Agenten“ „Chinesische , Russische Ankaufinteressenten“, die Fotos gemacht haben und um Informationen vom „ Hausmeister“ über eine europaweit einzigartigen und lukrativsten
„Vermögenssachwertanlagen, die zusätzlich durch eine internationale Immobilien Agentur: Die Salins Lage mit eigenen Bootsplätzen in Empuriabrava, als eine der höchsten Immobilienwertsteigerungsraten in Europa einordnet und gewährleistet sind, Gründe weshalb laufend
freundlich Nachfragen beim Hausmeister gestellt werden.
Nunmehr ist es der richtige Zeitpunkt für die gewünschte Abwicklung und Vorbereitungen eingetreten sind, die sich auf den drohenden Euro-Crash mit:
EINEM PERFEKT KONZIPIERTEN BETONGOLD SEGEN
entsprechend vorbereitet ist.
Der Euro-Crash ist jedenfalls nach der Inflations-Krise der richtige Zeitpunkt, sowie eine wertvolle und geniale Lösung für staatliche Immobilien-Eigentums Wert-Nachweise, die in Milliardenhöhe, die insbesondere in Form von Staatsanleihen, für den span. Staat gewährleistet sind, vorzeigen zu können.
Eine UNERTRÄGLICHKEIT beinhaltet der ANTRAG VOM:
„REICHSTEN LAND der E U-Mitgliedstaaten “
Spanien ist das Einzige der 27 EU-Länder, das nationale und EU Bürger ruiniert und brutal ihres Eigentums beraubt.
Sowie rückwirkend zusätzlich bekannterweise immer und immer wieder habgierige-Anträge von: Finanzhilfen seit mehreren Jahren von Spanien an die E U eingefordert wurden ?
Wie kann man vorbeugen, wenn sich die Ansteckung der:
„Spanischen Küstengesetz Beraubung –Methoden europaweit ausbreitet?
In dieser Wechselphase bezieht man sich auf den nachfolgenden Vorteil dementsprechend zusätzlich bei den Enteigneten dafür Sorge zu tragen, dass alle ev. früheren Kredite und Grundbucheintragungen in dem Zeitraum der Hausmeisternutzung gelöscht sind und die Immobilien sich in einem perfek-ten Pflegezustand befinden und den öffentlichen Eigentumsnachweis im jeweiligen Grundbuchamt schuldenfrei nachweisen.
Perfekte und effektive Lösungen für den zu erwartenden finanziellen Wandel, mit der Übernahme einer neuen Währungsunion, durch eine neue „E U Währung“ die allerbeste Lösung, sowie unter anderem ist damit der spanische Staat schuldenfrei geworden, und die Vermarktung von Mieteinnahmen aus den enteigneten Immobilien mit zusätzlich Netto 12 % jährliche Vermietung Rendite Aussichten, sowie den Immobilien Wertsteigerungsraten, werden die zukünftigen Lobbyisten mehr als begeistert sein, sowie staatliche Immobilien Fonds und Börsianern eine zukünftig große Einnahmequelle für den spanischen Staat gewährleisten.
Mehr als clever muss man den Politikern aus Madrid zugestehen, denn Hindernisse aus Brüssel für diese Vorgehensweise, bestehen leider bis heute nicht.
Diese spanischen Gegebenheiten von Enteignungsmöglichkeiten mit den erteilten E U Zustimmungen sollten sich die E U Länder an ihren Küstenorten eine Nachahmung in Betracht ziehen, um den Euro Crash, auch wie die Spanier es vormachen, gleichgesonnen entgegenzutreten.
Denn für die E U Länder mit entsprechenden Küstenorten eröffnet sich eine perfekte Möglichkeit, den Inflation Euro Crash, wie die E U Spanier, genauso nachzuvollziehen, um sich zukünftig mit Betongold bereichern zu können und dem inflations- Euro Crash positiv entgegen zu sehen.
RECHERCHIERTE BEWEISE & RECHTSWIDRIGE ERGEBNISSE NR.: 06
Dementsprechend sollte auch die vor der Casa Panama Immobilie liegende 1. Strandreihe (ca. 250 bis 300 Meter) vom Wellengang entfernten:
10 vorhandenen Restaurants, die in Form von “eingeschossigen, festen Betonbauten am Strand von Empuiriabrava bestehen, sollten diese zunächst abgerissen werden. Von diesem Vorhaben wurde jedoch abgesehen und an die verschiedenen 10 Mieter/Pächter wurde von den „spanischen staatlichen Behörden“ eine Jahresmiete von: ca.: 390.000,- Euro fest vereinnahmt.
Film Dokumentation unter: www.youtube.com/watch?v=sq4jzxljcxk
RECHERCHIERTE BEWEISE & RECHTSWIDRIGE ERGEBNISSE NR.: 07
Um für diese brutalen Enteignungsmethoden geeignete „Schutzmaßnahmen zu ergreifen, sowie die heute sehr negativen Auswirkungen der Rechtsungewissheit auf nationale und internationale Investitionen in Immobilien zu vermeiden“, sowie EU Bons & finanzielle Unterstützungshilfen aus Brüssel, nicht in ausreichender Höhe erzielt werden müssen dann Sicherheiten her, deshalb ist es schwer vorstellbar, dass die spanischen Politiker sich durch die angeeigneten:“ Immobilien in Milliarden Sachwerten angesichts solcher Aussichten grandios reagieren und sich nichts entgehen lässt.
Falls der spanische Staat der Aufforderung des Europarates folgt und sein Strafrecht entsprechend der Vorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention und dem europäischen Rechtsstandard verändert, verliert er seine wirkungsvollste Waffe, um die durch das vom Küstengesetz beraubten und geschädigten Immobilienbesitzer, sondern eine Reaktion auf internationalem Druck, dem Spanien sich zunehmend ausgesetzt sieht, und die bevorstehenden Urteile des Europäischen Gerichtshofes, von denen allseits erwartet wird, dass sie für Spanien vernichtend ausfallen werden.
Während die Europäische Union weiterhin so tut, als ob es sich bei der aus politischen Gründen, von inzwischen Tausenden von Küstengesetz geschädigten Immobilienbesitzer um eine: „innere Angelegenheit Spaniens“ handele und damit eine beispielslose Doppelmoral, hinsichtlich der Menschenrechte an den Tag legt, sollte dem Europarat veranlassen.
Ich/ wir die unter 1 – 2 – und 3 der ersten Seite vorgetragenen, erklären hiermit in Form einer „Eidesstattlichen Erklärung, die ganze Wahrheit in Form mit entsprechenden vollständigen Beweisen ,nach besten Wissen und Gewissen, dass unsere gesamten Recherche -Ergebnisse, sich ggf. als absichtlich falsch oder irreführend erweisen, oder absichtlich zu einem illegalen Zweck übermittelt werden, können für uns Rechtsfolgen nach sich ziehen, u. a. verwaltungsrechtliche und/oder strafrechtliche Sanktionen nach geltendem nationalem Recht. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgen in voller Übereinstimmung mit dem geltenden Rechtsrahmen, insbesondere mit den Bestimmungen des Kapitels VIII der Verordnung (EU) 2017/1939 des Rates. Wenn uns zur Kenntnis gelangt, dass eine Straftat oder andere Unregelmäßigkeiten begangen worden sein könnten, die nicht in den Zuständigkeitsbereich der EPPO fallen, leitet die EPPO die einschlägigen Informationen gemäß Artikel 24 der Verordnung (EU) 2017/1939 des Rates unverzüglich an die zuständigen Behörden weiter.
Weitere Recherche Möglichkeiten unter
Vorhandene dargestellte Nachweise, um sich einen eigenen und besseren Überblick zu verschaffen und bei weiteren offenen Fragen, stehe ich ihnen unter der Tel- Nr.(0034) 633 44 54 88 (D) & (0034) 607 58 77 (es)
- zu jeder Tageszeit zur Verfügung.
Weitere Recherchemöglichkeiten unter
Bitte recherchieren sie auch unter www.costabrava-actuel.com und
www.o2-immo.net/enteigungsmethodenspanien/
Mit einer von uns organisierten und gestalteten Filmdokumentation mit dem deutschen TVSender RTL / VOX im Jahr 2014, wurde vor Ort in Empuriabrava, mit effektiven Fakten genau dokumentiert, indem man bei dieser filmischen Berichterstattung genau feststellen kann, dass sich bis zum heutigen Tag nichts geändert hat.
Film Dokumentation unter: www.youtube.com/watch?v=sq4jzxljcxk
www.o2-immo.net/enteigungsmethodenspanien/
In Erwartung einer Überprüfungsmaßnahme und entsprechenden Bearbeitung verbleibt
Mit freundlichen Grüßen
Herbert Wilczek & J. Koopmans Wilczek
Herbert Wilczek Inhaber der Medien Abteilung der:
www.empuriabravanews.com Rubrik: C E Invest Schutzgemeinschaft
Dienstag, 24.01.2023
Hier finden Sie weitere Informationen:
Recherche-Ergebnisse von Herbert Wilczek -Casa Panama- aus Empuriabrava:
Über die brutalen Enteignungsmethoden, die an eine Familiengemeinschaft schon ab dem Jahr 2002 /2003 , in Empuriabrava von dem damaligen Ministerpräsidenten J.L. Zapatero von der: PSOE eingeleitet und ununterbrochen vollzogen werden.
Kommentar -Version 1
Ich habe mit meinen intensiven Recherchen, diese zum Anlass genommen, den als hauptsächlichen Verantwortlichen und alleinigen Verursacher der brutalen Enteignungsmethoden, den damaligen 2004 gewählten spanischen Ministerpräsident José Luis Zapatero, verantwortlich gemacht. Anfänglich konnte ich die nachfolgende Sanktionen von Zapatero entnehmen , indem er von EU-Staaten, eine laxe Wirtschaftspolitik forderte. Die spanische Regierung, die gegenwärtig die rotierende EU-Ratspräsidentschaft innehat, werde eine neue europäische Wachstumsstrategie vorlegen, bekundete Zapatero vor ausländischen Journalisten. Gemäß dieser Strategie wurde sie von allen EU-Regierungen angenommen, so sollten Abweichungen bestraft werden.
Als Vorbild nannte Zapatero den EU-Stabilitätspakt. Bei Verstößen gegen die darin vorgesehene Neuverschuldungsgrenze von drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) kann die EU ein Defizitverfahren gegen das betroffene Land einleiten, das im Extremfall Sanktionen nach sich zieht. Einzelheiten seines Vorschlags will Spanien auf dem EU-Gipfel vorstellen.
Zapateros Heimatland Spanien stand vor den Scherbenhaufen seiner schlechten Wirtschaftspolitik.
Ideengeber für Zapatero war der vom spanischen EU-Vorsitz einberufene „Rat der Weisen“. Die Fachleute haben sich für die Schaffung einer echten Wirtschaftsunion zur Wiederankurbelung der Konjunktur ausgesprochen. Nur so könne die Europäische Union auch international stärker auftreten und an Einfluss gewinnen.
Entgegen diesem Vorschlag/ Vorhaben konnte man diesbezüglich
im InterNet das „Ley 22-188, de 28 de juliol, de costas“ d.h. das Küstengesetz, anklickt, der findet einen Begleittext, offenbar handelt es sich um die Veröffentlichung einer Rede zum Gesetz, mit der das königliche Staatsoberhaupt sich an seine Untertanen wendet.
Es geht dabei sowohl um eine Zustandsbeschreibung des Landes als auch um die Darlegung der Gründe, warum das Küsten-Gesetz erlassen wurde und zur Lösung welcher Probleme es notwendig ist.
Es geht aber auch – und das ist im Grunde das Wesentliche, um das offene und klare Eingeständnis von schwerwiegenden Fehlern und Versäumnissen von der PSOE- roten Parteien-Politik, des spaischen Staat, der Justiz und Verwaltung, d.h. um staatlicherseits nicht verhinderte Korruption und um Vetternwirtschaft.
Es geht um einen „roten PSOE -Verwaltungsapparat“, der sich in geradezu feudalistischer Machtvollkommenheit über bestehende Gesetze hinwegsetzte, um eigene, meist wirtschaftliche positive Ziele, die zur Vermeidung / Verbesserung der Inflation zu verfolgen und der aus dem Land das gemacht hat, was es heute ist.
Stark verkürzt könnte man sagen, daß der PSOE-rote spanische Staat versucht, sich mit diesem Gesetz „billig“ aus der Affäre zu ziehen und nicht daran denkt, das Lehrgeld für seine eigenen Fehler selbst zu bezahlen, obwohl er an den Einnahmen der durch das Gesetz zu beseitigenden Auswüchse und Missstände mehr als gut verdient hat.
Stattdessen beruft man sich auf zum Teil aus dem Mittelalter stammende Gesetze und benutzt das Deckmäntelchen des Umweltschutzes als Generalvollmacht, um auf Kosten gutgläubiger und getäuschter Immobilienbesitzer wie unter anderen die Familiengemeinschaft Casa Panama aus Empuiriabrava Buße zu tun.
Dem neuen Gesetz wird eine Funktion zugewiesen, die es aus mehreren Gründen nicht erfüllen kann. Dies beginnt bei den geradezu als abstrus zu bezeichnenden Definitionen seines Wirkungsbereiches, sowohl die Küstenlinie, C/Salins in Empuriabrava , als auch die sog. Inneren Gewässer betreffend.
Die Definition der Küstenlinie in Art. 3 / 1. a), ist abseits jeglicher bereits bestehender und rechtsverbindlicher Festlegungen, z.B. in den amtlichen Seekarten, mehr als diffus und völlig unbrauchbar. Sie widerspricht auch dem Tenor, bzw. der erklärten Absicht des Küsten Gesetzes, Unklarheiten zu beseitigen und verlässliche Kriterien für seine Anwendung und Umsetzung zu liefern.
Dasselbe gilt für Art. III / 3. des Küsten-Gesetzes, wonach neben den Meeren auch die sog. „Inneren Gewässer in seinen Anwendungsbereich fallen, d.h. Lagunen und Flüsse.
Speziell im Fall der Familien-Gemeinschaft Casa Panama in Empuriabrava stellt sich dabei die Frage, ob und inwieweit im Rahmen einer zusammenhängenden, konzeptgebundenen Baumaßnahme zu einem klar definierten Zweck, künstlich angelegte und als fester unverzichtbarer Bestandteil der Baumaßnahme, Kanäle - die u.a. auch aus Kostengründen mit Meerwasser, statt mit Champagner gefüllt wurden - als zu den Inneren Gewässern zugehörig zu sehen sind.
Die Abgrenzung der Kompetenzen zwischen Staat und Kommunen ist nicht klar umrissen, so dass mit dem als „neu“ bezeichneten Gesetz auch diesbezüglich nicht mit mehr Transparenz und eindeutigen Rechtspositionen zu rechnen ist.
Das unbestreitbar wichtige und richtige Gebot des Umweltschutzes wird ebenso übertrieben und unangemessen, wie das unterstellte öffentliche Interesse, das vorgibt, dem Bürger zu dienen, in Wirklichkeit jedoch staatlichen Einfluß und Macht kaschiert, quasi als Vehikel für als politisch oportun erscheinende Rechtsbeugungen – wie beim Rückwirkungsverbot mißbraucht.
Das stets in den Vordergrund gerückte und als Hauptargument für und gegen jede erdenkliche Maßnahme verwendete „öffentliche Interesse“ ist auch nicht näher definiert.
Es könnte also sowohl kultureller, rot-sozialer, infrastruktureller oder städtebaulicher Natur sein. Es ist jedoch nicht auszuschließen und eher wahrscheinlich dass es wirtschaftlicher Natur sein dürfte, womit man dann wieder am Ausgangspunkt der gesamten Misere angelangt wäre.
Kommentar-Version: 2
Anstatt zuallererst „den eigenen Stall auszumisten und aufzuräumen“, d.h. zu klären wann, wo, warum und von wem welche Rechtsbrüche in der Vergangenheit begangen wurden, scheint es in dieser Hinsicht eine Art Generalamnestie, bzw. eine stillschweigend erteilte Absolution für begangene Sünden zu geben. Eine vorherige parlamentarische Behandlung und Bewertung dieses Themas mit entsprechenden Konsequenzen sind zumindest dem Verfassern der Familiengemeinschft Casa Panama bislang nicht bekannt.
Dies verstößt ebenso gegen die Mindestanforderungen an einen Rechtsstaat, wie das mit Urteil des Obersten Gerichtshofs außer Kraft gesetzte Rückwirkungsverbot von Gesetzen.
Der vorliegende Text sagt, man habe den Regionen und Kommunen bezüglich der Umsetzung des Gesetzes im Rahmen der ihnen zugewiesenen Kompetenzen gewisse Ermessens und Entscheidung - Spielräume übertragen und den direkten Einfluss des Staates auf Gebiete begrenzt, wo keine kommunalen Kompetenzen bestehen, bzw. den staatlichen Einfluss auf eine auf Gegenseitigkeit bauende Informations- und Entscheidungspraxis beschränkt. Umso verwunderlicher erscheint vor dieser Aussage, dass vom Gesetz betroffene Eigentum, z.B. Casa Panama in Empuriabrava, Post vom zuständigen Ministerium und nicht von der dafür zuständigen Kommune erhalten.
Im Folgenden wird, der eingangs erwähnte Text auf für die laufende Diskussion relevante Passagen verkürzt bzw. nur auszugsweise und sinngemäß, d.h. nicht wortwörtlich wiedergegeben. Vom Verfasser als ergänzend erachtete Bemerkungen stehen in Klammern.
Sei der Küstenlinie von Empuriabrava, wie in anderen Ländern von starkem Bevölkerungswachstum und von der Nutzung durch Tourismus, Landwirtschaft, Industrie, Fischerei und anderen Eingriffen betroffen.
Diese Situation sei durch nicht abgestimmte Maßnahmen und ohne die erforderliche Koordination und Beachtung der Bestimmungen bezüglich des öffentlichen maritimen Eigentums und denen der jeweiligen Flächennutzungspläne entstanden.
Der zwischen Meer und Land bestehende interaktive Zusammenhang habe keine ausreichende Berücksichtigung gefunden, weshalb Maßnahmen zu ergreifen seien, die einerseits den Schutz dieser sensiblen Räume garantieren und die andererseits die Nutzungsmöglichkeit derselben für die Allgemeinheit sicherstellen.
Kommentar-Version: 3
Es gebe viele Faktoren, die sich negativ auf den Erhalt der Umwelt auswirken, wie die Veränderung der Lebensgewohnheiten, der Freizeitgestaltung und das Phänomen der „Vermassung“.
Der Materialeintrag an die Küste über einmündende Flüsse und Bäche sei durch den Bau von Stauseen und infolge von Wiederaufforstung bzw. der sich daraus ergebenden geringeren Wassermenge Wasserführung der Muga und Salins Flüsse, in Verbindung mit einem erhöhten Wasserverbrauch um 20% zurückgegangen.
Das erfordere kostenintensive Wiederherstellungsmaßnahmen, sowohl an Stränden, als auch die Dünen und Flussmündungen betreffend, sowie Korrekturen wasserbaulicher Maßnahmen, die auf längere Sicht der Fluss Muga des Sandes behindern und blockieren. Indem privates Eigentum in den öffentlichen Zonen zu oft durch Schaffung von vollendeten Tatsachen und mit Unterstellung von Genehmigungen entstanden sei und öffentliche Zugangswege zum Meer fehlen, seien Teile des Meeresufers der freien Nutzung durch die Öffentlichkeit entzogen. Zu den bedauerlichsten Fällen der Zerstörung von Lebensräumen gehöre die der maritimen Feuchtgebiete und Sümpfe.
Viele von ihnen seien aus vorgeschobenen Gründen wie z.B. gesundheitliche, Wirtschaft und landwirtschaftliche, zerstört worden und sie seien darüber hinaus, sowohl wirtschaftlich als und steuerlich mit dem Ziel der Verwirklichung spekulativer Bauvorhaben subventioniert worden.
Die Auswirkungen dieses ständig anwachsenden, durch schwere Ver-säumnisse der Verwaltung ermöglichten Privatisierungsprozesses, seien nicht hinnehmbar.
Der sich weiter auszubreiten drohenden Zerstörung und Privatisierung der Küstenlinie in Empuriabrava müsse dringend und unmissverständlich Einhalt geboten werden. Dazu gehöre die Wiederherstellung und Verteidigung des natürlichen Gleichgewichts und dessen Fortbestand in der Zukunft, sowie der Schutz und die Bewahrung der natürlichen und kulturellen Resourcen. Eine vernünftige Anwendung und Durchsetzung der rechtlichen Vorgaben seien Garantie für eine dem Erhalt und der Allgemeinheit dienenden Nutzung der betreffenden Gebiete.
Ausnahmen sollten im öffentlichen Interesse zeitlich und räumlich strikt begrenzt und nur unter Auflage geeigneter Maßnahmen zur Wiederherstellung Renaturierung gemacht werden.
Die Schwächen der gültigen Gesetze zur Erreichung der beschriebenen Ziele seien öffentlich bekannt und es erscheine überflüssig, sie hervorzuheben.
Das Küstengesetz vom 26. April 1969 habe sich darauf beschränkt eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, um allen an Entscheidungen in den Küstenzonen Beteiligten entsprechende Kompetenzen zuzuweisen.
Das Küstenschutz-Gesetz von 1980 fülle – und dies nicht ganz zufrieden stellend, eine Lücke des vorherigen Gesetzes, indem es Eingriffe und Verletzungen spezifiziert definiert, die Vorgehensweise bei der Umsetzung des Gesetzes definiert und dementsprechende Sanktionen festlegt.
Es sei jedoch offenkundig, dass weder nur mit verwaltungsrechtlichen noch nur mit den Mitteln der Sanktionierung für sich allein eine vollkommene Regulierung des in Frage stehenden maritimen öffentlichen Eigentums möglich ist.
Der lückenhafte Charakter der bestehenden Gesetzgebung zwinge dazu, als ergänzendes Recht Entscheidungen Gesetze aus dem 19. Jahrhundert heranzuziehen.
Dies seien die sich vom Wasserrecht herleitenden Gesetze und Rechtsgrundlagen bezüglich des Baues, des Betriebs und infrastruktureller Maßnahmen in Häfen.
Zum andern betreffe das öffentliche Baumaßnahmen, die durch ihren übergeordneten Charakter keine besonderen Einschränkungen gegenüber dem öffentlichen Küstenbesitz kennen und den Naturschutz vernachlässigen, was jedoch in Anbetracht der Anzahl und der Heftigkeit der Eingriffe in die Natur dringend geboten sei.
KOMMENTAR -VERSION 4
Wesentliche, von Experten und mit der Ausarbeitung von Texten befassten Fachleuten beklagte Mängel an der gültigen bisherigen Gesetzgebung seien:
Die viel zu knappe Definition der Küstenzone und des Strandes in Empuriabrava , die der Realität in der Natur nicht gerecht wird
Der Vorrang des vom Eigentumsregister geschützten privaten Besitzes, der Familiengemeinschaft Casa Panama bzw. dessen Rückforderung zu Lasten des Staates die private Vereinnahmung öffentlicher Rechte, obsolete und ungeeignete Dienstbarkeiten
das Fehlen von Schutzmaßnahmen angrenzender Gebiete
die widerrechtliche, nur durch Nutzung (Gewohnheitsrecht) begründete Aneignung von öffentlichen Grund und Boden
die nur passive Teilnahme und Mitwirkung der Verwaltung bei Nutzungs und Inbesitznahme-Gewährungen
die undifferenzierte Behandlung von Berechtigungen und Konzessionen Ausübungsrechten
die Generalisierung dessen, was man als Erweiterung der Inhaber-Rechte über öffentliches Eigentum auffassen müsse
das Fehlen von wirksamen Garantien bezüglich der Erhaltung der Umwelt
die Aufhebung der „Besetzung“ auf Staatskosten
die Langsamkeit beim Vollzug der Sanktionen einschließlich der Über-flüssigkeit einiger durch die neue staatliche Ordnung begründeter Kompetenzen.
In Anbetracht des gleichzeitigen Drucks der Realität und mangels geeigneter Gesetzgebung zeige die Situation, dass Spanien eines der Länder der Welt sei, wo die Küste hinsichtlich des Erhaltens der Umwelt ernstlich bedroht und dass es an der Zeit sei, die schwerwiegenden und fortschreitenden Zerstörungen zu beenden und unumkehrbare Veränderungen zur Erreichung eines ökologischen Gleichgewichts vorzunehmen.
Das vorliegende Gesetz basiere auf der ausdrücklichen Feststellung der Verfassung, wo mit Art. 132.2 erklärt wird, dass es sich bei der Küstenzone, an dem Strand von Empuriabrava , sind Kanalufer Küsten oder Strand ? den Hoheitsgewässern und der Wirtschaftszone bis zum Kontinentalsockel um öffentliches staatliches Eigentum handele.
Dies sei das erste Mal in der spanischen Gesetzgebungs-Geschichte, dass durch eine höchst instanzliche Entscheidung bestimmte Güter als öffentliches Eigentum klassifiziert werden.
Es sei nötig gewesen ein für alle Mal bestehende Unklarheiten zu beenden und gegenteilige Auffassungen bezüglich dieser wichtigen Gebiete auszuräumen.
Das Gesetz beziehe sich auf die Verwaltung und Erhaltung des Erbes der Natur und verwirkliche gleichzeitig die Grundsätze des Art. 45 der Verfassung. Es nehme die Empfehlung 29/1973 des Europäischen Rates hinsichtlich des Küstenschutzes und die Umwelt-Charta von 1981 sowie andere Pläne und Programme der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft auf.
In diesem Kontext könne man das vorliegende Gesetz auf gewisse Weise als bloße Reform des bestehenden betrachten. Streng genommen handele es sich um ein neues Gesetz zur Regelung des öffentlichen Küsteneigentums, ohne Verletzung dessen und mit Berufung auf das, was in speziellen Einzelgesetzen bereits vorher festgelegt worden sei. Dessen ungeachtet liege der Schwerpunkt des Gesetzes auf den Küstenzonen, wo die größeren Probleme liegen und von woher es seinen Namen beziehe.
Das Gesetz sei in verschiedenen Punkten neuartig. Es beinhalte Lehren aus der eigenen und aus der Erfahrung von Ländern mit gleichen Problemen.
In einigen Fällen bestehe die Neuartigkeit in der schlichten Wiederherstellung von Grundprinzipien historischen Rechts, damit dieses nicht an Kraft verliere. In anderen Fällen und im Gegensatz dazu, fänden Vorschriften neueren Datums Eingang, um Problemen Rechnung zu tragen, die von der Anhäufung der Umweltverletzungen herrührten.
Vom Küstengesetz nicht betroffen seien Häfen, weil für sie als staatlicher Anteil an den Küstenzonen unter Berücksichtigung der speziellen Anforderungen und ihres Charakters weiterhin gesonderte gesetzliche Bestimmungen gelten.
Vom Küstengesetz ebenfalls nicht betroffen seien die Häfen der selbständigen Kommunen, weil diese nicht zur unmittelbaren Einfluss Zone des Staates zählten und für sie jeweils eigene Bestimmungen gelten.
In Fällen, in denen die Erweiterung oder Baumaßnahmen an kommunalen Häfen die Inanspruchnahme staatlichen Geländes erforderten, erscheine es angebracht, diese Gebiete auf die Kommunen zu übertragen. Dabei seien bezüglich der Hafen-Dienstleistungen die Traspaso-Regeln d.h. Konzessions-Regeln anzuwenden, wie es auch bei beim Bau von Transportwegen in Küstenzonen der Fall sei, wenn die Übertragung staatlichen Geländes erforderlich ist.
Um in Eigentumsfragen die Küstenlinie auf eine der natürlichen Realität entsprechenden Linie diese Linie ist in den Seekarten seit längerem festgelegt, festzulegen, berufe man sich auf mittelalterliches und Römisches Recht, wonach das Meer und seine Küsten öffentlicher Besitz seien. Man folge dabei in Übereinstimmung mit Art. 339.1 des Codigo Civil dem durch die Verfassung erteilten Auftrag.
Mit dem Gesetz werde in angemessener Weise ausgeschlossen, dass öffentlicher Grund und Boden zum Zweck der privaten und wirtschaftlichen Nutzung, Bebauung, in Besitz genommen werde, da dies in der Regel zu Immobilien-Spekulationen diene.
Im Ergebnis seien beim vorliegenden Gesetz die Prinzipien des Artikel 132.1 der Verfassung über die Unveräußerlichkeit und Unübertragbarkeit öffentlichen Eigentums angewendet, weiterentwickelt und um die verwaltungstechnische Option der berechtigten eigentumsrechtlichen Wiedereingliederung in staatlichen Besitz egal nach welchem verstrichenen Zeitraum, erweitert worden.
Dies bedeute eine Reihe von Einschränkungen für die an die Küste angrenzenden Gebiete, die von den jeweilig zuständigen Kommunen im Rahmen der ihnen übertragenen Kompetenzen festgelegt und umgesetzt werden.
Das vorliegende Gesetz mache nur grundsätzliche Vorgaben, um die Ausübung der vorgesehenen Rechte in den genannten Gebieten und deren Wirksamkeit sicherzustellen, wobei der größte Teil der o.g. Einschränkungen bereits durch bisher existierende Gesetze geregelt gewesen sei.
Hauptziel sei es, in der Schutzzone unnötige (unpassende) Aktivitäten zu verhindern.
Kommentar-Version 5
Die Verwaltung sei aufgerufen, unter Mitwirkung Betroffener, bzw. Interessierter Versammlungen bezüglich der Vergabe von Nutzungsberechtigungen und Konzessionen einzuberufen.
Die maximale Laufzeit einer derartigen Nutzungsberechtigung, bzw. Konzession, werde verkürzt, da dies als ausreichend für die Amortisation einer Investition erachtet werde.
Das Gesetz regle sowohl die Bedingungen und die zu erhebenden Gebühren als Gegenleistung für die Berechtigung, öffentliches Eigentum zu nutzen, als auch Zahlungen bei Rückkauf Entschädigungen.
Bezüglich der genauen Definition von Verletzungen, bzw. der diesbezüglichen Sanktionen habe man nun detaillierteren Kriterien festgelegt. Man habe den Vollzugsweg im Sanktionsverfahren gegenüber dem gerichtlichen Verfahren vereinfacht und damit kostengünstiger gemacht. Dies erlaube auch zeitnäher und effektiver auf Verstöße reagieren zu können.
Der letzte Teil des Gesetzes befasse sich mit den Verwaltungskompetenzen, d.h. den Zuständigkeiten von Staat und Gemeinden, wobei die autonomen Kommunen über eigene Statuten verfügen.
Bezüglich der Verwaltungszuständigkeit des Staates erscheine es als angebracht, detailliertere Ausführungsbestimmungen den jeweils ausführenden Organen zu überlassen, andernfalls wäre der Gesetzestext mit einer zu großen Detailfülle überfrachtet worden, was auch ggf. erforderlichen Anpassungen durch die jeweiligen Verwaltungen im Wege stehe.
Im Wissen um möglicherweise miteinander kollidierende Kompetenzen sei eine bessere Koordination der Instrumente bei der Städte- und Raumplanung über ein gegenseitiges Informations-System und eine verbesserte Zusammenarbeit auf den Weg gebracht worden
Schlussendlich begründe man eine vorübergehende sorgfältige Verwaltung, die sich der Situation annehme, die vor Inkrafttreten des Gesetzes geschaffen wurde.
Im Rahmen der generellen Berücksichtigung legal erworbener Rechte sei das zugrunde gelegte Basiskriterium die vollumfängliche Anwendbarkeit der gesetzlichen Bestimmungen bezüglich der Einfluss- und Schutzzonen in noch nicht urbanisierten Küstenzonen und in Gebieten, in denen des Grundstücks – Eigentümer keine gesicherten Rechte haben, d.h. sich nicht auf einen bestehenden gültigen Bebauungsplan oder genehmigte Bebauung berufen können.
Im Gegensatz dazu fänden die für die Einfluss Zone geltenden Regelungen in bebauten oder bebaubaren Gebieten, wo bestehende Rechte Bebauungspläne existieren, keine, bzw. eine veränderte Anwendung. Die Breite der Schutzzone werde dort auf 20m reduziert.
Das neue Gesetz vermeide einerseits die Auseinandersetzung bezüglich unter dubiosen Umständen erworbener Rechte, die eine Strafverfolgung auslösen und die Verwaltungen belasten könnten, andererseits werde die Notwendigkeit ausgeschlossen, sämtliche Planungen Bebauungspläne und Genehmigungen zu revidieren, was zu unnötiger Unsicherheit auf dem Bausektor führen würde.
In diesem Kontext werde die Situation bestehender Gebäude, die nicht im Einklang mit den Bestimmungen des neuen Gesetzes stehen, präzise geregelt:
Bei illegal errichteten Gebäuden bestehe die Möglichkeit der Legalisierung, falls dies im öffentlichen Interesse liege.
Bei legal errichteten Gebäuden werden bestehende Rechte unter Berücksichtigung der Art und Weise, wie sie sich in das Gelände einfügen, auf welchem sie errichtet wurden, respektiert.
Bei Gebäuden auf gem. Definition des Gesetzes öffentlichem Eigentum wird das Nutzungs-Recht die Konzession bis zu ihrem Ablauf aufrecht gerechnet ab wann? erhalten.
Gebäude in der Durchgangs-Zone seien von den Bestimmungen nicht betroffen, es fänden die Regelungen des Bebauungsplanes Anwendung.
Bei Gebäuden im restlichen Teil der Schutz-Zone seien Reparaturen und Verbesserungen jeglicher Art zulässig, solange das Volumen der Baukörper nicht über das bestehende Maß vergrößert werde.
Die Gründe für die Verkündung und Inkraftsetzung des Gesetzes seien, den schwerwiegenden Problemen an den spanischen Küsten entgegenzuwirken. Das Gesetz sei ein unverzichtbares Instrument, um das gemeinsame wertvolle Erbe der freien Natur zu schützen und es allen Bürgern zur Freude zugänglich zu halten.
Es liege in der Verantwortung des Gesetzgebers, die Unversehrtheit dieses Eigentums zu schützen, es als gemeinsames Gut zu bewahren und es in diesem Zustand an die folgenden Generationen weiterzugeben.
Über den, diesen Zielen in vielen Fällen entgegenstehenden Interessen, stünden zwei Leitsätze als Kardinal-Idee dieses Gesetzes: die Erhaltung des öffentlichen Charakters und der Schutz seiner natürlichen Eigenschaften unter Berücksichtigung notwendiger Weiter- Entwicklung und die Außerkraftsetzung rechtlicher Normen, die diesen Zielen entgegenstehen
Abschließend, möchte ich Herbert Wilczek unter Vorsitz der Familiengemeinschaft „Casa Panama“ , sowie als alleiniger Inhaber der :
www.empuriabravanews.com darauf hinweisen, dass ich die vorgenannten Kommentare, bereits in der Jahreswende: 2010/2011 im Sinne der Familiengemeinschaft und für die Leser der :EMPURIABRAVA NEWS , recherchieren konnte und ausgearbeitet habe.
Freitag, 13.01.2023
Hier finden Sie weitere Informationen:
Bericht von: Herbert Wilczek
über: den PPCS-Vorschlag, der an die PSOE Anfang 2022 gerichtet ist, um die derzeitige politische Situation der brutalen Enteignungsmethoden über das Küstengesetz beinhaltet.
QUELLE: EIN HOHER HEBEL L'ALCALATEN PLENUM DES OBERHAUSES NACHFOLGENDER SACHVERHALT
Der Senat lehnt den PP-Vorschlag zur Änderung des Küstengesetzes ab.
Der Vorschlag des Volkes wird mit 118 Ja-Stimmen, 21 Enthaltungen
und 124 Nein-Stimmen nicht angenommen.
Nach der Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses hat die PP, die Befürworter der Initiative, festgestellt, dass das Nein zu einer Änderung des Küstengesetzes „ein Todesurteil“ der Regierung von Pedro Sánchez gegen „die Hoffnung der Besitzer einzigartiger Häuser, über Jahrzehnte bewahrt und von Generation zu Generation geschützt haben".
Die Plenarsitzung des Senats hat den PP-Gesetzesentwurf zur Änderung des Küstengesetzes abgelehnt, ein Vorschlag, der das Ziel hatte, die traditionellen Konstruktionen zu schützen, die sich in der ersten Küstenlinie befinden und in das Meer-Land integriert wurden gemeinfrei (wenn sie diese Definition zum Zeitpunkt ihres Baus nicht hatten) und die nach geltendem Recht nach Ablauf ihrer Konzession abgerissen werden müssen.
Tenor:
" Heute ist ein Trauertag für die Küste und für die Bewohner, die sich um einen sentimentalen und erblichen Wert gekümmert haben, denn heute hat sich die PSOE geweigert, den PPCS-Vorschlag zu berücksichtigen, der darum bat, die Häuser vieler Familien zu retten und am gleichzeitig das ethnologische Erbe unserer Küste schützen" , kritisierten sie in einer Stellungnahme.
„Es ist eine inakzeptable Botschaft für all diejenigen in Spanien, die es entlang der gesamten Küste gut machen, und Sie haben diese Nuance nicht eingeführt, und ich glaube, dass es im Küstengesetz einen Hoffnungsschimmer für diejenigen gibt, die verteidigen, was ihnen gehört und sie mit ihrer Arbeit verdient haben",
Abschluss Kommentar:
Die offene Frage ist: hat sich mal jemand mit dem Umstand und dem Tatbestand befasst , das unter anderen, nachweislich in der ersten Meereslinie C/ Salins in Empuriabrava, eine Immobilie ankaufen zu wollen dieser unweigerlich feststellen kann, was ihm dann an brutale Enteignungs-methoden wiederfahren wird, bei der allen voran die PSOE der spanische Staat als Verursacher verantworten muss und sich auch Gedanken über die mittel- und langfristigen, sozialen und urbanen Folgen der Umsetzung des Küstengesetzes gemacht hat?
Von den in staatlichem Besitz befindlichen, beraubten Immobilien-Objekte, die auf zynische Weise, weil staatliches Objekt auf staatlichem Boden, von der Anwendung des Küstengesetzes verschont bleiben werden, mal abgesehen, wird die entschädigungslose Enteignung, d.h. die Umwandlung von Eigentumsrecht in Nutzungsrecht zu einer Situation führen, die weder aus staatlicher noch aus umweltschützerischer Sicht beabsichtigt sein kann.
Der menschlichen Natur entsprechend, werden Immobilienbesitzer ab Verlust des Eigentums und mit Beginn des Nutzungsrechtes darauf verzichten, ihre Immobilie wie bisher instand zu halten. D.h. dass z.B. sämtliche staatlich vorgeschriebene Maßnahmen wie Wärmedämmung, Solarinstallationen und Stromeinsparungsmassnahmen keinen geneigten Investor mehr finden werden.
Solange die Immobilien-Objekte von ihren vorherigen Eigentümern noch genutzt werden, dürften kosmetische Instandhaltungs-Maßnahmen noch in geringem Umfang zu erwarten sein.
Sobald der Zustand der Immobilien unter ein gewisses Niveau gesunken und das Ende der zugestandenen Nutzungsdauer absehbar ist, wird eintreten, was man aus der Vergangenheit zur Genüge kennt: Die enteigneten Objekte werden in den Händen an eine Bevölkerungsgruppe landen, die weder Interesse noch die Mittel hat, diese instand zu halten. Einst gepflegte Immobilien in der ersten Meereslinie werden zu Slums verkommen, Kriminalität und die bekannten Folgeprobleme inklusive. Dem Staat, PSOE wird teuer zu stehen kommen, dies im Zaum zu halten und er wird dagegen letztlich machtlos sein. Im Gegensatz zu den vormaligen Besitzern, die einen mehr oder weniger geordneten Rückzug angetreten haben, wird die Vertreibung der genannten Bevölkerungsschicht weit weniger problematisch ablaufen. Die dann verbleibenden Ruinen abzureißen und das Gelände zu renaturieren wird erhebliche Summen verschlingen.
Wäre es nicht sinnvoller, sofort Nägel mit Köpfen zu machen, d.h. den Eigentümern einen Schadenersatz zu gewähren und fair zu entschädigen, anstatt die Folgen der jetzigen Maßnahmen und die sich daraus ergebenden Probleme auf die nächsten Jahre, d.h. auf die nächste und übernächste Generation zu verschieben?
Ungeschoren wird, egal auf welche Weise man vorgeht, ohnehin niemand davonkommen, weder der geschädigte, enteignete E U-Bürger noch die PSOE der Staat. Die abschließende Lösung des Problems in die Zukunft, d.h. auf die kommenden Jahre zu verschieben, kann und darf kein Mittel der PSOE-Politik sein, schon gar nicht, wenn sich diese auf Umweltschutz beruft.
Oder kalkuliert die PSOE, wegen der gefährlichen“ Inflationsgefahr-Situation „ Vorsorglich auf eine perfekte und sichere Finanz-Absicherungs-Grundlage vorsichtshalber auf Betongold- Wertanlagen , mit dem Sicherungs-Nachweis von Immobilien Besitztümer an den spanischen Küstenorten in beträchtlicher Milliardenhöhe?
Freitag, 13.01.2023
Hier finden Sie weitere Informationen:
Kommentar zum Küstengesetz von H. Wilczek
Ich berufe mich auf Grund der Küstengesetz-Enteignungsmethoden, die an die Familiengemeinschaft Casa PANAMA in Empuriabrava brutal vorzogen werden auf den Begriff: „Volkseigentum“ ist meiner Meinung nach, dieses Vorgehen entstehungsgeschichtlich ein: „kommunistisch-sozialistisches Konstrukt“ der derzeitigen regierenden Sozialistischen Regierung, Verantwortlich unter den Präsidenten Sr. Petro. Sanchez in Madrid jedoch damit auch an die entsprechende Ideologie und deren Rechtsnormen gebunden.
Rechtlich war und ist der Begriff „Volkseigentum“ nicht mit dem „Staatseigentum“ gleichzusetzen.
Ich konnte jedenfalls im Fall der Familiengemeinschaft Casa Panama herausfinden, das die Umwandlung von privatem in „Volkseigentum“ – wie es bei der Begründung der vom Küsten Gesetz vorgesehenen Maßnahmen heißt: War und ist derzeitig nur in sozialistischen Systemen möglich und bedeutet die Überführung von individuellem in kollektives Eigentum. Mit anderen Worten: Das Volkseigentum tritt an die Stelle des Privateigentums, indem es dieses abschafft und ersetzt.
Die gleichzeitige Existenz von Privat- und Volkseigentum ist ein Widerspruch in sich selbst und liegt daher jenseits jeglicher ideologischer und juristischer Betrachtbarkeit.
Volkseigentum ist per Definition:“ Unveräußerlich, Unbeleihbar und Unvermietbar“. Auf Staatseigentum, das verkäuflich und wirtschaftlich verwertbar ist, trifft dies nicht zu.
Das Konzept des Volkseigentums kann nicht nur , wie beim spanischen Küstengesetz – auf Grund und Boden, sondern muss konsequenterweise auch auf die sog. Produktionsmittel, d.h. auf die Infrastruktur und sämtliche Produktions- und Versorgungseinrichtungen bezogen werden.
Der Begriff des Volkseigentums ist ideologisch begründet und daher an die Familien Gemeinschaft Casa Panama nur in entsprechenden Systemen anwendbar.
In Rechtsstaaten der Europäischen Union ist diese Begründung durch die Verfassungen ausgeschlossen und damit nicht anwendbar.
Volkseigentum entstand durch entschädigungslose Enteignung von Privatbesitz. Wenn Spanien diesen Weg einschlagen will, sollte Petro Sanchez, dies mit aller Konsequenz erfolgen und Spanien sollte unbedingt seine Staatsform ändern.
Für eine sozialistische Monarchie, eine bislang unbekannte Staatsform - dürfte in der Europäischen Union allerdings kein Platz sein, von denkbaren EU-Finanzhilfen ganz zu schweigen und in Spanien Investmentwillige davon abzuraten, Immobilien in den Küstenorte ankaufen zu wollen.
Dienstag, 20.12.2022
Hier finden Sie weitere Informationen:
GEGEBENE: JURISTISCH FUNDAMENTIERTE PRÄZEDENZ- FALL ARGUMENTE
FÜR DIE FAMILIENGEMEINSCHAFT: „CASA PANAMA“ IN EMPURIABRAVA
Aus nachfolgenden Gründen kann und darf die Familiengemeinschaft von einem Präzedenzfall ausgehen:
Weil die gesamten Recherchen und Nachweise der Familiengemeinschaft „Casa Panama“ einen eindeutigen Präzedenzfall dokumentieren.
Wie unter anderen: Mit entsprechenden Studien- Ergebnisse, werden eindeutig die Recherche Argument von der Familiengemeinschaft Casa Panama In Verbindung mit der: „Club Europa Investment Schutzgemeinschaft“ mit gravierenden: „Juristischen Fallbeispiel“ in alle Belange nachgewiesen , die über rechtswidrige staatliche Enteignung Maßnahmen vollzogen werden. die mit rechtswidrigen Enteignung- Maßnahmen, über das spanische Küstengesetz gegen die Familiengemeinschaft, diese brutal vernichtet und vollzogen wird.
Mit dieser präzisen Präzedenzfall- Grundlage/Nachweise kann man davon ausgehen, dass wenn ein Obergericht in einem Urteil Grundsätzliches zur Auslegung dieses Gesetzes festlegt. Entscheidend ist aber, dass auch künftig das Gesetz angewandt wird und die Präzedenz hierzu eine Auslegungshilfe bietet.
Spanien ist eigentlich schon ein Präzedenzfall
Denn Spaniens Schicksal ist entscheidend für die Eurozone. «Finanz und Wirtschaft» erklärt die Herausforderungen, die sich dem Land und den Politikern in der Eurozone nach wie vor stellen.
Das Fallrecht der Familiengemeinschaft hat unter anderen eine hohe Bedeutung im anglo-amerikanischen Common Law.
Die dortige Rechtsprechung basiert unter anderem auf der Bindung an frühere Gerichtsentscheidungen.
Abschließend weisen wir darauf hin, dass es in vorgenannter Angelegenheit eine Rechtanwalt Kanzlei interessiert ist, das Mandat zu übernehmen deshalb ist es zurzeit leider nicht möglich , entsprechende Hinweise über: Zusammenarbeits-Vereinbarungen und Honorarvereinbarungsdetails noch nicht abgeschlossen sind. Nachfolgend weitere Informationen zur Überprüfung der gesamten: Präzedenz- Rechtslage.
Freitag, 09.12.2022
Das zur Zeit aktuelle neuverfasste: Ley de Costas ( Küstengesetz)
Die Chronologie der Enteignungsmethoden über das Küstengesetz an die: Familiengemeinschaft; „Casa Panama“in Empuriabrava. Recherchiert in dem Zeitraum, des notariellen Ankauf der enteigneten Immobilie im Jahr 1998
Nachfolgend, der aktuelle Tatbestand und die Rechtslage in der Jahreswende 1998 / 1999 bis 2022
____________________________________________________________
Presse-Bericht Quelle von: Hugo Morán , Staatssekretär für Umwelt.
Eine neue Verordnung der Regierung von: Pedro Sánchez, sah dieser sich veranlasst, einen Schritt zu unternehmen und eine Überprüfung und Erweiterung des Schutzerleichterungsgebiets anzukündigen.
Die Konzessionen für den maritim-terrestrischen öffentlichen Bereich haben eine maximale Laufzeit von 75 Jahren. Dieser Zeitraum umfasst sowohl das anfängliche als auch seine möglichen Moratorien, die Artikel 2.3 des Küstengesetzes von 2013 aufheben und in denen die Regierung von Mariano Rajoy „außerordentliche Verlängerungen“ einführte, um den Abriss von Tausenden von ursprünglich errichteten Gebäuden zu stoppen Linie und jetzt zum Hochwasser verurteilt. Dies ist in dem am vergangenen Montag vom Ministerrat verabschiedeten Dekret vorgesehen, das die Allgemeine Küstenverordnung von 2014 ändert und die Anwendung des neuen Gesetzes von 2021 garantiert.
Das Ministerium für ökologischen Wandel begründet die Änderungen mit der Notwendigkeit, die Küstenplanung an die Auswirkungen von Extremereignissen anzupassen. Die Änderung in Artikel 135, betonen sie, soll klarstellen, dass Titel und Verschiebungen „nicht verbotene Verwendungen abdecken können“. Unter jedem Konzept. In der vierzehnten Übergangsvorschrift wird zudem eingeführt, dass nach Ablauf der Nutzungserlaubnis auf diesen Grundstücken die bestehenden Gebäude „abzubrechen“ sind.
Dutzende Einwohner der Küste von Murcia protestieren: "Regenerieren ist nicht konfiszieren"
Dutzende Einwohner der Küste von Murcia protestieren: "Regenerieren ist nicht konfiszieren"
Quelle: Alexander Lorente
Während der Dauer der Nutzer-Konzession können die Inhaber Reparatur-, Verbesserungs- oder Konsolidierungsarbeiten durchführen, sofern diese keine Volumen-, Höhen- oder Flächenvergrößerung bedeuten. Es wird daher keine "Rechte auf Dauer, auf unbestimmte Zeit oder ohne begrenzte Laufzeit" geben. Die jetzt genehmigte Verordnung betrifft die "Funktionsstörung und Widersprüchlichkeit" der vorherigen, die von Hugo Morán , Staatssekretär für Umwelt , offen kritisiert wurde, der sie fast als verfassungswidrig bezeichnete, als die Volkspartei sie annahm.
Die Regierung wird den Bau von Kellern und Dachböden in Strandbars verbieten
Das Ministerium für den ökologischen Übergang gibt an, dass es für einen wirksamen Schutz des maritim-terrestrischen öffentlichen Bereichs unerlässlich ist, das angrenzende Land zu regulieren. Die sogenannte Einflusszone ist ein mindestens 500 Meter breiter Landstreifen von der inneren Grenze der Meeresküste.
In diesem Sinne ändert es Artikel 59 und präzisiert das Verbot der Errichtung von architektonischen Trennwänden. «An Orten mit einer offenen und natürlichen Landschaft dürfen die Lage, Masse, Höhe der Gebäude, Mauern und Abschlüsse oder die Installation anderer Elemente das Sichtfeld nicht einschränken, um die Naturschönheiten zu betrachten, die Harmonie zu brechen die Landschaft oder verunstalten ihre eigene Perspektive“, begründet er.
Auch die Anhäufung von Volumina sollte vermieden werden. In den naturbelassenen Abschnitten der Strände darf die Belegung von Lebensmittel- und Getränkeautomaten 70 Quadratmeter nicht überschreiten, von denen maximal 20 als geschlossene Einrichtungen genutzt werden dürfen. Sie werden saisonal und vollständig entfernbar sein.
Der Abstand zwischen ihnen darf nicht weniger als 300 Meter betragen und die Neuerung gegenüber der bisherigen Regelung besteht darin, dass sie auf ein einziges Stockwerk und ohne Keller beschränkt sind. In den städtischen Abschnitten beträgt die maximale Fläche 200 m2, ebenfalls eingeschossig und nicht unterkellert, davon dürfen 150 m geschlossene Gebäude sein.
Die Passage des Gloria-Sturms
Der Durchgang des Sturms Gloria im Januar 2020 verwischte die gesamte Mittelmeerküste von der katalanischen bis zur andalusischen Küste und rückte erneut die gefährliche Besetzung der maritim-terrestrischen Gemeingutsgrenze in den Mittelpunkt. Eine Situation, die die Regierung von Pedro Sánchez zwang, einen Schritt zu unternehmen und dann eine Überprüfung und Erweiterung des Schutzerleichterungsgebiets anzukündigen, um größere Übel zu vermeiden.
Mehr als 40 km Strand in der Region sind durch den Anstieg des Meeresspiegels gefährdet
Mehr als 40 km Strand in der Region sind durch den Anstieg des Meeresspiegels gefährdet
Adrian Gonzales
Diese in Kraft tretende Verordnung geht auf das Gesetz von 1988 zurück, um die Grenze des maritim-terrestrischen Raums so weit zu legen, wie die Wellen bei den größten bekannten Stürmen reichen können. Und es wirkt sich darauf aus, dass zwischen 1901 und 2018 der Meeresspiegelanstieg in Küstengebieten 0,20 Meter betrug. (Zusatzbemerkung: Richtig ist, das der Meeresspiegel in Empuriabrava um 0, 30 verringert ist) Phänomene, die früher eine Wiederholung von 100 Jahren hatten, können nun jedes Jahr am Ende des Jahrhunderts auftreten. „Es erscheint nicht sinnvoll, in einem Zeitraum von 5 Jahren mit der Überprüfung von 5 Errungenschaften zu warten, noch weniger die Gewissheit zu haben, dass sich die Situation verschlechtern wird“, heißt es in der Präambel, wo vor der Zunahme der Risiken für die Bevölkerung gewarnt wird errichtete Vermögenswerte am Ufer des Meeres.
Weitere Fragen unter: info@bio-medicina.net
Es folgt die weitere Chronologie als Recherche- Fortsetzung:
Donnerstag, 08.12.2022
Küstengesetz Fakten: C/SALINS Casa in Empuriabrava
Kü Ge – gesonderter Berichterstattung vom: 5.12. 22
Nachdem wir die Familiengemeinschaft „Casa Panama“schon im Zeitraum 2009 / 2010 von: Recherche – Ergebnisse verfügten, die über die vom Küstengesetz enteignete Immobilienliegenschaft der Familiengemeinschaft. “Casa Panama“ in Empuriabrava betreffen, diese in Form einer juristischen Aufbereitung überprüft wurde, um mit notwendigen juristischen Informations- Grundlagen, mit einer entsprechenden und interessierte Rechtsanwalt-Kanzlei zusammen arbeiten zu können, weil wir aus finanziellen Gründen seit den Enteignungsmethoden nicht in der Lage gewesen sind, eine geeignete Rechtsanwalt-Kanzlei bezahlen zu können und des Weiteren ein Armenanwalt ein schalten zu können, wurde uns aus welchen Gründen auch immer, in dieser Angelegenheit nicht gewährleistet.
Wir waren anfänglich schon in der Lage, die nachfolgenden fundamentierten: 57 nachfolgend dargelegten juristischen Gegenargumente argumentieren zu können:
Wir haben zunächst intensiv im InterNet das „Ley de Costas (Küstengesetz) „22-188, , anklickt, wobei es sich um einen Begleittext handelt, bei dem es sich, um die Veröffentlichung einer Rede zum Gesetzesvorhaben vom damaligen gewählten Sozialistischen Staatsoberhaupt, Sr. Zapatero handelt, der sich an seine Untertanen wendet, um eine Zustandsbeschreibung des Landes als auch um die Darlegung der Gründe, warum das Küstengesetz erlassen wurde und zur Lösung welcher Probleme es notwendig ist.
1. Es geht aber auch und das ist im Grunde das Wesentliche , um das offene und klare Eingeständnis von schwerwiegenden Fehlern und Versäumnissen von Politik, Staat, Justiz und Verwaltung, d.h. um staatlicherseits nicht verhinderte Korruption und um Vetternwirtschaft.
2.Es geht um einen Verwaltungsapparat, der sich in feudalistischer Machtvollkommenheit über bestehende Gesetze hinwegsetzte, um eigene, meist wirtschaftliche Ziele zu verfolgen und der aus dem Land, das gemacht hat, was es heute ist.
3.Stark verkürzt könnte man sagen, daß der spanische Staat versucht, sich mit diesem Gesetz „billig“ aus der Affäre zu ziehen und nicht daran denkt, das Lehrgeld für seine eigenen Fehler selbst zu bezahlen, obwohl er an den Einnahmen der durch das Gesetz zu beseitigenden Auswüchse und Mißstände viele Jahrzehnte lang mehr als gut verdient hat.
4.Stattdessen beruft man sich auf zum Teil aus dem Mittelalter stammende Gesetze und benutzt das Deckmäntelchen des Umweltschutzes als Generalvollmacht, um auf Kosten gutgläubiger und getäuschter Immobilienbesitzer Buße zu tun.
5.Dem neuen Gesetz wird eine Funktion zugewiesen, die es aus mehreren Gründen nicht erfüllen kann. Dies beginnt bei den als abstrus zu bezeichnenden Definitionen seines Wirkungsbereiches, sowohl die Küstenlinie als auch die sog. Inneren Gewässer betreffend.
6.Die Definition der Küstenlinie in Art. 3 / 1. a), ist abseits jeglicher bereits bestehender und rechtsverbindlicher Festlegungen, z.B. in den amtlichen Seekarten, mehr als diffus und völlig unbrauchbar. Sie widerspricht auch dem Tenor, bzw. der erklärten Absicht des Gesetzes, Unklarheiten zu beseitigen und verlässliche Kriterien für seine Anwendung und Umsetzung zu liefern.
7.Dasselbe gilt für Art. III / 3. des Gesetzes, wonach neben den Meeren auch die sog. „Inneren Gewässer in seinen Anwendungsbereich fallen, d.h. Lagunen und Flüsse.
8. Speziell im Fall der enteigneten Familiengemeinschaft Casa Panama in Empuriabrava, stellt sich dabei die Frage, ob und inwieweit im Rahmen einer zusammenhängenden, Konzeptgebundenen Baumaßnahmen zu einem klar definierten Zweck, künstlich angelegte und als fester unverzichtbarer Bestandteil der Baumaßnahme, Kanäle , die u.a. auch aus Kostengründen mit Meerwasser, statt mit Champagner gefüllt wurden , als zu den Inneren Gewässern zugehörig zu sehen sind.
9.Die Abgrenzung der Kompetenzen zwischen Staat und Kommunen ist nicht klar umrissen, so daß mit dem als „neu“ bezeichneten Gesetz auch diesbezüglich nicht mit mehr Transparenz und eindeutigen Rechtspositionen zu rechnen ist.
10.Das unbestreitbar wichtige und richtige Gebot des Umweltschutzes wird ebenso übertrieben und unangemessen, wie das unterstellte öffentliche Interesse, das vorgibt, dem Bürger zu dienen, in Wirklichkeit jedoch staatlichen Einfluß und Macht kaschiert, quasi als Vehikel für als politisch oportun erscheinende Rechtsbeugungen, wie beim Rückwirkungsverbot mißbraucht.
11. Das stets in den Vordergrund gerückte und als Hauptargument für und gegen jede erdenkliche Maßnahme verwendete „öffentliche Interesse“ ist auch nicht näher definiert.
12. Es könnte also sowohl kultureller, sozialer, infrastruktureller oder städtebaulicher Natur sein. Es ist jedoch nicht auszuschließen und eher wahrscheinlich , daß es wirtschaftlicher Natur sein dürfte, womit man dann wieder am Ausgangspunkt der gesamten Misere angelangt wäre.
13. Diese Situation sei durch nicht abgestimmte Maßnahmen und ohne die erforderliche Koordination und Beachtung der Bestimmungen bezüglich des öffentlichen maritimen Eigentums und denen der jeweiligen Flächennutzungspläne entstanden. Der zwischen Meer und Land bestehende interaktive Zusammenhang habe keine ausreichende Berücksichtigung gefunden, weshalb Maßnahmen zu ergreifen seien, die einerseits den Schutz dieser sensiblen Räume garantieren und die andererseits die Nutzungsmöglichkeit derselben für die Allgemeinheit sicherstellen.
14. Es gebe viele Faktoren, die sich negativ auf den Erhalt der Umwelt auswirken, wie die Veränderung der Lebensgewohnheiten, der Freizeitgestaltung und das Phänomen der „Vermassung“.
15. Der Materialeintrag an die Küste über einmündende Flüsse und Bäche sei durch den Bau von Stauseen und infolge von Wiederaufforstung bzw. der sich daraus ergebenden geringeren Wassermenge Wasserführung der Flüsse in Verbindung mit einem erhöhten Wasserverbrauch um 17% zurückgegangen.
16. Das erfordere kostenintensive Wiederherstellungsmaßnahmen, sowohl an Stränden, als auch die Dünen und Flußmündungen betreffend, wo mißbräuchlich Sand abgebaut wurde, sowie Korrekturen wasserbaulicher Maßnahmen, die auf längere Sicht den Fluß des Sandes behindern und blockieren. Indem privates Eigentum in den öffentlichen Zonen zu oft durch Schaffung von vollendeten Tatsachen und mit Unterstellung von Genehmigungen entstanden sei und öffentliche Zugangswege zum Meer fehlen, seien Teile des Meeresufers der freien Nutzung durch die Öffentlichkeit entzogen. Zu den bedauerlichsten Fällen der Zerstörung von Lebensräumen gehöre die der maritimen Feuchtgebiete und Sümpfe.
17. Viele von ihnen seien aus vorgeschobenen Gründen wie z.B. gesundheitliche, Wirtschaft- und landwirtschaftliche, zerstört worden und sie seien darüber hinaus sowohl wirtschaftlich als und steuerlich mit dem Ziel der Verwirklichung spekulativer Bauvorhaben subventioniert worden.
18. Die Auswirkungen dieses ständig anwachsenden, durch schwere Ver-säumnisse der Verwaltung ermöglichten Privatisierungsprozesses, seien nicht länger hinnehmbar.
19. Zahlreiche Küstenregionen seien innerhalb von weniger als 30 Jahren durch unverträglich hohe Gebäude unmittelbar am Strand, oder direkt am Meer, durch intensiv genutzte und zu nahe an der Küste liegende Transportwege, durch Abfälle und ins Meer eingeleitete ungeklärte Abwässer zerstört worden.
Der sich weiter auszubreiten drohenden Zerstörung und Privatisierung der Küste müsse dringend und unmissverständlich Einhalt geboten werden. Dazu gehören die Wiederherstellung und Verteidigung des natürlichen Gleichgewichts und dessen Fortbestand in der Zukunft, sowie der Schutz und die Bewahrung der natürlichen und kulturellen Ressourcen. Eine vernünftige Anwendung und Durchsetzung der rechtlichen Vorgaben seien Garantie für eine dem Erhalt und der Allgemeinheit dienenden Nutzung der betreffenden Gebiete.
20. Ausnahmen sollten im öffentlichen Interesse zeitlich und räumlich strikt begrenzt und nur unter Auflage geeigneter Maßnahmen zur Wiederherstellung Renaturierung gemacht werden.
21. Die Schwächen der gültigen Gesetze zur Erreichung der beschriebenen Ziele seien öffentlich bekannt und es erscheine überflüssig, sie hervorzuheben.
22. Das Küstengesetz vom 26. April 1969 habe sich darauf beschränkt eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, um allen an Entscheidungen in den Küstenzonen Beteiligten entsprechende Kompetenzen zuzuweisen.
23. Das Küstenschutz-Gesetz von 1988 fülle und dies nicht ganz zufrieden stellend eine Lücke des vorherigen Gesetzes, indem es Eingriffe und Verletzungen spezifiziert definiert, die Vorgehensweise bei der Umsetzung des Gesetzes definiert und dementsprechende Sanktionen festlegt.
24. Es sei jedoch offenkundig, daß weder nur mit verwaltungsrechtlichen noch nur mit den Mitteln der Sanktionierung für sich allein eine vollkommene Regulierung des in Frage stehenden maritimen öffentlichen Eigentums möglich ist.
25.Der lückenhafte Charakter der bestehenden Gesetzgebung zwinge dazu, als ergänzendes Recht Entscheidungen Gesetze aus dem 19. Jahrhundert heranzuziehen.
26.Dies seien die sich vom Wasserrecht herleitenden Gesetze und Rechtsgrundlagen bezüglich des Baues, des Betriebs und infrastruktureller Maßnahmen in Häfen.
27. Zum andern betreffe das öffentliche Baumaßnahmen, die durch ihren übergeordneten Charakter keine besonderen Einschränkungen gegenüber dem öffentlichen Küstenbesitz kennen und den Naturschutz vernachlässigen, was jedoch in Anbetracht der Anzahl und der Heftigkeit der Eingriffe in die Natur dringend geboten sei.
28. Wesentliche, von Experten und mit der Ausarbeitung von Texten befassten Fachleuten beklagte Mängel an der gültigen bisherigen Gesetzgebung seien:
Die zu knappe Definition der Küstenzone und des Strandes, die der Realität in der Natur nicht gerecht wird
Der Vorrang des vom Eigentumsregister geschützten privaten Besitzes, bzw. dessen Rückforderung zu Lasten des Staates
Die private Vereinnahmung öffentlicher Rechte
Obsolete und ungeeignete Dienstbarkeiten
Das Fehlen von Schutzmaßnahmen angrenzender Gebiete
Die widerrechtliche, nur durch Nutzung Gewohnheitsrecht begründete Aneignung von öffentlichem Grund und Boden.
die nur passive Teilnahme Mitwirkung der Verwaltung bei Nutzungs- und Inbesitznahme-Gewährungen die undifferenzierte Behandlung von Berechtigungen und Konzessionen Ausübungsrechten
Die Generalisierung dessen, was man als Erweiterung der Inhaber-Rechte über öffentliches Eigentum auffassen müsse das Fehlen von wirksamen Garantien bezüglich der Erhaltung der Umwelt die Aufhebung der „Besetzung“ auf Staatskosten das Fehlen von Bestimmungen und Normen zur Landschaft – Erhaltung die Langsamkeit beim Vollzug der Sanktionen einschließlich der Über-flüssigkeit einiger durch die neue staatliche Ordnung begründeter Kompetenzen.
29. In Anbetracht des gleichzeitigen Drucks der Realität und mangels geeigneter Gesetzgebung zeige die Situation, daß Spanien eines der Länder der Welt sei, wo die Küste hinsichtlich des Erhaltest der Umwelt ernstlich bedroht und daß es an der Zeit sei, die schwerwiegenden und fortschreitenden Zerstörungen zu beenden und unumkehrbare Veränderungen zur Erreichung eines ökologischen Gleichgewichts vorzunehmen.
30. Das vorliegende Gesetz basiere auf der ausdrücklichen Feststellung der Verfassung, wo mit Art. 132.2 erklärt wird, daß es sich bei der Küstenzone, den Stränden, (sind Kanalufer Küsten oder Strände?) den Hoheitsgewässern und der Wirtschaftszone bis zum Kontinentalsockel um öffentliches staatliches Eigentum handele.
31. Dies sei das erste Mal in (der spanischen) Gesetzgebungs-Geschichte, daß durch eine höchst Instanzliche Entscheidung bestimmte Güter als öffentliches Eigentum klassifiziert werden.
Es sei nötig gewesen ein für alle Mal bestehende Unklarheiten zu beenden und gegenteilige Auffassungen bezüglich dieser wichtigen Gebiete auszuräumen.
32. Das Gesetz beziehe sich auf die Verwaltung und Erhaltung des Erbes der Natur und verwirkliche gleichzeitig die Grundsätze des Art. 45 der Verfassung. Es nehme die Empfehlung 29/1973 des Europäischen Rates hinsichtlich des Küstenschutzes und die Umwelt-Charta von 1981 sowie andere Pläne und Programme der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft auf.
33.In diesem Kontext könne man das vorliegende Gesetz auf gewisse Weise als bloße Reform des bestehenden betrachten. Streng genommen handele es sich um ein neues Gesetz zur Regelung des öffentlichen Küsteneigentums, ohne Verletzung dessen und mit Berufung auf das, was in speziellen Einzelgesetzen bereits vorher festgelegt worden sei. Dessen ungeachtet liege der Schwerpunkt des Gesetzes auf den Küstenzonen, wo die größeren Probleme liegen und von woher es seinen Namen beziehe.
34. Das Gesetz sei in verschiedenen Punkten neuartig. Es beinhalte Lehren aus der eigenen und aus der Erfahrung von Ländern mit gleichen Problemen.
35. In einigen Fällen bestehe die Neuartigkeit in der schlichten Wiederherstellung von Grundprinzipien historischen Rechts, damit dieses nicht an Kraft verliere. In anderen Fällen und im Gegensatz dazu, fänden Vorschriften neueren Datums Eingang, um Problemen Rechnung zu tragen, die von der An-häufung der Umweltverletzungen herrührten.
36.Vom Küstengesetz nicht betroffen seien Häfen, weil für sie als staatlicher Anteil an den Küstenzonen unter Berücksichtigung der speziellen Anforderungen und ihres Charakters weiterhin gesonderte gesetzliche Bestimmungen gelten.
37. Vom Küstengesetz ebenfalls nicht betroffen seien die Häfen der selbständigen Kommunen, weil diese nicht zur unmittelbaren Einflußzone des Staates zählten und für sie jeweils eigene Bestimmungen gelten.
In Fällen, in denen die Erweiterung oder Baumaßnahmen an kommunalen Häfen die Inanspruchnahme staatlichen Geländes erforderten, erscheine es angebracht, diese Gebiete auf die Kommunen zu übertragen. Dabei seien bezüglich der Hafen-Dienstleistungen die Traspaso-Regeln d.h. Konzessions-Regeln anzuwenden, wie es auch bei beim Bau von Transportwegen in Küstenzonen der Fall sei, wenn die Übertragung staatlichen Geländes erforderlich ist.
38. Um in Eigentums-fragen die Küstenlinie auf eine der natürlichen Realität entsprechenden Linie diese Linie ist in den Seekarten seit längerem festgelegt festzulegen, berufe man sich auf mittelalterliches und Römisches Recht, wonach das Meer und seine Küsten öffentlicher Besitz seien. Man folge dabei in Übereinstimmung mit Art. 339.1 des Codigo Civil dem durch die Verfassung erteilten Auftrag.
39. Mit dem Gesetz werde in angemessener Weise ausgeschlossen, daß öffentlicher Grund und Boden zum Zweck der (privaten und wirtschaftlichen Nutzung) Bebauung, in Besitz genommen werde, da dies in der Regel zu Immobilien-Spekulationen diene.
40. Im Ergebnis seien beim vorliegenden Gesetz die Prinzipien des Artikel 132.1 der Verfassung über die Unveräußerlichkeit und Unübertragbarkeit öffentlichen Eigentums angewendet, weiterentwickelt und um die verwaltungstechnische Option der berechtigten eigentumsrechtlichen Wiedereingliederung in staatlichen Besitz egal nach welchem verstrichenen Zeitraum, erweitert worden.
41. Dies bedeute eine Reihe von Einschränkungen für die an die Küste angrenzenden Gebiete, die von den jeweilig zuständigen Kommunen im Rahmen der ihnen übertragenen Kompetenzen festgelegt und umgesetzt werden. Das vorliegende Gesetz mache nur grundsätzliche Vorgaben, um die Ausübung der vorgesehenen Rechte in den genannten Gebieten und deren Wirksamkeit sicherzustellen, wobei der größte Teil der o.g. Einschränkungen bereits durch bisher existierende Gesetze geregelt gewesen sei.
Hauptziel sei es, in der Schutzzone unnötige unpassende Aktivitäten zu verhindern.
42. Die Verwaltung sei aufgerufen, unter Mitwirkung Betroffener, bzw. Interessierter Versammlungen bezüglich der Vergabe von Nutzungsberechtigungen und Konzessionen einzuberufen.
43. Die maximale Laufzeit einer derartigen Nutzungsberechtigung, bzw. Konzession, werde von 99 auf 30 Jahre verkürzt, da dies als ausreichend für die Amortisation einer Investition erachtet werde.
44. Das Gesetz regle sowohl die Bedingungen und die zu erhebenden Gebühren als Gegenleistung für die Berechtigung, öffentliches Eigentum zu nutzen, als auch Zahlungen bei Rückkauf Entschädigungen ?
45. Bezüglich der genauen Definition von Verletzungen, bzw. der diesbezüglichen Sanktionen habe man (nun) detailiertere Kriterien festgelegt. Man habe den Vollzugsweg im Sanktionsverfahren gegenüber dem gerichtlichen Verfahren vereinfacht und damit kostengünstiger gemacht. Dies erlaube auch zeitnäher und effektiver auf Verstöße reagieren zu können.
46. Der letzte Teil des Gesetzes befasse sich mit den Verwaltungskompetenzen, d.h. den Zuständigkeiten von Staat und Gemeinden, wobei die autonomen Kommunen über eigene Statuten verfügen.
47. Bezüglich der Verwaltungszuständigkeit des Staates erscheine es als angebracht, detailliertere Ausführungsbestimmungen den jeweils ausführenden Organen zu überlassen, andernfalls wäre der Gesetzestext mit einer zu großen Detailfülle überfrachtet worden, was auch ggf. erforderlichen Anpassungen durch die jeweiligen Verwaltungen im Wege stehe.
48. Im Wissen um möglicherweise miteinander kollidierende Kompetenzen sei eine (bessere) Koordination der Instrumente bei der Städte- und Raumplanung über ein gegenseitiges Informations-System und eine verbesserte Zusammenarbeit auf den Weg gebracht worden schlussendlich begründe man eine vorübergehende sorgfältige Verwaltung, die sich der Situation annehme, die vor Inkrafttreten des Gesetzes geschaffen wurde.
49. Im Rahmen der generellen Berücksichtigung legal erworbener Rechte sei das zugrunde gelegte Basiskriterium die vollumfängliche Anwendbarkeit der gesetzlichen Bestimmungen bezüglich der Einfluß- und Schutzzonen in noch nicht urbanisierten Küstenzonen und in Gebieten, in denen die Grundstücks – Eigentümer keine gesicherten Rechte haben, d.h. sich nicht auf einen bestehenden gültigen Bebauungsplan oder genehmigte Bebauung berufen können.
50. Im Gegensatz dazu fänden die für die Einflußzone geltenden Regelungen in bebauten oder bebaubaren Gebieten, wo bestehende Rechte Bebauungspläne existieren, keine, bzw. eine veränderte Anwendung. Die Breite der Schutzzone werde dort auf 20m reduziert.
51. Das neue Gesetz vermeide einerseits die Auseinandersetzung bezüglich unter dubiosen Umständen erworbener Rechte, die eine Strafverfolgung auslösen und die Verwaltungen belasten könnten, andererseits werde die Notwendigkeit ausgeschlossen, sämtliche Planungen Bebauungspläne und Genehmigungen zu revidieren, was zu unnötiger Unsicherheit auf dem Bausektor führen würde.
52. In diesem Kontext werde die Situation bestehender Gebäude, die nicht im Einklang mit den Bestimmungen des neuen Gesetzes stehen, präzise geregelt:
53. Bei illegal errichteten Gebäuden bestehe die Möglichkeit der Legalisierung, falls dies im öffentlichen Interesse liege.
Bei legal errichteten Gebäuden werden bestehende Rechte unter Berücksichtigung der Art und Weise, wie sie sich in das Gelände einfügen, auf welchem sie errichtet wurden, respektiert.
Bei Gebäuden auf gem. Definition des Gesetzes öffentlichem Eigentum wird das Nutzungs-Recht die Konzession bis zu ihrem Ablauf aufrecht gerechnet ab wann? erhalten.
54. Gebäude in der Durchgangs-Zone seien von den Bestimmungen nicht betroffen, es fänden die Regelungen des Bebauungsplanes Anwendung.
Bei Gebäuden im restlichen Teil der Schutz-Zone seien Reparaturen und Verbesserungen jeglicher Art zulässig, solange das Volumen der Baukörper nicht über das bestehende Maß vergrößert werde. 55. Die Gründe für die Verkündung und Inkraftsetzung des Gesetzes seien, den schwerwiegenden Problemen an den spanischen Küsten entgegenzuwirken. Das Gesetz sei ein unverzichtbares Instrument, um das gemeinsame wertvolle Erbe der freien Natur zu schützen und es allen Bürgern zur Freude zugänglich zu halten.
Es liege in der Verantwortung des Gesetzgebers, die Unversehrtheit dieses Eigentums zu schützen, es als gemeinsames Gut zu bewahren und es in diesem Zustand an die folgenden Generationen weiterzugeben.
56. Über den, diesen Zielen in vielen Fällen entgegenstehenden Interessen, stünden zwei Leitsätze als Kardinal-Idee dieses Gesetzes: die Erhaltung des öffentlichen Charakters und der Schutz seiner natürlichen Eigenschaften unter Berücksichtigung notwendiger Weiter- Entwicklung und die Außerkraftsetzung rechtlicher Normen, die diesen Zielen entgegenstehen.
DIE ABSCHLIESSENDE JURISTISCHE -ARGUMENTATION AUS DEN JAHREN:
2009 und 2010
57. Anstatt zuallererst „den eigenen Stall auszumisten und aufzuräumen“, d.h. zu klären wann, wo, warum und von wem welche Rechtsbrüche in der Vergangenheit begangen wurden, scheint es in dieser Hinsicht eine Art Generalamnestie, bzw. eine stillschweigend erteilte Absolution für begangene Sünden zu geben. Eine vorherige parlamentarische Behandlung und Bewertung dieses Themas mit entsprechenden Konsequenzen ist der Familiengemeinschaft „Casa Panama“ zumindest bislang nicht bekannt.
Dies verstößt ebenso gegen die Mindestanforderungen an einen Rechtsstaat, wie das mit Urteil des Obersten Gerichtshofs außer Kraftsetzbare Rückwirkungsverbot von Gesetzen.
Der vorliegende Text sagt, man habe den Regionen und Kommunen bezüglich der Umsetzung des Gesetzes im Rahmen der ihnen zugewiesenen Kompetenzen gewisse Ermessens- und Entscheidung - Spielräume übertragen und den direkten Einfluss des Staates auf Gebiete begrenzt, wo keine kommunalen Kompetenzen bestehen, bzw. den staatlichen Einfluß auf eine Gegenseitigkeit bauende Informations- und Entscheidungspraxis beschränkt. Umso verwunderlicher erscheint vor dieser Aussage, daß die vom Gesetz betroffene Eigentümer-Familiengemeinschaft, in unserem Fall in Empuriabrava, Post aus Madrid und nicht von der dafür zuständigen Kommune erhalten.
Im Folgenden wird, der eingangs erwähnte Text auf für die laufende Diskussion relevante Passagen verkürzt bzw. nur auszugsweise und sinngemäß, d.h. nicht wortwörtlich wiedergegeben. Vom Verfasser als ergänzend erachtete Bemerkungen stehen in Klammern.
Es ist die Rede von der ersten Meereslinie Salins Empuriabrava von ca: 1,5 km Breite langen Küstenstreifen der enteigneten Immobilien die sich an den Kanälen mit angrenzenden Bootsliegeplätzen befinden, zu schützen und wiederherzustellen sind , sein sollten.
Wobei die in Frage kommende Küstenlinie der Immobilienliegenschafts- Standortlage, von der Familiengemeinschaft Casa Panama bereits urbanisiert und als Bauland ausgewiesen war.
Das ist das Ende des vorgenannten Reklamation Berichtung: „mit juristisch recherchierten Grundlagen und nachweislichen Begründungen“, wobei weiterhin nachfolgende Recherche – Ergebnisse von der Familiengemeinschaft. “Casa Panama“ über das Küstengesetz in Empuriabrava, in Form von Presse Berichte für die nationalen Medien in Spanien und den Medien in: 26 weiteren E U Staaten Länder, einer öffentlichen Aufbereitung, und notwendige Information zusammengestellt ist.
NACHFOLGENDE FORTSETZUNGS-BERICHTE AUS DEN JAHREN VON:
2002 bis 2022, FÜR DIE: PRESSE & MEDIEN-ANSTALTEN:
C E INVESTMENT SCHUTZGEMEINSCHAFT
Montag, 05.12.2022
Küstengesetz Fakten: C/SALINS Casa in Empuriabrava
Die internationale Presse ist voll von Enteignungs-Hiobs-Botschaften, infolge der Umsetzung des Küstengesetzes berichten.
Wenn man den Veröffentlichungen in der www.empuriabravanews.com unter der Rubrik: C E Investment Schutzgemeinschaft, sich eine betroffene Familien Gemeinschaft zur Wehr zu setzen versuchen - glauben darf, dann sind allein bei nicht-nur spanischen Immobilienbesitzern Hundertausende betroffen, über die Zahl der betroffenen Spanier kann man derzeit nur spekulieren.
Wer jedoch die spanische Rechtsordnung – vor allem den üblichen Umgang mit ihr - kennt, dem dürfte es ziemlich aussichtslos erscheinen, auf juristischem Wege gegen die im Falle der Familiengemeinschaft mehr als fragwürdige Umsetzung des Küstengesetzes vorgehen zu wollen.
Generell sollte beim Europäischen Gerichtshof Sammelklage eingereicht werden, um die Regierung zu zwingen, das in zivilisierten und demokratischen Ländern übliche Rückwirkungsverbot zu beachten und anzuwenden, d.h. sich sowohl an die eigene Verfassung als auch an Europäisches Recht zu halten.
Wenn man sich vor Augen hält, wie die Familiengemeinschaft Casa Panama in Empuriabrava mit ihrem investierten Kapital, sichere Arbeitsplatz Beschaffungen geschaffen hätte, die mit ihren exklusiven Geschäftsaufbau, gewährleistet waren , von den Auswirkungen der rigorosen Umsetzung des Küstengesetzes betroffen, mit dem Resultat von menschlichen Tragödien, Milliardenverluste und eine unverantwortbare weitere Zuspitzung der ohnehin nicht rosigen Wirtschaftslage unvermeidbar.
Der Image-Schaden, den dieses Land erleidet, ist in Zahlen ohnehin nicht auszudrücken und wird es fast bis in die Zeit der Franco-Diktatur zurückwerfen.
Vor dieser Perspektive erscheint es mehr als aussichtsreich, daß sich eine politische Partei dieses Themas annimmt, wenn nicht, warum sollte man dann nicht eine Partei gründen?
Wenn man den betroffenen Bürgern und Geschäftsleuten dieses Landes klar macht, was sich da zusammenbraut und wenn alle bislang in diesem Zusammenhang entstandene Berichterstattungen der: C E Investment Schutzgemeinschaft, ein entsprechendes Partei Vorhaben unterstützen, dann kann der Erfolg auf Dauer nicht ausbleiben.
Was die derzeit Regierenden wohl nicht auf ihrer Rechnung haben, ist die Tatsache, daß im Rahmen der EU-Bürgerschaft alle hierzulande lebenden EU-Bürger das aktive und passive Kommunalwahlrecht haben, d.h. der Einfluß, den entsprechend orientierte und aktive Kommunen letztlich auch auf die Landespolitik haben, sollte nicht unterschätzt werden.
Bislang waren die Regierenden und zuständige regionale Rathäuser -Gemeinden davon (leider) weitgehend verschont.
Im Klartext heißt dies: Kräfte, Geld und politischen Einfluss bündeln, alle im weitesten Sinn Betroffene informieren und motivieren, alle Medien einsetzen und ggf. auch vor Negativ - Werbung in allen europäischen Ländern nicht zurückschrecken.
Sonntag, 24.04.2022
Wir, die: CE INVESTMENT SCHUTZ GEMEINSCHAFT sehen uns veranlasst und haben beschlossen, mit einer Film- DrehbuchVersion, nachweisbare Tatbestände in Form von Berichterstattungs-Folgen unter Beweise und Zeugnis zu stellen.
Die gegen eine Familiengemeinschaft vollzogen wurde, wird dementsprechend nachfolgende:
Eindeutige Tatbestände zu Grunde gelegt, indem bei der geplanten
Unternehmens--Konzeption, die Gründer, eindeutig nachweisen, dass eine europäische Familiengemeinschaft aus Empuriabrava, schon im Jahr 2000
eine konkurrenzlos konzipierte, Unternehmensvariante erschaffen hatte und mit dieser Geschäfts- Konzeption, die zur Verfügung gestellten: Investment –„Start Up Systeme“, als nationale und internationale -Unternehmens Grundlage, Betriebsfertig aufgestellt und vorhanden war.
Von dieser Familiengemeinschaft wurde in Form einer Erfolgversprechenden Geschäfts Unternehmungsgründung, mit der Markteinführung einer ausgereiften konkurrenzlosen: Geschäfts-Strategie, mehr als anfänglich mindestens: bis zu 400 neue Arbeit Plätze in Verbindung mit zusätzlichen 20 Franchise Filialen in Spanien, Betriebsfertig geschaffen und angeboten werden konnte.
Der für den spanischen Staat, mit beachtlichen Steuereinnahmen in Milliardenhöhe gewährleistet war, indem, weitere Niederlassungen in
zusätzlich 26 E-U Länder die exklusiven Vermarktungsrechte mit weiteren Franchise Filialen, eingeplant und eingeleitet waren.
Gemäß der Rechtsgrundlage: Das jede Person, der Familiengemeinschaft, die in dieser Konvention anerkannten Rechten oder Freiheiten verletzt worden sind, haben das Recht, bei einer innerstaatlichen Instanz eine wirksame Beschwerde zu erheben, auch wenn die Verletzung von Personen und Beamte begangen worden ist, die in amtlicher Eigenschaft gehandelt haben.
Deshalb ist ein öffentliches Interesse schon deshalb gegeben, weil der Staat
alle zukünftigen Investoren abschreckt, die mit dem Gedanken spielen, im E U - Staat Spanien.“ Rechtsicher invstieren“ zu können und um eine Existenz zu planen und Immobilien ankaufen zu können.Diesen Umstand unter Beweis und Zeugnis zu stellen, möchten die Geschädigten die gemeinschaftlich in Form, von berechtigten Betrugs-Tatbestände, den Nachweis mit einer gesonderten Schadenersatz-Forderungs-Begründung: Als Geschädigte den, entstandenen Schadenersatz wie folgt nachweislich einfordern, wie:
1). Hohen siebenstelligen Mio €urobetrag durch einen aktuellen zeitlichen
Verkaufs-Verkehrswert vom: Rechtlich erworbenen Gewerbe und Wohnhaus,
stammte.
Das heißt die realistische Vereinnahmung des zu erzielenden Verkaufpreises.
Der den Jahren von: 2.004 bis 2.015 mit dem Nachweis einer fachlich
qualifizierten staatlich fundamentierten API –TASACION
(Abschätzungsurkunde) die über den vorgenannten Verkaufswert, in der
Anlage die Abschätzungsurkunde
Zur Zeit gibt es immer noch sehr viele Ankauf- Interessenten.
2).Ferner einen siebesnstelligen Mio €urobetrag für den nachweislich
verursachten Schaden, der: Unternehmens- Konzeption und die
Umsatzverluste, der vorhanden Lizenz und Vertriebsrechte mit der:
Herstellung und Vermarkterin in Höhe von mindestens Total einen:
siebenstelligen €urobetrag.
3): die ab dem 1.01.2002. wegen der Nichtrealisierungsmöglichkeit der
Einnahmen von: moatl Miete und Pflegekosten ca: 2.200 bis 2.500, -€uro
Miete und Pflegekosten mit mindestens.: 200.000, - €uro Einnahmeverluste
aus der Pflege & Altersrente.
4): Weiterhin konnten die fest eingeplanten und fehlenden 18 Betriebs-Arbeit
Jahre, mit den monatlichen Renten-Ein-Zahlungsmöglichkeiten, ohne die
gescheiteren Umsatzvereinnahmungen nicht nachgekommen werden und
deshalb konnteman ab den 65 Lebensjahr nicht wie möglich gewesen wäre
1.500,-€uro monatl. Rente erhalten, sondern aus v.g. Gründen leider nur
noch: 200,- €uro pro Monat an Rente ab den 65 Lebensjahr erhalten,
beinhaltet einen: Verlust von Total: 120.000,- Euro
Wie der spanische Staat, es nicht richtig einschätzen konnte, um im Sinne des
öffentlichen Interesses in Spanien zu handein, Indem die von der
Familiengemeinschft schon im Jahr 2000 mit einer konkurrenzlos konzipierte,
Unternehmensvariante gegründet war.Die Familiengemeinschaft betrachtete seine gegründete -
Unternehmensgestaltung, mit einer Erwartung von einer: jährlichen
Jahresbilanz von ca.: 80 Millionen €uro
Entsprechend der Markteinführung der Unternehmens-Strategie, entstanden
damals mehr als anfänglich mindestens: bis zu 400 neue Arbeit Plätze in
Verbindung mit den zusätzlichen 20 Filialen in Spanien, angeboten werden
konnten.
Die für den spanischen Staat, Steuereinnahmen in Milliardenhöhe
gewährleistet waren.
Indem man zusätzlich weitere 26 E-U Länder) exklusive weitere
Vermarktungsrechte an: Franchise Filialen, mit Gebietsschutz, gewährleisten
konnte.
Haben in den Anfangsjahren 2.000 /2001 die notwendigen finanziellen
Nachweise, Sicherheiten und Zusammenarbeitsperspektiven mit dem
diesbezüglichen verschiedenen notwendigen Geschäftspartner und
Lieferanten der: “ Vermarktungsrechts -Konzeption von u.a. Fabriken, bei
denen die notwendigen Geschäfts & Zusammenarbeits-Vereinbarungen
abgehandelt waren und dadurch die vorhandenen notwendigen
Sicherungsgrundlagen und damit ein Investitionsschutz, als Voraussetzung
waren, sehr gern gesehen, indem mit den gegebenen Sicherungsgrundlagen,
über die wertvolle : Wohn & Gewerbe Immobilie, beinhaltete dieser
Sacherhalt eine effektive, saubere und finanzielle Absicherung.
Diese Sach und Rechtlage war leider nicht mehr gewährleistet, indem die
lukrative Wertschätzung des Immobilienobjektes, die als effektive
Finanzierungs -Absicherung gewährleistet war, schlagartig , in keiner Art und
Weise mehr gewährleistet war, weil in alle nationalen und internationen
Auskuftteien & Banken / Finanzierungs Agenturen, die vorgenannte Situation,
die ursprünglich über sehr positive Auskunftsdaten verfügte, total negativ
geändert öffentlich vorgetragen wurde und als eine Warnung über eine:
Unseriöse Geschäft Unternehmung, denen das Wohn und Geschäfts -
Immobilie enteignet und verpfändet war, sowie Zwangs-Versteigerungen im
Raume standen.
Somit wird nachfolgender Antrag, auf Eröffnung eines Ermittlungs &
Strafverfahrens, in Form einer Strafanzeige, mit dem Tatbestand eines
arglistigen Betruges, sowie in Verbindung einer Feststellungsklage gegen den:
Staat SPANIEN,Vertreten durch die spanische Regierung,
Av. Puerta de Hiero s/n – E-28071 Madrid
durch den Ministerpräsidenten –Presidente del Gobierno
Sr. Pedro Sanchez,
Gemäß diesem v.g. Sachverhalt, wird zurzeit eine filmische Drehbuch-Doku
hergestellt und eingeleitet, die in Form einer Tatsachenberichts Erstattung
und Anklage-Begründungen von unter anderen:
FAKT IST, DAS ES KEINE VERJÄHRUNGS-AUSREDEN GIBT, WEIL DAS BRUTALE
STRAFRECHTLICHE VERGEHEN BIS ZUM HEUTIGE TAG AUSGEÜBT WIRD.
Im Falle der Enteignungs-Gesetzesvorgaben und Begründungungsargumente,
die an die Familiengemeinschaft gerichtet und wie folgt vorgetragen:
A): Betrugs- Tatbestand, sich der span.- Staat, auf Kosten der
Familiengemeinschaft, als total unschuldiger Immobilieneigentümer, und
Unternehmen Betreiber, bereichert zu haben“:
B): „In Verbindung dazu mit dem Tatbestand:
Unter Vortäuschung falscher Tatsachen mit:
„Den nachfolgenden Straf Tatbeständen nachgeweisen sind, um gegen die
verursachten Delikte wie unter anderen: 1. Todo esta, es un dilito de
falsedad documental, de los previstos en el
Titulo del Codigo Art: 390 -/- 391,/, 392 Verstöße gegen
Menschenrechtsverletzung dar, die in Verbindung mit einem Betrugsdelikt.
Wir stellen demgemäß die nachfolgende: „Betrugs Delikte mit einer in
Verbindung stehenden Schadenersatz -Formulierung, Juristisch gesehen, nur
laienhaft formulieren, dabei jedoch ausschließlich Fakten und die reine
Wahrheit nach bestem Wissen und Gewissen, sowie davon ausgegangen
werden kann, das wir uns darüber voll im Klaren sind, was falsche Aussagen
in Form unserer Feststellungs- Behauptungen, wir uns über die
strafrechtlichen Folgen in alle Belange bewusst sind.
„Wissen die verantwortlichen Poliker eigentlich,
was da in ihren Ministerien, an Willkür-Methoden von staatlicher
Abzockemethoden abläuft?Im Falle der Enteignungs-Gesetzesvorgaben und Begründungungsargumente,
gerichtet und vorgetragen, können diesbezüglich unsere vorgetragenen
„Beweise auf Wunsch, als :“Eideserstattliche Erklärung” juristisch, angesehen
und verwendet werden.
(Wir sind uns über die strafreichlichen Folgen einer Falschmeldung, in alle
juristischen Belange bewusst.)
Die offene Frage ist:
Warum ruiniert man eine total Unschuldige Familien Gemeinschaft?
Um diese als Mittel zum Zweck einer: Europäische-Wertegemeinschaft
rechtfertigt, die mit einer brutalen unbarmherzigen Vernichtungsmethode, an
eine unbescholtene aus Vier- Generationen, bestehende
Familiengemeinschaft, mit fehlerhaften Methoden und Machenschaften zu
rechtfertigen, die mittlerweile seit über 20 Jahre ununterbrochen vollzogen
werden.
„Die Umsetzung von E-U-Richtlinien beinhaltet -kann nicht in jeder Lage des
Verfahrens geheilt werden, weil die Heilung einen neuen Prozess auslöst,
womit die Verfahrensdauer sich im Gegenteil nicht verkürzt und somit zur
permanenten Rechtsverletzung führt. Dies liegt daran, dass die Chronologie
ein positiver Faktor ist, der auch nicht von Amts wegen zurück gesetzt werden
kann. Der Feststellung der überlangen Verfahrensdauer liegt somit die
Einmaligkeit vor, weil der Hauptsache dann die wesentliche Voraussetzung
fehlt. Es wird deshalb ein Straf- Tatbestand ggf. alternativ auch eine
FESTSTELLUNGSKLAGE, bei der Zustándigen Staatsanwaltschaft gegen den in
Verantwortung stehenden: Staat SPANIEN, angezeigt und eingeleitet werden
muss.
Mit dem Tatbestandsnachweisen:
Eine totale Vernichtungs –Methode gegen eine aus vier Genarationen
bestehende Familiengemeinschaft mit in Verbindung dazu, einen finanziell
entstandenen Schaden von mindestens: einen siebenstelligen Mio.
€urobetrag , verursacht und nachweislich entstanden ist.
Leider haben wir uns felsenfest darauf verlassen und geglaubt, indem:
Gemäß Artikel 34
Der Europäischen Menschenrechts Konvention und Artikel 45 und 47 der
Verfahrensordnung des Gerichtshofs, sowie: Gemäss dem: “ LissabonnerVertrag“,
Mit der Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) am 25.
März 1957 unterzeichnet und in Kraft getreten, um gegen Missbräuche aller
Art auch durch die spanische Verwaltung und spanische Justiz, verursacht,
verantworten kann.
Obligatorisch für Spanien ist der Artikel 44 der Charta. Denn
Menschen- Rechtverletzungen können nur durch die -Justiz begangen
werden. “Wenn Recht durch Korruption als Strafvereitelung von Straftaten im
Amt nicht erlangt werden kann. Liegt eine diesbezügliche Verletzung dann
vor, wenn Normen falsch ausgelegt, Steuer Gesetzesbindung außer Kraft
gesetzt und Willkür gegen die Objektivität betrieben wird. Selbst wenn die
Gestaltung der vollzogenen Enteignungsmethoden über das Küstengesetz,
sowie in Verbindung dazu, dass in Verbindung stehende Steuerverfahrens, die
Feststellung des Sachverhalts, die Auslegung eines Gesetzes nicht erlangt
werden kann. Liegt eine Verletzung dann vor, wenn Normen falsch ausgelegt
werden, ist eine Gesetzesbindung außer Kraft gesetzt und zusätzlich Willkür
gegen die Objektivität betrieben wird. Selbst wenn die Gestaltung des in
Verbindung stehenden Steuerverfahrens und Enteignungsverfahren, die
Feststellung des Sachverhalts, die Auslegung eines Gesetzes oder seine
Anwendung, der vor-getragenen Beschwerde, Fehler aufweisen bedeutet dies
ein Grundrecht Verletzung. Wobei der spanische Staat verantwortlich zu
machen ist und die alleinige Schuld zu tragen hat.
Prüfung und Umsetzung von EU-Richtlinien Prüfung von Rechtsmissbrauch.
Prüfung von Urteilen Gewährung von Prozesskostenhilfe durch einen
visierten Anwalt, gemäß Art.: 91 EGMR Verfo Art. 34 der Konvention Art. 54
Absatz bb. Entschädigungsrecht. Prüfung von
1. überlanger Vorfahrens Dauer Prüfung, von physische Gefahr, für Leib und
Seele bei den Geschädigten hervorgerufen und praktiziert worden sind.
In diesem Sinne, werden die Art. 33.3 spanisches Grundgesetz und Art.1 des
Zusatzprotokolls der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt, weil
eine Familiengemeinschaft als Privatpersonen der Entscheidung beraubt
werden, auf aufgrund der erlittenen Enteignung, Recht haben, verfügen wir
über Ein Urteil des Obersten Gerichtshofs, dass richtig anerkennt hat, durch
die dritte Kammer der Verwaltungsgerichtsbarkeit, Abteilung 3, Urteil vom
16. Oktober 2002, Berufungsnr.: 8597/1996 und die Rechtsgrundlage 8 C /
149 / 1991 STC (Urteil des Verfassungsgerichts) Rechtsgrundlage 8 c /) .Deshalb fordern und beantragen wir für uns, die dementsprechende,
Respektierung der EU-Grundrechte zu gewährleisten und den:
„Verursachten Schadenersatz an eine Familiengemeinschaft und den durch im
Zusammenhang stehenden Vollstreckungsschutz, in Form eines: „Sozialen -
Härtefall“, die Enteignungszwangs -Maßnahmen an unser Privateigentum “,
zu stoppen und zu beenden ist.
Wir fordern nichts Außergewöhnliches, wir wollen nur unsere Rechte
reklamieren um Schadenersatz für das ein zufordern, was wir legal deshalb
gekauft haben, um die wir mit der Gründungs Vorhaben der: Unternehmens-
Kozeption“ nicht realisieren konnten und die notwendigerweise
entsprechend dazu finanzieren mussten, dafür irrealer weise unschuldig
bestraft zu werden.
Chronologie, einer:
Familiengemeinschft die von Deutschland und Holland nach Empuriabrava (E-
U- Staat Spanien) ausgewandert und umgezogen ist, um dort in Frieden eine
neue Lebens- und vor allem eine erfolgversprechende und konkurrenzlose
„Unternehmens-Existenzgrundlage „aufzubauen, arbeiten und leben zu
können.
Eine aus anfänglich drei Generationen bestehende Großfamilie,
Die gemeinsam beschlossen hat, unter einem Dach zu leben, ganz so, wie es
zu Ur-Großeltern Zeiten noch Gang und gäbe war, wo einer den anderen
stütze, ergab sich Anfang 1996 / 1998, dass sich eine geeignete und
notwendige Unternehmens-Existenzgrundlage mit einer passenden Wohn
und in Verbindung dazu als ideale Gewerbe- Immobilie in Spanien
(Empuriabrava) fand. Auf Grund der Informationen, über ein: „EINMALGES-
INVESTMENT –ANGEBOT “ in -Empuriabrava,
Hatten wir volles Vertrauen, einen Immobilienankauf in der ersten Reihe am
Strand von Ampuriabrava, in Betracht zu ziehen.
Doch war solch ein Gewerbe & -Wohnhaus in solcher Lage nicht billig und das
Eigenkapital, dieses zu erstehen, reichte nicht. Gut zu wissen, dass man eine
Mutter, Schwiegermutter, Schwester, Schwager, Schwägerin, drei
erwachsende Kinder, Freunde und es Banken gab, Die das Geld zu Verfügung
stellten und leihweise für den Ankaufspreis und der notwendig geplanten
Existenzgrundlage und Renovierungs- -massnahmen, zur Verfügung stellen
konnten.Im gutem Glauben und davon ausgehend, das eine „notarielle Escritura“ nur
dann gesetzeskonform, unter Berücksichtigung der staatlichen Belange
gewährleistet war: Wenn eine Rechtsstaatlich ausgewiesene
Baugenehmigung und keinerlei Auferlassungseinträge im Grundbuch
eingetragen waren, sowie das Notariat, in Verbindung mit dem
rechtsstaatlich ausgewiesenen „Register de Propiedad“-War die Verpflichtung
und Rechtstaatlichen Belange und eventuelle Auflassungen, korrekt in alle
Belange korrekt überprüft. & Juristen, komplett zur Verfügung gestellt)
Delikt I
Andererseits: Wurde in der Jahreswende 2004 / 2005, über das Küstengesetz,
aus dem Im Jahr 1988 stammte, das korrekt erworbene Gewerbe und
Wohnhaus, Enteignet und wie nachfolgend aufgeführt, indem bis zum
heutigen Tag, vernichtende Lebensumstände entstanden sind, die in
Verbindung mit gravierenden Rechtsunsicherheit-Faktoren, die insbesondere
den Investitionen-Schutz betreffen, die für die Großfamilie in Spanien, aus
nachfolgenden Gründen Angeblich nicht mehr gewährleistet war.
Diesbezüglich kramten dazu, paranel das “staatliche Umweltschutz
Ministerium (Ministerio de Agriculura y Alimentacion) ”im Jahr 2004 in den
Schubladen und zogen ein gar kostbares – nie angewandtes – Gut hervor:
Die„Küstengesetz Enteignungsmöglichkeiten und Methoden, aus dem Jahr
1988“.
Dieses besagt, dass man entlang der Küste nicht bauen darf.
Hatte man nun ein Objekt erstanden, welches da steht, wo es eigentlich gar
nicht stehen durfte, zumal es sich bei uns um eine naturgetreue
„eingeschossige Bauweise“ handelte, die sich in der Küstenlandschaft perfekt
angepasst und sich perfekt in der ersten Meereslinie ca.: 400 m bis 500 m
vom Strand entfernt befindet, mit einer dazwischenliegenden groß
angelegten vierspurigen Zufahrtstrasse mit gesonderten PKW-Parkflächen,
Spazierwege, seperate Dünenfläche und Sandstrandflächen.
Hier ist die Rede von einem Machwerk, das unter dem Deckmäntelchen des
Umweltschutzes und vorgeschobener Nachhaltigkeit rechtsstaatliche
Normen, wie das Rückwirkungsverbot von Gesetzen, ignoriert. Nicht nur daß
sich das Gesetz als solches auf mehr als fragwürdige Rechtsgrundlagen stützt,
denn seine Anwendung und rechtliche Umsetzung spottet jederrechtstaatlichen Norm, insbesondere denen des Lissaboner E-U. –Vertrages,
ist die entschädigungslose Enteignung, rechtsmäßig erworbenen und
eingetragenen Eigentums ein Skandal und eine Absurdität.
Dieses bedeutet das der spanische Staat, die zuständigen Behörden, auch
zivilrechtlich dafür haftbar zu machen sind, dass sie ihre Verpflichtung
verletzt haben, ordnungsgem über die Rechtmäßigkeit der Transaktionen zu
belehren, die sie genehmigten bzw. im Grundbuch eintrugen war?
Im Falle der Enteignungs-Gesetzesvorgaben und Begründungungsargumente,
die an die gerichtet und vorgetragen wurden ist es jedenfalls, wenn diese
Situation in Empuriabrava gesetzlich korrekt geregelt worden wäre, dann
hätte die Angelegenheit vielleicht gerettet werden können, aber, da dies
nicht geschehen ist, so verstehen wir, dass der Staat doppelt verantwortlich
zu machen ist dafür, dass: A / Nicht zum rechten Zeitpunkt abgegrenzt wurde.
B / Die Abgabe von Land an das Meer erlaubte, in voller Kenntnis darüber
und unter ungerecht-fertigter und unentschuldbarer Bereicherungung, sich
der spanische Staat seine Verpflichtung ignoriert hat, Die Käufer solcher
Vermögenswerte zu informieren oder sich sogar nicht weigerten,
Kaufurkunden und deren Registrierung zu autorisieren.
Auf jeden Fall verstehe wir, dass, da die Pflicht, diesen Konflikt zu regeln,
Kompetenz des Staates ist, die bestehende Verwirrung und Vernachlässigung,
solch einen Schaden für uns als Privatpersonen bewirken, die sich letztlich
ihres Eigentums beraubt sieht ohne dafür irgendeine Entschädigung zu
erhalten, dass der Staat dafür einstehen muss.
Die Entschädigung könnte der Lösung entsprechen, die der vom Gesetzgeber
ursprünglich Vorgesehenen am nächsten kommt, nämlich den
wirtschaftlichen Wert, der diesem Recht entspricht, im Hinblick auf den
Verlust des Immobilienanwesen, oder die Entschädigung, die am meisten mit
dem Gesetz im Einklang steht, nach dem Ermessen des Gerichts, das diese
Angelegenheit führt.
Für den Fall, dass man kein stattgebendes Urteil erreichen und keinen
zufriedenstellenden verfassungsrechtlichen Schutz finde, so sind wir davon
überzeugt, dass die Angelegenheit bis zum Europäischen Gerichtshof
Aussichten auf Erfolg gelangen wird, um das legitime Eigentum, das ehemals
rechtmäßig erworben wurde und insbesondere für die Kreditgeber als
notwendige Sicherheit gewährleistet war, wurde auf staatlicher Anordnung,
das erworbene Immobilien-Eigentum verloren: „Ohne Entschädigungen.Ohne Recht. Ohne Gerechtigkeit. Ohne Respekt gegenüber dem
Privateigentum. Ohne die mindesten Garantien eines Rechtsstaates. ”Kein
Weiterverkauf, keine Kredite, keine Unternehmes-Sicherheitgrundlage
“„sowie die gesamte Zerstörung der erfolgversprechenden und wertvollen „
Unternehmensgrundlage“ beinhaltete.
Im Falle der Enteignungs-Gesetzesvorgaben und Begründungungsargumente,
an die Familiengemeinschaft gerichtet und vorgetragen wurden, sind
mittlerweile 20 lange Jahre vergangen und die Familie, die nach
Empuriabrava auswanderte, um dort in Frieden eine perfekt geplante
Existenz aufzubauen, arbeiten und leben zu können, wurde durch staatliche
Enteignungs-Methoden, Total vernichtet und
Doch – im krassen Gegensatz dazu haben die Gründer der ersten und zweiten
Generation , eine jämerliche Altersarmut erlangt, sowie ohne ein
Eigenverschulden, große fin
a
nzielle Sorgen, Ängste und Nöte, ferner
deutliche Gesundheits- schädliche Spuren hinterlassen, wobei des gesamten
Lebens und Existenz -Grundlagen, sowie notwendige Sicherungsnachweise,
die so ein Immobilienanwesen in einst elitär gedachter Lage verfügte,
schlagartig verloren.
Denn seit mittlerweile 20 Jahren wurde von der Familiengemeinschaft
vergeblich versucht, den vollen Gebrauch, die Existenz, die Nutzung und das
Eigentum des Grundbesitzes vergeblich wieder zu erlangen.
Haben einst die Zusammenarbeitsperspektiven mit den ursprünglichen
Geschäftspartnern der geplanten: “ unternehmens-- Konzeption, bei denen
die notwendigen Geschäfts -Vereinbarungen, abgehandelt waren und die
dazu vorhandenen Notwendigen Sicherungsgrundlage als Investitionsschutz
durch das Immobilien Anwesen, gern gesehen und gewährleistet war, indem
mit den gegebenen Sicherungsgrundlagen, über eine perfekte Wohn &
Gewerbe Immobilie vorhanden, eine saubere finanzielle Absicherung
gewährleistet war, indem immobilienobjekt , als Finanzierungs -
Absicherung, schlagartig – nicht mehr gegeben war.
So konnte man die Wohn und Gewerbe-Immobilienliegenschaft, Gesetzes
konform bis zum heutigen Tag nicht mehr legal verwerten, beleihen noch
legal verkaufen.Das verursachte bei der Großfamilie eine lähmende Unwissenheit und das
Gewerbe und Wohn-Paradies wurde in einem Scherbenhaufen umgewandelt,
Weil deshalb die Großfamilie in einem unerträglichen Vernichtungs- Zustand
in Ungewissheit schwebt, die ihre geplanten Existenzen, Geschäftsideen und
Lebensgrundlage verloren gegangen ist und im Anbetracht dessen, dass eine
europäische Großfamilie, eine neue Lebensgrundlage realisieren wollte, um
in Frieden arbeiten und leben zu können, möchte wissen, wie die spanische
Regierung die notwendigen Rechtssicherheitsgrundlagen, einer: Wohn und
Gewerbe Immobilie die irrealen Enteignungsmassnahmen zu rechtfertigen
begründet , um die Immobilie der Familien- gemeinschaft, diese im
staatlichen Besitz zu rechtfertigen?
Das darf kein Mittel von Politik sein, wenn sich diese auf Umweltschutz
beruft.
Rechtssicherheit? Vertrauen auf das demokratische System? Glaubwürdigkeit
des Staates? Unabhängigkeit der Justiz?
Fest steht, das eine europäische Großfamilie ihre Rechte und Existenz -
Grundlage durch den Verlust der Rechtskraft in Spanien bis zum heutigen Tag,
verloren hat.
Wie dies der spanische Staat alles zu entschädigen gedenkt, ist unbekannt.
Fest steht, man hat sich geirrt, hat geschlampt und ist: Schuldig im Sinne der
Anklage und ist berechtigt dementsprechenden Schadenersatz Klage
einzufordern.
Dem zu Folge, ist nach dem Grundgesetz das legalisierte Widerstandsrecht
verpflichtend, denn der: „ E-U Rechtsstaat Spanien garantiert dem Einzelnen
effektiven Rechtsschutz“.
Das Verbot der Selbsthilfe besteht aber nur soweit, wie der effektive
staatliche Rechtsschutz reicht. Die Selbsthilfe des Bürgers lebt deshalb in
Grenzfällen auf, in denen ausnahmsweise keine gerichtliche Hilfe erreichbar
und die vorläufige Hinnahme einer Rechtsverletzung durch Staatsorgane
unzumutbar ist“.
Weil die Rehabilitation von groben Rechtsverletzungen, wozu der
Schadensausgleich dient, eine BRINGSCHULD ist, obwohl nachweisliche
Schadenersatzansprüche bestehen, indem weitere Pfändungsmethoden von
dem: Finanzamt, Bank und zusätzliche Kreditgeber, gegen uns inszeniert
werden.Deswegen beantragen wir im Wege der Dringlichkeit die Rechtsverletzung
durch Rehabilitation des Schadens zu beenden.
So ist es nicht verwunderlich, dass Menschenrechtsverletzungen als
Tatbestand des Strafrechts nicht ausdrücklich genannt werden. Grundrechts-
und Menschenrechtsverletzungen stehen nicht in Gesetzen, sondern sind
garantierte Verpflichtungen und völkerrechtliche Verbindlichkeiten.
„Der Schutz der Menschenrechte hat Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen
eines E-U-Staates , wie der Staat Spanien“,brutal betreibt.
Mit einer Betrugsanzeige, Schadenersatzklage und ggf. einer
Feststellungsklage soll festgestellt werden, dass der Staat Spanien eine
unschuldige Familiengemeinschaft gegen:” völkerrechtliche
Menschenrechte” und andere Verpflichtungen unter Vorsatz verstößt, gemäß
Artikel 34 der Europäischen Menschenrechts --konvention gemäss Artikel 45
& 47 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs, um durch nachfolgende
Rechtsunsicherheitsfaktoren mit den entsprechenden Begründungen, die in
Verbindung mit einer aus vier Generationen bestehenden Großfamilie , sowie
den entstanden Verlust der: Von der Familiengemeinschaft gegründeten:
Existenz & Unternehmensstrategie vorgebracht wird, um die Einhaltung der
Grundfreiheiten zum Schutze einer: Lebensgrundlage und Unternehmensziele
und somit Ende einer Rechtsverletzung ist die Rehabilitation des
abschließenden Schadens als Recht und nicht die Fortführung des
Rechtsstreites aus Unrecht, denn dies würde eben die Besonderheit des
Fehlers multiplizieren und somit komplizieren. Es käme in Folge dann zu
keinem Recht, sondern zu weiterem perpetuierendem Unrecht!
Rechtschutzbedürfnis:
.Zweck ist unter anderem die Überprüfung der Wirksamkeit der Gesetze in
der Praxis, da das Gesetz auch Fehler- oder mangelhaft oder in der
Anwendung falsch umgesetzt worden ist. .
Deshalb stellt die Familiengemeinschaft zur Förderung der Wirksamkeit der
nationalen Behörden zur praxisnahen Ausübung der gesetzlichen Aufgaben
die Überprüfungs-- Anforderungen des Europarates: „Kommission für die
Wirksamkeit der Justiz“, im Zusammenhang mit der europäischen
Menschenrechtskonvention, der Weiterentwicklung und Konsolidierung der
demokratischen Stabilität in Spanien sichern.Die vorgenannten Kläger und Familiengemeinschaft. strebt eine sorgfältige,
schnelle und beharrliche Aufdeckung von Rechtsverstößen, die in
betrügerischer Art und Weise vorgenommen wurden.
Unser Rechtsschutzbedürfnis ergibt sich aus Art. 1-3, 25, 101 GG. Die Würde
des Menschen, also die Menschenrechte, ist unantastbar. Die
Menschenwürde und somit die Menschenrechte zu schützen und zu achten,
ist Verpflichtung aller staatlichen Miss Ächtungen. Das spanische Volk
bekennt sich in dieser Demokratie, darum zu den unverletzlichen und
unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen
Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, Leben, körperliche
Unversehrtheit und Gleichheit.
Uns sollte ein effektiver Rechtsschutz im E-U-Staat Spanien garantiert sein.
Denn ohne diesen effektiven Rechtsschutz ist die Verwirklichung der
Menschenrechte auch nach völkerrechtlichen Verpflichtungen nach Art. 13
EMRK nicht möglich.
Das negative Interesse tritt als Fehler des spanisch-staatlichen -Systems, als
Lebenslüge in den Vordergrund und führt auf dem direkten Weg zu der
hermetischen Inzuchtdepression und somit zur arglistigen Täuschung an die
Geschädigten aus, über das Rechtsystem.
Dies bedeutet für die Geschädigten den Verlust der objektiven
Rechtserlangungsmöglichkeiten zur Einschränkung des Rechts.
Durch den Stillstand der objektiven Rechtspflege auf Grund dieses
Staatsaufbaumangels kommt es zu Schäden und Schadensersatzforderungen
durch Beschädigung des Eigentums und des Vermögens und der totalen
Insolvenz eines Justiz-Opfers.
das gesamte Arbeitsleben, Lebenswerk, mit vielen und harten Arbeitsjahren
führen zur totalen Altersarmut und eine totale Einschränkung der erhofften
Lebensqualität im Alter und führt zur Abwertung der Menschenrechte und
Menschenwürde.
Durch diese Inzuchtdepression fühlen sich die Geschädigten als Justiz-Opfer
durch das System gemobbt, gestalkt und ruiniert, wobei Straftaten im Amt
von nur einem Finanzbeamten ausreichten und , dieser als Irrational- Täter
gegenseitig in Ketten durch Persilscheine rehabilitiert ist.Es handelt sich dabei um einen imaginären Staat mit einem komplexen
Gebilde eines äußerst korruptionsdurchtriebene Methoden mit organisierten
Enteignungs- und Zwangsmaßnahmen, bei dem die systematische
Anwendung der Gesetze und die praktische Auslegung der Rechte keine
objektive und entscheidende Rolle spielt.
Die Justiz legitimiert sich in unserem Fall, objektiv den subjektiven Wahnsinn
der Inzuchtdepression,
Wir berufen uns auf einen garantierten Anspruch auf Rechtssicherheit und
Rechtsfrieden, denn der E-U-Staat. Spanien bekennt sich angeblich zu
unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder
menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt
und bindet mit diesen Grundrechten nach Art. 1 iVm. 25 GG die
Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und der derzeitigen Rechtsprechung als
unmittelbar-geltendes Völkerrecht.
Wir beanspruchen die allgemeinen Regeln des Völkerrechts, weil diese sind
Bestandteil des Staatsrechts und gehen den Gesetzen vor und erzeugen
Rechte und Pflichten (Art. 1, 3, 20, 25, 100 II GG). Doch wir als
Familiengemeinschaft kennen die Schattenseite dieses Rechtssystems. Wenn
es keine Menschenrechtsverletzungen geben würde, gäbe es nicht das
Protokoll Nr. 14 vom Lenkungsausschuß des Europarats. Art. 13 EMKR in
Verbindung mit Art. 25 GG garantiert dem Bürger eine wirksame
Beschwerdemöglichkeit.
Jede Person, die in ihren in dieser Konvention anerkannten Rechten oder
Freiheiten verletzt worden ist, hat das Recht, bei einer innerstaatlichen
Instanz eine wirksame Beschwerde zu erheben, auch wenn die Verletzung
von Personen begangen worden ist, die in amtlicher Eigenschaft gehandelt
haben.
Ein öffentliches Interesse ist schon deshalb gegeben, weil der Staat alle
zukünftigen Investoren abschreckt, die mit dem Gedanken spielen, im E U-
Staat Spanien investieren möchten, eine Existenz zu planen und Immobilien
kaufen zu wollen.
Im Falle der Enteignungs-Gesetzesvorgaben und Begründungungsargumente,
die an die Familiengemeinschaft , gerichtet und vorgetragen wurden ,
unterscheidet man zwischen dem Meeresufer (zona marítima terrestre), der
Schutzzone (zona de servidumbre de protección) und der Einflussnamezone
(zona de influencia). Das Meeresufer selbst und die sich anschließendenStrandgrundstücksfläschen – wurden als öffentliches Eigentum deklariert.
Grundstücke in diesem Bereich können nicht verkauft und bebaut werden.
Immobilien, die sich bei Inkrafttreten des Küsten-Gesetzes aus dem Jahr
1988, die sich im Privateigentum befanden, wurden rücksichtslos vom
spanischen Staat enteignet und in Anspruch genommen , sowie kulanterweise
mit einer unverbindlichen zeitlich beschränkten Nutzungskonzession von: 30
bis:ggf. 60 Jahre geduldet, Die enteigneten Unternehmer und
Familiengemeinschaft dürfen mit einen irrealen Konzession Angebot,
weiterhin in ihren Häuser & Wohnbesitz bleiben, um im finanziellen Sinne der
spanischen Regierung die: notwendige Immobilien- Wertsteigerung, die
kostenlose: Betreuung ,Verwaltungskosten, Führsorge und Pflegekosten, des
staatlichen Immobilienbesitzes, in Form von dauerhaften kostenlosen
Hausmeisterdiensten, arbeiten und Dienstleistungen, vollrichten, sowie eine
einseitige Nutzung Konzession -Variante ein schwacher beziehungsweise
vergänglicher Anspruch, den die spanische Regierung wann immer sie will für
null und nichtig erklären, sobald sie das Grundstück für einen anderen
finanziellen „öffentlichen Zweck“ oder Staatsverschuldungen benutzen kann,
verdammt in diesem Fall der spanische Staat die Familiengemeinschaft für
den Rest seines Lebens auf der Straße zu leben.
Es herrscht nicht nur unsererseits eine irreale Rechtsunsicherheit, denn das
entsprechende Gesetz bietet gravierende Angriffsflächen insbesondere
bezüglich der Definition des öffentlichen Strandbereichs, der Privatbesitz per
se ausschließt. Dieser Bereich ist im Gesetz extrem simpel beschrieben, wobei
hinsichtlich der Vermessung keine Meterangabe existiert. Die Abgrenzung soll
vom Wellengang abhängig sein, der nicht nur je nach Jahreszeit, sondern auch
je nach Wetterlage unterschiedlich ist. Die Grenze soll laut den Vätern des
Gesetzes dort zu ziehen sein, wo die Wellen auch in Extremwetterlagen bei
Sturm hingelangen. Es überrascht nicht, dass eine derartige Definition derzeit
die Gemüter Europaweit erhitzt.
Es geht darum, den Küstenbereich festzulegen, in dem kein Privateigentum
zulässig ist . Privateigentum auf öffentlichem Grund ist auch nach der
spanischen Verfassung nicht vorgesehen. Das spanische verfassungsgericht
hat bereits das Küstengesetz von 1988 in einer Entscheidung aus dem Jahre
1991 für verfassungskonform erklärt und die Enteignungsmaßnahmen
seltsamerweise bejaht.
Es gilt lediglich ein Nutzungsrecht. Wird ausnahmsweise eine weitere
Verlängerung des Nutzungsrechts gewährt, so könnte man derzeit allenfallsvon einer noch verbleibenden Nutzung sprechen. Das Eigentumsrecht, das
durch das Gesetz von 1988 in eine Nutzungskonzession umgewandelt wurde.
Wobei im nächsten Jahr 2018 bereits die ersten 30 Jahre um sind.
Es bedarf keiner Vertiefung, das für uns das Nutzungsrecht keine
ausreichende Kompensation darstellt, da wir unsere Immobilie nicht mehr
veräußern können. Jedem Notar ist es derzeit untersagt, eine Kaufurkunde
über die betreffende Liegenschaft auszustellen. Sollte dies gleichwohl aus
Versehen geschehen sein, so wird spätestens das Grundbuchamt die
Umschreibung verweigern. Demnach soll die Übertragung der
Nutzungsrechte möglich sein, auch wenn die Verwaltung ein Vorkaufs- und
Eintrittsrecht besitzt. In der Praxis wird diese gesetzliche Novelle
wahrscheinlich die Situation unserer betroffenen Immobilie-
Sicherheitsgrundlage, nicht verbessern.
Mit den vollzogenen Enteignungsmethoden legitimierte sich der spanische
Staat, in Verbindung mit den vorgenannten Ministerien objektiv den
subjektiven Wahnsinn seiner Machtposition.
Es besteht aus vorgenannten Gründen jede Veranlassung für einen
Schadenersatzanspruch, alle gegen uns unternommenen
Enteignungsmethoden und vor allem eine strafrechtliche Untersuchung des
betrügerischen Handelns der zuständigen Ministerien und seiner staatlichen
Diener, Sachbearbeiter, sowie Amtsleiter, beinhalten und unbeschränkt für
den Schaden aufzukommen haben, der durch diese irreale Verfahrensfehler
und Hand-lungs Art und Weisen, gegen uns , zugefügt wurden ist.
Wir berufen uns für den uns zugefügten groben Missbrauch, auf das
Widerstands und Beschwerderecht.
Fakt ist:
Ein Eigentumswechsel der vorgenannten Immobilie wurde schon im:März
1998 – notariell beurkundet und im Register de Propiedad umgeschrieben, -
ohne uns darüber zu informieren, das gemäss staatlicher Auflage, ein
geltendes Küstengesetz aus dem Jahre 1988 bestand.
Der Eigentumswechsel wurde rechtsmäßig beurkundet und im zuständigen
Register de Propiedad, ohne eine diesbezügliche Außerlassungsvormerkung
eingetragen.
Der Verkäufer hat das Haus bereits am: 17. Dez. 1973 ca. 15-Jahre vor dem
Erlass des Küstengesetz von: 1988, - das Grundstück angekauft und ca. 9-Jahre später, am: 17. Mai 1979 von den zuständigen Behörden die
Baugenehmigung erteilt.
Deshalb gehen wir von einem schweren staatlichen Verfahrensfehler aus, aus
diesem Grunde hat uns der Staat eine Rechtssicherheit gewährleistet.
Vor Baubeginn Anfang: 1980 wurde eine Vermessung vorgenommen, diese
ergab, das vom Meesesufer bis zum Haus, ausreichender Abstand gegeben
war.
Denn der Sinn und Zweck des Küstengesetzes beinhalte, das die Bebauung
von Betonburgen zu verhindern und das Spekulantentum einzudämmen.
Wir sind keine Spekulanten und das Haus, ist eine in der Landschaft
angepasste, eine naturschöne eingeschossige Bauweise.
Das notatriel erworbene Gewerbe und Wohnhaus, das ferner über eine Hotel-
UND Gewerbe Genehmigung verfügte, wurde bereits im Jahr 1978 über eine
staatlich genehmigte Baugenehmigung mit allen dazu Erforderlichen
behördlicher Belange und Auflagen, erteilt.
Die damaligen Bauarbeiten, die in den Jahren ab: 1979 an unserem
angekauften Gewerbe und Wohnhaus - in Empuriabrava vorgenommen
wurden, war stets eine Konstante,
Die das Einverständnis vom zuständigen Rathaus Castello, vom Staat und von
der Generalität von Katalonien gewährleistet war, indem die Bauarbeiten
durchgeführt wurden und der Staat oder irgendeine andere Autonomie, oder
Gemeindebehörde behaupten könnte, dass sie keine Kenntnisnahme von
diesen Bauarbeiten hatte.
Auch der Notar, der die Kaufurkunden und deren Eintragung ins Grundbuch
autorisierte, der dazu als Garant gehandelt hat, sollte für die Rechtmäßigkeit
der Beantragungen, die in den Urkunden enthalten waren, sind Fakten, die
ein absolutes Einverständnis aller staatlichen Behörden und Beamte
implizieren, die im Zusammenhang mit den vorgenannten Bauten und deren
Eintragung als Privatbesitz im Grundbuchamt, eingetragen worden sind.
In diesem Sinne, berufen wir uns auf den Art. 33.3 spanisches Grundgesetz
und Art.1 des Zusatzprotokolls der Europäischen Menschenrechtskonvention
verletzt, weil wir als Privatpersonen der Entscheidung beraubt worden sind,
die wir aufgrund der erlittenen Enteignungs- und Zwangsmethoden von: 2002
bis Mitte 2021 erlitten haben,Der daraus, resultierenden Tatbestand, dass dies ein Verstoß gegen den
Eigentumsgrundsatz ist und dass niemand seines Eigentums weder beraubt,
noch enteignet werden konnte, ohne dafür eine Entschädigung zu erhalten,
weil der Notar und die Registerführer versäumt haben, die ausländischen,
Privatpersonen darüber zu informieren, dass sie da etwas kauften, das außer
Verkehr war, weil es sich um ein öffentliches Gut handelte und dass daher die
Transaktion Null und nichtig war.
Jedenfalls, wenn die Situation der Großfamilie in Empuriabrava gesetzlich
korrekt geregelt gewesen wäre, dann hätte die Angelegenheit vielleicht
gerettet werden können, da dies nicht geschehen ist, schließen wir daraus,
dass der Staat doppelt verantwortlich dafür zu machen ist.
Daraus resultiert die Pflicht, diesen Konflikt zu regeln, die in der Kompetenz
des spanischen Staates liegt, die bestehende Rechtsunsicherheit, Verwirrung
und Vernachlässigung, der solch einen finanziellen Schaden für die
Familiengemeinschaft bewirkte, die sich letztlich ihres Eigentums und
Existenzgrundlage beraubt sieht, ohne dafür irgendeine Entschädigung zu
erhalten, dass der Staat dafür zu verantworten ist und einstehen muss.
Auf Grund dessen muss die Entschädigung (der Schadenersatz)
Der Lösung entsprechen, die der vom Gesetzgeber ursprünglich
Vorgesehenen am nächsten kommt, nämlich den ursprünglichen
wirtschaftlichen Wert, der diesem Recht entspricht, im Hinblick auf die
Dimensionen oder, zum Beispiel, im Hinblick auf den Verlust des
Marktwertes, für den Eigentümer bedeutet und die Entschädigung, die am
meisten mit dem Gesetz im Einklang steht, nach dem Ermessen des Gerichts
und gegen das Justizministerium als Subsidiärer Endverantwortlicher fest
zulegen ist.
Die bei uns angewandte Rechtspraxis ist rechtswidrig in Eigenschaft und
Funktion mit der Darlegung des Sachverhaltes
.Diese Rechtspraxis im vorgenannten Fall, ist deshalb Grundrechtswidrig, wie
der Europäische Gerichtshof über Amts- und Staatshaftung in EuGH, Urteil
vom 30.09.2003, AZ.: C-224/01 feststellt und erklärt hat! Damit ist die
Wirkungslosigkeit und Nichtigkeit der Rechtswegegarantie als Stillstand der
Rechtspflege belegt.
Ein einstweiliger Rechtsschutz für Fehlurteile und Prozessfehler wie gegen die
Geschädigten vollzogen, ist es zwingend geboten die irrealenRechtsverletzungen zu stoppen und zu rehabilitieren.
Eine Menschenrechtsverletzung löst grundsätzlich als einer der schlimmsten
Straftaten im Amt, immer und grundsätzlich einen Anspruch aus und kann
nach den Regeln des Art. 41 EMRK vor dem EGMR angewandt –und
verhandelt werden.
Prozessfehler sind von Amts wegen in jeder Lage des Verfahrens zu
berücksichtigen, solange sie behebbar sind.
Angewandte Rechtspraxis gegen ist rechtswidrig. Eigenschaft und Funktion
mit der Darlegung des Sachverhaltes, soll festgestellt werden, dass der Staat
Spanien gegen völkerrechtliche Menschenrechte und andere Verpflichtungen
unter Vorsatz verstößt, gemäß Artikel 34 der Europäischen
Menschenrechtskonvention und Artikel 45 & 47 der Verfahrensordnung des
Gerichtshofs, um durch nachfolgende Rechtsunsicherheitsfaktoren mit den
entsprechenden Begründungen, die von einer aus vier Generationen
bestehenden Großfamilie vorgebracht wird, um die Einhaltung der
Menschrechte und Grundfreiheiten zum Schutz unseres Eigentums, wie folgt
zu begründen.
Begründung:
Mit der bisherigen Vorgehensweise mit den Endeignungsmethoden über das
Küstengesetz nicht mehr verfassungsgemäß, weil es “unter Vortäuschung
falscher Tatsachen” und in betrügerischer Hinsicht zusammengestellt worden
ist. Die Grundidee des Gesetzes ist, dass die spanische Staatsgewalt sagt, was
sie vom E-U-Bürger erwartet und der E- U -Bürger kann seine Pflichten
erkennen, indem er den Gesetzestext liest.
Diese Vorgehensweise gegen die Geschädigten, verweigerte den
notwendigen Dialog, sondern er nennt eine mathematische Formel, die der
Experte mit seinem Computer berechnen kann, die aber der E-U- Bürger als
solcher nicht lesen kann.
Auch Rechtsanwendungsgleichheit und Sozialstaatsprinzip in Verbindung mit
den: Küstengesetz-Enteignungsmethoden stehen der Annahme entgegen,
von Verfassungs-wegen reiche es aus, wenn der Inhalt eines Gesetzes für den
Fachmann unter Aufbietung aller juristischen Interpretationsmöglichkeiten
irgendwie verständlich ist.
Nicht "Betroffener" im Sinne der Rechtsprechung sind die Unrechtsmethoden
vollziehende staatlichen Verwaltung. ( Ministerien) betreffend der staatlichenEnteignungsmethoden über das Küstengesetz und betrügerische Handlungen
über das Steuergesetz .
Dier Familiengemeinschaft ist folglich gezwungen, an die Richtigkeit der
festgesetzten Enteignungsmethoden über das Küstengesetz zu glauben und
darauf zu vertrauen, dass der spanische Staat richtig gehandelt hat.
Fazit: Durch die staatlichen Enteignungs- und Zwangsmethoden, in
Verbindung mit den Drohungen der Banco Santander, indem das in Frage
kommende Gewerbe und Wohnhaus zum Verkauf angeboten werden sollte,
eine Umschuldung oder anderwärtig zu beleihen, war aus nachfolgenden
Gründen, bis zum heutigen Tag in keiner Art und Weise eine Rechtssicherheit
gewährleistet, weil über uns wie bereits erwähnt:
Man darf jedoch davon ausgehen, das für uns die Zukunftsaussichten mit
einer Altersarmut voraussichtlich dahin gehend enden wird, sondern unser
restliche Leben in, Asoziale –Verhältnisse zu erwarten sind,
Rechtssicherheit? Vertrauen auf das demokratische System? Glaubwürdigkeit
des Staates? Unabhängigkeit der Justiz?
Vorrangig für uns, ist die Verpflichtung, die wir gegenüber von uns
geschädigten Kreditgebern in finanzieller, seelischer und moralischer Hinsicht,
zu verantworten haben.
Gemäß dem Motto:
“ Wo Unrecht zu Recht umfunktioniert werden kann, sollte die
Öffentlichkeit darüber informiert werden”,
Aber der spanische Steuerzahler, die spanische Bevölkerung, sollte für diese
Machenschaften keine Nachteile erleiden, wenn deshalb Spanien, auf ihre
Tausende von bisher unverkauften Immobilien sitzen bleiben wird, Indem die
Verantwortlichen nach Beendigung ihrer politischen und Beamtenlaufbahn,
nicht mehr regresspflichtig sind, sollten deshalb die unschuldigen Bürger
.darunter nicht leiden , indem es zukünftig keine notwendigen Investoren (
Käufer) mehr geben wird, die unter diesen Umständen in Spanien investieren
werden.
1).Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand wieder
herzustellen, das Bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtender
Umstand nicht eingetreten wäre“.
Dies steht nach dem internationalen Recht im Einklang Schadensersatz und
Entschädigung zu fordern.
Es ist nicht nur die Untätigkeit und die Verweigerung eines wirksamen
Rechtsmittels, sondern insbesondere die Methodik der Rechtswidrigkeit, die
den Schaden begründen: wie er stünde, wenn er das der Beschwerde
zugrunde liegende innerstaatliche Verfahren (bereits) gewonnen hätte“.
Gemäß Protokoll Nr. 14 vom Lenkungsausschuss des Europarats.
Art. 13 EMKR in Verbindung mit Art. 25 GG garantiert dem Bürger eine
wirksame Beschwerdemöglichkeit vor einer nationalen Behörde, indem: Jede
Person, die in ihren in dieser Konvention anerkannten Rechte verletzt worden
ist, hat das Recht, bei einer innerstaatlichen Instanz eine wirksame
Feststellungsklage zu erheben.
2).
Alle bisherigen angeblichen Gerichtsurteile in Spanien konnten deshalb, die
unteren Gerichte ohne Verfassungskontrolle, im Sinne der “Einseitigen
staatliche Belange “ gestaltet werden, wie sie wollten.
Es gibt also nach Art. 6 EMRK das Recht auf ein rechtsstaatliches Verfahren
nicht! Das ist der Vorsatz des spanischen Staates, der nicht mit dem
garantierten Rechtschutz im Einzelfall, sondern insgesamt durch
Rechtlosstellung wir als Justiz-Opfers verfolgt werden, denn der Staat besitzt
ein pygmalisierten Irrtumsprivileg.
3).
Diese Rechtspraxis im vorgenannten Fall, ist deshalb Grundrechtswidrig, wie
der Europäische Gerichtshof über Amts- und Staatshaftung in EuGH, Urteil
vom 30.09.2003, AZ.: C-224/01 feststellt und erklärt hat! Damit ist die
Wirkungslosigkeit und Nichtigkeit der Rechtswegegarantie als Stillstand der
Rechtspflege belegt. Der Rechtsstaat garantiert dem Einzelnen effektiven
Rechtsschutz.
4).Ein Schadenersatz ist in alle Belange begründet und bewiesen. Es besteht ein
öffentliches Interesse, damit dem Bürger bewußt wird, daß der garantierte
effektiver Rechtsschutz (auf politische Weisung) nicht gegeben ist, aus dem
sich eine Menschenrechtsverletzung ergibt.
5).
Der einstweilige Rechtsschutz für Fehlurteile über rechtwidrige
Steuerforderungn und den Küstengesetz Enteignungsmethoden, in dieser
praktizierten Art und Weise gegen die Familiengemeinschaft ist zwingend
geboten, um des Zwangs und Enteignungen -Rechtsverletzungen zu stoppen
und zu rehabilitieren.
6)
Eine Haftung des spanischen Staates kommt daher unter dem Gesichtspunkt
der vom Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften entwickelten
gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftungsanspruchs in Betracht.
Hiernach ist der Mitgliedstaat zum Ersatz der Schäden verpflichtet, die dem
einzelnen durch diese zuzurechnenden Verstöße gegen das
Gemeinschaftsrecht entstehen, gleichviel, ob der zur Last gelegter Verstoß
dem nationalen Gesetzgeber, seiner Verwaltung oder seinen letztinstanzlich
entscheidenden Gerichten zuzuschreiben ist.
7)
Eine diesbezügliche Rechtsverletzung löst grundsätzlich als einer der
schlimmsten Straftaten im Amt immer und grundsätzlich einen Anspruch aus
und kann nach den Regeln des Art. 41 EMRK vor dem EGMR angewandt –und
verhandelt werden. Prozessfehler sind von Amts wegen in jeder Lage des
Verfahrens zu berücksichtigen, solange sie behebbar sind.
8)
Der Verbrauch des Rechtswegs tritt dann ein, wenn eine Sperrwirkung nach
dem Grundsatz der Einmaligkeit eintritt oder festgestellt wird. Diese
Sperrwirkung schafft materielle Rechtskraft mit Doppelwirkung des
Verfahrenshindernisses und gewährleistet auch ein subjektives
verfassungsgemäßes Recht. Dieses Recht ist so stark, daß ein Urteil oder
Beschluß zukünftig unwirksam ist.
9).Deswegen ist das spanische Bundesverfassungsgericht (Tribunal-
Constitucional in Madrid) leider keine wirksame Beschwerdemöglichkeit nach
Art. 6, 13 EMRK,
Selbst wenn die Gestaltung des Verfahrens, die Feststellung und Würdigung
des Sachverhalts, die Auslegung eines Gesetzes oder seine Anwendung auf
den einzelnen Fall Fehler aufweisen sollten, bedeutet dies für sich allein nicht
schon eine Grund-Rechtsverletzung. Somit können die unteren Gerichte ohne
Verfassungskontrolle machen was sie wollen.
10)
Es gibt also nach Art. 6 EMRK das Recht auf ein rechtsstaatliches Verfahren
nicht!
Das ist der Vorsatz des Landes Spanien -, der nicht mit dem garantierten
Rechtschutz im Einzelfall, sondern insgesamt durch Rechtlosstellung des Justiz
-Opfers verfolgt wird, weil der spanische Staat ein pygmalisierten
Irrtumsprivileg besitzt.
11).
Die Unabhängigkeit, - so der allgemein fatale Gedanke in der Justiz-, stelle,
einen Elementaren Grundsatz der Verfassungsordnung dar, der aber niemals
als selbstverständlich betrachtet werden könne, wenn sich die Rechtspraxis
ändert.
Die Anerkennung einer Haftung des Staates für Rechtsprechungsakte könnte
diese Unabhängigkeit in Frage stellen. Und gelegentliche Fehlentscheidungen
und Fehlgriffe nationaler Behörden können in der Regel daher derzeit nicht
korrigiert werden, sie könnten und müßten von den Justiz-Opfern so
hingenommen werden.
12).
Diese Rechtspraxis ist grundrechtswidrig, wie der Europäische Gerichtshof
über Amts- und Staatshaftung in EuGH, Urteil vom 30.09.2003, AZ.: C-224/01
feststellt und erklärt hat!
Damit ist die Wirkungslosigkeit und Nichtigkeit der Rechtswegegarantie in
unserem Fall als Stillstand der Rechtspflege belegt.
Der Rechtsstaat garantiert dem Einzelnen effektiven Rechtsschutz, der nicht
eingehalten wird.Es besteht insbesonder ein öffentliches Interesse an der Feststellungsklage,
damit dem Bürger bewußt wird, daß der garantierte effektiver Rechtsschutz
vor dem Verfassungsgericht (auf politische Weisung) nicht gegeben ist, aus
dem sich eine Menschenrechtsverletzung ergibt.
13).Da Menschenrechtsverletzungen mit dieser Vertrauensil-lusion der
Rechtswegegarantie begangen werden (Verstoß Art. 6, 13 EMRK, 1-3, 25 GG).
Aus diesem Grund haben die unteren Gerichte auch gelernt nicht Recht
zusprechen, weil von „oben“ auch nicht wirksames Recht garantiert wird.
14).
Das spanische Rechtssystem arbeitet daher spiegelverkehrt.
Nach dem Aktionsplan 2005 des Europarats und den Richtlinien der
Europäischen Union soll den Verteidigern der Menschenrechte Hilfe für
dessen Spezialbedürfnisse von den Behörden geleistet werden. Jede
Unterstützungsmaßnahme ist umgehend zu erledigen, wozu diese
Beschwerde und Feststellung dienen. Gerne klagen wir den Staat an und
wissen doch ganz genau, daß Menschenrechte nicht umgesetzt, Straftaten im
Amt nicht verfolgt werden. Doch wenn wir mit der Zivilgesellschaft ernst
machen und uns wehren, werden wir vom feinsten niedergeknüppelt.
15).
Eine Menschenrechtsverletzung löst grundsätzlich als einer der schlimmsten
Straftaten im Amt immer und grundsätzlich einen Anspruch aus und kann
nach den Regeln des Art. 41 EMRK vor dem EGMR angewandt –und
verhandelt werden. Prozess- und Verfahrensfehler sind von Amts wegen in
jeder Lage des Verfahrens zu berücksichtigen, solange sie behebbar sind.
16).
Die Pflicht, Verfahrensmängel zu heilen, gehört zur Fürsorgepflicht innerhalb
der Justiz. Es ist ein Verbrauch des Rechtsweges eingetreten, wenn eine
Heilung des Verfahrens nicht möglich ist. Denn Verfahrens –und
Prozessfehler: unter anderen
“Umsetzung von E-U-Richtlinien „ -kann nicht in jeder Lage des Verfahrens
geheilt werden, weil die Heilung einen neuen Prozess auslöst, womit die
Verfahrensdauer sich im Gegenteil nicht verkürzt und somit zur permanenten
Menschenrechtsverletzung führt.
17).Dies liegt daran, daß die Chronologie ein positiver Faktor ist, der auch nicht
von Amts wegen zurückgesetzt werden kann. Der Feststellung der überlangen
Verfahrensdauer liegt somit die Einmaligkeit vor, weil der Hauptsache dann -
die wesentliche Voraussetzung fehlt. Der Verbrauch des Rechtswegs tritt
dann ein, wenn eine Sperrwirkung nach dem Grundsatz der Einmaligkeit
eintritt oder festgestellt wird. Diese Sperrwirkung schafft materielle
Rechtskraft mit Doppelwirkung des Verfahrenshindernisses und
gewährleistet auch ein subjektives verfassungsgemäßes Recht. Dieses Recht
ist so stark, dass ein Urteil oder Beschluss zukünftig unwirksam ist. Das
Verfahren ist also innerstaatlich in Spanien beendet, weil die Hauptsache
ohne ihre Voraussetzung nicht betreiben werden kann.
18).
Ziel und somit Ende einer Rechtsverletzung ist die Rehabilitation des
abschließenden Schadens als Recht und nicht die Fortführung des
Rechtsstreites aus Unrecht, denn dies würde eben die Besonderheit des
Fehlers multiplizieren und somit komplizieren. Es käme in Folge dann zu
keinem Recht, sondern zu weiterem perpetuierendem Unrecht!
Deswegen beantragen wir im Wege der Dringlichkeit die an uns vollzogene
Rechtsverletzung durch Rehabilitation des Schadens zu beenden.
19).
Nach dem Grundgesetz ist das legalisierte Widerstandsrecht verpflichtend,
denn
„Der Rechtsstaat garantiert dem Einzelnen effektiven Rechtsschutz“.
Das Verbot der Selbsthilfe besteht aber nur so weit, wie der effektive
staatliche Rechtsschutz reicht. Die Selbsthilfe des Bürgers lebt deshalb in
Grenzfällen auf,
In denen ausnahmsweise keine gerichtliche Hilfe erreichbar und die
vorläufige „Hinnahme einer Rechtsverletzung durch Staatsorgane
unzumutbar ist“.
20).
So ist es nicht verwunderlich, daß Menschenrechtsverletzungen als
Tatbestand des Strafrechts nicht ausdrücklich genannt werden. Grundrechts-
und Menschenrechtsverletzungen stehen nicht in Gesetzen, sondern sind
garantierte Verpflichtungen und völkerrechtliche Verbindlichkeiten.„Der Schutz der Menschenrechte hat Vorrang vor wirtschaftlichen
Interessen“. Das Rechtsschutzbedürfnis ergibt sich aus Art. 1-3, 25, 101 GG.
Abschluss- Kommentar:
Entwickelt sich da, eine neue spanische Leitkultur?
um von Straftaten abzulenken, die „Unter Vortäuschung falscher Tatsachen“,
sich zu bereichern, sowie ferner den aufkommenden Rechtsruck und
nationale Rechtsradikale nicht weitere Gründe dafür zu bieten, um den
zukünftigen E-U Austritte zu unterstützen, sondern den spanischen Staat zum
Nachdenken und Handeln auffordern.
Die gesamte Familien, Arbeit - Lebenswerk, führen bei uns und anderen
weiteren Familienmitglieder zur „ totalen Armutsgrenze Altenarmut, sowie
Einschränkung der erhofften Lebensqualität im Alter“ und führt zur
Abwertung der Menschenrechte und Menschenwürde.
Insbesondere in der jetzigen Zeit, entsteht darin in der Öffentlichkeit große
Besorgnis und Unruhen, im Übermaß entsteht, im Mix dazu entsteht Wut und
Hass bis hin zu Selbstmordabsichten.
Abschließend möchten wir feststellen, das unsere wahrheitsgetreue Anklage-
Beschwerden und Tatsachen sowie Sachverhalte, nur dann richtig umsetzt
werden, wenn ein fachlich multivierter qualifizierter nationaler oder E-U-
Staatsanwalt, den vorgenannten Strafbestand, mit den juristisch zur
Verfügung stehenden Gesetzes-Grundlagenformulierungen, juristisch
abwickelt und im öffentlichem Interesse ein Strafverfahren eröffnet, um die
bereits vollzogene Vernichtung der
1. und 2. Generation einer Großfamilie in Spanien zumindest
EINE PERSPEKTIVE- für die noch 3. und 4. Generation
Zu gewährleisten, um alle bisherigen, (seit der Jahreswende 2.001 /2002),
staatlich, verursachten und vollzogene, staatliche Enteignungsmethoden, die
alle an die geschädigten Familienangehörige bis zum heutigen Tag,
vollzogenen wurden und noch vollzogen werden.
Sozialpsychologische Experimente belegen, daß sich verloren gegangenes
Sozialkapital nur wieder aufbauen läßt, wenn im Mittelpunkt desStaatswesens nicht allein der Urnengang alle paar Jahre ansteht, wenn der
Bürger als Stimmvieh seine Tyrannen wählen darf. Eine Zivilgesellschaft, so
das Fazit der Menschenrechtler, hat nur dann Zukunft, wenn unter E-U
Bürgern Solidarität, Respekt, Anerkennung und Vertrauensvorschuss gelernt
wird und wieder wächst.
Denn vor allem von diesen Tugenden lebt ein demokratisches Gemeinwesen
nicht vom Wählen. Deswegen brauchen wir für die 3. und 4.
Familiengemeinschaft, in Zukunft eine ehrliche Wende des Rechtssystems in
Spanien.
Eine Haftung des spanischen Staates kommt daher unter dem Gesichtspunkt
der vom Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften entwickelten
gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftungsanspruchs in Betracht.
Hiernach ist der Mitgliedstaat zum Ersatz der Schäden verpflichtet, die uns in
Verbindung mit der Familiengemeinschaft, durch diese zuzurechnenden
Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht entstanden sind, Gleichviel, ob der
zur Last gelegter Verstoß dem nationalen Gesetzgeber, seiner Verwaltung
oder seinen letztinstanzlich entscheidenden Gerichten zuzuschreiben ist.
Wir bitten dementsprechend, uns die Respektierung der EU-Grundrechte zu
gewährleisten:
„Den verursachten Schadenersatz an eine Familiengemeinschaft und den
durch im Zusammenhang stehenden Vollstreckungsschutz, in Form eines:
„Sozialen -Härtefall“, die Enteignungszwangs maßnahmen an unser
Privateigentum “, zu stoppen und zu beenden.
Wir fordern nichts Außergewöhnliches, wir wollen nur unsere Rechte
reklamieren um Schadenersatz für das ein zu fordern, was wir legal gekauft
haben und die mit der Gründung der Unternehmes Konzeption nicht
realisieren konnten und die notwendigerweise entsprechend dazu finanzieren
mussten, dafür nicht unschuldig bestraft zu werden.
Wie definiert der E-U Staat SPANIEN, die immer wieder zitierte:
„Europäische Wertegemeinschaft „ ?
Mit der Gefahr, das zukünftige Investoren abgeschreckt werden, in Spanien
zu investieren, oder eine Immobilie ankaufen zu wollen, indem im E-U Staat-
Spaniern nachweislich Gesetze legalisiert werden, mit der Möglichkeit, die
totale Vernichtung gegen eine unschuldige E-U Familiengemeinschaftunbarmherzig vollzogen wird.
Wir / ich erklären nach bestem Wissen und Gewissen, dass die von uns im vorliegenden Klagformulierung, gemachten Angaben richtig sind. Empuriabrava, den 22.02.2022
Weiter und genauere Dateigerechte und bezogene juristische Nachweise unter:
www.costabrava-actuel.com (dort unter Rubrik Betrugs Klage)
MASSGEBLICHE BISHERIGE FILME, ALS ANLAGEN, EINSEHBAR UND
DARGELEGT UNTER:
https://youtu.be/sq4jzxljcxk
https://youtu.be/0BBFYqf7IQI
http://www.costabrava-actuel.com
www.empuriabravanews.com
www.o2-immo.net/enteignungsmethodenspanien/inhalt.htm
www.o2 -immo.net/metodosdedesapropiacionenespana/todaslaspruebas.htm
http://www.o2-immo.net/enteignungsmethodenspanien/klage.htm
http://www.o2-immo.net/enteignungsmethodenspanien/CFI_Doku_beschwerde-1
-es.pdf
https://www.youtube.com/watch?v=MP3clDpYLPA
www.fresh-o2.info
www.bio-medicina.net
www.padaman.es
ANFRAGEN UNTER: info@bio-medicina.net
Mittwoch, 16.02.2022
Die CE Investment Schutzgemeinschaft hat nach zahlreichen Recherchen einen sehr, sehr interessanten Kommentar von Eurojuristas bekommen. Dieser Kommentar zeigt, dass es gute Chancen für den KAMPF gegen die Enteignung nach dem Küstengesetz gibt. Hier finden Sie nähere Informationen:
DIE:“ CE ISG CLUB-EUROPA INVESTMENT SCHUTZ GEMEINSCHAFT“
Beruft sich auf den nachfolgenden Bericht, in Verbindung mit dem Kommentar von: Re. G.A. Wa….Eurojuristas Vorwort:
Warum, juristische Möglichkeiten in Spanien, eine mehr als fatale Situation
aufzeigen. Dazu unsere nachfolgenden Nachfrage Ergebnisse und Recherchen über das derzeitige Rechtssystem die unter anderen über die: Enteignungsmethoden über das Küstengesetz in Empuriabrava mit
rechtsichern Begründungs- Argumenten gewährleistet sind, um für eine entsprechende Einspruchs -Klage und dementsprechende
Schadenersatzforderungen, aktuell in Spanien leider in alle Belange keine positiven Tendenzen aufzeigen, die wir in unserer Internet Präsenz unter:
www.empuriabravanews.com ausführlich vortragen und deshalb vor dem: Europäischen Gerichthof Aussicht auf Erfolg zu erwarten ist, um:
A) Staatlichen Enteignungsmethoden, die über das span- Küstengesetz, Brutal vollzogen werden, sowie
B) Korruption Maßnahmen vollzogen werden können, die das staatliche Finanzamt, in betrügerischer Absicht, mit falschen Angaben eine Steuervereinnahmung nachweislich betrügerisch unterschlagen wurden ist.
C) Eine begründete Schadenersatzklage gegen den spanischen Staat, wird als undenkbar bezeichnet und abgelehnt.
In Form dieser: CE ISG -Newsletter – Informationen, möchten wir unsere
CE ISG-Mitglieder Nicht nur über die aktuelle spanische Justiz in der Sach und Rechtslage informieren, sondern auch zu helfen, sich gegen evtl. JustizWillkür und möglichen Rechtsbeugungen durch Anwälte, Richter und Staatsbediensteten erfolgreich zu wehren.
Diese mit rechtswissenschaftlichen Foren, die auf nationaler und auch
internationaler Ebene veröffentlichen, erheben wir die vom Küstengesetz geschädigten und betroffene Familiengemeinschaft, Casa Panama aus
Empuiriabrava den legitimen und verfassungsgemäßen Anspruch - ohne Ausnahme - gebührenden und gerechten Justiz in Spanien.
___________________________________________________(Ferner aus nachfolgender Quelle: Re. G.A. Wa….Eurojuristas):
Fest steht das über die derzeitigen staatl. Machenschaften insbesondere auch
die Span- Bevölkerung , Öffentlichkeit betroffen ist , die bis heute nicht über
die Medien betreffende Informationen erhalten hat und deswegen nur eine
vielversprechende politische Aushebelung zur Debatte steht.
Obwohl wir mehr als dreißig Jahre in einer Demokratie leben, ist weiterhin
eine große Anzahl von Justizopfern zu beklagen. Bürger wurden und werden
noch heute durch willkürliche und ungerechte Entscheidungen und
Fehlurteile nicht alleine nur in ihrer Ehre verletzt, sondern verlieren auch ihr
Vermögen. Die Betroffenen wurden systematisch ruiniert, ihrer garantierten
Freiheiten beraubt.
Die spanische Verfassung verspricht eine gerechte Justiz. Daher hat es sich die
CE ISG zur Aufgabe gemacht, Personen wirksam gegen jegliche juristische
Willkür bzw. Rechtsbeugungen Aufmerksam zu machen, das es zwar leider,
sehr wenige Anwalts Kanzleien gibt die fähig und Vertrau bar sind.
In jedem Fall ist erwähnenswert: es gibt inzwischen auch redliche Richter in
Spanien, die ebenso das Ziel einer "gerechten Justiz" anstreben.
Wir sprechen hier auf Grund unserer Recherchen unserer von jenen Juristen,
die die Rechtsbeugung oder Rechtsbruch begehen, wie auch von denen, die
die juristische Unabhängigkeit vorsätzlich verletzen.
Das spanische Rechtssystem
Die spanische Verfassung besagt in dem Artikel no. 117 „La justicia emana del
pueblo" sinnesgleich dem Deutschen Grundgesetz, Artikel 20, „Alle
Staatsgewalt geht vom Volke aus!" Dennoch ist der Grundpfeiler Justiz in der
spanischen Gesellschaft (Regierung) von diesem und weiteren ethischen
Grundsätzen weit entfernt.
Ab dem Jahre 1978 wurde Spanien wieder eine Demokratie und Spanien ist
seit 1986 Mitglied der Europäischen Union. Die spanische Verfassung ist dem
Deutschen Grundgesetz zum Teil sehr ähnlich, da der Text des Deutschen
Grundgesetzes mit einer der Grundlagen für die spanische
Verfassungskommission war. Spanien ist ein Königreich und ein
demokratischer Sozial- und Rechtsstaat mit einem Mehrparteiensystem und
mit der in Deutschland bekannten Gewaltenteilung: Exekutive, Legislative,Judikative.
Wie in Deutschland ist die Jurisdiktion in Spanien auf dem römischen Recht
aufgebaut. Jedoch im Strafrecht sind gravierende Unterschiede offensichtlich.
Ähnlich wie in den USA urteilt in Spanien eine Jury von Geschworenen. Auch
sieht das Strafgesetz einen "Defensor del Pueblo" - einen "Verteidiger des
Volkes" - vor, eine unabhängige Einrichtung, die es in Deutschland nicht gibt
und welche die Einhaltung der Menschenrechte überwachen soll. Doch nach
all den Jahren, seit der Gründung, hat sich diese Institution als nutzloser
„Papiertiger" profiliert und dient mehr als Vorzeigeobjekt einer „anscheinend
funktionierenden Justiz". Inzwischen hat sich diese Institution als verzichtbar
erwiesen, da sie den erwarteten Anforderungen an eine funktionierende
Justiz nicht gewachsen war und ist.
Auf zivilrechtlicher Ebene ist eine Rechtsfindung nicht als positiv zu bewerten.
Zwar gelten in Spanien prinzipiell die gleichen Verfahrensprinzipien wie in
Deutschland. Das heißt jedoch nicht, dass im spanischen Rechtssystem für
kongruente Rechtsfälle identische Problemlösungen existieren. Dies resultiert
aus dem Aufbau des spanischen Justizsystems.
Eine korrekte Abwicklung eines Verfahrens ist in Spanien in vielen Fällen
ebenso wenig gewährleistet. Dies hängt von vielen Faktoren ab, wobei die
Richter aus vielen Gründen — eine Aufzählung würde den Umfang dieser
Einführung sprengen - als der schwächste Punkt einer funktionierenden Justiz
einzuschätzen sind.
Die Gesetze werden vom Parlament verabschiedet, jedoch die jeweiligen
Ausführungsbestimmungen werden überwacht und interpretiert von dem
CGPJ (Consejo General de Poder Judicial). Eine juristische Einrichtung, die es
in der BRD nicht gibt. Die Mitglieder (ausnahmslos Richter) dieses Gremiums
werden von den Parteien und nicht von Juristen bestimmt, was innerhalb
dieses Justizorgans konstant Spannungen hervorruft. Es unterscheiden sich in
diesem Rat die Richter nicht nur durch die „Nähe" der verschiedenen
Parteien, sondern auch in den Strömungen: es sind jüngere Richter, die sich
Reformisten nennen und dann die anderen Mitglieder dieser Kommission,
Richter die sich ausgesprochen konservativ geben. Diese bizarre Situation
verhindert in vielen Fällen eine konforme Rechtsprechung und Führung dieses
Gremiums. Das spanische Justizsystem gerät in sehr vielen Fällen in'
Widersprüchlichkeiten, da die Handlungsweise dieser Richter offensichtlich
auf außerrechtlichen und politischen Interessen beruhen und die
Glaubwürdigkeit eines funktionieren Rechtstaates ins Wanken bringen_Ein weiterer Angelpunkt der Rechtsprechung in Spanien ist die Terminologie
der Justiz. Ein Fachwortschatz mit charakteristischen, syntaktischen
Strukturen sowie die stilistischen und kulturellen Eigenheiten einer oft nicht
zu verstehenden Rechtssprache für die Beteiligten Parteien oder den
Betroffenen.
Zwischen den Gerichten und den Anwälten funktioniert die schriftliche
Kommunikation anhand einer alten Tradition, der Berufsstand des
Procurador. Heute wird dieses veraltete System von Seiten der Justiz, nicht
von dem Anwalt oder dem Betroffenen, als praktisch angesehen, da diese
Procuradores alle Dokumente unterschreiben müssen. Der Procurador kostet
unverständlich viel Geld und weigert sich in vielen Fällen Beschwerden und
Anzeigen gegen Richter und Beamte zu unterschreiben. Dadurch entsteht ein
gewisses Schutzschiuld für korrupte Beamte im Staatsdienst.
Und nicht zuletzt viele zwiespältigen Richter selbst verletzen durch ihr
despotisches Verhalten die Rechte der Betroffenen und Anwälte. Diese
staatlichen Juristen missachten in vielen Fällen die Rechte und Integrität der
Betroffenen oder Beteiligten eines Prozesses oder juristischen Verfahrens.
Dennoch ist es garantiert möglich das der Schutzsuchende und Betroffene
seine verbrieften Rechte in der spanischen Justiz finden kann: Der Erfolg,
dieses Ziel zu erreichen, beruht auf den folgenden drei Faktoren:
1. Erschöpfende Kenntnis der spanischen Rechtsstruktur und der
bestehenden Justizkultur
2. Einen fähigen und vor der Justiz unbeugsamen Rechtsanwalt.
3. beharrlich bleiben und mit der entsprechenden Standhaftigkeit das Recht
zu fordern
Charakteristik der heutigen spanischen Justiz
Der CE ISG – Verbund informiert kontinuierlich internationale Behörden und
Gremien über die Rechtsbeugungen, da es in Spanien keine Möglichkeiten
einer Regelung der kontinuierlichen Rechtsbrüche und dem Sittenverfall der
Gerichte mit den Richtern gibt, obwohl die spanische Regierung mit den
Verträgen in Lissabon eindeutig und ausnahmslos die Menschenrechte
anerkennt.
1° In Spanien haben wir keine freie, vertrauenswürdige und daher auch keine
autonome Justiz. Ein Grund, warum die CE ISG gegründet wurde; mit derHoffnung eine unabhängige Justiz zu erlangen, die tatsächlich die
Anforderung einer Demokratie erfüllt und dem bestehenden Recht
tatsächlich nachkommt. Es ist nur eine einzige Gewalt - die politischen
Exekutive - vorhanden, welche die anderen beiden Kontrollorgane der
Überwachung schon seit langer Zeit in der Form absorbiert hat, so dass das
Poder Judical (juristisches Kontrollorgan) welches die erlassenen Gesetze für
die Gericht umsetzt und die Durchführung überwachen müsste, ein lt.
spansicher Verfassung sollte dieses Organ ein absolut unabhängiges Gremium
sein, seine Unabhängigkeit und Immunität aufgegeben musste.
Alles was die Justiz selbst betrifft wird bestmöglich verdunkelt und somit
herrscht in dieser Materie eine erschreckende Geheimnistuerei. Entgegen der
bestehenden Verfassung, die dem Volk Transparenz und uneingeschränkte
Prüfling garantiert, werden sofort immer irgendwelche neue Hürden
aufgebaut, die eine ausführliche Begründung der jeweiligen Entscheidungen
verhindern. So werden beispielsweise die Zuteilung und Verteilung der
Rechtssachen geheimnisvoll gehandelt, warum dieser Richter oder der
Beisitzer eines Senates, mit der einflussreichen Federführung einer
Rechtssache betraut wurde, die zwar später gemeinsam entschieden wird,
dass jedoch immer unter zweifelhaften Umständen.
So ist es unmöglich die Gründe oder eine fundierte Stellungnahme einer
erfolgten Entscheidung hinsichtlich eines Antrages auf Verdacht der
Befangenheit und/oder Antrag auf Ausschluss eines Richters zu erfahren, der
für das Verfahren ein Risiko für die objektive Verhandlungsführung darstellt.
Jeder Richter kann selbstverleugnend und auf seine Weise rechtlich handeln,
ganz wie er will, zugunsten des einen oder den anderen Verfahrensbeteiligten
- es gibt keine andere Erklärung für diese Form dieser juristischen
Sittenlosigkeit eine Demoralisation für den Betroffenen, der schon von
Anfang an alle seine Verfahren in allen Instanzen als verloren ansehen muss,
da er eben nicht mit der Gunst des zuständigen Richters rechnen kann.
2° Da -zwischen den Richtern eine exzellente Seilschaft existiert, ist es sehr
schwierig - absolut unmöglich - überhaupt ein Verantwortungsgefühl und
Pflichtbewusstsein von den Amtsträgern zu fordern. Außerdem ist der größte
Teil der Rechtswahrer in einer der vier bestehenden Gilden vereint, mit dem
Grundsatz: "Verteidigung das berufliche Interesse der Genossen". Mit
anderen Worten, im Falle einer juristischen Untersuchung eines der
betroffenen Mitglieder, die ebenso als Richter dieser Vereinigung angehören,
ist der Gerichtshof verpflichtet die Statuten zum schützenden Beistand desKollegen zu beachten.
Das gleiche anstößige Trauerspiel wiederholt sich bei dem Consejo General de
Poder Judicial [alle Mitglieder dieser Organisation - sind politisch ausgesucht -
und daher nicht unabhängig - sind ausnahmslos Herren Kollegen Richter).
Falls eine zivilrechtliche oder disziplinarische Untersuchung gegen einen
Kollegen eingeleitet wird, wiederholen sich die schon vorab beschriebene
schauderhafte Komödie der Amtsträger zu Ungunsten des Antragstellers.
3° Praktisch alle Beschwerden und Anträge auf Ablehnung gegen Richter
werden kategorisch mit dem Vermerk als "nicht zulässig" zurückgewiesen.
Das heißt, der angegangene und angezeigte Richter führt das Verfahren
weiter durch. In keinem Falle darf danach gemaßregelt werden, dass dieser
vermeintliche Richter, gegen den die Anträge gestellt wurden, nicht mehr
unparteiisch ist oder sein kann, da er immer mit der Rückdeckung seiner Gilde
-Kollegen rechnen kann. Es ist schon aus menschlichem Ermessen davon
auszugdien - was sich auch immer ausnahmslos bestätig - dass der Amtsträger
Entscheidungen denjenigen trifft, dessen Partei sich wagte das entsprechende
Gesuch vorzutragen. Den Ausgang eines solchen Verfahrens kann man sich
vorstellen.
Obwohl das spanische Richtergesetz (Durchführungsverordnung no. 19/2003,
vom 23 Dezember) ganz klar aussagt, dass ein abgelehnter oder angezeigter
Richter nicht mehr den Strafprozess weiterführen sollte, "Es ist von einer
persönlichen Beeinflussung in einem Strafverfahren auszugehen...", ist es
unmöglich diesen Richter, trotz dieser gültigen Verordnung zu wechseln.
Diese Ungesetzlichkeit wird vom Gesetzgeber geduldet.
Falls dieses Argument der nicht mehr vorhandenen Unabhängigkeit eines
Richters von der Verteidigung vorgetragen wird, reagiert die Justiz mit
einfältigen und naiven Argumenten, um die Beibehaltung des Richters in dem
Verfahren zu rechtfertigen.
4º Ein anderes Kapitel sind die Anwaltskammern. Normalerweise sollten
diese Vereinigungen die eingetragen Kollegen schützen. Doch diese Kammern
verbünden sich eher mit den Richtern, um einen rechtsorientierten und somit
den für alle Justizorgane störenden und lästigen Anwalt gemeinsam zu
bekämpfen, der sich wagt, seinen Beruf verantwortlich und unabhängig
ausüben zu wollen. Es wird einfach gegen den Anwalt vorgegangen, der sich
wagte Widerspruch zu erheben. Auch sind sich diese betroffenen Anwälte
bewusst, dass ein möglicher Antrag auf Ablehnung eines Richters immer zumNachteil und zum Schaden seiner beruflichen Laufbahn ist. Das ist auch der
Grund warum sich ein Anwalt in Spanien kaum wagt einen Richter
abzulehnen oder gar anzuzeigen.
Der Berufsstand des Procuradors in Spanien erscheint unsinnig, da dieser nur
unnötige Kosten verursacht und in einem Verfahren als komplett sinnlos
erscheint. So ist es aber nicht. Der Grund diese juristische Schicht nicht zu
beseitigen ist verständlich: Der Procurador weigert sich grundsätzlich, der wie
der Anwalt die Rechte seines Klienten vertreten sollte, einen Antrag auf
Ablehnung des Richters zu stellen oder gar eine Anzeige gegen den Richter
vorzutragen, mit dem Argument: "aus rechtlicher Sicht ist so ein Antrag
unzulässig". Damit sind die Richter automatisch gegen Beanstandungen
geschützt. Mit anderen Worten, der Anwalt ist in dem Falle in seinem Forum
der Anwaltschaft die "persona non grata", der die in der Verfassung
garantierten rechtlichen Forderungen seines Mandanten nicht umsetzen und
nicht durchsetzen kann. Gleichzeitig wird er in seiner Kammer als
widerspenstiger und polemischer Berufskollege abgetan. In Spanien
bevorzugt man da lieber zu lügen oder die Tatsachen zu verschweigen, als die
Wahrheit zu sagen.
5° Ein unbefangener und verantwortlicher Bürger, der sich innerhalb des
gültigen Rechts und in einer korrekten Art erlaubt die ihm widerfahrenen
Ungerechtigkeiten zur Anzeige zu bringen, bzw. die Nachteile durch eine
Rechtsbeugung einer nicht nachzuvollziehenden Entscheidung eines
Verfahrens erleidet zu reklamieren, wird sofort zum Ziel einer unglaublichen
Vergeltungsmaßnahme von Seiten der Justiz. (Es ist zu erwähnen das es auch
einige wenige aufrichtige Richter gibt, die sich nicht an einer solchen
schmutzigen Hetzjagd beteiligen.) Die Beschwerden und Anzeigen des
Betroffenen werden selbstverständlich nicht bearbeitet, und wie zu erwarten,
wird die Beanstandung dann gegen ihn selbst verwandt; eben als "falsche
Beschuldigung" ausgelegt. In solchen spanischen Verfahren, die der Philosoph
Franz Kafka als Rechtsverdrehungsprozesse bezeichnete, wird von der Justiz
verhindert die entsprechenden Beweise zu würdigen, die den fundierten
Nachweis der begangenen Ungesetzlichkeiten ergeben. Dieser wehrlose
Bürger findet für seine Streitsache auch keinen Anwalt mehr und sieht sich
entmutigt und hilflos Richtern ausgesetzt, die sich weiterhin mit ihren
unbegründeten Entscheidungen straflos außerhalb jeder Legalität bewegen
können - diese Gesetzeshüter haben ja nichts (auch keine Amtskollegen) zu
befürchten.6° Die staatlichen Behörden wie auch das gesamte Verwaltungswesen sind
verpflichtet die Verfassung zu respektieren und die Rechte der Bürger zu
wahren und zu schützen - die Krone, den Staat, die Justiz mit den Gerichten,
den Ombudsmann der Bevölkerung, die überwachende Justizverwaltung, wie
auch alle weiteren staatlichen Organe -.
Jedoch wenn eine begründete Beschwerde wegen des rechtswidrigen
Verhaltens eines Richters oder eines Organs, auch wegen einer begründeten
Rechtsbeugung eingereicht wird, welche lt. Verordnung oder Gesetz
zweifellos ein Untersuchungsverfahren nach sich ziehen muss, fällt dieses
Verfahren unter den Tisch. Es müsste laut Gesetz auch der Staatsanwalt
davon in Kenntnis gesetzt werden, der die entsprechenden strafrechtlichen
Schritte für die Anklage vorbereiten sollte. Auch hier ist das Gegenteil ist der
Fall: dieser weigert sich seinen gesetzlichen Auftrag zu erfüllen, im Gegenteil,
systematisch wird das Verfahren in die Länge gezogen und dann letztendlich
gegen den Richter eingestellt, weil sich -so der immer gleichlautende Tenor-
niemals ein Verstoß ergeben hat oder hatte.
7° Der spanische Gesetzgeber, der durch die Vorfälle informiert ist, übt keine
Kontrolle über das rechtswidrige Verhalten der Richter aus Der CEI –Verband
fordert ein gültiges Gesetz und eine Kontrollkommission einzusetzen.
Natürlich wurde auch dieses Gesetz dahingehend gebrochen, dass der Auftrag
eine Kommission zu berufen seit Jahren nicht erfolgte. Nur eisiges Schweigen.
Es wird nichts gegen den Rechtsmissbrauch unternommen, da die Mächtigen -
unantastbare Seilschaften aus der Diktatur, die sich bis in die spanische
"Demokratie" gehalten haben und weiter existieren - jegliche Kritik sofort
ausschalten.
8° Die verteidigungslosen und "rechtlich" verlassenen Betroffenen, die diese
ungesetzliche juristische Situation kennen, wie schon vorab erläutert,
versuchen auf dem Wege der Ein Schmeichelei (auf die nicht näher
eingegangen werden kann, um die Betroffenen zu schützen) oder auch auf
anderer illegaler Art und Weise, die auch die Korruption miteinschließt, ihr
Recht zu finden. Jeder ethische Grundsatz wird über Bord geworfen, ein
intolerantes und pervertiertes Verhalten hinsichtlich der Justiz und den
Garantien eines unabhängigen Prozessverlaufs. Manche Anwälte flüchten
sich in würdelose und widerrechtliche Methoden und versuchen durch gute
(wenn auch korrupte) Beziehungen zu den Richtern ein vorteilhaftes Urteil zu
erlangen.9° Wie in dem vorherigen Terrorregime - die öffentlichen Medien mit eingeschlossen - schweigt der Rest der Bevölkerung nach der Parole: "wenn Du nicht schweigst, kann es nur noch schlimmer kommen" und "es ist besser wenn Du das so lässt wie es ist". Der andere Teil, dem es möglich ist, schlägt sich auf die Seite des Stärkeren - da es nicht nur bequemer ist, sondern auch die Garantie besteht immer zugewinnen, statt sich mit dem Unrecht herumzuschlagen. Die Bürger, die glauben sich vermeintlich wehren zu wollen, gehen langsam, aber sicher unter. Die Anzahl der hoffnungslosen Opfer in der langen Liste des juristischen Missbrauchs steigert sich täglich. Es ist kein Ende abzusehen!
Anwälte flüchten sich in würdelose und widerrechtliche Methoden und versuchen durch gute (wenn auch korrupte) Beziehungen zu den Richtern ein vorteilhaftes Urteil zu erlangen. 10 In Spanien schneidet die Justiz in der Bewertung bei der Bevölkerung am schlechtesten ab weit über 70% lehnen dieses Staats-Organ als funktionierende Behörde ab]. Die Bürger sind deprimiert und frustriert von dieser Art von Justiz. Aufrichtige und unabhängige Richter, Staatsanwälte und Rechtsberater, die geradlinig und rechtschaffend den gesetzlichen Auftrag erfüllen wollten, haben ernüchternd feststellen müssen, dass die Parameter eines Rechtsstaates hier ungültig sind, da sie bei der korrekten Ausführung ihres Auftrags entweder als Außenseiter ab getadelt werden oder sich inhumanen Repressalien ausgesetzt fühlen, wenn sie sich nicht anpassen. Diese hiesige Justiz hat sich ein listiges Spinnennetz gewebt, wie schon der Lyriker Solon sagte, welches den Schwachen erstickt und den Starken, der es zerreiben kann, wird diesem Unheil flüchten können_ Auch jegliche andere Art von Menschrechtsverletzungen entsprechend der Charta der Grundrechte der Europäischen Union von 2000C n° 364/01 (anerkannt im Lissaboner Vertrag unter dem Artikel 6.1 — für alle Mitgliedsländer gültig seit dem 01. Dezember 2009) : Die Union erkennt die Rechte, Freiheiten und Grundsätze an, die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union vom 7. Dezember 2000 in der am 12. Dezember 2007 in Straßburg angepassten Fassung niedergelegt sind; die Charta der Grundrechte und die Verträge sind rechtlich gleichrangig. Quelle: Re. G.A.W.Eurojuristas):
Samstag, 22.01.2022
Seit Jahren wird der Euro durch Marktmanipulationen der Zentralbanken und anderer Marktakteure künstlich am Leben gehalten. An sich müsste die Gemeinschaftswährung längst zusammengebrochen sein. Derzeit überlebt der Euro nur noch deshalb, weil die breite Masse der Investoren und der Bürger noch immer dem Glauben anhängt, allein in einigen EU Mitgliets –Länder können und werde alles tun, um den Euro zu retten.
Doch sind diese Länder wirtschaftlich und finanziell mit der Euro-Rettung hoffnungslos überfordert. Damit steht fest: Die Tage des Euros sind gezählt.
Sie sollten sich jedoch auf diese Euro-Krise vorbereiten.
Im Internet wird bereits berichtet, dass sich die großen Unternehmen in Europa, ebenso die Banken, längst auf einen möglichen Zusammenbruch der Gemeinschaftswährung vorbereiten. Hingegen wiegen sich jedoch die meisten europäischen Verbraucher noch immer in falscher Sicherheit.
Anleger und Sparer tun jetzt gut daran, sich auf das Schlimmste vorzubereiten. Sollte der Euro kollabieren, was schon Anfang 2.023 passieren könnte, dann ist auch die Insolvenz einiger Banken nicht ausgeschlossen. Im Klartext bedeutet dies, dass Banken möglicherweise für einige Tage oder sogar für eine Woche schließen werden. Sparer kämen dann für einige Zeit nicht mehr an ihr Geld – auch nicht über das Onlinebanking. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es dann zu Unruhen kommen wird.
Viele Verbraucher in der EU haben das auch erkannt und suchen und kaufen vermehrt inflationsgeschützte Rendite -Immobilien aller Art und Weisen. In der Folge ist ein Immo-Boom auf Betongold als Renditeobjekte in Empuriabrava zu erwarten .
Experten gehen davon aus, dass im derzeitigen Szenario: Wohn und Gewerbeimmobilien, sowie entsprechende Grundstücke, die zum Anbau von Energiepflanzen für „Erneuerbare Energie“ sehr positive Tendenzen aufzeigen.
Propaganda in den Nachrichten mit dem Tenor "Der Euro wird ewig halten" sollten Sie mit Misstrauen begegnen. Solche Parolen machen die Masse der Anleger und Verbraucher nur noch unsicherer. Informieren Sie sich besser aus unabhängigen Nachrichtenquellen zum Thema Euro-Inflation.
Abschließend möchten wir die CE I.S.G. bemerken, darauf zu hoffen, wie die Verantwortliche spanische Regierung das öffentliche Interesse berücksichtigt, indem eine perfekte und uneingeschränkte Rechtssicherheit für zukünftige Investoren gewährleistet sind und die derzeitigen irrealen: “ Küstengesetz-Enteignung Maßnahmen“ aufgehoben werden?
Freitag, 21.01.2022
Beschwerde der CE I.S.G., in Verbindung mit der Familiengemeinschaft Casa Panama und dem Institut OxyFit, S.A. e c
bei den zuständigen Gerichten und der EU
Unter nachfolgende recherchierte Verstöße die über das spanische Küstengesetz (Ley de Costa) gegen die Familiengemeinschaft Casa Panama und des Institutes OxyFit, S.A. e.c. aus Empuriabrava die Nachweislich brutal vollzogen worden sind.
VORWORT:
Jeder Mitgliedstaat ist für die Durchführung* (fristgerechte Umsetzung, Konformität und ordnungsgemäße Anwendung) des Unionsrechts im Rahmen seiner innerstaatlichen Rechtsordnung verantwortlich. Gemäß den Verträgen wacht die Europäische Kommission über die ordnungsgemäße Anwendung des Unionsrechts. Für den Fall, dass ein Mitgliedstaat das Unionsrecht nicht einhält, hat die Kommission (im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens) Befugnisse, die in den Artikeln des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und EAG-Vertrag vorgesehen sind, um Verstöße abstellen zu lassen und ruft den Gerichtshof an.
Ein Mitgliedstaat begeht einen Verstoß, wenn er die sich aus dem Unionsrecht ergebenden Verpflichtungen nicht erfüllt. Der Verstoß kann somit in einer Handlung oder einer Unterlassung bestehen. Als Staat einzustehen hat der Mitgliedstaat -in dem Falle des Küstengesetzes in Spanien -, der gegen das Unionsrecht verstößt, ungeachtet der staatlichen Stelle, die für die Nichterfüllung verantwortlich ist.
Unsere Rechte
Aus den europäischen Gesetzen ergeben sich für die Mitgliedstaaten Pflichten, die teilweise unmittelbar gelten. Das europäische Recht ist untrennbarer Teil des Rechtssystems der Mitgliedstaaten, die vor allem für die Umsetzung und die ordnungsgemäße Anwendung der gemeinschaftlichen Vorschriften Verantwortung tragen. Sie können also mit Recht von den Behörden aller Mitgliedstaaten erwarten, dass sie Ihre europäischen Rechte aus den EU-Verträgen in der gesamten EU, somit auch in Spanien, korrekt anwenden.
Jede Person kann bei der Europäischen Kommission eine Beschwerde über einen Mitgliedstaat einreichen, um eine Maßnahme (gesetzliche Regelung, Vorschrift oder Verwaltungsakt) oder eine Verletzung des EU-Rechtes, die einem Mitgliedstaat anzulasten ist, anzuzeigen, wenn diese Person der Auffassung ist, dass die Maßnahme oder Praxis gegen eine Bestimmung oder einen Grundsatz des Unionsrechts verstößt. Um eine Beschwerde einreichen zu können, muss man nicht nachweisen, dass ein Handlungsbedarf seitens der Kommission besteht, noch müssen Sie hauptsächlich und direkt von dem von Ihnen angezeigten Verstoß betroffen sein. Ihre Beschwerde ist nur dann zulässig, wenn sie den Verstoß eines Mitgliedstaats gegen das Unionsrecht zum Gegenstand hat, sie kann sich folglich nicht auf private Streitfälle beziehen.
Einreichen der nachfolgenden Beschwerde
Die Beschwerde muss vollständig und präzise sein insbesondere, was die Vorwürfe gegen den Mitgliedstaat betrifft und die bereits ergriffenen Maßnahmen enthalten. Soweit möglich, müssen auch Angaben zu den Unionsvorschriften gemacht werden, gegen die verstoßen wird. Die schriftliche Beschwerde über Maßnahmen oder rechtsverletzenden Praktiken in einem Mitgliedstaat, die das Unionsrecht verletzen.
Was versteht man unter „einzelstaatlichen Umsetzungsmaßnahmen“?
Dabei handelt es sich nachfolgend um einen oder mehrere offizielle Rechtsakte eines Mitgliedstaats, mit dem/denen dieser die Bestimmungen der Richtlinie in seine innerstaatliche Rechtsordnung übernimmt.
BEZUGNEHMEND AUF DIE NACHFOLGENDEN RECHERCHE ERGEBNISSE, TATBESTÄNDE, & BEGRÜNDUNGSNACHWEISE, FOLGEN GEMÄSS DER STAATLICHEN ZUSTELLENG
An die Familiengemeinschaft Casa Panama aus Empuriabrava unter den Vorsitz von Frau: J.Koopmans vom: 24.Mai 2018
_________________________________________________________
(Die Deutsche Übersetzung VOM:)
MINISTERIUM FÜR LANDWIRTSCHAFT UND FISCHEREI, ERNÄHRUNG UND UMWELT
BESCHEINIGUNG DES STAATSSEKRETÄRS FÜR UMWELTFRAGEN
DIRECCIÓN GENERAL DE SOSTENIBILIDAD DE LA COSTA Y DEL MAR Servicio Provincial de Costas en Girona IR-32/18
JORDI GARCIA SALSE, Leiter des maritim-terrestrischen öffentlichen Dienstes für die Küsten in Girona,
HINWEISE:
Dass das Stammgrundstück, das dem Katastergrundstück 0872413EG1707S0001XA in der Pasaje Sálins 1 Linie 2 (E) entspricht, in der Gemeinde Castelló d'Empuries liegt und sich zwischen den Grenzsteinen N-1401 bis N-1403 der Grenze des Vermögens des DPMT des Yachthafens Interior von Empuriabrava befindet, gemäß der letzten durch das OM 23/12/2010 genehmigten Grenze, die mit dem OM 3/09/2015 aufgehoben wurde, und zwischen den Grenzsteinen M-1-5 und M-16 der mit dem OM 20/02/1970 genehmigten Strandgrenze.
Das Grundstück, das Gegenstand dieser Bescheinigung ist, wird also von zwei Grenzen berührt, von denen eine für nichtig erklärt worden ist.
Das auf dem Plan dargestellte Stammgrundstück entspricht, wie von der betroffenen Partei bestätigt, dem eingetragenen Grundstück Nr. 4.876 des Roses Land Registry No. 2.
Und daher BESCHEINIGT:
1. dass das Stammgrundstück mit der Katasternummer 0872413EG1707S0001XA in seiner südöstlichen Zone teilweise in das DPMT der durch das OM 20/02/1970 genehmigten Abgrenzung eindringt.
2. dass das Stammgrundstück in seinem nordwestlichen Bereich nicht in die durch das OM vom 23.12.2010 genehmigte und später durch das OM vom 03.09.2015 aufgehobene DPMT-Grenze der Marina Interior eingreift, sondern diese begrenzt. Die neue Abgrenzung der Marina Interior von Empuriabrava wird derzeit genehmigt.
3. *Das Stammgrundstück ist sowohl von der Durchfahrts- als auch von der Schutzdienstbarkeit betroffen, die im Gesetz 22/88 über die Küsten, geändert durch das Gesetz 2/2013 vom 29. Mai über den Schutz und die nachhaltige Nutzung der Küste (B.O.E. 30. Mai), vorgesehen sind.
4. Was die Lage des Grundstücks in Bezug auf die durch das OM 20/02/1970 genehmigte Abgrenzung und in Übereinstimmung mit der Zusatzbestimmung 7' des Gesetzes 2/2013 vom 29. Mai über den "Ausschluss bestimmter Bevölkerungszentren aus dem maritim-terrestrischen öffentlichen Bereich" betrifft, so befindet sich dieses Einfamilienhaus im Bereich des Möglichen Ausschlusses. Bis zur Bearbeitung und Genehmigung der neuen Strandabgrenzung, falls zutreffend.
5. Gemäß den Bestimmungen von Artikel 132.1 der Verfassung ist das Eigentum des maritim-terrestrischen Gemeinguts unveräußerlich, unübertragbar und unpfändbar.
Auf Antrag von Johanna M. Koopmans, NIF X0726169J, wird diese Bescheinigung gemäß Artikel 34 der Allgemeinen Küstenverordnung (genehmigt durch RD 876/2014, B.O.E. vom 11. Oktober 2014) mit Genehmigung des Dienststellenleiters in Girona am 24. Mai 2018 ausgestellt.
Die spanische Übersetzt, das Original in Anlage
____________________________________________________________________
NACHFOLBEND WEITERE RECHERCHIERTE NACHWEISE:
Einer der strittigen Punkte bei der Umsetzung, in Empuriabrava, in der ersten Meereslinie Salins E1 des vorgegebenen Küstengesetzes, scheint zu sein, dass es unterschiedliche Auffassungen darüber gibt, wo in unserem Fall das Meer aufhört und das Land, d.h. die Küste beginnt.
Die Sache wäre ganz einfach, wenn man das am 29. April 1958 in Genf beschlossene „Internationale Übereinkommen über das Küstenmeer“, das Spanien am 25. Februar 1971 unterzeichnet hat, zugrunde legen würde.
In Art. 3 der o.g. Übereinkunft wird die sog. „Basis-Linie“ festgelegt, d.h. die Linie mit der sowohl messtechnisch als auch juristisch festgelegt wird, wo die Grenze zwischen Land und Wasser, also die „Küste“ zu finden ist.
Als „Basislinie“ ist die Niedrigwasser-Linie entlang der Küste zu verstehen, wie sie in den amtlichen Seekarten eingetragen ist.
Der Blick auf die Seekarte für die Bucht von Roses und Empuriabrava zeigt sowohl dem Laien als auch den jeweiligen Fachleuten oder denen, die sich dafür halten, wo das Meer aufhört und wo das Land beginnt.
Falls sich auf diesem Landgebiet irgendwelche Gewässer (Flüsse, Seen, Kanäle, ganz wichtig: auch Häfen!) befinden, zählen sie ab der Basislinie zu den Binnen-Gewässern, also nicht zum Meer.
Offenbar in Unkenntnis dieser Tatsache bemüht man geradezu abenteuerliche Argumente, wie den Punkt an Land, der jemals bei einer Sturmflut oder einer übergroßen Welle von Wasser überspült wurde, um eine Linie festzulegen, die man als Küstenlinie in Empuriabrava Salins, E-1 verstehen sollte.
Messungen des Salzgehaltes von ans Meer angrenzenden, oder ins Meer einmündenden Flüssen und Kanälen sind in diesem Zusammenhang ebenso unnötig wie unsinnig, weil sie nur von hydromorphologischer Bedeutung (d.h. im Hinblick auf die medioambientale / Umwelt bezogene Funktion) sind und damit keinerlei Aussage über die messtechnische und juristische Zugehörigkeit des betreffenden Gewässers gemacht werden kann.
Die Internationale Übereinkunft über die Küstengewässer würde mit Art. 7 sogar so weit gehen, daß die gesamte Bucht von Roses und insbesondere Empuriabrava, Salins, E-1 den sog. „inneren Gewässern“, d.h. den Binnengewässern zugeschlagen werden könnte und damit die messtechnische und juristisch relevante Küstenlinie zwischen Cap Norfeu und Cap de Utrera liegen würde.
Art. 7 / 4. der genannten Übereinkunft sagt nämlich, wenn „die Entfernung zwischen den Niedrigwasser-Marken der natürlichen Öffnungspunkte (einer Bucht) weniger als 24 Seemeilen, d.h. 44,448 km auseinanderliegen, kann die Basislinie als gerade Linie zwischen diesen beiden Punkten gezogen werden. Die Entfernung zwischen den o.g. Punkten beträgt etwa 16 bis 20 km, also weniger.
Im Klartext hieße dies, dass die gesamte Bucht von Roses und insbesondere Empuriabrava, Salins, E-1 nicht unter das Küstengesetz fiele, weil die verschiedenen Schutz-Zonen praktisch im Meer, d.h. in der Bucht von Roses verlaufen würden.
Wird sich hauptsächlich auf die Reklamationen bzw. die Ängste Bedenken oder die Rechtsunsicherheit der Betroffenen stützen, damit wir dazu noch eine entsprechende Einlassung und Erklärung machen können.
A) Jede Erwähnung von Gütern, die zu Gütern von kulturellem Interesse erklärt wurden, sollte gestrichen werden.
Der Widerspruch zwischen der Änderung dieser Übergangsbestimmung und Art. 181.1 vierunddreißig sollte erklärt werden. Absatz 1 der sechzehnten Übergangsbestimmung würde wie folgt lauten:
Die Beibehaltung von Konzessionen auf Dauer, auf unbestimmte Zeit oder ohne Befristung wird in jedem Fall als unvereinbar mit den im Gesetz 22/1988 vom 28. Juli 1988 festgelegten Kriterien für die Inanspruchnahme des öffentlichen Gutes angesehen. In jedem Fall ist davon auszugehen, dass die Konzessionen, die vor dem 29. Juli 1988 in Kraft waren, wurden für eine Höchstdauer von 30 Jahren ab diesem Datum erteilt, unbeschadet der Tatsache, dass sie gemäß Artikel 2 des Gesetzes 2/2013 vom 29. Mai und 172 der vorliegenden Verordnung verlängert werden können, sofern die Höchstdauer von 75 Jahren, gerechnet ab der ursprünglichen Erteilung der Konzession, nicht überschritten wird.
B) Es ist notwendig, diese Änderung zu erläutern, die unverständlich ist, denn wenn man davon ausgeht, dass die vor dem 29. Juli 1989 geltenden Konzessionen für eine Höchstdauer von 30 Jahren gewährt wurden, sind sie alle seit mehr als zwei Jahren abgelaufen.
Fünfunddreißig. Absatz 3 der zwanzigsten Übergangsbestimmung lautet wie folgt: Die Berichte des Ministeriums für den ökologischen Übergang und die demografische Herausforderung über Pläne und Verordnungen zur Raum- und Stadtplanung, die nicht gemäß dem Gesetz 22/1988 vom 28. Juli abgegrenzte Küstenabschnitte betreffen, werden nach der Festlegung der voraussichtlichen Abgrenzungslinie durch die zuständige Küstenbehörde veröffentlicht, unbeschadet der endgültigen Abgrenzung des maritim-terrestrischen Gemeingutes, die sich aus der Bearbeitung und dem Abschluss des entsprechenden Abgrenzungsverfahrens ergibt.
Welche Küstenabschnitte sind nach 33 Jahren Abgrenzung noch nicht abgegrenzt?
C): Es sollte hinzugefügt werden "und hat die gleichen Auswirkungen auf den Bericht, als ob die endgültige Abgrenzung genehmigt worden wäre und nicht nachträglich geändert werden kann", denn diese Vereinigung ist sich bewusst, dass nach der Genehmigung der Pläne mit vorläufigen Abgrenzungen neue Abgrenzungen vorgenommen wurden, die den lokalen Behörden, den Projektträgern und den Bürgern ernste Probleme bereitet haben, indem sie die Annullierung der mit der vorläufigen Abgrenzung ordnungsgemäß erteilten Genehmigungen, Abrisse und Millionenzahlungen für die Verantwortung für das Patrimonium erzwungen haben.
Eine einzige zusätzliche Bestimmung. Keine Erhöhung der öffentlichen Ausgaben. Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen dürfen nicht zu einer Erhöhung von Zuweisungen, Gehältern oder sonstigen Personalkosten führen.
C) : Es sollte präzisiert werden, wie es zu keiner Erhöhung der öffentlichen Ausgaben kommen soll, wenn das Personal der Küstenabgrenzungs- und -dienststellen der Provinz nicht aufgestockt wird und der erforderliche Personalbestand nicht erhöht wird, um zu vermeiden, dass alle diesen Dienststellen übertragenen Aufgaben ausgelagert werden müssen, während die Entschuldigung dafür in den letzten 33 Jahren darin bestand, dass die Humanressourcen nicht ausreichten, um die diesen Dienststellen übertragenen Aufgaben zu bewältigen. Ebenso sollte der Bericht über die wirtschaftlichen Auswirkungen offenlegen, wer die möglichen wirtschaftlichen und sozialen Belastungen aus der Anwendung der Verordnung tragen wird und wie hoch die für die Entwicklung des wirtschaftlichen Ausgleichs vorgesehene finanzielle Ausstattung sein wird, entsprechend dem Rechtskonzept der Entschädigung für den Entzug rechtmäßig erworbener Rechte vor der Anwendung der Verordnung, alles im Einklang mit dem Grundsatz der guten Verwaltung der Europäischen Union.
Die Bearbeitung der Grenzabgrenzungsakten ist eine Aufgabe, die durch die Vorschriften5 den Technikern von Costas zugewiesen wurde und die nicht von Technikern außerhalb der Verwaltung ausgeführt werden kann; dies ist eine Warnung des Rechnungshofs und des Rechnungshofs 5
Ist es in Anbetracht des exklusiven Charakters der den Beamten zugewiesenen Reserve für die Ausübung öffentlicher Befugnisse durch die Bestimmung des Umfangs möglicher staatlicher Ansprüche (neben dem Zugang zu wichtigen privaten Daten), die vom Ministerium völlig ignoriert wird, nicht eine Erhöhung der öffentlichen Ausgaben, externe Unternehmen mit der Durchführung von Abgrenzungen, der Erteilung von Konzessionen, der Durchführung von Inventuren, der Erstellung von Berichten usw. zu beauftragen, da es nicht genügend Beamte gibt? In diesem Sinne würde ein Betrug bei der Zuteilung von Staatsausgaben begangen, indem Investitionsausgaben verwendet werden, obwohl es sich in Wirklichkeit um Personalausgaben öffentlicher Unternehmen handelt, was einen vollständigen Betrug an der Staatskasse darstellt.
Dies verstößt nicht nur gegen die Haushaltsvorschriften, sondern auch gegen die Vorschriften über die Auftragsvergabe, den freien Wettbewerb und die Vorschriften über das Statut des öffentlichen Bediensteten ÜBER DIE NOTWENDIGKEIT, DIE ERGEBNISSE DER ANWENDUNG DER VERORDNUNG ZU BEWERTEN In der Präambel wird darauf hingewiesen, dass bei der Ausarbeitung dieses königlichen Erlasses die in Artikel 129 des Gesetzes 39/2015 vom 1. Oktober vorgesehenen Grundsätze der guten Rechtsetzung eingehalten wurden, des Gemeinsamen Verwaltungsverfahrens der öffentlichen Verwaltungen vergessen sie jedoch die Ex-post-Bewertung unter dem Gesichtspunkt einer guten Regulierung und die damit verbundene Notwendigkeit, dass die Verwaltungsbehörde in jedem Einzelfall die Gründe angibt, warum sie die Durchführung für angemessen hält oder nicht.
Als Mechanismus zur Umsetzung dieser Grundsätze der guten Rechtsetzung und zur Rationalisierung der Ausübung der Rechtsetzungsbefugnis durch die öffentlichen Verwaltungen sieht Artikel 130 LPACA vor, dass die öffentlichen Verwaltungen eine regelmäßige Bewertung der Rechtsetzung durchführen, insbesondere wenn man bedenkt, dass das Recht der Europäischen Union eine ähnliche Zahl enthält. Unseres Erachtens gehören die Küstenverordnungen zu denjenigen, die für eine Evaluierung in Frage kommen, da die in Artikel 3.1 des Königlichen Erlasses 286/2017 aufgeführten Fälle diese Evaluierung obligatorisch machen:
1) Erhebliche Kosten- oder Haushaltseinsparungen für die allgemeine Staatsverwaltung. Eine Verordnung, die mehr als drei Jahrzehnte damit verbracht hat, Grenzen zu ziehen und neu zu ziehen, die bereits vor 1988 zu 85 % fertiggestellt waren, nur weil es der damaligen Regierung erschien, dass sie "wertvoll für die großen Möglichkeiten ist, die sie bietet, aber knapp angesichts der wachsenden Anforderungen, die sie unterstützt", und dass sie ihre Bereiche erweitern musste, Weil sie nicht geschützt und instand gehalten werden, wie es dem Ministerium obliegt, befinden sie sich im Jahr 2022 in einem katastrophalen Zustand - trotz der ständigen Warnungen, Beschwerden und Proteste der Bürger - und die Lösung, die sie finden, ist die "Neudefinition der öffentlichen maritimen Landdomäne" und die Schuld daran dem zukünftigen Klimawandel zu geben.
All diese Abgrenzungen wurden über Jahrzehnte hinweg von Anfang bis Ende an private Unternehmen vergeben, was die Staatskasse (öffentliche Gelder) Millionen Euro gekostet hat, im Durchschnitt 100.000 Euro für jede einzelne Abgrenzung. Und das ist erst der Anfang. Das Gesetz zum Schutz des Kulturerbes verpflichtet die Küstenbehörde, ein Inventar der Güter und Rechte zu führen, die zum Kulturerbe gehören, in dem die für die Identifizierung erforderlichen Informationen sowie die Informationen, die für die Angabe des rechtlichen Status und der Bestimmung oder Verwendung der Güter erforderlich sind, hinreichend detailliert aufgeführt werden.
Und Art. 35 des genannten Gesetzes verbietet jede Verwaltung oder Verfügung über die genannten Vermögenswerte, wenn sie nicht in diesem Gesetz eingetragen sind.
Diese Unmöglichkeit, sie zu investieren, zu verwalten und zu veräußern, hat
diese Unmöglichkeit, zu investieren, zu verwalten und zu veräußern, wurde von der Generaldirektion für Küsten wiederholt umgangen, wodurch die Kontrolle, die das Finanzministerium über die öffentlichen Mittel und deren korrekte Verwendung ausüben muss, behindert wurde.
Da die meisten Änderungen des Bestandsverzeichnisses auf Verwaltungsakte zur Abgrenzung zurückzuführen sind, die immer wieder Küstengebiete betreffen, um Grundstücke einzubeziehen oder auszuschließen, ist es unmöglich zu überprüfen, ob Kosten oder Haushaltsmittel eingespart werden, da keine vergleichende Historie vorliegt.
Aber es ist klar, dass es einen totalen Zusammenhang mit der nationalen Haushalts- und Steuerbuchhaltung gibt, die sich auf die allgemeine Staatsrechnung auswirkt.
2.) Erhöhung oder Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Adressaten der Verordnung, die aufgrund der betroffenen Bevölkerungszahl oder aufgrund der Auswirkungen auf vorrangige wirtschaftliche oder soziale Sektoren erheblich ist.
Wie kann es keine Ex-post-Bewertung einer Verordnung geben, die Hunderttausende von Menschen betrifft und das Produktionsgefüge und die Wirtschaft eines Teils des spanischen Territoriums zerstört, ohne dass es eine einzige Studie gibt, die alle diese Daten widerspiegelt?
Wie viele Wohnungen, Hotels, Industrien, große und kleine Unternehmen, Selbstständige, Grundstücke usw. werden als ZMT, Strand und DPMT betrachtet?
Wie viele der oben genannten Grundstücke wurden aus der Planung herausgenommen, mit allem, was dies auf allen Ebenen mit sich bringt, weil sie in die Schutzzone aufgenommen wurden?
Wie viele Gebäude sind seit 1988 abgerissen worden?
Wie hoch wird der Verlust von Eigentum der betroffenen Bevölkerung geschätzt?
Wie hoch sind die Kosten für die Einschränkung wirtschaftlicher Tätigkeiten, die Wohlstand und Beschäftigung schaffen und mit dem Schutz der Küste und der Umwelt voll vereinbar sind?
Wie viele direkte und indirekte Arbeitsplätze wurden oder werden durch ein Gesetz vernichtet, das als unwirksam für den Schutz der Küste anerkannt wurde?
Wie viele Grundstücke haben ihren städtebaulichen Status von "normal" auf "außer Betrieb" geändert?
Und was den vorherigen Punkt betrifft, welche Veränderung der Steuereinnahmen im Zusammenhang mit der Katasterbewertung hat diese Statusänderung als Folge des Unterschieds zwischen dem Wert vor und nach dieser Änderung bewirkt?
Oder ist es so, dass alle Bürger, die von den Abgrenzungen betroffen sind, für den Wert eines Grundstücks zahlen müssen, obwohl sich das städtebauliche System oder der Status des Grundstücks geändert hat (Grundstücke, die nicht mehr in der Planung sind), wodurch sich die Besteuerung der lokalen Gebietskörperschaften ändert (im Wesentlichen die IBI, aber auch alle anderen Steuern, die sich aus der Katasterbewertung ergeben), ohne dass dies in einem Bericht über die wirtschaftlichen Auswirkungen, einer Bewertung der Anwendung der Vorschriften usw. berücksichtigt wird, was sich eindeutig auf die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung und die direkten Auswirkungen auf das nationale Vermögen und das Vermögen von Privatpersonen auswirkt? Zahlen die europäischen Bürgerinnen und Bürger dann mehr Steuern, als sie eigentlich zahlen sollten? Diese Situation hat schwerwiegende Folgen und Auswirkungen ersten Ranges, ein Aspekt, der an sich schon für die Änderung des Küstengesetzes und die Rücknahme der Verordnung spricht, die für einen möglichen Betrug der nationalen Rechnungslegung gegenüber der Europäischen Union vorgelegt wurde.
Es ist daher unerlässlich, einen vollständigen Bericht über die für die Entwicklung dieser Verordnung vorgesehene Finanzierung vorzulegen.
Wird dieser vollständige Bericht nicht vorgelegt, ist die Genehmigung nichtig, wie den juristischen Diensten des Staates bereits bekannt ist, und noch wichtiger ist es, einen vollständigen Bericht über die für die Entwicklung dieser Verordnung vorgesehene Finanzierung vorzulegen unter Berücksichtigung der in diesen Behauptungen vorgebrachten Argumente im Zusammenhang mit der KONFISZIERUNG von PRIVATEM EIGENTUM in seiner derzeitigen Form.
3.) Relevante Auswirkungen auf die verfassungsmäßigen Rechte und Freiheiten. Wir glauben nicht, dass es notwendig ist, die zahllosen und durchschlagenden Argumente zu wiederholen, die im Kongress zur Rechtfertigung der Änderung des Gesetzes vorgebracht wurden, denn es war sehr klar, dass dies geschah, weil die Abgrenzungen willkürlich (Art. 9.3 CE) und nicht homogen (Art. 14) vorgenommen wurden und denjenigen das Eigentum entzogen wurde, die in gutem Glauben ihr Eigentum gekauft und registriert hatten (Art. 33.3), um später festzustellen, dass sie DPMT sind. Hinzu kommen Art. 1.1, 19, 24, 33.3, 38, 39.1, 40.1, 45; 46, 47, 50, 51,53,...149...149.1.18. d) Vorhersehbarer Konflikt mit den Autonomen Gemeinschaften. Der Konflikt mit den Autonomen Gemeinschaften ist kaum zu erklären, da es seit der Verabschiedung des Gesetzes immer wieder zu Konflikten gekommen ist.
Wenn nicht, fragen Sie die Autonomen Gemeinschaften, denen die Zuständigkeiten für das Küstenmanagement übertragen wurden, die nicht frei sind, Entscheidungen zu treffen, ohne den Filter und die VºBº of Costas in jedem ihrer Gesetze zu passieren, was sie gezwungen hat, den Konzessionären eine doppelte Gebühr aufzuerlegen.
Sie sind auch nicht frei in Bezug auf die Planung und städtebauliche Entwicklung der Küste, eine Zuständigkeit, die ihnen von der Verfassung selbst zugewiesen wird, wenn provisorische Grenzen festgelegt werden, die Jahre später, nachdem die städtebaulichen Pläne genehmigt und die Genehmigungen erteilt wurden, anstatt sie endgültig zu machen, neue Grenzen gezogen werden und alles annulliert werden muss, was eine Reihe von finanziellen Verbindlichkeiten in Millionenhöhe nach sich zieht und die Gemeinden und Bürger, die auf den Anschein der Rechtmäßigkeit und Richtigkeit der Verwaltungsakte von Costas vertraut haben, in den Bankrott treibt6. Es versteht sich von selbst, dass die Autonomen Regionen mit dem Königlichen Gesetzesdekret 7/2015 vom 30. Oktober, das den überarbeiteten Text des Gesetzes über Land- und Stadtsanierung genehmigt, in Konflikt geraten, wenn sie daran gehindert werden, es auf einen Teil der Bevölkerung anzuwenden, obwohl Artikel 1 besagt, dass das Ziel darin besteht, die Rahmenbedingungen für das GESAMTE Staatsgebiet zu regeln. ... bis Costas einen neuen Schlussstrich unter einen Plan zieht, der in diskriminierender Weise Folgendes verhindert: a) Gleichheit bei der Ausübung von Rechten und der Erfüllung von verfassungsmäßigen Pflichten in Bezug auf Grund und Boden. b) Eine nachhaltige, wettbewerbsfähige und effiziente Entwicklung der städtischen Umwelt durch die Förderung und Unterstützung von Maßnahmen, die zur Sanierung von Gebäuden und zur Erneuerung und Renovierung des bestehenden städtischen Gefüges führen, wenn dies erforderlich ist, um den Bürgern eine angemessene Lebensqualität und die wirksame Wahrnehmung ihres Rechts auf angemessenen und würdigen Wohnraum zu gewährleisten. e) Auswirkungen auf die Wirtschaft insgesamt oder auf wichtige Sektoren derselben.
Eine Ex-post-Bewertung ist genau das, was benötigt wird, in der zuverlässige offizielle Daten über die Auswirkungen vorgelegt werden, die die Küstenverordnungen hatten, haben und haben werden, indem sie massive Abrisse und neue Beschlagnahmungen von Privateigentum vorsehen.
6 Zum Beispiel
https://www.boe.es/buscar/doc.php?id=CE-D-2004-69 ; https://www.boe.es/buscar/doc.php?id=CE-D-2003-3739
4.) Erhebliche Auswirkungen auf die Einheit des Marktes, den Wettbewerb, die Wettbewerbsfähigkeit oder kleine und mittlere Unternehmen.
Der Verband kann immer noch nicht erklären, wie das Gesetz 20/2013 vom 9. Dezember 2013, das in seinem Artikel 15.1 ALLE zuständigen Behörden dazu verpflichtet, ihre Vorschriften regelmäßig zu bewerten, um ihre Auswirkungen auf die Einheit des Marktes zu beurteilen, außer Acht gelassen wurde.
Die einzige Erklärung, die wir finden, ist, dass Art. 132.2 EG eine unsichtbare Mauer errichtet, die die Anwendung der übrigen Artikel der Verfassung für einen Teil der Bevölkerung verhindert, einschließlich Art. 139 EG, obwohl beide im selben TITEL VII Wirtschaft und Finanzen zu finden sind; mit anderen Worten, sie ist Teil der so genannten "Wirtschaftsverfassung", verstanden als die Gesamtheit der "Vorschriften, die den grundlegenden rechtlichen Rahmen für die Struktur und das Funktionieren der Wirtschaftstätigkeit bilden sollen" (STC 1/1982, 28. Januar), die notwendigerweise mit Art. 19, dem Recht auf freie Wahl des Wohnsitzes, Art. 33, Privateigentum und Erbrecht, und Art. 38, Unternehmensfreiheit, in dem das Recht aller Bürger auf freie Wahl ihres Wohnsitzes anerkannt wird, in Zusammenhang stehen muss. 38, der Unternehmensfreiheit, die die Rechte der Bürger auf ein Handeln im Bereich der wirtschaftlichen Beziehungen anerkennt und garantiert, und aufgrund der Mitgliedschaft Spaniens in der Europäischen Union müssen die Formen der öffentlichen Intervention in der Wirtschaft die in den Gemeinschaftsverträgen festgelegten Regeln und Verpflichtungen beachten. Gemäß dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ist der Binnenmarkt ein Raum ohne Binnengrenzen, in dem der freie Verkehr von Waren und Dienstleistungen sowie die Niederlassungsfreiheit gewährleistet sind. Zu den Maßnahmen, die nach Art. 63 Abs. 1 AEUV als Beschränkungen des Kapitalverkehrs verboten sind, gehören insbesondere Maßnahmen, die Gebietsfremde davon abhalten können, in einem Mitgliedstaat Investitionen zu tätigen oder solche Investitionen zu halten (vgl. Urteil Halley, C-132/1O, EU:C:2011:586 , Rn. 22, und die dort angeführte Rechtsprechung).
Im Urteil Konle hat der Gerichtshof der Europäischen Union festgestellt, dass das Recht, im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats Immobilien zu erwerben, zu betreiben und zu veräußern, die notwendige Ergänzung der Niederlassungsfreiheit darstellt. Sowohl die nationalen als auch die regionalen Gesetzgeber müssen den Grundsatz der Gleichheit (Art. 14 EG) und der Steuergerechtigkeit (Art. 31.1 EG) sowie den Grundsatz des freien Kapitalverkehrs (Art. 63 AEUV) beachten.
In der Präambel des Gesetzes 20/2013 vom 9. Dezember 2013 zur Gewährleistung der Einheit des Marktes heißt es: "Der Grundsatz der Einheit des Marktes kommt in Artikel 139 EG zum Ausdruck, der ausdrücklich den Erlass von Maßnahmen untersagt, die die Freizügigkeit und die Niederlassungsfreiheit von Personen sowie den freien Warenverkehr im gesamten spanischen Hoheitsgebiet unmittelbar oder mittelbar behindern [...].
Alle öffentlichen Verwaltungen sind verpflichtet, die in diesem Gesetz enthaltenen Grundsätze in allen ihren Handlungen und Bestimmungen und für alle wirtschaftlichen Tätigkeiten zu beachten, insbesondere für diejenigen Tätigkeiten, die entweder aufgrund ihres strategischen Charakters (Telekommunikation, Energie, Verkehr) oder aufgrund ihres Potenzials für wirtschaftliche Dynamik und Wachstum (Handel, Tourismus, Bauwesen, Kreativ- und Kulturindustrie, Lebensmittel, Immobilien, Infrastruktur) von besonderer Bedeutung für die Wirtschaft sind [...]
Auf der Grundlage von Artikel 38 der spanischen Verfassung, der die Freiheit des Unternehmertums im Rahmen der Marktwirtschaft anerkennt, wobei die öffentliche Hand die Ausübung dieser Freiheit und den Schutz der Produktivität entsprechend den Erfordernissen der Gesamtwirtschaft zu gewährleisten und zu schützen hat, stellt diese Reform somit ein zentrales Element des Ziels dar, ein wirtschaftliches und ordnungspolitisches Umfeld zu schaffen, das das Unternehmertum begünstigt,
Unternehmensexpansion, Wirtschaftstätigkeit und Investitionen zum Nutzen der Empfänger von Waren und Dienstleistungen, der Wirtschaftsteilnehmer sowie der Verbraucher und Nutzer.
Diesem Gesetz zufolge müssten die Küstenschutzvorschriften überarbeitet werden, um dem Gesetz zu entsprechen.
Daraus ergibt sich unweigerlich ein Dilemma: Kann Artikel 132 EGV die Anwendung der übrigen Artikel der Verfassung und des EU-Rechts auf einen bestimmten Bereich wie die Küste verhindern?
Und können die Artikel des Küstengesetzes und seiner Verordnungen die Anwendung der Verfassung und des EU-Rechts auf ein bestimmtes Gebiet wie die Küste verhindern, wenn es sich um Eigentum handelt, das durch eine gesetzliche und nicht durch eine verfassungsrechtliche Bestimmung in das DPMT aufgenommen wurde?
Das Eigentumsrecht wird durch die Vertragsbestimmungen über den freien Kapitalverkehr bei grenzüberschreitenden Sachverhalten geschützt. Daher fallen grenzüberschreitende Investitionen oder Desinvestitionen in Immobilien unter den Grundsatz des freien Kapitalverkehrs, und obwohl dieser Grundsatz die Mitgliedstaaten nicht daran hindert, Maßnahmen zur Regelung von Eigentumsrechten (Erwerb, Nutzung oder Veräußerung von Eigentum) zu ergreifen, unterliegen staatliche Beschränkungen einer "Verhältnismäßigkeitsprüfung" (ein Kriterium, dem der EuGH und europäische Richtlinien folgen), um ihre Gültigkeit zu bestimmen.
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist einer der allgemeinen Grundsätze des EU-Rechts, der von den nationalen Rechtsvorschriften, die in den Anwendungsbereich des EU-Rechts fallen, beachtet werden muss.
Die Verhältnismäßigkeit ist jedoch nicht auf den Bereich der Rechte beschränkt. Eine Variante der Verhältnismäßigkeitsprüfung ist das Kriterium, das in den Fällen angewandt wird, in denen - wie im vorliegenden Fall - eine Verletzung der Markteinheit im Sinne von Art. 139.2 EG7 behauptet wird.
Es sei daran erinnert, dass zu den Maßnahmen, die nach Artikel 63 Absatz 1 AEUV als Beschränkungen des Kapitalverkehrs verboten sind, insbesondere solche gehören, die Gebietsfremde davon abhalten können, in einem Mitgliedstaat Investitionen zu tätigen oder solche Investitionen zu halten.
Aus der Rechtsprechung ergibt sich, dass nationale Maßnahmen, die die Ausübung der durch den AEUV garantierten Grundfreiheiten behindern oder weniger attraktiv machen können, die vier Voraussetzungen erfüllen müssen:
sie müssen in nichtdiskriminierender Weise angewendet werden;
sie müssen durch Ziele des öffentlichen Interesses gerechtfertigt sein;
sie müssen geeignet sein, die Verwirklichung des mit ihnen verfolgten Ziels zu gewährleisten, und dass sie nicht über das zur Erreichung dieses Ziels erforderliche Maß hinausgehen.
Nichts von alledem wird durch die Küstengesetzgebung erfüllt, die die oben genannten Grundsätze nie anwendet.
Folglich führe die Regierung mit den Abgrenzungen durch ein Gesetz eine eindeutige Verzerrung des Binnenmarktes ein und beeinträchtige den wirksamen Wettbewerb, indem sie den öffentlichen Bereich zum eindeutigen Vorteil des Staates ausdehne, und dies alles, ohne das Vorliegen eines zwingenden Grundes des Allgemeininteresses nachgewiesen zu haben, der die Einführung der genannten restriktiven Maßnahme in den Verordnungen erforderlich mache, deren einziges Ziel darin besteht, sich einen unlauteren Wettbewerbsvorteil zu verschaffen, indem sie (zum Nulltarif) Eigentümerin aller wertvollsten Grundstücke und Immobilien auf dem Immobilienmarkt wird und so den freien Wettbewerb verhindert und den freien Markt an der Küste in ein staatliches Monopol verwandelt, das niemand außer der Regierung kontrolliert,
7 Art.139.2 CE: "Keine Behörde darf Maßnahmen ergreifen, die unmittelbar oder mittelbar die Freizügigkeit und die Niederlassungsfreiheit von Personen sowie den freien Warenverkehr im gesamten spanischen Hoheitsgebiet behindern".
die Familien und Unternehmen in den technischen Bankrott treiben, indem sie ihnen ihr wertvollstes Gut, ihr Eigentum, entziehen.
Wirtschaftliche Aktivität ist unvereinbar mit Unsicherheit und unzureichender Regulierung, die private Initiative und Investitionen aufgrund des mangelnden Vertrauens in das korrekte Handeln der öffentlichen Institutionen abschrecken. Man kann also sagen, dass die Rechtssicherheit die notwendige Voraussetzung für die Schaffung von Vertrauen ist und dass es ohne Vertrauen keine Investitionen und somit keine wirtschaftliche und soziale Entwicklung gibt.
Welche Sicherheit bietet Spanien den Investoren, wenn es jedes Eigentum, sei es Wohnraum, Unternehmen oder Grundstücke, verstaatlichen kann, wann immer es ihm beliebt? Der durch Artikel 63 AEUV geschützte Kapitalverkehr in der spanischen Küstenzone ist unidirektional: Sie können einreisen, aber nicht ausreisen. g) Relevante Auswirkungen auf das Geschlecht. h) Relevante Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche oder auf die Familie. Es ist zwingend erforderlich, diese Auswirkungen zu bewerten, nachdem es dieser Vereinigung nicht möglich war, offizielle Daten über die Anzahl der derzeit betroffenen und der bereits abgerissenen Häuser zu sammeln, die das Ministerium auf 2.000 bis 3.000 schätzt, als ob diese Zahlen keine Bedeutung oder Auswirkungen auf die Familien hätten, die aus ihren Häusern und der Umgebung, in der sie lebten, vertrieben worden sind.
Wenn dies keine Auswirkungen auf die sozioökonomische Ebene, auf die Verarmung, auf das physische und psychische Wohlbefinden der Menschen, auf das Auseinanderbrechen von Familien aufgrund des Leids, das durch einen jahrelangen, ergebnislosen Kampf entstanden ist, hat, weiß ich nicht, welche Auswirkungen es haben kann.
Insbesondere hat es Auswirkungen auf viele ältere Menschen, die, nachdem sie ihr Haus gekauft oder ihr Unternehmen gegründet haben, alles im Rahmen der Gesetze und mit großen Anstrengungen im Laufe ihres Lebens, sich mit einem Brief konfrontiert sehen, in dem ihnen mitgeteilt wird, dass ihnen nichts davon gehört oder dass sie acht Tage Zeit haben, das Haus zu räumen, weil sie es zerstören werden, und zwar mit einer solchen Wucht, dass es für sie unmöglich ist, es zu verstehen, geschweige denn, sich gegen Verwaltungsmaßnahmen zu wehren, die gegen all ihre früheren Handlungen über Jahrzehnte hinweg verstoßen.
In der Europäischen Union, deren Recht den Grundsatz des Vorrangs vor dem nationalen Recht genießt, wird das Recht auf Wohnung als Grundrecht anerkannt, wie in Randnummer 65 des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 10. September 2014 in der Rechtssache C-34/13 ausdrücklich festgestellt wird: "Im Recht der Europäischen Union ist das Recht auf Wohnung ein durch Artikel 7 der Charta garantiertes Grundrecht, das das vorlegende Gericht bei der Anwendung der Richtlinie 93/13 zu berücksichtigen hat".
ANPASSUNG DER KOSTENVERORDNUNG AN SPANISCHES UND EUROPÄISCHES RECHT
Der Gesetzentwurf stützt sich auf das Gesetz 39/2015, aber nur auf einen Artikel, nämlich Artikel 129, während andere Artikel der Verordnung geändert werden sollten, die diesem Gesetz widersprechen und zu unzähligen Konflikten führen, wobei der Bürgerbeauftragte sogar bei Beschwerden wegen Verletzung der Grundrechte eingreifen musste, da er nicht in der Lage war, die vollständigen Akten zu erhalten, die zur öffentlichen Ausstellung herausgegeben wurden, obwohl das Aarhus-Übereinkommen für alle Verwaltungen verbindlich ist und Vorrang vor dem nationalen Recht hat.
Da dieses Gesetz auf das Küstengesetz folgt, sollte Artikel 26.2 wie folgt geändert werden:
Dieser Beschluss wird im Staatsanzeiger veröffentlicht und den Eigentümern des öffentlichen Meeres- und Landgebiets und der angrenzenden Gebiete sowie denjenigen, die sich in der Akte als Betroffene ausgewiesen haben, zugestellt, wobei die gemäß Artikel 2 legitimierten Organisationen berücksichtigt werden.
2 des Gesetzes 27/2006 vom 18. Juli sowie an die Autonome Gemeinschaft, den Stadtrat, das Katasteramt und das Grundbuchamt und wird im "Staatsanzeiger" veröffentlicht, da dies die logische Reihenfolge ist, in der ein Verwaltungsakt, der eine unbestimmte Anzahl von Personen betrifft, zu veröffentlichen ist: zuerst wird er veröffentlicht und dann mitgeteilt. Die Veröffentlichung im "Staatsanzeiger" umfasst nicht notwendigerweise die Abgrenzungspläne, sondern gibt an, wie diese zugänglich sind, wozu noch Folgendes hinzukommt: sowie die elektronische Akte gemäß Art. 70 des Gesetzes 39/2015 und Art. 5.4 des Gesetzes über öffentliche Information, Transparenz und gute Regierungsführung (die Informationen, die der Transparenzpflicht unterliegen, werden in den entsprechenden elektronischen Zentralen oder Webseiten und in einer klaren, strukturierten und verständlichen Weise für interessierte Parteien und vorzugsweise in wiederverwendbaren Formaten veröffentlicht.
Zu den Informationen, die der Transparenzpflicht unterliegen, gehören auch Dokumente, die gemäß den sektoralen Rechtsvorschriften während ihrer Bearbeitung öffentlich zugänglich sein müssen).
Ab Artikel 26 wird der Begriff "Ministerialerlass" nicht mehr erwähnt und durch "Beschluss" ersetzt. Und wenn, wie uns immer wieder gesagt wird, das eine mit dem anderen identisch ist, sollte die Änderung der Verordnung dazu genutzt werden, das Wort Entschließung in Ministerialverordnung zu ändern, um Verwirrung und mehr als logische Zweifel zu vermeiden. Artikel 50.1 des Gesetzes 33/2003 über das Vermögen der öffentlichen Verwaltungen - das Art. 132 EGV regelt - besagt: "Die öffentlichen Verwaltungen können die Immobilien ihres Vermögens von denen Dritter abgrenzen, wenn die Grenzen zwischen ihnen ungenau sind oder es Anzeichen für eine Aneignung gibt".
Auch die Rechtsprechung bestätigt dies in ihren Urteilen: "Die Verwechslung der Grenzen ist eine wesentliche Voraussetzung für die Durchführung der Abgrenzung, denn wenn es keine solche Verwechslung gäbe und die Grenzen perfekt abgegrenzt wären, wäre die Abgrenzungsklage nicht durchführbar" (Urteil vom 3. Mai 2004)8.
Wenn die spanische Küste seit mehr als einem Jahrhundert immer wieder neu abgegrenzt wird, kann es unmöglich zu einer Verwechslung der Grenzen kommen, es sei denn, das Ziel der Küstenverordnungen besteht darin, die materiellen Werte des Staates zum Nulltarif zu erhöhen, indem Privateigentum auf unbestimmte Zeit beschlagnahmt wird.
In dieser Hinsicht bedeutet die Änderung der Grenzen, abgesehen von den Auswirkungen auf das Privateigentum, eine wesentliche Änderung und sogar eine stillschweigende Abweichung von allen Vorschriften im Zusammenhang mit dem Register, dem Notar, dem Kataster und den Zuständigkeiten in der Raumordnung, die in den jeweiligen Instrumenten der Raumordnung ausschließlich der autonomen Gemeinschaften und den lokalen Gebietskörperschaften zugewiesen sind.
Mit anderen Worten: Es bricht die Rechtssicherheit und die aktuelle Raumordnung. Einleitend ist daran zu erinnern, dass Artikel 17 der Charta, wie der Gerichtshof bereits ausgeführt hat, eine Rechtsnorm darstellt, die dem Einzelnen Rechte verleihen soll (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. September 2016, Ledra Advertising u. a./Kommission und EZB, C-8/15 P bis C-10/15 P, EU:C:2016:701, Rn. 66).8
Eine kombinierte Auslegung von Artikel 17 Absatz 1 und Artikel 52 Absatz 1 der Charta führt zum einen zu dem Schluss, dass bei der Berufung auf einen Grund des öffentlichen Interesses zur Rechtfertigung einer Eigentumsentziehung darauf zu achten ist, dass der in Artikel 52 Absatz 1 der Charta genannte Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Hinblick auf diesen Grund und die von ihm erfassten Ziele des öffentlichen Interesses gewahrt bleibt. Andererseits impliziert diese Auslegung, dass das durch Artikel 17 Absatz 1 Satz 2 der Charta gewährleistete Eigentumsrecht verletzt wäre, wenn kein hinreichendes öffentliches Interesse besteht, um eine Eigentumsentziehung zu rechtfertigen, oder wenn das Vorliegen eines solchen Grundes zwar festgestellt wird, aber die in dieser Bestimmung genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Das spanische Recht hebt ex lege alle bestehenden Eigentumsrechte auf.
Eine solche Löschung entzieht den Betroffenen per definitionem gewaltsam, vollständig, endgültig und entschädigungslos ihre Rechte zugunsten des Staates, ohne dass Gründe des öffentlichen Nutzens oder des Umweltschutzes vorliegen, sondern lediglich zum Zwecke der Spekulation und der kommerziellen Ausbeutung des Bodens. Die im Mai 2007 in Kraft getretene INSPIRE-Richtlinie legt die allgemeinen Regeln für den Aufbau einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Union auf der Grundlage der Infrastrukturen der Mitgliedstaaten fest und wird somit als Teil der grundlegenden Informationen anerkannt, auf denen die gesamte europäische Geodateninfrastruktur aufbauen wird.
Katasterdatenbanken spielen als eine der wichtigsten Quellen für die Kenntnis des Grundeigentums eine wichtige Rolle bei der Verwaltung zahlreicher europäischer Politikbereiche wie Umwelt, Planung, Sicherheit, Landwirtschaft usw., zusätzlich zu den traditionellen rechtlichen und steuerlichen Bereichen.
Aus diesem Grund wurde in der 2007 verabschiedeten INSPIRE-Richtlinie die Katasterparzelle als Grundelement für den Aufbau einer Europäischen Geodateninfrastruktur (ESDI) berücksichtigt.
Folgt man also der Antwort des ehemaligen Ministers Espinosa an den Petitionsausschuss im Jahr 2010, dass die Abgrenzungslinien in Abstimmung mit dem Katasteramt veröffentlicht werden, um Rechtssicherheit zu schaffen, so dass jeder Bürger über das Internet die Lage der Grundstücke in Bezug auf den öffentlichen Bereich erfahren kann", so stellt man fest, dass es 11 Jahre später immer noch keine solche Abstimmung und noch weniger eine katasteramtliche Veröffentlichung der Abgrenzungslinien gibt. Gemäß Artikel 36 b) des Königlichen Erlasses 417/2006 vom 7. April, der den überarbeiteten Text des Gesetzes über das Liegenschaftskataster ausarbeitet, läuft die Frist für die Mitteilung der administrativen Abgrenzungen ab dem Tag, der auf den Genehmigungsakt der Abgrenzung folgt. 33 Jahre sind vergangen! und trotz der Versprechen an die Europäische Union und der verbindlichen Vorschriften gibt es keine einzige Abgrenzung im Cadastre Viewer, was bedeutet, dass das Ministerium gegen das EU-Recht verstößt. Das Versäumnis der Generaldirektion Küste und Meer oder ihrer Abgrenzungen, dem Katasteramt und dem Grundbuchamt die vorgenommenen Abgrenzungen am Tag nach ihrer Genehmigung mitzuteilen, hat schwerwiegende Folgen auf privater (Privatvermögen, Besteuerung, Immobilien- und Hypothekenmarkt...) und öffentlicher Ebene (Fälschung von Katasterdaten, Beschlagnahme und Versteigerung des öffentlichen Seegrundstücks durch die Steuerbehörde...).
Das Gleiche gilt für die von Costas durchgeführten Abrisse, deren Abriss dem Katasteramt mitgeteilt werden muss.
Auch hierüber gibt es keine Aufzeichnungen, da das Ministerium keine das Ministerium kontrolliert ihre Zahl nicht, da es kein obligatorisches Verzeichnis mit Ergänzungen und Streichungen gibt; es schätzt jedoch zwischen 2.000 und 3.000 Wohnungen.
Die RICHTLINIE 2014/17/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 4. Februar 2014 wurde zur Regulierung des Hypothekenmarktes erlassen, da sich gezeigt hat, dass unverantwortliches Verhalten von Marktteilnehmern die Grundlagen des Finanzsystems untergraben kann.
Sie soll sicherstellen, dass alle Verbraucher, die einen Immobilienkreditvertrag abschließen, ein hohes Maß an Schutz genießen.
Was geschieht aber, wenn es der Mitgliedstaat selbst ist, der in unverantwortlicher Weise die Immobilie aus der Privatsphäre entfernt, die den Kredit sichert, der auf einer Immobilie besteht, die anschließend auf den Namen des Staates übertragen wird, ohne etwas von den darauf lastenden Lasten wissen zu wollen?
Die schwerwiegenden Folgen, für die Familiengemeinschaft Casa Panama und ddas Institut OxyFit SA. sowohl für die Verbraucher als auch für die Kreditgeber, sind im Küstengesetz nicht vorgesehen, so dass die Bürger zusätzlich zu ihrem Vermögen eine Schuld hinterlassen, die die Bank versuchen wird einzutreiben, entweder durch eine andere Immobilie oder durch die Pfändung von Finanzvermögen, das sie möglicherweise besitzen, oder von ihrem eigenen Gehalt oder ihrer Rente, aber sie wird es so oder so eintreiben. Nach Artikel 17 Absatz 1 der Charta hat jede Person das Recht, ihr rechtmäßig erworbenes Eigentum zu besitzen, zu nutzen, darüber zu verfügen und es zu vererben, und darf niemandem sein Eigentum entzogen werden, es sei denn, dass das öffentliche Interesse es erfordert, und zwar in den gesetzlich vorgesehenen Fällen und unter den gesetzlich vorgesehenen Bedingungen sowie gegen eine angemessene Entschädigung innerhalb einer angemessenen Frist.
AGENDA 2030 für nachhaltige Entwicklung "fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, keine einseitigen wirtschaftlichen, finanziellen oder handelspolitischen Maßnahmen zu erlassen und anzuwenden, die mit dem Völkerrecht und der Charta der Vereinten Nationen unvereinbar sind und die die volle Verwirklichung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung behindern" 1. 4 Bis 2030 sicherstellen, dass alle Männer und Frauen, insbesondere die armen und schutzbedürftigen, gleiche Rechte auf wirtschaftliche Ressourcen sowie Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen, Eigentum und Kontrolle über Land und anderes Eigentum, Erbschaft, natürliche Ressourcen, geeignete neue Technologien und Finanzdienstleistungen, einschließlich Mikrofinanzierung, haben. In Bezug auf die Habitat-Richtlinie wäre es sinnvoll, die Leitlinien zu lesen, die die Europäische Union allen Behörden gibt, die für als solche gemeldete Gebiete zuständig sind und die auch europäische Mittel für die Durchführung von Projekten und Pflegemaßnahmen erhalten: "Ein weit verbreitetes Missverständnis ist, dass die EU-Naturschutzrichtlinien auf dem Konzept "nicht, außer..." basieren.
Diese Auslegung beruht auf der Auffassung, dass umweltpolitische Ziele immer Vorrang vor wirtschaftspolitischen Zielen haben.
Ein solches Konzept steht jedoch im Widerspruch zu den Grundsätzen der nachhaltigen Entwicklung, die ein Gleichgewicht zwischen dem Nutzen für die Umwelt und den sozialen und wirtschaftlichen Erfordernissen anstreben (siehe Artikel 2 Absatz 3 der Habitat-Richtlinie). Eine frühzeitige, umfassende Planung und die Entwicklung integrierter Projekte sind von entscheidender Bedeutung, da sie das Konzept des "wenn, aber nur wenn..." begünstigen und den Weg für Win-Win-Lösungen ebnen. Das LANDSCHAFTSÜBEREINKOMMEN definiert: "Im Sinne dieses Übereinkommens: a. 'Landschaft' ist jeder vom Menschen wahrgenommene Teil des Gebietes, dessen Charakter das Ergebnis des Wirkens und der
"Vorbehaltlich der Bestimmungen des Artikels 15 gilt dieses Übereinkommen für das gesamte Gebiet der Vertragsparteien und erstreckt sich auf natürliche, ländliche, städtische und stadtnahe Gebiete.
Sie erstreckt sich auch auf Land, Meer und Binnengewässer. Er umfasst sowohl Landschaften, die als herausragend angesehen werden können, als auch alltägliche oder geschädigte Landschaften.
(Artikel 2 der Europäischen Landschaftskonvention - Anwendungsbereich) "Jede Vertragspartei verpflichtet sich, a) Landschaften als grundlegendes Element der menschlichen Umwelt, als Ausdruck der Vielfalt ihres gemeinsamen Kultur- und Naturerbes und als Grundlage ihrer Identität rechtlich anzuerkennen"
(Artikel 5 der Europäischen Landschaftskonvention - Allgemeine Maßnahmen) "Für die Zwecke dieses Übereinkommens gelten die folgenden Begriffsbestimmungen: (b) "Landschaftspolitik": die Formulierung allgemeiner Grundsätze, Strategien und Leitlinien durch die zuständigen Behörden, die es ermöglichen, spezifische Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Planung der Landschaft zu ergreifen"
(Artikel 1 der Europäischen Landschaftskonvention - Definitionen) Für die Zwecke dieses Übereinkommens: (Artikel 1 der Europäischen Landschaftskonvention - Definitionen) Die Konvention gilt für das gesamte Gebiet und umfasst natürliche, ländliche, städtische und stadtnahe Gebiete. Sie betrifft sowohl Landgebiete als auch Binnen- und Meeresgewässer.
Sie betrifft sowohl Landschaften, die als relevant angesehen werden können, als auch Alltagslandschaften und geschädigte Landschaften.
Das Konzept der nachhaltigen Entwicklung beruht auf der vollständigen Integration der ökologischen, kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Dimensionen in einer globalen und integrierten Weise, d. h. auf der Anwendung auf das gesamte Gebiet.
Das Konzept der Landschaft, wie es in der Konvention dargelegt wird, unterscheidet sich von dem, das in bestimmten Dokumenten formuliert wird und das die Landschaft als "Gut" (Konzept des kulturellen Erbes) betrachtet und sie (als "kulturell", "natürlich" usw.) bewertet, indem es sie als Teil des physischen Raums betrachtet.
Dieses neue Konzept bringt vielmehr den Wunsch zum Ausdruck, die Frage der Qualität der Lebensräume, die als wesentliche Voraussetzung für das individuelle und soziale Wohlbefinden (im physischen, physiologischen, psychologischen und intellektuellen Sinne), für eine nachhaltige Entwicklung und als Ressource zur Förderung der Wirtschaftstätigkeit anerkannt wird, global und frontal anzugehen. TIPP: Es wird betont, dass sie für das GESAMTE Gebiet gilt und von der Bevölkerung so wahrgenommen wird. Sie besagt nicht, dass die Abhängigkeit von der Vision der Küstenabteilungen und ihren zerstörerischen Plänen die Landschaft für immer verändern wird.
ABSCHLIESSENDER ALLGEMEINER VORSCHLAG: Erarbeitung eines neuen Küstengesetzes, das diesem Wahnsinn ein Ende setzt. Und wenn Sie das Eigentum an den Küstengrundstücken behalten wollen, enteignen Sie sie, vorbehaltlich einer Bewertung, aber machen Sie ein für alle Mal Schluss mit diesem Unsinn.
Und im Einklang mit dem Grundsatz der Rechtssicherheit, der guten Verwaltung usw. .... sollte die Verordnung einen ANHANG enthalten, der sich auf die Auswirkungen ihrer Anwendung auf Gemäß dem Grundsatz der Rechtssicherheit, der guten Verwaltung usw. sollte die Verordnung einen Anhang enthalten, der sich auf die Auswirkungen ihrer Anwendung auf andere Vorschriften bezieht, insbesondere auf die Vorschriften über Hypotheken, Notare und Kataster sowie auf die Entwicklung von städtebaulichen Instrumenten und die Bewertung von Immobilien zu Zwecken der Kataster-, Staats-, Regional- und Kommunalbesteuerung (Einkommenssteuer, Übertragungen, Vermögen, Erbschaft usw.) und der Enteignung, insbesondere für die Festlegung von Entschädigungen für die Änderung ihres derzeitigen städtebaulichen und demografischen Status.
Quelle: C. Amo Hernandez, Anwalt Kanzlei Moreno Trigo, Abogado & CE I.S.G., & die schwer Geschädigte: OxyFit, S.A. ec Y Familiengemeinschaft
Casa Panama - Empuriabrava
Teil 2 : Fortsetzung Küstengesetz
DIE CE ISG (Club Europa Investment Schutz Gemeinschaft)
in Zusammenarbeit mit der: EUROPÄISCHEN VEREINIGUNG DER DURCH DAS KÜSTENRECHT VERLORENEN MENSCHEN (AEPLC)
Richten nachfolgende öffentliche Einsprüche und Beschwerden, über die : Küstengesetz-Enteignungs-Methoden
AN DAS MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFTLICHEN UMWANDEL UND DEMOGRAFISCHE HERAUSFORDERUNG ERKLÄREN nachfolgend , dass im Rahmen des öffentlichen
Konsultationsverfahrens zum Entwurf des königlichen Erlasses zur Änderung der Allgemeinen Küstenverordnung die folgenden Kommentare und Vorschläge frist- und formgerecht eingereicht werden: BEZUGNAHME AUF DIE GRÜNDE FÜR DIE ÄNDERUNG Gemäß der in der Präambel angeführten Begründung muss die Allgemeine Küstenverordnung das geltende Küstengesetz ergänzen und weiterentwickeln, wobei sie sich diesem sowie den übrigen geltenden Vorschriften, insbesondere dem Gesetz über den Klimawandel und die Energiewende, in vollem Umfang unterordnen muss, und zwar in einer Weise, die mit dem Gesetz über das öffentliche Verwaltungsvermögen vereinbar ist.
Der Verband ist der Ansicht, dass die Bemerkungen des Staatsrats in seiner Stellungnahme Nr. 705/2014 überhaupt nicht berücksichtigt werden, da in Abschnitt V.5. empfohlen wird, in Zukunft ein neues Gesetz auszuarbeiten und alle für den maritim-terrestrischen öffentlichen Bereich und die Küste geltenden Rechtsvorschriften neu zu fassen, wobei insbesondere alle europäischen Vorschriften, die die Küste betreffen, einbezogen werden müssen, da das System ein Ganzes ist, das nicht von der sektoriellen Exklusivität der verschiedenen Regelungsgruppen ausgehen kann 1. Aus diesem Grund ist die systematische Anwendung anderer, höherrangiger Regeln als der Verordnung [...] obligatorisch. Es scheint also nicht die Absicht zu bestehen, das schwerwiegende soziale Problem zu lösen, das durch ein schlechtes Gesetz und eine noch schlechtere Anwendung sowohl des Gesetzes 22/1988 als auch seiner Änderung durch das Gesetz 2/2013 entstanden ist, das nach den Worten von Minister Arias Cañete verabschiedet wurde, "um die enorme Rechtsunsicherheit des Gesetzes von 1988 zu beseitigen, daseine unberechenbare, widersprüchliche, mangelhafte und in einigen Fällen sehr willkürliche Anwendung begünstigte, was zu Rechtsunsicherheit für die Eigentümer und Inhaber von Rechten an der Küste geführt hat[. ...] die ihr Hauptziel, den Schutz der Küste, nicht erreicht hat, da zwischen 1988 und heute die Küste am stärksten geschädigt wurde [...], deren Grenzen nach nicht homogenen Kriterien und je nach Gebiet und Zeit unterschiedlich festgelegt wurden[...], wobei die Küstenlinie unzureichend reguliert wurde [...] .[...] mit einer unzureichenden Regelung des Gesetzes in Bezug auf die Grundbücher, was dazu geführt hat, dass die gutgläubigen Käufer mit eingetragenen Titeln ihr Eigentum in Frage gestellt sahen [...]
Kurz gesagt:
Ein von der Realität abgekoppeltes Gesetz, das seine Anwendung erschwert und ein hohes Maß an Konflikten hervorgerufen hat" Die ausschließliche Änderung bestimmter Artikel der Verordnung nach dem Belieben des Ministeriums und nicht als Garantie für die Rechtssicherheit der europäischen Bürger, die gezwungen sind, die schwerfälligen und unverständlichen Texte zahlreicher Artikel des Gesetzes und der Verordnung mit einem sehr hohen Grad an Komplexität zu erahnen, herauszufinden und, wenn nicht, zu erraten, ist nicht gerade das, was der Staatsrat vorschlägt, aus dessen Stellungnahme er die Teile auswählt, die er für angemessen hält, während er die wichtigsten Punkte ignoriert: Diese allgemeinen Beobachtungen, zusammen mit der Komplexität des Textes des Küstengesetzes von 1988 selbst, die durch die Hinzufügung der Reform des Gesetzes 2/2013 (insbesondere der fast unverständlichen Vorschriften, die die Entwicklung von Regelungen erschweren) noch verstärkt wird [...] [...]. ...] veranlassen diesen Staatsrat dazu, vorzuschlagen, dass in einer gewissen, wenn auch noch fernen Zukunft die Cortes Generales [...] gebeten werden sollten, einen neuen Text mit dem Status eines Gesetzes auszuarbeiten, der [...] die Hauptprobleme behebt, die [...] sowohl der aktuelle Text, der sich aus dem Gesetz 22/1988 ergibt, als auch ein Teil des unverbundenen Gesetzes 2/2013 des Ley de Costas ( Küstengesetz) aufwerfen.
In der Präambel werden vier Gründe für die Änderung genannt, die sich alle auf Konzessionen und deren Verlängerung beziehen, wobei der Zusatz "inÜbereinstimmung mit nationalen und internationalen Vorschriften" hinzugefügt wird, auf den wir später noch eingehen werden.
Nun, das erste, was getan werden sollte, um die Fehlfunktionen und Ungereimtheiten zu korrigieren, ist, auf den Plänen die Grenzen darzustellen, die bereits vor dem Gesetz von 1988 festgelegt wurden, und die, die danach festgelegt wurden, um "die bestehenden Enklaven in der Meeres- und Landzone2 und am Strand durch verfassungsmäßige Festlegung zu unterscheiden (Art. 132. 2 CE) von den in die öffentliche maritim-terrestrische Domäne3 eingegliederten Privatgrundstücken durch Erweiterung ihrer rechtlichen Definition, da die in den Übergangsbestimmungen festgelegten Zugeständnisse nur auf diese "Enklaven" angewandt werden können, nicht aber auf den Rest (durch gesetzliche und nicht verfassungsrechtliche Bestimmung), da es sich um eine Sachenteignung handelt, die nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts und des Obersten Gerichtshofs mit Zustimmung des Enteigneten mit einem beliebigen Gegenstand abgegolten werden kann; ohne Zustimmung des Enteigneten ist nur eine Geldzahlung möglich, die nach dem Enteignungsgesetz erfolgen und angemessen bewertet sein muss.
Der zweite Punkt ist, alles, was sich auf gewöhnliche Konzessionen und Ausgleichskonzessionen bezieht, zu klären und in verschiedenen Artikeln zu belassen, da es einen Widerspruch zwischen den Übergangsbestimmungen, die sich auf Ausgleichskonzessionen beziehen, und Artikel 131.1 "ALLE Besetzungen von staatlichem maritim-terrestrischem Gemeingut" gibt, weil er von den Küstenbeamten fälschlicherweise so ausgelegt wird, dass Ausgleichskonzessionen, die nach dem Urteil TC 149/1991 von der Gebühr befreit sind, mit einer Gebühr belegt werden.
Andere Artikel der Verordnung sollten ebenfalls überprüft werden, um sie aufzuheben, wie z.B. Artikel 6.2, der den Entzug von Eigentum nicht von Rechts wegen, sondern durch eine Enteignung im Wege einer Verordnung vorsieht, eine verfassungswidrige Praxis, die nach Artikel 53 EG nicht zulässig ist. Darüber hinaus verstößt dieser Artikel der Verordnung gegen das Recht auf Eigentum gemäß Artikel 33 Absatz 3 der spanischen Verfassung und Artikel 17 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Gemäß den Bestimmungen des Hafengesetzes von 1880 fielen die Fälle ehemaliger privater Grundstücke, die dem Meer abgerungen wurden und an seinem Ufer austrockneten und die bei seinem Inkrafttreten ihren Status als vom Meer umspült verloren hatten, nicht unter die Definition des ZMT und die Anwendung dieses Gesetzes, Dies liegt nicht daran, dass ein wohlerworbenes Recht zugunsten bestimmter Personen anerkannt wird, sondern daran, dass die Tatbestandsvoraussetzung, auf die sich die Verfassung bezieht (rechtliche Definition des ZMT entsprechend dem Küstengesetz von 1969), nicht erfüllt ist. Die Situationen, in denen dies der Fall war, sind nicht Nachstehend ZMT 3 Nachstehend DPMT gegen die Verfassung, da diese Gebiete zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verfassung keine "maritim-terrestrischen Zonen
"waren. Ebenso stehen die Bestimmungen dieses Artikels in völligem Widerspruch zu Artikel 6 des Küstengesetzes, in dem das Recht der Landeigentümer anerkannt wird, Verteidigungsanlagen zu errichten, umÜberschwemmungen aufgrund des Eindringens des Meeres zu verhindern und in dessen zweitem Punkt es heißt: "Andernfalls wird das eingedrungene Land Teil des öffentlichen maritimen und terrestrischen Bereichs...".
Artikel des Gesetzes, der eine durch das Vorhandensein von Meerwasser festgestellte Invasion oder Überflutung voraussetzt, um als maritimes terrestrisches Gemeingut deklariert zu werden.
Die Unveränderlichkeit kann nicht auf Land vor 1880 angewandt werden, das weder vom Meer umspült noch überflutet oder undicht ist, wie in Artikel 3.1 des aktuellen Küstengesetzes definiert.
Dieses Land, das in Städte, Dörfer, Stadtviertel, öffentliche und private Infrastrukturen und landwirtschaftliche Nutzflächen umgewandelt wurde und das vor 1880 dem Meer abgerungen wurde und an seinen Ufern austrocknete, war von der Definition des Hafengesetzes von 1880 nicht betroffen und entsprach auch nicht der Identifizierung von "Enklaven" in der Meeres- und Land Zone, da es nach der Definition des Gesetzes nicht Teil der Meeres- und Land Zone war.
Die rückwirkende Anwendung von Artikel 4.2 des Küstengesetzes, der nach den Kriterien der Verwaltung die Aufrechterhaltung der Rechtsstellung des Eigentums nur auf die im Rahmen einer Konzession durchgeführten Trockenlegungen beschränkt und dabei die Tatsache ignoriert, dass ein großer Teil der spanischen Küste vor 1880 trockengelegt wurde, und vor allem die rückwirkende Anwendung von Artikel 6.2 der Verordnung führen dazu, dass dieser Artikel als "Rechtsstellung des Eigentums" betrachtet wird.2 der Verordnung bedeutet, dass dieser Artikel nicht angewandt werden kann, ohne die Grundrechte der Gleichheit und Nichtdiskriminierung zu verletzen, da dies bedeuten würde, dass ein wichtiger Teil der spanischen Städte (z.B. Cádiz, A Coruña, Santander, Gijón, Bilbao, San Sebastián ......) zum öffentlichen maritim-terrestrischen Bereich würde.
Die staatliche Verwaltung wendet jedoch den wörtlichen Wortlaut dieses Artikels der Verordnung in Gebieten mit geringen landschaftlichen, wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen an. Dabei wird nicht vergessen, dass eine solche rückwirkende Anwendung einer Verordnung verfassungswidrig ist.
Bei einer vergleichenden Betrachtung des Rechts innerhalb der Europäischen Union würde dieselbe Anwendung von Artikel 6.2 der Verordnung mehr als ein Drittel der Niederlande verschwinden lassen und die Wirtschaft des gesamten Landes vernichten. Und um ein weiteres Beispiel für eine Überarbeitung zu nennen: Die siebte Übergangsbestimmung, Absatz 3, sollte gestrichen werden, da sie mit identischem Inhalt und Wortlaut die sechste Übergangsbestimmung der Verordnung von 1989 enthält, die in den Urteilen des Obersten Gerichtshofs vom 3. Juni 2003 und vom 23. Dezember 2003 für nichtig erklärt wurde (letzteres in Bezug auf den Wortlaut der besagten Bestimmung des Königlichen Dekrets 1112/1992 vom 18. September).
UNSER VORSCHLAG: Es sollte ein neues Küstengesetz ausgearbeitet werden, das sich auf die kompensatorischen Konzessionsverträge bezieht (als Ergänzung zum vorhergehenden Punkt). I. - Warum gibt es nicht zwei verschiedene Allgemeine Bedingungen, eine für die maritim-terrestrische Zone und die Strände (durch verfassungsmäßige Festlegung) und eine andere für das maritim-terrestrische öffentliche Gebiet (durch gesetzliche Festlegung)
Die APM/241/2018 vom 23. Februar, die die allgemeinen Bedingungen für die Erteilung von Konzessionen gemäß den Bestimmungen der ersten Übergangsbestimmung des Gesetzes 22/1988 vom 28. Juli über die Küsten genehmigt, sieht in ihrem einzigen Artikel vor. Genehmigung der allgemeinen Bedingungen für Konzessionen an Stränden, in der maritim-terrestrischen Zone und im Küstenmeer, d.h. für "Enklaven", deren Existenz mit dem Mandat von Art. 132.2 der Verfassung unvereinbar ist, das nicht durch Ausdehnung auf Grundstücke angewandt werden kann, die nach der früheren Gesetzgebung in Privatbesitz waren und die durch Ausdehnung des öffentlichen Bereichs durch neue Konzepte, die nicht in der Verfassung, sondern im Gesetz vorgesehen sind, in das Eigentum des Staates übergehen. II.Es müsste genau bestimmt werden, welche Stellung die Ausgleichskonzession im System der Hierarchie/Regelungstypologie einnimmt: Handelt es sich um eine allgemeine Vorschrift (mit einem einzigen Artikel, einer einzigen Übergangsbestimmung, einer einzigen Schlussbestimmung und einem Anhang); handelt es sich um einen Verwaltungsakt oder einen einseitigen Vertrag, der von der Verwaltung den von einer neuen Grenzziehung Betroffenen auferlegt wird? denn wenn wir nicht wissen, wie das, was man uns aufzwingt, zu qualifizieren ist, ist es klar, dass wir uns bereits in einer Situation der NACHTEILIGKEIT befinden, da wir die Ordnung und die gerichtlichen Instanzen nicht kennen, auf die wir zurückgreifen müssen, wenn sie endgültig wird.
III. Da die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs zwingend anzuwenden ist, heißt es im Urteil 149/1991: "Da es, wie wir soeben dargelegt haben,unbestreitbar ist, dass die Umwandlung des Titels, der zur Inanspruchnahme und Nutzung des öffentlichen Grundbesitzes berechtigt, gleichzeitig ein Akt der Entrechtung und der Entschädigung für diese Entrechtung ist, kann der Verstoß gegen den erstgenannten Artikel [Art. 33 Abs. 3 EGV] nur darin bestehen, dass die gewährte Entschädigung unzureichend ist, nicht darin, dass sie nicht existiert.
Es liegt jedoch auf der Hand, dass die Verfassungswidrigkeit der Regelung, die die Entschädigung für die Enteignung einer Gruppe von Vermögenswerten festlegt, nicht von den genauen Umständen des Einzelfalls abhängt, sondern vom Vorhandensein eines "verhältnismäßigen Gleichgewichts" [STC166/1986], wenn diese vermeintliche Unzulänglichkeit zur Verfassungswidrigkeit führen soll, Rechtsgrund 13 B)] zwischen dem Wert der enteigneten Sache oder des enteigneten Rechts und der Höhe der angebotenen Entschädigung in der Weise, dass die Regelung, die sie vorsieht, nur dann als verfassungswidrig verstanden werden kann, wenn sich die Übereinstimmung zwischen Ersterem und Letzterem als offensichtlich ohnevernünftige Grundlage erweist".
In seinem späteren Urteil 164/2001 vom 11. Juli 2001 entschied es außerdem:"Mit Zustimmung des Enteigneten kann eine Sachleistung mit beliebigem Gegenstand erfolgen; ohne Zustimmung des Enteigneten ist nur eine Geldleistung möglich".
In Übereinstimmung mit dieser Rechtsprechung: Sollte nicht eine vorherige Bewertung des Eigentums vorgenommen werden, um zu wissen, ob ein "angemessenes Verhältnis" zwischen dem Eigentum und der angebotenen Entschädigung besteht oder ob diese verfassungsrechtlich unzulässig ist, weil ihr eine angemessene Grundlage fehlt? Warum gibt es keine solche vorherige Bewertung, die den Enteigneten die Verfassungsmäßigkeit der angebotenen Entschädigung vollständig rechtfertigt? Andernfalls wären wir wieder einmal schutzlos, da wir nicht in der Lage sind, festzustellen, ob dieses "verhältnismäßige Gleichgewicht" besteht, oder, falls nicht, unsere Rechte und Interessen vor Gericht zu verteidigen.
Welche Beurteilungsmethode soll angewandt werden? All dies ist in der Verordnung nicht vorgesehen und sollte daher im Änderungsentwurf berücksichtigt werden, da die oder Schweigen, das der Auslegung durch die diensthabenden Beamten überlassen wird, was zu der von der Verfassung verbotenen Willkür und zu ständigen gerichtlichen Auslegungen führt.
UNTER BEZUGNAHME AUF DIE ÜBRIGEN ÄNDERUNGEN DES ENTWURFS Änderung von Artikel 4 "Für die Zwecke dieser Verordnung gelten die folgenden Begriffsbestimmungen: Dünen: Sedimentablagerungen aus Sand, mit oder ohne Vegetation, die durch Sand gespeist werden, der vom Meer, vom Seewind oder aus anderen Gründen transportiert wird.
In Artikel 4 des Küstengesetzes heißt es jedoch: Für die Zwecke dieses Gesetzes gelten die folgenden Definitionen: Dünen: Sedimentablagerungen, die aus bewachsenen oder unbewachsenen Sandhügeln bestehen, die von Sand gespeist werden, der durch das Meer, den Seewind oder andere Ursachen transportiert wird. Die Verordnung darf die gesetzlichen Definitionen nicht ändern, und wenn es sich bei den Dünen per Gesetz um MTDF handelt, müssen auch die Dünenarten anhand technischer Kriterien definiert werden.
Wenn die verschiedenen Dünenarten entfernt werden, sollten die bereits in der europäischen Habitat-Richtlinie definierten und klassifizierten Dünen einbezogen werden, um die spanischen Ökosysteme an die Typologie der Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse anzupassen und mit dem EU-Recht in Einklang zu bringen. In diesem Zusammenhang sei noch einmal darauf hingewiesen, was der Staatsrat in seiner früheren Stellungnahme zur Küstenverordnung gesagt hat, nämlich dass die europäischen Rechtsvorschriften keine Eigentumsrechte als Bestandteil ihrer Regelungssysteme enthalten, während dies in der vorliegenden Verordnung der Fall ist. In diesem Fall wird in der Küstengesetzgebung ein wissenschaftlicher Begriff wie Dünen (natürliche Lebensräume der Habitat-Richtlinie) verwendet, um diejenigen zu benachteiligen, die an oder in den meisten Fällen auf Dünen wohnen, die bereits physisch verschwunden sind, und zwar aufgrund von städtebaulichen Maßnahmen in Übereinstimmung mit den damaligen Raumplanungsvorschriften und sogar durch den Verkauf des Sandes durch den Staat selbst, ein Aspekt, der eindeutig sowohl gegen die Zuständigkeiten der autonomen Gemeinschaften als auch gegen das EU-Recht verstößt.
Darüber hinaus fügt das Gesetz 2/2013 dem Artikel 3 des Küstengesetzes von 1988 einen neuen Abschnitt, Artikel 4, hinzu, in dem viele dieser Begriffe und andere, die in anderen Teilen des Gesetzes verwendet werden, definier twerden, wie z. B. Albufera, Berme, Dünen, Steilhang, Ästuar, Sumpf und Marschland, Definitionen, die es der Verordnung daher untersagen, diese Begriffe zu ändern oder ihren Anwendungsbereich zu ändern 4(Stellungnahme 705/2014 des Staatsrats). Artikel 4 Technische Kriterien für die Bestimmung der Meeresbodenzone und des Strandes
a) Zur Festlegung der Grenze, bis zu der die Wellen bei den größten bekannten Stürmen reichen, werden die durch Gezeiten und Seegang bedingten Schwankungen des Meeresspiegels berücksichtigt.
Zur Berechnung des Wellenbereichs werden die von Bojen oder Satelliten aufgezeichneten oder aus ozeanografischen oder meteorologischen Daten berechneten maximalen Wellen verwendet. Es ist beabsichtigt, zu dem früheren technischen Kriterium der Verordnung von 1989 zurückzukehren, indem gestrichen wird, was in der Verordnung von 2014 festgelegt ist: "Diese Grenze ist die Grenze, die zum Zeitpunkt der maximalen Wellenreichweite erreicht wird"
4 Kursivschrift, Unterstreichungen und Fettdruck sind von uns.)In der Präambel wird der Grund für diese Änderung nicht erläutert, so dass wir uns die Gründe ansehen müssen, die dem Staatsrat für die Änderung des Kriteriums "vorübergehend erheblich" in "fünf Anlässe in einem Zeitraum von fünf Jahren" genannt wurden: Ungeachtet der Tatsache, dass in den letzten Berichten an den Staatsrat zum Ausdruck gebracht wird, dass der endgültige Text mit dem Entwicklungsministerium abgestimmt ist, ist die Rechtsvorschrift durch den Verweis auf "technische Kriterien" sehr verwirrend, denn es ist offensichtlich, dass der Begriff "die größten bekannten vorübergehenden" ohne weiteres kaum etwas aussagt, da die Folgen, wenn er ernst genommen wird, absurd und illegal sind[. ...]Zunächst ist zu bedenken, dass die seit 1989 geltende Verordnung das Konzept der bekannten schweren Stürme (unverändert im Gesetz 2/2013) des Gesetzes 22/1988 weiterentwickelt hat, um einige dieser Flächen aus dem Demanio auszuschließen. Und das, ohne dass Artikel 3.1.a. des Gesetzes (in seinem ursprünglichen Wortlaut) die Regierung dazu ermächtigt hätte, im Gegensatz zu dem, was diese Vorschrift nach der Reform durch das Gesetz 2/2013 tut.
Mit anderen Worten, die aktuelle Verordnung hat trotz des wörtlichen Wortlauts des Gesetzes 2/1988, der auch nach dem Gesetz 2/2013 identisch bleibt (bekannte Zeitlichkeiten), eine Auslegung vorgenommen, die nicht mit der grammatikalischen Auslegung übereinstimmt, da sie nicht-sequentielle Wellen von der demanio ausschließt, und wurde trotzdem nicht für ungültig erklärt.
Mit anderen Worten, es ist klar, dass es nicht die Absicht die seismischen oder gleichwertigen Aktivitäten beruhen, ausschließt; und es ist auch klar, dass das Gesetz 22/1988 immer nicht in seinem wörtlichen oder grammatikalischen Sinn, sondern in seinem kontextuellen Sinn ausgelegt wurde.
Es ist nämlich überhaupt nicht klar, ob sich der Plural "bekannte Stürme" auf Stürme "an den spanischen Küsten" bezieht (und ein Sturm an jedem Küstenabschnitt wäre dann ausreichend) oder ob er sich darauf bezieht, dass es an jedem Abschnitt mindestens zwei bekannte Stürme geben muss.
Gleichzeitig ist das "Wissen" über die größten Stürme nicht zeitlich festgelegt, und heutzutage ist es möglich, mit fast absoluter Präzision zu wissen, wo die Küsten in prähistorischen Zeiten lagen, sogar weit vor dem Auftauchen der Menschen auf der Erde (es ist bekannt, wo das Meer von Thetis hinreichte),eine Skala des Wissens in der Zeit, die nicht diejenige zu sein scheint, die vom Gesetzgeber von 1988 beabsichtigt war (Stellungnahme 705/2014. Es wird vorgeschlagen, diesen Abschnitt so zu lesen, dass er nicht in seiner Gesamtheit kopiert werden muss).
Darüber hinaus muss unbedingt auf den Bericht verwiesen werden, den das frühere Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt dem Staatsrat über die technischen Kriterien des Entwurfs der allgemeinen Küstenverordnung übermittelt hat, um festzustellen, wie weit die Wellen bei den größten bekannten Stürmen reichen: Es ist klar, dass das maritime Landgebiet und die Strände aufgrund des verfassungsrechtlichen Gebots (Artikel 132 EG) Teil der MTD sind. Wenn diese Begriffe jedoch nicht gesetzlich definiert und abgegrenzt sind, verfügt die Verwaltung in jedem Einzelfall über einen sehr weiten Ermessensspielraum, was eine einheitliche und homogene Anwendung im gesamten Gebiet und im Laufe der Zeit erschwert.
Dies zeigen die Erfahrungen bei der Genehmigung von Abgrenzungen seit dem Inkrafttreten des Gesetzes von 1988: Es fehlt ein einheitliches Kriterium, klare und verständliche Regeln für die Festlegung der DPMT.
Und wenn diese Abgrenzungen wichtige Konsequenzen in der Rechtssphäre der Bürger haben (Enteignung von Privateigentum im Austausch gegen ein nur vorübergehendes Nutzungsrecht), ist es unvermeidlich, dass es ein sehr hohes Maß an rechtlichen und sozialen Konflikten gab [...]Das Problem ist, dass die Anwendung unbestimmter Begriffe auf eine sich im Laufe der Zeit verändernde und vielfältige Natur durch eine Vielzahl von Menschen die die Festlegung von Regeln, die als Parameter für die Techniker dienen, die in jedem Fall bestimmen, wie weit die Wellen oder der Strand reichen [...]. Artikel 4 der Allgemeinen Vorschriften für die Ausarbeitung und Durchführung des Küstengesetzes legt seinerseits fest: "Bei der Bestimmung der Meeresbodenzone und des Strandes werden gemäß den Definitionen des vorhergehenden Artikels folgende Kriterien berücksichtigt:
a ) Zur Bestimmung der Grenze, bis zu der die Wellen bei den größten bekannten Stürmen reichen, werden die verfügbaren, überprüften Referenzen herangezogen.
b) Die durch die Gezeiten bedingten Schwankungen des Meeresspiegels müssen die überlagerten Auswirkungen der astronomischen und meteorologischen Gezeiten einschließen. Länger andauernde Wellen seismischen oder resonanten Ursprungs, deren Auftreten nicht sequentiell ist, werden nicht berücksichtigt..."
b) Wie man sieht, handelt es sich dabei um Kriterien (im Wesentlichen "geprüfte verfügbare Referenzen"), die es nicht erlauben, die unbestimmten Begriffe des Gesetzes sehr einzugrenzen. Dies hat zur Folge, dass es sehr schwierig ist, bei jeder von der Verwaltung genehmigten Abgrenzung zu wissen, welche Kriterien tatsächlich angewandt wurden. Und aus den verfügbaren Informationen geht hervor, dass diese Kriterien nicht immer gleich waren. Kurz gesagt, in der früheren Verordnung wurde nicht klargestellt, was unter einem "bekannten vorübergehenden größeren Unternehmen" zu verstehen ist. Daher wird in der Änderung der Definition der maritim-terrestrischen Zone durch das Gesetz 2/2013 vom 29. Maiangegeben (Art. 3.1.a), dass die Grenze, bis zu der die Wellen bei den größten bekannten Stürmen reichen, "...in Übereinstimmung mit den durch die Verordnung festgelegten technischen Kriterien..." festgelegt wird. Der Grund für diese Änderung besteht darin, die Unbestimmtheit der Kriterien für die Festlegung der inneren Grenze der Meeres- und Landzone zu vermeiden und die Subjektivität bei ihrer Bestimmung zu beseitigen, damit die Abgrenzung entlang der gesamten Küstenlinie einheitlich ist. Es geht also nicht darum, den Schutz der Küste zu verringern, den Geltungsbereich der ZMT zu reduzieren, sondern im Gegenteil, die Demarkationslinie zu objektivieren und damit die Rechtssicherheit zu erhöhen. ... Die Festlegung numerischer Regeln (fünfmal in fünf Jahren) soll Objektivität und Gleichheit der Kriterien gewährleisten, was bisher nicht der Fall war. Es gibt verschiedene theoretische Optionen (3 Mal in 5 Jahren, 2 Mal in 10 Jahren..
Rückgabefristen von 1, 10, 50 Jahren...), die a priori gelten. Die gewählte Option wird im Folgenden erläutert. Ein Großteil der Küstenlinie wurde bereits abgegrenzt (die genaue Zahl schwankt jedoch, da über Einsprüche gegen ministerielle Abgrenzungsanordnungen entschieden wird). Es wird davon ausgegangen, dass die Festlegung technischer Kriterien, die eine objektive und homogene Abgrenzung ermöglichen, in der Praxis nicht zu einer Änderung des bisherigen ZMT-Kriteriums führen kann. Sowohl aus Gründen der Aktualität (es wäre nicht wünschenswert, alle bereits genehmigten Grenzen überprüfen zu müssen) als auch und vor allem, weil das Reformgesetz dies nicht vorsieht und die Verordnung zu weit gehen würde.
Aus diesem Grund wurde zunächst ein Kriterium gesucht, das der Realität der im Rahmen des Gesetzes von 1988 genehmigten ZMT-Grenzen so nahe wie möglich kommt. Zweitens, aber in engem Zusammenhang damit, wurde eine Art Garantieklausel eingeführt, um die Integrität des DPMT zu gewährleisten (Art. 2 des Gesetzes) und um zu verhindern, dass bereits als DPM
Tabgegrenzte Flächen in Frage gestellt werden permanent.
Zu diesem Zweck werden Grenzänderungen, die den Geltungsbereich des DPMT verringern und ihn in Richtung Meer verlagern, eingeschränkt. Kurz gesagt: Wenn die 2014 eingeführten technischen Kriterien gestrichen werden,wie es im Entwurf zur Änderung der Verordnung vorgesehen ist, wird rechtlich anerkannt, dass die neuen Abgrenzungen ohne Objektivität und Homogenität (= Willkür und Ungleichheit) vorgenommen werden, da es sehr schwierig sein wird, die tatsächlich verwendeten Kriterien zu kennen. Und aus den verfügbaren Informationen geht hervor, dass diese Kriterien nicht immer gleich waren.
Kurz gesagt, in der vorherigen Verordnung wurde nicht klargestellt, was unter "bekannten vorläufigen Mehrheiten" zu verstehen ist, denn das Ministerium weiß aus Erfahrung, dass es sehr schwierig ist, bei jeder von der Verwaltung genehmigten Grenzziehung zu wissen, welche Kriterien tatsächlich angewandt wurden.
Und aus den verfügbaren Informationen geht hervor, dass diese Kriterien nicht immer gleich waren. Kurz gesagt, in der vorherigen Verordnung wurde nicht geklärt, was unter "bekanntermaßen vorübergehender größerer Schaden" zu verstehen ist, wodurch die europäischen Bürger wieder einmal völlig schutzlos wären, was einen Verstoß gegen die Artikel 9.3, 14 und 24 EG-Vertrag darstellt. Wo sind die technischen Anweisungen, die das Ministerium genehmigen muss und die nach 34 Jahren immer noch nicht existieren
VORSCHLAG: Zunächst sollten die technischen Anweisungen gebilligt werden,um zu verhindern, dass sich aus dieser Situation eindeutige Auswirkungen auf die RECHTSUNSICHERHEIT und die ARBITRARITÄT ergeben, die letztlich dem Grundrecht auf eine gute Verwaltung in der Europäischen Union zuwiderlaufen; die vorgeschlagene Verordnung sollte in diesem Sinne abgelehnt werden. Vier. Artikel 20 Absatz 2 erhält folgende Fassung: ...
Dieser Absatz wird durch den folgenden Absatz ergänzt: Ebenso kann in Anwendung der Bestimmungen von Artikel 56.1 des Gesetzes 39/2015 vom 1.Oktober über das gemeinsame Verwaltungsverfahren für öffentliche Verwaltungen der Erlass von vorläufigen Maßnahmen vereinbart werden, die als geeignet erachtet werden, um die Wirksamkeit der Lösung des Abgrenzungsverfahrens zu gewährleisten.
Wir verstehen den Grund dafür nicht, aber es ist davon auszugehen, dass er irgendwann einmal erklärt werden muss.
Nicht mehr nachvollziehbar ist, dass sie nicht auch mit Absatz 4 erweitert wird: Einstweilige Maßnahmen, die den Betroffenen einen schwer oder gar nicht wiedergutzumachenden Schaden zufügen können oder die eine Verletzung gesetzlich geschützter Rechte bedeuten, dürfen nicht erlassen werden.
Auf das Verhältnis zwischen der Küstenverordnung und dem Gesetz 39/2015 werden wir später zurückkommen. Fünf. Artikel 27 wird wie folgt umformuliert: .... Was sind die Gründe für die Streichung der derzeitigenPunkte a) und b)? Punkt b) des Entwurfs sollte gestrichen werden, da er zu einer neuen missbräuchlichen Ausdehnung des öffentlichen Bereichs führen würde, die nur mit Hilfe des Gesetzes vom 16. Dezember 1954 über die Zwangsenteignung zugelassen werden kann, da die Küstenlinie bereits praktisch zu 100 % abgegrenzt ist. Außerdem muss klargestellt werden, dass sie niemals durchgeführt werden kann, wenn das Vordringen des Meeres oder des Sandes auf Infrastrukturen, Vernachlässigung oder schlechte Praktiken der öffentlichen Verwaltungen zurückzuführen ist.
Wenn diese übertriebene, willkürliche und konfiskatorische Ausweitung des öffentlichen Raums anhält, wird es Stadtteile und kleine Gemeinden geben, die völlig verschwinden werden
Es scheint jedoch, dass das Ministerium beabsichtigt, den sozialen Konflikt,die Konfrontation mit den lokalen Verwaltungen, die Beschwerden und Anklagen in Europa fortzusetzen und die Menschen zu verschrecken für gebietsansässige und gebietsfremde Anleger, was gegen den Binnenmarkt der Europäischen Union verstößt, worauf später noch eingegangen wird. In Bezug auf Punkt 3 widerspricht die Streichung der Möglichkeit, dass die Eigentümer von Bauwerken und Anlagen, die nach der Änderung der Abgrenzung in den maritim-terrestrischen öffentlichen Bereich oder in die Schutzdienstbarkeit einbezogen werden, Reparatur-, Verbesserungs-, Konsolidierungs- und Modernisierungsarbeiten durchführen können, sofern diese keine Vergrößerung des Volumens, der Höhe oder der Fläche zur Folge haben, der Vierten Übergangsbestimmung des Küstengesetzes.
Es ist zu bedenken, dass die Europäische Union derzeit die Restaurierung und Instandhaltung aller Gebäude in Europa, einschließlich Spaniens, mit europäischen Mitteln fördert.
Die Verordnung kann nicht verhindern, dass alle europäischen Bürger in Spanien gleich behandelt werden, denn indem sie die Renovierung und Verbesserung von Immobilien in einem Teil des gemeinsamen europäischen Territoriums verhindert, hindert sie sie daran, die gleichen Vorteile zu erhalten wie die Eigentümer einige Meter weiter hinten, was einen Verstoß gegen Art. 14 EG darstellt, eine UNZULÄSSIGE UNGLEICHHEIT in einem europäischen Rechtsstaat, da ein Teil der Bevölkerung von einem Binnenmarkt ohne Binnengrenzen ausgeschlossen wird.
Wenn man diese Möglichkeit ausschließlich der Schutzzone überlässt, sind die übrigen Absätze überflüssig, da sie nicht die zuständige Behörde ist, und dieVerordnung würde ihre Grenzen überschreiten, indem sie sich in Zuständigkeiten einmischt, die ihr nicht zustehen, wie z. B. die Stadtplanung.
Sie wird auch erklären müssen, wie sie Absatz 4 in die Praxis umsetzen will, wenn die Schutzdienstbarkeit die Gebäude in zwei Hälften teilt, indem sie die Grenze des öffentlichen Bereichs an der Fassade der Grundstücke zieht und als solche die Meeresküste betrachtet, so dass die Durchgangsdienstbarkeit in Wirklichkeit das Esszimmer und/oder die Küche und/oder die Schlafzimmer usw. wäre.
Der Verordnungsentwurf sollte wegen seiner FESTSTELLENDEN WIRKUNG, die der Charta der Grundrechte der Europäischen Union zuwiderläuft und sich aus dieser Situation ergibt, abgelehnt werden. Sechzehn. Artikel 135 würde wie folgt lauten:.... Wie bei Art. 131.1 muss eine klare Unterscheidung getroffen werden, damit nicht der geringste Zweifel daran besteht, ob es sich um gewöhnliche oder kompensatorische Zugeständnisse handelt. Achtzehn.
Artikel 172 wird wie folgt umformuliert: ..... Alle diese Regelungen zur Verlängerung von Konzessionen, die vor dem Gesetz 2/2013 erteilt wurden, können angefochten werden oder auch nicht.
Was aber geschieht mit den Konzessionen, die, wenn sie nicht beantragt worden wären, im Jahr nach der Genehmigung der Demarkation von Amts wegen hätten erteilt werden müssen und nicht erteilt worden sind? Indem sie der Verpflichtung der Verwaltung, diese von Amts wegen zu gewähren, nicht nachkommt und in der Verordnung den Zeitpunkt der Gewährung rückwirkend auf den 29. Juli 1989 festlegt, verhindert sie nicht nur die Möglichkeit, eine Verlängerung zu beantragen, sondern macht das Küstengesetz zu einem konfiskatorischen Gesetz, das die Vernachlässigung der Pflichten durch die Verwaltung zu deren eigenem Vorteil belohnt und die Bürger daran hindert, ihre Interessen und Rechte zu verteidigen, indem e
seine rückwirkende Wirksamkeit gewährt, die das Gesetz nicht zulässt.
Nach gefestigter Rechtsprechung ist die Rückwirkung von der Regelungsbefugnis der Verwaltung ausgeschlossen, da, wie sich aus Artikel 2Absatz 3 der Verordnung ergibt Bürgerliches Gesetzbuch und 9.3 derVerfassung, kann nur durch eine Verordnung mit dem Status eines formellen Gesetzes festgelegt werden, so dass eine Verordnung nur dann rückwirkend in Kraft treten kann, wenn ein Gesetz dies ermöglicht.
UNSER VORSCHLAG: Die erste Übergangsbestimmung sollte ebenfalls geändert werden, um die Rückwirkung zu beseitigen, da sie gegenverfassungsrechtliche Grundsätze verstößt und diese beeinträchtigt,insbesondere die Rechtssicherheit und das Recht auf Verteidigung, die in der Verfassung verankert sind.
Vierundzwanzig. Artikel 181 würde wie folgt lauten: .... ANREGUNG: Die Formulierung "jeder Beruf" sollte korrigiert werden, da sie im Widerspruch zum Gesetz steht, da sie aus den bereits oben genannten Gründen nicht zwischen gewöhnlichen und entschädigenden Berufen unterscheidet.
Neunundzwanzig. Absatz 1 der fünften Zusatzbestimmung sollte wie folgt lauten: .... Die Absätze "vorausgesetzt, dass sich im Landesinneren dieser Linie keine Grundstücke befinden, die die in Artikel 3 des Gesetzes Nr.22/1988 vom 28. Juli festgelegten Merkmale eines öffentlichen Meeres- und Landbesitzes aufweisen" und "vorausgesetzt, dass diese Grundstücke die in Artikel 3 des Gesetzes Nr. 22/1988 vom 28. Juli festgelegten Merkmale verloren haben" führen dazu, dass die Verordnung ihre Grenzen überschreitet, da diese Bedingungen nicht durch das Gesetz gestützt werden. VORSCHLAG: Da sie gegen den Grundsatz der Normenhierarchie, die Unsicherheit der anwendbaren Normen und das System der verfassungsmäßigen Zuständigkeiten für die Raumordnung verstößt, sollte diese Verordnung nicht angenommen werden.
Absatz 1 Buchstabe a) der vierzehnten Übergangsbestimmung lautet wie folgt: a) Wenn sie sich auf öffentlichem Grund und Boden befinden, werden sie nach Ablauf der Konzession abgerissen.
Alle? Auch die, die als BIC, Denkmal usw. deklariert und durch Artikel 46 CE verfassungsrechtlich geschützt sind? Diese Verordnung ändert also das Strafrecht, das Angriffe auf dieses Erbe unter Strafe stellt? Solange die Konzession in Kraft ist, können die Inhaber Reparatur-, Verbesserungs-, Konsolidierungs- und Modernisierungsarbeiten durchführen, sofern sie nicht zu einer Vergrößerung des Volumens, der Höhe oder der Fläche der bestehenden Bauten führen. Was ist, wenn es keine Konzession gibt, weil sie nicht erteilt wurde, obwohl sie einen Anspruch darauf haben? Dieser Absatz steht im Widerspruch zu Art. 181.1, da er jede Möglichkeit zur Durchführung von Reparatur-, Verbesserungs-, Konsolidierungs- undModernisierungsarbeiten an den im DPMT erfassten Gebäuden ausschließt.
Sonntag, 16.01.2022
Das Jahr 2022 beginnt gerade mal, da haben wir schon wieder Neues zu berichten über die Club Europa Investment Schutz-Gemeinschaft. Um für Empuriabrava einige Verbesserungen zu erreichen, arbeitet die Schutzgemeinschaft Tag und Nacht.
Dadurch sind auch andere Schutzgemeinschaften und z. B. Investoren auf UNS aufmerksam geworden und möchten gerne mit UNS gemeinsam Erfolge erzielen.
Hier finden Sie weitere Informationen:
CLUB – EUROPA INVESTMENT SCHUTZGEMEINSCHAFT (kurz CE ISG)
Pla. de Roses, 12 -1 a
17487 Empuriabrava
www.costabrava-actuel.com
Tel: 633 44 54 88 und 607 58 43 77
NEWSLETTER Nr.: 10
Ein Bericht von Herbert Wilczek
Unsere CEGV Rechte in Spanien. Spanien konstituiert sich entsprechend seiner Verfassung als
demokratischer und sozialer Rechtsstaat; bekennt sich zu Freiheit, Gerechtigkeit, Gleichheit und politischem Pluralismus als oberste Werte seiner Rechtsordnung.
Die Rechtssprechende Gewalt, die Justiz, geht vom Volke aus und wird von den Richtern im Namen des Königs ausgeübt.
Unsere CEGV Grundrechte So gewährleistet die spanische Verfassung: „Ausländer genießen in Spanien nach Maßgabe der Verträge und Gesetze die öffentlichen Freiheiten." Diese Grundrechte haben sich für „Unionsbürger"
[Artikel 8 EUV von Lisabon mit der Unterzeichnung der EU-Verträge dahingehend erweitert, so dass keinerlei Einschränkungen (ausgenommen sind die Nationalwahlen) mehr für diese vorhanden sind.
Unsere CEGV öffentliche Freiheiten entsprechend der Verfassung haben alle Bürger das Recht auf Leben und körperliche und moralische Unversehrtheit, niemand darf jemals unmenschlichen und entwürdigenden Behandlungen ausgesetzt werden. Dieser umfassende Artikel beinhaltet den Familienschutz gegen Enteignungsmethoden die über das Span-Küstengesetz, in jeglicher Art und Weise, gewährleistet sein sollte.
Unsere CEGV Rechte bei der Justiz: Ein Verfassungsartikel bekräftigt:
Jeder hat das Recht auf Sicherheit. In keinem Fall darf es zu Verteidigungslosigkeit kommen, deshalb ist immer die Unterstützung eines Anwalts bei den Schadenersatzforderungen zu gewährleisten. Letztendlich besagt die Verfassung ganz klar in einem Artikel: Jeder Betroffene, hat Anspruch auf Entschädigung des entstandenen Schadens — gemäß dem Gesetz und zu Lasten des Staates bei einem Justizirrtum, Verletzung seiner Grundrechte oder als Folge einer gesetzeswidrigen Ausübung des Staates und der Justizverwaltung.
Unsere CEGV Rechte der Unionsbürger in Spanien / Europa:
Mit der Unterzeichnung der Römischen Verträge ist in Spanien aus einer ehemaligen Diktatur ein Rechtsstaat entstanden. Durch den Beitritt zur EU gibt es auch deshalb keine Alternative für die spanische Justiz zu dem Weg, den der Vertrag von Lisabon über die Europäische Union eingeschlagen hat.
Diese Charta formuliert in Artikel 6 unmissverständlich die Grundwerte für alle Mitgliedsstaaten der EU: "Die Europäische Union basiert auf den Grundsätzen der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit."
Gemäß dem einstimmigen Beschluss der spanischen Abgeordnetenkammer vom16.April 2002 stehen allen Bürgern vor der Justiz folgende Rechte zu:
1.) Transparente Information an die legitimen Beteiligten über den Ablauf des Verfahrens über das Küstengesetz in der spanischen Justiz sowie die notwendigen Anforderungen für die Rechtssache von Seiten der Beteiligten bzw. der Justiz. Erklärung eines begreiflichen Inhaltes der jeweils dem Verfahren entsprechender Gesetze mit einer Rechtsmittelbelehrung. Außerdem Informationen über den momentanen Fortschritt des jeweiligen Prozesses und des aktuellen Standes der Ermittlungen bzw. der Untersuchung der Deslinde.
2) E-U Ausländer haben das Recht auf Beiordnung eines Übersetzers (Dolmetschers) zum Verständnis des Inhaltes und der Definition der juristischen Fachsprache bei den rechtlichen Abwicklungen, in denen er direkt beteiligt ist.
3.) Bei Inanspruchnahme von Rechtsbeiständen hat der Verfahrensbeteiligte Anspruch auf eine einwandfreie Verteidigung seiner Rechte. Im Falle der Zuwiderhandlung oder Verletzung dieser Rechte kann der Betroffene, Schadensersatz bzw. andere Maßnahmen fordern.
4.) Anspruch auf eine Schadenersatzklage (unter der Voraussetzung der Prüfung eines Anspruches) und Beiordnung von entsprechenden Rechtbeiständen die in dieser Materie ausgebildet und geschult wie auch Sachverständige, die eine qualitativ professionelle Verteidigung der Rechte des Betroffenen garantieren.
Mittwoch, 29.12.2021
Hiermit stehen wir, die: CE ISG, in der Verpflichtung über die zugesandten Leserbriefe, einen Kommentar abzugeben, der über die aktuell vollzogenen Küsten Gesetzt Enteignung Maßnahmen der: ca. 390 betroffenen Immobilien-Eigentümer an der 1. Meereslinie von Empuriabrava, betreffen.
Das Auf und Ab der Enteignung Methoden, die über das Küstengesetz gegen die vorgenannten 390 geschädigten Immobilien-Eigentümer aus Empuiriabrava bis heute vollzogen werden und sich bis zum heutigen Tag nicht das geringste geändert hat.
Der Verdacht deutet mittlerweile darauf hin, dass eine klare Absichts- Methode hinter dem Taktieren der spanischen Regierung steckt.
Die letzten Jahre sind ohne die versprochene hoffnungsvollen Ausnahme- Regelungen, die speziell für Empuiriabrava, im Jahr 2013 versprochen worden sind, wurden die Zusagen leider bis heute nicht eingehalten, bleibt die offene Frage: “Was ist aus der Modifikation geworden“?
Inzwischen hat die derzeitige Corona Krise, sowie die darauf folgende: Nationale Wirtschaft Finanz Krise“ im Falle eines Scheiterns des Euros, sowie eine der größten: Inflation Nachweise, Verluste, unaufhaltsam eintreten, kann Spanien dementsprechend den großen Wertverlust der Euro Inflation Verhältnisse Währung entgegentreten, indem vorhandenes Immobilien Betongold , sehr große Sicherheiten gewährleisten, denn Betongold besitzt Spanien zur Zeit als eine reichlich vorhandene Sicherheit Reserven von: Wohn und Gewerbe Immobilien, entlang von ca.: 8.000 Kilometer Küstenorte.
Zusätzlich wird die spanische Regierung immer noch EU Bons & finanzielle Unterstützungshilfen aus Brüssel in ausreichender Höhe beanspruchen. Dazu müssen Sicherheiten nachgewiesen werden und deshalb ist es sehr schwer vorstellbar, dass die spanischen Politiker sich durch die Angeeigneten:“ Immobilien in Milliardenhöhe Sachwerten, Angesicht solcher Aussichten grandios reagieren können und sich nichts entgehen lassen wird. Weitere Recherche Möglichkeiten unter einer von der CE ISG gestalteten Filmdokumentation des deutschen TV-Sender RTL - VOX im Jahr 2014, vor Ort in Empuiriabrava, mit effektiven Fakten genau dokumentieren, indem man bei dieser filmischen Berichterstattung, genau feststellen kann, um welche Machenschaften es sich handelt. Sowie ferner unter: www.youtube.com/watch?v=sq4jzxljcxk
https://www.costabrava-actuel.com